Rechtsprechung
   LSG Hessen, 08.08.2013 - L 4 KA 29/13 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,47675
LSG Hessen, 08.08.2013 - L 4 KA 29/13 B ER (https://dejure.org/2013,47675)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08.08.2013 - L 4 KA 29/13 B ER (https://dejure.org/2013,47675)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08. August 2013 - L 4 KA 29/13 B ER (https://dejure.org/2013,47675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,47675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • SG Marburg, 21.11.2012 - S 12 KA 8/12
    Auszug aus LSG Hessen, 08.08.2013 - L 4 KA 29/13
    Die hiergegen erhobene Klage habe das Sozialgericht abgewiesen (Urteil vom 21. November 2012 - S 12 KA 8/12).

    Hinsichtlich der von dem Antragsgegner festgestellten Dokumentationsmängel habe das Sozialgericht bereits im die Beteiligten betreffenden Urteil vom 21. November 2012 - S 12 KA 8/12 -, Berufung beim erkennenden Senat unter dem Aktenzeichen L 4 KA 64/12 anhängig, auf die rechtlichen Rahmenbedingen hingewiesen und dargelegt, dass die Antragstellerin ihre Dokumentation so zu führen habe, dass die erbrachten Leistungen für einen Zahnarzt nachvollziehbar seien.

    Die hiergegen erhobene Klage hat das Sozialgericht abgewiesen (Urteil vom 21. November 2012 - S 12 KA 8/12).

  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 32/02 R

    Anspruch auf Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bis zur Höhe des

    Auszug aus LSG Hessen, 08.08.2013 - L 4 KA 29/13
    Ein Gericht darf sein Kürzungsermessen dagegen nicht an die Stelle desjenigen der Prüfgremien setzen (BSG, Urteil vom 21. Mai 2003 - B 6 KA 32/02 R m. w. N.).

    So führt selbst die fehlerhafte (zahn)ärztliche Verordnung von Mitteln, die nicht der Leistungspflicht der GKV unterfallen, im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu Ersatzansprüchen gegen den Vertrags(zahn)arzt, und zwar auch dann, wenn er in "gutem Glauben" von ihrer Verordnungsfähigkeit ausging (so auch BSG, Urteil vom 21. Mai 2003 - B 6 KA 32/02 R Rn. 27).

  • LSG Bayern, 04.02.2009 - L 12 KA 27/08

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - fachübergreifende Gemeinschaftspraxis - Erfassung

    Auszug aus LSG Hessen, 08.08.2013 - L 4 KA 29/13
    Insofern sei die Konstellation der Antragstellerin vergleichbar mit fachübergreifenden Gemeinschaftspraxen (vgl. hierzu LSG Bayern, Urteil vom 4. Februar 2009 - L 12 KA 27/08).

    (vgl. hierzu LSG Bayern, Urteil vom 4. Februar 2009 - L 12 KA 27/08).

  • LSG Hessen, 21.12.2009 - L 4 KA 77/09

    Beschwerdeausschuss - statistische Überprüfung von Gesprächsleistungen eines

    Auszug aus LSG Hessen, 08.08.2013 - L 4 KA 29/13
    Es reiche nicht aus vorzutragen, die Verrechnung entziehe dem Praxisbetrieb die kalkulatorischen Grundlagen, wenn hierzu nichts Näheres dargelegt werde, aus dem sich ein irreparabler Rechtsnachteil ergeben würde (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2009 - L 7 KA 104/09 B ER Rdnr. 25; HLSG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - L 4 KA 77/09 B ER - Rdnr. 32).

    Diese sind insbesondere anzunehmen, wenn ohne den vorläufigen Rechtsschutz der notwendige Lebensunterhalt des Antragstellers oder die Existenz seiner Praxis gefährdet wären (Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2009 - L 4 KA 77/09 B ER Rdnr. 32).

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 45/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei

    Auszug aus LSG Hessen, 08.08.2013 - L 4 KA 29/13
    Denn ebenso wie im privaten Geschäftsverkehr eine Rechnung ausreichend spezifiziert sein muss, ist auch der Vertragsarzt verpflichtet, seine Honorarforderung für die vertragsärztliche Tätigkeit, insbesondere einen außergewöhnlichen Mehraufwand zu begründen und zu belegen (BSG, Urteil vom 16. Juli 2003 - B 6 KA 45/02 R; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Januar 2012 - L 4 KA 45/09).
  • LSG Hessen, 09.01.2012 - L 4 KA 45/09

    Bestandskraft von Honorarbescheiden; vorläufige Abschlagszahlungen;

    Auszug aus LSG Hessen, 08.08.2013 - L 4 KA 29/13
    Denn ebenso wie im privaten Geschäftsverkehr eine Rechnung ausreichend spezifiziert sein muss, ist auch der Vertragsarzt verpflichtet, seine Honorarforderung für die vertragsärztliche Tätigkeit, insbesondere einen außergewöhnlichen Mehraufwand zu begründen und zu belegen (BSG, Urteil vom 16. Juli 2003 - B 6 KA 45/02 R; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Januar 2012 - L 4 KA 45/09).
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 24/99 R

    Feststellung der Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise

    Auszug aus LSG Hessen, 08.08.2013 - L 4 KA 29/13
    Ein bestimmter Patientenzuschnitt kann z. B. durch eine spezifische Qualifikation des Arztes, etwa aufgrund einer Zusatzbezeichnung bedingt sein (BSG, Urteil vom 6. September 2000 -B 6 KA 24/99 R Rdnr. 18).
  • BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 17/08 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Regress wegen der Verordnung

    Auszug aus LSG Hessen, 08.08.2013 - L 4 KA 29/13
    Ein Tätigkeitsschwerpunkt allein stellt nicht schon eine Praxisbesonderheit dar (BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 6 KA 17/08 R Rdnr. 27).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94

    Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 08.08.2013 - L 4 KA 29/13
    Vielmehr muss substantiiert dargetan werden, inwiefern sich die Praxis gerade in Bezug auf diese Merkmale von den anderen Praxen der Fachgruppe unterscheidet (BSG, Urteil vom 21. Juni 1995 - 6 RKa 35/94 Rdnr. 16).
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 79/03 R

    Begründung des Honorarkürzungsbescheides im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus LSG Hessen, 08.08.2013 - L 4 KA 29/13
    Die betroffene Praxis muss sich nach der Zusammensetzung der Patienten und hinsichtlich der schwerpunktmäßig zu behandelnden Gesundheitsstörungen vom typischen Zuschnitt einer Praxis der Vergleichsgruppe unterscheiden, und diese Abweichung muss sich gerade auf die überdurchschnittlich häufig erbrachten Leistungen auswirken (BSG, Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 79/03 R Rdnr. 20).
  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 39/04 R

    Vertragsarzt - Abrechnung und Erbringung von allgemeinen Beratungsleistungen bei

  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 43/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg -

  • BSG, 02.06.1987 - 6 RKa 23/86

    Kostenvergleich - Kassenarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Honoraranforderung

  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 4/05 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung im vertragszahnärztlichen Bereich - keine

  • SG Marburg, 27.11.2013 - S 12 KA 228/13

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Überprüfung des Bescheids der Prüfungsstelle -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2003 - L 3 KA 447/03

    Berücksichtigung kompensatorischer Einsparungen zur Widerlegung der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - L 7 KA 104/09

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Ausübung des

  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 38/94
  • SG Marburg, 27.11.2013 - S 12 KA 228/13

    Statistische Wirtschaftlichkeitsprüfung - MKG-Chirurg - konservierend

    Eine aus einem Arzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, der sowohl zur vertragsärztlichen als auch als Zahnarzt zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen ist, und drei Vertragszahnärzten bestehende Gemeinschaftspraxis kann im Rahmen einer statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung des konservierend-chirurgischen Bereichs mit einer fiktiven Vergleichsgruppe entsprechender Gemeinschaftspraxen verglichen werden, wenn eine Gewichtung der Vergleichswerte für Ärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und für Zahnärzte nach der Zusammensetzung der Gemeinschaftspraxis erfolgt (hier Gewichtung 1 : 3) und wenn der Beschwerdeausschuss keine Anhaltspunkte dafür sieht, dass sich das Behandlungsverhalten und die Behandlungsweise der Praxis von der Typik der MKG-Chirurgen oder der Vertragszahnärzte wesentlich unterscheidet (vgl. bereits SG Marburg, Beschl. v. 15.03.2013 - S 12 KA 255/13 ER - und LSG Hessen, Beschl. v. 08.08.2013 L 4 KA 29/13 B ER -).

    Die Kammer wies mit Beschluss vom 15.03.2013 den einstweiligen Anordnungsantrag ab, das LSG mit Beschluss vom 08.08.2013 - L 4 KA 29/13 B ER - die Beschwerde der Klägerin zurück,.

    Das LSG Hessen hat in seinem Beschluss vom 08.08.2013 - L 4 KA 29/13 B ER - nochmals betont, dass die Bildung der Vergleichsgruppe unter Maßgabe der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht zu beanstanden ist.

    Das LSG Hessen hat in seinem Beschluss vom 08.08.2013 - L 4 KA 29/13 B ER - hat ebf.

    Hierzu hat bereits das LSG Hessen in seinem Beschluss vom 08.08.2013 - L 4 KA 29/13 B ER - darauf hingewiesen, dass Ermessensfehler bei der Festsetzung der Kürzung nicht festzustellen sind und dass eine pauschale Honorarkürzung auch eine zulässige Rechtsfolge der Wirtschaftlichkeitsprüfung war.

  • SG Marburg, 05.12.2018 - S 12 KA 201/18

    Vertragsarztrecht

    Ebenso hat das LSG Hessen in seinem Beschluss vom 08.08.2013 L 4 KA 29/13 B ER - juris Rdnr. 69 darauf hingewiesen, dass die Einlassung der Klägerin, ein erhöhter Behandlungsbedarf entstehe durch die Versorgung von Heimpatienten, die üblicherweise zahnärztlich überhaupt nicht versorgt worden seien, hierfür kein ausreichend substantiierter Vortrag sei.

    Das LSG Hessen hat in seinem Beschluss vom 08.08.2013 - L 4 KA 29/13 B ER - juris für die Vorgängerquartale I bis IV/08 betont, dass die Bildung der Vergleichsgruppe unter Maßgabe der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht zu beanstanden ist.

    Das LSG Hessen hat in seinem Beschluss vom 08.08.2013 - L 4 KA 29/13 B ER - juris Rdnr. 69 ebf.

  • SG Marburg, 05.12.2018 - S 12 KA 127/18

    Vertragsarztrecht

    Eine aus einem Arzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, der sowohl zur vertragsärztlichen als auch als Zahnarzt zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen ist, und weiteren Vertragszahnärzten bestehende Berufsausübungsgemeinschaft kann im Rahmen einer statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung des konservierend-chirurgischen Bereichs mit einer fiktiven Vergleichsgruppe entsprechender Berufsausübungsgemeinschaften verglichen werden, wenn eine Gewichtung der Vergleichswerte für Ärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und für Zahnärzte, wobei angestellte Zahnärzte wie zugelassene Vertragszahnärzte zu gewichten sind, nach der Zusammensetzung der Berufsausübungsgemeinschaft erfolgt (hier Gewichtung 1 : 7 bzw. 1 : 8) und wenn der Beschwerdeausschuss keine Anhaltspunkte dafür sieht, dass sich das Behandlungsverhalten und die Behandlungsweise der Praxis von der Typik der MKG-Chirurgen oder der Vertragszahnärzte wesentlich unterscheidet (vgl. bereits SG Marburg, Urt. v. 18.11.2015 - S 12 KA 275/14 - juris, Berufung anhängig beim LSG Hessen - L 4 KA 18/18 - SG Marburg, Urt. v. 27.11.2013 - S 12 KA 228/13 - juris, Berufung anhängig beim LSG Hessen - L 4 KA 17/18 - SG Marburg, Beschl. v. 15.03.2013 - S 12 KA 255/13 ER - und LSG Hessen, Beschl. v. 08.08.2013 L 4 KA 29/13 B ER -).

    Das LSG Hessen hat in seinem Beschluss vom 08.08.2013 - L 4 KA 29/13 B ER - juris für die Vorgängerquartale I bis IV/08 betont, dass die Bildung der Vergleichsgruppe unter Maßgabe der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht zu beanstanden ist.

    Das LSG Hessen hat in seinem Beschluss vom 08.08.2013 - L 4 KA 29/13 B ER - juris Rdnr. 69 ebf.

  • SG Marburg, 05.06.2019 - S 12 KA 387/18

    Vertragsarztrecht

    Das LSG Hessen hat in seinem Beschluss vom 08.08.2013 - L 4 KA 29/13 B ER - juris für die Vorgängerquartale I bis IV/08 betont, dass die Bildung der Vergleichsgruppe unter Maßgabe der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht zu beanstanden ist.

    Das LSG Hessen hat in seinem Beschluss vom 08.08.2013 - L 4 KA 29/13 B ER - juris Rdnr. 69 ebf.

  • SG Marburg, 18.11.2015 - S 12 KA 275/14

    Vertragsarztrecht

    Eine aus einem Arzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, der sowohl zur vertragsärztlichen als auch als Zahnarzt zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen ist, und weiteren Vertragszahnärzten bestehende Berufsausübungsgemeinschaft kann im Rahmen einer statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung des konservierendchirurgischen Bereichs mit einer fiktiven Vergleichsgruppe entsprechender Berufsausübungsgemeinschaften verglichen werden, wenn eine Gewichtung der Vergleichswerte für Ärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und für Zahnärzte, wobei angestellte Zahnärzte wie zugelassene Vertragszahnärzte zu gewichten sind, nach der Zusammensetzung der Berufsausübungsgemeinschaft erfolgt (hier Gewichtung 1:4) und wenn der Beschwerdeausschuss keine Anhaltspunkte dafür sieht, dass sich das Behandlungsverhalten und die Behandlungsweise der Praxis von der Typik der MKG-Chirurgen oder der Vertragszahnärzte wesentlich unterscheidet (vgl. bereits SG Marburg, Urt. v. 27.11.2013- S 12 KA 228/13 -, Berufung anhängig: LSG Hessen- L 4 KA 73/13 - SG Marburg, Beschl. v. 15.03.2013 - S 12 KA 255/13 ER - und LSG Hessen, Beschl. v. 08.08.2013- L 4 KA 29/13 B ER-).

    Das LSG Hessen hat in seinem Beschluss vom 08.08.2013 - L 4 KA 29/13 B ER - juris für die Vorgängerquartale betont, dass die Bildung der Vergleichsgruppe unter Maßgabe der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht zu beanstanden ist.

    Das LSG Hessen hat in seinem Beschluss vom 08.08.2013 - L 4 KA 29/13 B ER - ebf.

  • SG München, 09.11.2016 - S 38 KA 5170/15

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Der bloße Hinweis auf Praxisbesonderheiten genügt dieser Substantiierungspflicht nicht (BSG, Urteil vom 16.07.2003, B 6 KA 45/02 R; Landessozialgericht Hessen, Beschluss vom 08.08.2013, L 4 KA 29/13 B ER; SG Marburg, Urteil vom 18.11.2015, S 12 KA 275/14).
  • SG Marburg, 24.08.2020 - S 12 KA 290/20

    Vertragsarztrecht

    anzunehmen, wenn ohne den vorläufigen Rechtsschutz der notwendige Lebensunterhalt des Antragstellers oder die Existenz seiner Praxis gefährdet wären (vgl. LSG Hessen, Beschl. v. 08.08.2013 - L 4 KA 29/13 B ER - juris Rdnr. 73).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht