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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 40/14   

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https://dejure.org/2016,55499
LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 40/14 (https://dejure.org/2016,55499)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.11.2016 - L 4 KA 40/14 (https://dejure.org/2016,55499)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. November 2016 - L 4 KA 40/14 (https://dejure.org/2016,55499)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsarzthonorar; Höhe des Regelleistungsvolumens; Anforderungen an die Darlegungen und Berechnungen in Honorarbescheiden; Verbindlicher Bezug zu einer Arztgruppe

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 40/14
    Das gesetzgeberische Ziel der RLV lag in der Verhinderung einer übermäßigen Ausdehnung ärztlicher Tätigkeit im Sinne des § 85 Abs. 4 Satz 6 SGB V (BSG vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 44/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 2).

    Insbesondere lässt es sich mit dem Gesetzeszweck einer Honorarbegrenzung vereinbaren, dass die RLV gemäß Ziffer 3.2.1 des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 27./28. August 2008 auf die Fallzahlen der Vorjahresquartale abstellen (BSG vom 17. Juli 2013, a.a.O.).

    Der Bewertungsausschuss (Urteil des BSG vom 17. Juli 2013, Az. B 6 KA 44/12 R Rn 36 bei juris) und die Partner der Gesamtverträge auf Landesebene (grundlegend BSG vom 09.12.2004, Az. B 6 KA 44/03 R, Rn 63 bei juris) haben hierbei einen grundsätzlich weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum.

    Seiner Entscheidung vom 17. Juli 2013 (Az. B 6 KA 44/12 R Rn 53 bei juris) lässt sich vielmehr entnehmen, dass solche prinzipiell als rechtlich zulässig zu bewerten sind und grundsätzlich der Arzt das sich aus einer Änderung der Honorarverteilungssystematik ergebende unternehmerische Risiko trägt.

    Das BSG hat zu der Frage von Wachstumsmöglichkeiten unterdurchschnittlich abrechnender Praxen außerhalb der Aufbauphase bereits in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass auch diesen Praxen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, ihren Umsatz zu steigern (Urteile vom 10. März 2004, B 6 KA3/03 R; 28. Januar 2009, Az. B 6 KA 5/08 R und 17. Juli 2013, B 6 KA 44/12 R).

    Dieses sogenannte "einjährige Moratorium" der ab 1. Januar 2009 geltenden RLV-Systematik hat das BSG bereits mit ausführlicher Begründung in mehreren Entscheidungen gebilligt (u.a. Urteil vom 17. Juli 2013, Az. B 6 KA 44/12 R, Rn 38 -41 bei juris).

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 4/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsausschuss - Regelleistungsvolumen -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 40/14
    Das BSG habe sich in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2013 (B 6 KA 4/13 R) bereits mit der Frage der Berücksichtigung des Morbiditätskriteriums Geschlecht befasst und festgestellt, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss in seinem Beschluss vom 27./28. August 2008 in Teil F 3.2.2 sich in rechtmäßiger Weise gegen die Berücksichtigung dieses Merkmals entschieden habe.

    Mit Urteil vom 11. Dezember 2013 (B 6 KA 4/13 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 5) hat das BSG diese Vorgehensweise als nicht beanstandungswürdig angesehen.

    Dies erklärt sich aus der Regionalisierung des KV-Systems und des Systems der Honorarbildung auf der Grundlage unterschiedlicher Gesamtvergütungen der Krankenkassen (BSG vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 4/13 R - Rn. 21ff bei juris), ferner aus dem Regelungsspielraum der Vertragspartner, denen es gestattet ist, regional unterschiedliche Schwerpunkte bei der Honorarverteilung und insbesondere der Ausgestaltung der RLV zu bilden.

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 5/08 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Hinderung der Steigerung des Honorars von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 40/14
    Es habe vielmehr in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2009 (B 6 KA 5/08) klargestellt, dass die allen Praxen mit unterdurchschnittlichen Umsätzen einzuräumende Möglichkeit, durch Umsatzsteigerung jedenfalls bis zum Durchschnittsumsatz der Fachgruppe aufzuschließen, nicht bedeute, dass diese Praxen von jeder Begrenzung des Honorarwachstums verschont werden müssten.

    Das BSG hat zu der Frage von Wachstumsmöglichkeiten unterdurchschnittlich abrechnender Praxen außerhalb der Aufbauphase bereits in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass auch diesen Praxen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, ihren Umsatz zu steigern (Urteile vom 10. März 2004, B 6 KA3/03 R; 28. Januar 2009, Az. B 6 KA 5/08 R und 17. Juli 2013, B 6 KA 44/12 R).

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R

    Anfechtbarkeit gesonderter Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 40/14
    Die Bewertung des Senats steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des BSG vom 15. August 2012, B 6 KA 38/11 R.

    Hierbei handelt es sich jedoch um eine reine Ordnungsfrist (BSG, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 38/11 R Rn 26 bei juris), so dass die Fristversäumnis nicht zur Unwirksamkeit der Zuweisung führt.

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 40/14
    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 29. Juni 2011, B 6 KA 17/10 R, zwar ausgeführt, dass ein Leistungsanteil am budgetierten Leistungsgeschehen der Praxis von 20 % ein sicherstellungsrelevanter Anteil sein könne.
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.10.2015 - L 4 KA 39/13

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarbegrenzung - Abstaffelungsregelung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 40/14
    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 20. Oktober 2015, Az. L 4 KA 39/13, für RLV-Mitteilungen der Beklagten entschieden hat, berührt die mangelnde Nachvollziehbarkeit nicht das Bestimmtheitsgebot des § 33 Abs. 1 SGB X. Dieses bezieht sich nur auf den Entscheidungsausspruch eines Verwaltungsakts und unterscheidet sich damit von der Begründungspflicht im Sinne des § 35 Abs. 1 SGB X (Engelmann in v. Wulffen/Schütze, SGB X, § 33 Rn. 6; Siewert/Waschull in Diering/Timme, LPK-SGB X 4. Aufl. 2016, § 33 Rn. 2).
  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 40/14
    Ein Vertragsarzt hat keinen Anspruch darauf, dass sich die fachgebietsspezifischen wesentlichen Leistungen in der Höhe eines jeden einzelnen Behandlungsfalles und damit im RLV widerspiegeln (BSG vom 28.10.2015 - B 6 KA 35/15 B - juris; BSG vom 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 19).
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 35/15 B

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 40/14
    Ein Vertragsarzt hat keinen Anspruch darauf, dass sich die fachgebietsspezifischen wesentlichen Leistungen in der Höhe eines jeden einzelnen Behandlungsfalles und damit im RLV widerspiegeln (BSG vom 28.10.2015 - B 6 KA 35/15 B - juris; BSG vom 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 19).
  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 47/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regelleistungsvolumina - Ausgleichzahlungen an

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 40/14
    Das BSG hat derartige Honorarausgleichsmaßnahmen grundsätzlich für zulässig erachtet und lediglich einen Abzug bei den Praxen, die durch die Einführung der RLV einen Honorargewinn erzielt hatten, für unzulässig gehalten (Urteil vom 5. Juni 2013, B 6 KA 47/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 2).
  • BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 13/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Vorgabe arztgruppenspezifischer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2016 - L 4 KA 40/14
    Der Bezug zur Arztgruppe ist seitdem verbindlich (BSG vom 6. Februar 2013 - B 6 KA 13/12 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 73).
  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 37/11 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Rechtmäßigkeit

  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R

    Vertragsärzte - Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit garantiert kein

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2014 - L 7 KA 154/11

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Berechnung des arzt- bzw

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 21/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Schiedsamt - Honorarvertrag für das Jahr 2009 -

  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
  • BSG, 02.08.2017 - B 6 KA 3/17 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit der Honorarverteilung für

    Die Revision des Klägers gegen die Urteile des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 8. November 2016 (L 4 KA 40/14, L 4 KA 41/14, L 4 KA 42/14 und L 4 KA 43/14) wird zurückgewiesen.

    Die Kosten der Revisionsverfahren trägt der Kläger zu 15/16 und die Beklagte zu 1/16. Die Kosten der Verfahren S 16 KA 1153/13 und L 4 KA 43/14 trägt der Kläger zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4, die Kosten der Verfahren S 16 KA 376/10, S 16 KA 1150/13 und S 16 KA 1152/13 sowie L 4 KA 40/14, L 4 KA 41/14 und L 4 KA 42/14 trägt der Kläger.

    Das LSG hat die Urteile des SG Kiel vom 12.2.2014 betreffend die Honorierung in den Quartalen I/2009 bis IV/2009 auf die Berufungen der Beklagten vom 12.8.2014 unter den Aktenzeichen L 4 KA 40/14, L 4 KA 41/14, L 4 KA 42/14 und L 4 KA 43/14 aufgehoben, die Klagen jeweils abgewiesen und die Revisionen zugelassen.

    Der Kläger beantragt, die Urteile des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 8.11.2016 (L 4 KA 40/14, L 4 KA 41/14, L 4 KA 42/14 und L 4 KA 43/14) aufzuheben und die Berufung der Beklagten gegen die Urteile des SG Kiel vom 12.2.2014 (S 16 KA 376/10, S 16 KA 1150/13, S 16 KA 1152/13 und S 16 KA 1153/13) zurückzuweisen.

    Bezogen auf die Quartale I/2009 bis III/2009, die Gegenstand der beim Schleswig-Holsteinischen LSG unter den Aktenzeichen L 4 KA 40/14, L 4 KA 41/14 und L 4 KA 42/14 geführten Berufungsverfahren und der vorangegangenen Klageverfahren waren, bleibt es bei der Kostentragung durch den Kläger; die dagegen eingelegten Revisionen waren ohne Erfolg, sodass ihm die Kosten zur Last fallen (§ 154 Abs. 2 VwGO) .

  • SG Kiel, 24.10.2017 - S 2 KA 509/15

    Vertragsärztliche Versorgung - Regelleistungsvolumen (RLV) - Rechtsprechung des

    Sie schließt sich den überzeugenden Ausführungen des 4. Senats des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts in mehreren Entscheidungen vom 8. November 2016 und 17. Januar 2017 (u.a. L 4 KA 40/14, veröffentlicht bei juris) an, dass nicht nur eine teilweise zusprechende Entscheidung des HVM-Teams während des Widerspruchsverfahrens ein Änderungsbescheid im Sinne von § 86 SGG ist, sondern auch eine ablehnende Entscheidung des HVM-Teams der Beklagten während des Widerspruchsverfahrens als partieller Zweitbescheid über § 86 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahrens wird.

    Dieser Auffassung ist auch der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (u. a. Urteile vom 8. November 2016, Az. L 4 KA 40/14).

  • SG Kiel, 24.10.2017 - S 2 KA 593/14

    Honorierung vertragsärztlicher Leistungen - Honorarverteilungsmaßstab -

    Die Kammer orientiert sich dabei an der Rechtsprechung des 4. Senats des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts u. a. im Urteil vom 8. November 2016, Az. L 4 KA 40/14.
  • SG Kiel, 28.02.2018 - S 2 KA 678/15

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsregelung - verhältnismäßige

    Die Kammer orientiert sich dabei an der Rechtsprechung des 4. Senats des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts u. a. im Urteil vom 8. November 2016, Az. L 4 KA 40/14.
  • SG Kiel, 09.08.2017 - S 2 KA 563/14

    Vertragsärztliche Versorgung - Leistungen eines Hausarztes mit

    Sie schließt sich den überzeugenden Ausführungen des 4. Senats in mehreren Entscheidungen vom 8. November 2016 und 17. Januar 2017 (u.a. L 4 KA 40/14, veröffentlicht bei juris) an, dass nicht nur eine teilweise zusprechende Entscheidung des HVM-Teams während des Widerspruchsverfahrens ein Änderungsbescheid im Sinne von § 86 SGG ist, sondern auch eine ablehnende Entscheidung des HVM-Teams der Beklagten während des Widerspruchsverfahrens als partieller Zweitbescheid über § 86 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahrens wird.
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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 07.03.2018 - L 4 KA 40/14   

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https://dejure.org/2018,37498
LSG Hessen, 07.03.2018 - L 4 KA 40/14 (https://dejure.org/2018,37498)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07.03.2018 - L 4 KA 40/14 (https://dejure.org/2018,37498)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07. März 2018 - L 4 KA 40/14 (https://dejure.org/2018,37498)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 17 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Sachlich-rechnerische Berichtigung | Zahnärztliche Leistungen | Fehlender Leistungsnachweis bei fehlender Dokumentation (Nr. 2255 GOÄ-82)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • SG Marburg, 07.07.2010 - S 12 KA 212/10

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Nachweis der vollständigen Leistungserbringung

    Auszug aus LSG Hessen, 07.03.2018 - L 4 KA 40/14
    Die Kammer habe bereits zwischen den Beteiligten mit Urteilen vom 7. Juli 2010 - S 12 KA 212/10 und 440/10 -, Nichtzulassungsbeschwerden jeweils zurückgewiesen durch Beschluss des LSG Hessen vom 11. November 2011 - L 4 KA 62/10 und 63/10 NZB -, entschieden, dass ein Vertragszahnarzt für die Erbringung der Leistung nach Nr. 2702 GOÄ-82 nachweis- und dokumentationspflichtig ist.
  • LSG Hessen, 20.03.2013 - L 4 KA 60/10

    Vertrags(zahn)ärztliche Vergütung - Abrechnungsprüfung - sachlich-rechnerische

    Auszug aus LSG Hessen, 07.03.2018 - L 4 KA 40/14
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 20. März 2013, L 4 KA 60/10, vgl. auch Urteil vom 27. Mai 2015, L 4 KA 50/12), obliegen dem Leistungserbringer die Darlegungen und Nachweise für die vollständige Leistungserbringung.
  • SG Marburg, 02.04.2014 - S 12 KA 609/13

    Sachlich-rechnerische Berichtigung der Honorarabrechnung für 292 Behandlungsfälle

    Auszug aus LSG Hessen, 07.03.2018 - L 4 KA 40/14
    Von daher sei es auch unerheblich, dass die KV Hessen bereits wegen Verstoßes gegen das sog. Splittingverbot alle im Quartal III/09 abgerechneten vertragsärztlichen Leistungen abgesetzt habe, was bereits Gegenstand des Urteils der Kammer vom 2. April 2014 - S 12 KA 609/13 - gewesen sei.
  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 76/13

    Arzthaftungsprozess: Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit

    Auszug aus LSG Hessen, 07.03.2018 - L 4 KA 40/14
    Die Beklagte und das Sozialgericht sind daher zutreffend davon ausgegangen, dass nicht hinreichend dargelegte, dokumentierte und nachgewiesene Leistungen (Gebührenpositionen) als nicht erbracht bzw. als nicht erfüllt anzusehen sind und daher nicht abgerechnet werden können (s. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. November 2014, Az.: L 3 KA 70/12, in diesem Sinne begründet das Fehlen der Dokumentation einer aufzeichnungspflichtigen ärztlichen Maßnahme im Arzthaftungsrecht nach st. Rspr. des BGH )z. B. Urteil vom 11. November 2014 Az.: VI ZR 76/13; vgl. nunmehr auch § 630h Abs. 3 BGB die Vermutung, dass die Maßnahme unterblieben ist).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2014 - L 3 KA 70/12

    Neufestsetzung der Honorare eines Facharztes wegen fehlerhaft abgerechneter

    Auszug aus LSG Hessen, 07.03.2018 - L 4 KA 40/14
    Die Beklagte und das Sozialgericht sind daher zutreffend davon ausgegangen, dass nicht hinreichend dargelegte, dokumentierte und nachgewiesene Leistungen (Gebührenpositionen) als nicht erbracht bzw. als nicht erfüllt anzusehen sind und daher nicht abgerechnet werden können (s. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. November 2014, Az.: L 3 KA 70/12, in diesem Sinne begründet das Fehlen der Dokumentation einer aufzeichnungspflichtigen ärztlichen Maßnahme im Arzthaftungsrecht nach st. Rspr. des BGH )z. B. Urteil vom 11. November 2014 Az.: VI ZR 76/13; vgl. nunmehr auch § 630h Abs. 3 BGB die Vermutung, dass die Maßnahme unterblieben ist).
  • LSG Hessen, 27.05.2015 - L 4 KA 50/12
    Auszug aus LSG Hessen, 07.03.2018 - L 4 KA 40/14
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 20. März 2013, L 4 KA 60/10, vgl. auch Urteil vom 27. Mai 2015, L 4 KA 50/12), obliegen dem Leistungserbringer die Darlegungen und Nachweise für die vollständige Leistungserbringung.
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