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   LSG Hessen, 11.03.2009 - L 4 KA 26/08   

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https://dejure.org/2009,18345
LSG Hessen, 11.03.2009 - L 4 KA 26/08 (https://dejure.org/2009,18345)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11.03.2009 - L 4 KA 26/08 (https://dejure.org/2009,18345)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11. März 2009 - L 4 KA 26/08 (https://dejure.org/2009,18345)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Genehmigung zur Erbringung und Abrechnung von Laborleistungen nach Nr. 32588, 32589, 32595, 32596, 32598 und 32664 des Abschnitts 32.3.7 Einheitlicher Bewertungsmaßstab 2005 (EBM 2005); Leistungen der Laboratoriumsmedizin des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • SG München, 22.11.2018 - S 38 KA 333/17

    Sachlich-rechnerische Richtigstellungen in Bezug auf die

    Denn die Präambel zum Abschnitt 31.5.3 S. 1 EBM stellt eine anspruchsbegründende Voraussetzung dar, deren Nachweis der Klägerin obliegt (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 11.03.2009, Az. L 4 KA 26/08).
  • SG Berlin, 31.01.2018 - S 83 KA 1134/16

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Pathologie - Antrag auf Erteilung

    Durch die geschilderte enge Kooperation zwischen dem Institut für Pathologie am Campus B. (Tätigkeitsort des Klägers und des Prof. Dr. D. und der Immunologischen Markerlabor und den durchgeführten Kolloquien ist die Kammer zu der Überzeugung gekommen, dass die fachliche Qualifikation von Prof. Dr. D. auch ohne die Vorlage von Zeugnissen für die Zulassung zum Kolloquium ausreichend nachgewiesen ist. Vor dem Hintergrund, dass die Vorschrift der Nr. 6.2 des Abschnitts E der Labor-Richtlinien nur als Sollvorschrift formuliert ist (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. März 2009 - L 4 KA 26/08 -, Rn. 21, juris), genügt diese Bescheinigung im Zusammenspiel mit dem vorgelegten Veröffentlichungen den Zulassungsvoraussetzungen Nach Nr. 6 des Anhangs.
  • SG Marburg, 20.07.2011 - S 12 KA 708/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Laborrichtlinie - Arzt für innere Medizin mit

    Vielmehr sind insoweit § 135 Abs. 2 SGB V und die auf Grundlage dieser Vorschrift ergangenen Laborrichtlinien maßgeblich, welche im Rahmen der Qualitätssicherung die für die Erteilung einer Abrechnungsbefugnis zu erfüllenden fachlichen Anforderungen festlegen (vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 25.02.2011 - L 4 KA 4/11 B ER - unter Hinweis auf LSG Hessen, Urteil vom 11.03.2009 - L 4 KA 26/08 - juris).
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