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   LSG Hessen - L 4 KA 64/12   

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LSG Hessen - L 4 KA 64/12 (https://dejure.org/9999,50062)
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Wird zitiert von ... (7)

  • SG Marburg, 18.11.2015 - S 12 KA 275/14

    Vertragsarztrecht

    Über die zu den Az.: L 4 KA 64/12 und L 4 KA 73/13 anhängigen Berufungsverfahren hat das LSG Hessen noch nicht entschieden.

    Hinsichtlich der von dem Beklagten festgestellten Dokumentationsmängel hat die Kammer bereits im die Beteiligten betreffenden Urteil vom 21.11.2012 - S 12 KA 8/12 -, Berufung anhängig bei dem LSG Hessen unter Az.: L 4 KA 64/12, auf die rechtlichen Rahmenbedingen hingewiesen und dargelegt, dass die Klägerin ihre Dokumentation so zu führen hat, dass die erbrachten Leistungen für einen Zahnarzt nachvollziehbar sind.

  • SG Marburg, 15.11.2017 - S 12 KA 796/16

    Vorbehandlung bei Parodontosebehandlung muss überprüfbar dokumentiert werden

    Nach der Prüfvereinbarung kann der Bescheid der Prüfungsstelle von einer vom Leiter beauftragten Person unterzeichnet werden (§ 8 Nr. 5 Satz 2 PV) und ergeht aufgrund der Gesetzesänderung seit 2008 der Ausgangsentscheid durch die Prüfungsstelle als Verwaltungseinrichtung und nicht mehr als Beschluss eines Gremiums (vgl. SG Marburg, Urt. v. 21.11.2012 S 12 KA 8/12 - juris Rdnr. 45, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 64/12 -).

    Aus ihnen muss auch die Einhaltung der Behandlungsrichtlinien hervorgehen (vgl. SG Marburg, Urt. v. 21.11.2012 - S 12 KA 8/12 - juris Rdnr. 40 u. 89 f. m.w.N., Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 64/12 - SG Marburg, Urt. v. 17.11.2013 - S 12 KA 419/13 - juris Rdnr. 84).

  • LSG Hessen, 08.08.2013 - L 4 KA 29/13
    Hinsichtlich der von dem Antragsgegner festgestellten Dokumentationsmängel habe das Sozialgericht bereits im die Beteiligten betreffenden Urteil vom 21. November 2012 - S 12 KA 8/12 -, Berufung beim erkennenden Senat unter dem Aktenzeichen L 4 KA 64/12 anhängig, auf die rechtlichen Rahmenbedingen hingewiesen und dargelegt, dass die Antragstellerin ihre Dokumentation so zu führen habe, dass die erbrachten Leistungen für einen Zahnarzt nachvollziehbar seien.
  • SG Marburg, 27.11.2013 - S 12 KA 228/13

    Statistische Wirtschaftlichkeitsprüfung - MKG-Chirurg - konservierend

    Hinsichtlich der von dem Beklagten festgestellten Dokumentationsmängel hat die Kammer bereits im die Beteiligten betreffenden Urteil vom 21.11.2012 - S 12 KA 8/12 -, Berufung bei dem LSG Hessen unter Az.: L 4 KA 64/12 auf die rechtlichen Rahmenbedingen hingewiesen und dargelegt, dass die Klägerin ihre Dokumentation so zu führen hat, dass die erbrachten Leistungen für einen Zahnarzt nachvollziehbar sind.
  • SG Marburg, 15.05.2013 - S 12 KA 255/13

    Vertragsärztliche/vertragszahnärztliche Versorgung - MKG-Chirurg - statistische

    Hinsichtlich der von dem Beklagten festgestellten Dokumentationsmängel hat die Kammer bereits im die Beteiligten betreffenden Urteil vom 21.11.2012 - S 12 KA 8/12 -, Berufung bei dem LSG Hessen unter Az.: L 4 KA 64/12 anhängig, auf die rechtlichen Rahmenbedingen hingewiesen und dargelegt, dass die Klägerin ihre Dokumentation so zu führen hat, dass die erbrachten Leistungen für einen Zahnarzt nachvollziehbar sind.
  • SG Marburg, 27.03.2019 - S 12 KA 71/18
    Aus ihnen muss auch die Einhaltung der Behandlungsrichtlinie hervorgehen (vgl. SG Marburg, Urt. v. 21.11.2012 - S 12 KA 8/12 - juris Rdnr. 40 u. 89 f. m.w.N., Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 64/12 bzw. jetzt L 4 KA 16/18 - SG Marburg, Urt. v. 17.11.2013 - S 12 KA 419/13 - juris Rdnr. 84).
  • SG Marburg, 05.06.2013 - S 12 KA 3/12

    Vertragsarzt - Arzneimittelregress - Ausschluss der Verordnung für Antacida in

    Die für sogenannte Praxisbesonderheiten zu Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren entwickelte Rechtssprechung gilt in Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren für alle medizinischen Sachverhalte, die die konkrete Behandlung durch den Vertrags(zahn)arzt betreffen, insbesondere auch für die Prüfung von Parodontosebehandlungen (vgl. SG Marburg, Urteil vom 21.11.2012 - S 12 KA 8/12 - juris Rdnr. 53, Berufung bei dem LSG Hessen anhängig - L 4 KA 64/12 -).
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