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   LSG Bayern, 30.10.2003 - L 4 KR 203/01   

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https://dejure.org/2003,16224
LSG Bayern, 30.10.2003 - L 4 KR 203/01 (https://dejure.org/2003,16224)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.10.2003 - L 4 KR 203/01 (https://dejure.org/2003,16224)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - L 4 KR 203/01 (https://dejure.org/2003,16224)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für eine geschlechtsangleichende Operation; Erbringung von Leistungen der Krankenkasse durch nicht zugelassene Krankenhäuser; Zum Begriff der dringenden Behandlungsbedürftigkeit ; Statthaftigkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 88 Abs. 1 SGG ; Ablehnung ...

  • medcontroller.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.05.1972 - 3 RK 25/69
    Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2003 - L 4 KR 203/01
    Eine unaufschiebbare Leistung wird nach allgemeiner Meinung angenommen bei Notfällen im Sinne des § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V sowie anderen dringlichen Bedarfslagen, wozu Systemversagen, Systemstörungen oder Versorgungslücken unter der Voraussetzung zählen, dass eine Sachleistung nicht rechtzeitig zur Verfügung steht (BSG vom 24.05.1972 BSGE 34, 172; BSG vom 20.10.1972 BSGE 35, 10; BSG vom 18.05.1978 BSGE 46, 179; BSG vom 20.07.1976 SozR 2200 § 184 Nr. 4, Kasseler Kommentar-Höfler, § 13 SGB V, Rdnr.26, 27).

    Eine dringende Behandlungsbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn ohne eine sofortige Behandlung durch einen Nichtvertragsarzt Gefahren für Leib und Leben entstehen oder heftige Schmerzen unzumutbar lange andauern würden (BSG a.a.O., BSGE 34, 172).

  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2003 - L 4 KR 203/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSG vom 19.06.2001 SGb 2001, 549; BSG vom 10.02.1993 SozR 3-2200 § 182 RVO Nr. 15; BSG vom 16.12.1993 SozR 3-2500 § 12 SGB V Nr. 4; BSG vom 24.09.1996 BSGE 79, 125) sind die Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung im Regelfall nicht zu erstatten, wenn der Versicherte sich die Leistung außerhalb des im SGB V geregelten Versorgungssystems selbst beschafft, ohne zuvor die Krankenkasse zu informieren und deren Entscheidung abzuwarten.
  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung hier: Manualtherapie

    Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2003 - L 4 KR 203/01
    Nach der neuen Rechtsprechung des BSG zur Krankenbehandlung im vertragslosen Ausland (§ 18 Abs. 1 SGB V), die auf die vorliegende Fallkonstellation der Inanspruchnahme eines nicht zugelassenen Krankenhauses zur Prüfung einer Versorgungslücke insoweit zu übertragen ist, weil es auch hier um eine privatärztliche Behandlung geht (BSG vom 16.06.1999 BSGE 84, 90), darf die Krankenkasse die Kosten einer (im Ausland durchgeführten Therapie) nur übernehmen, wenn für die betreffende Krankheit (im Inland) überhaupt keine, also auch keine andere Behandlungsmethode zur Verfügung steht, die dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse genügt.
  • BSG, 18.05.1978 - 3 RK 11/77

    Ersatz der durch die Verwendung glutenfreier Nahrung entstehenden Mehrkosten

    Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2003 - L 4 KR 203/01
    Eine unaufschiebbare Leistung wird nach allgemeiner Meinung angenommen bei Notfällen im Sinne des § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V sowie anderen dringlichen Bedarfslagen, wozu Systemversagen, Systemstörungen oder Versorgungslücken unter der Voraussetzung zählen, dass eine Sachleistung nicht rechtzeitig zur Verfügung steht (BSG vom 24.05.1972 BSGE 34, 172; BSG vom 20.10.1972 BSGE 35, 10; BSG vom 18.05.1978 BSGE 46, 179; BSG vom 20.07.1976 SozR 2200 § 184 Nr. 4, Kasseler Kommentar-Höfler, § 13 SGB V, Rdnr.26, 27).
  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 14/94

    Kostenerstattung - Freiwillige Mitglieder - Vertragsärztliche Versorgung -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2003 - L 4 KR 203/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG vom 10.05.1995 SozR 3-2500 § 13 Nr. 7; BSG vom 23.11.1995 SozR 3-2500 § 13 Nr. 9) ist eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V ausgeschlossen, wenn sich ein freiwilliges Mitglied zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus begeben hat, das zur Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen nicht zugelassen ist.
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 5/94

    Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V

    Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2003 - L 4 KR 203/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG vom 10.05.1995 SozR 3-2500 § 13 Nr. 7; BSG vom 23.11.1995 SozR 3-2500 § 13 Nr. 9) ist eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V ausgeschlossen, wenn sich ein freiwilliges Mitglied zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus begeben hat, das zur Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen nicht zugelassen ist.
  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71

    Ersatz der vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

    Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2003 - L 4 KR 203/01
    Eine unaufschiebbare Leistung wird nach allgemeiner Meinung angenommen bei Notfällen im Sinne des § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V sowie anderen dringlichen Bedarfslagen, wozu Systemversagen, Systemstörungen oder Versorgungslücken unter der Voraussetzung zählen, dass eine Sachleistung nicht rechtzeitig zur Verfügung steht (BSG vom 24.05.1972 BSGE 34, 172; BSG vom 20.10.1972 BSGE 35, 10; BSG vom 18.05.1978 BSGE 46, 179; BSG vom 20.07.1976 SozR 2200 § 184 Nr. 4, Kasseler Kommentar-Höfler, § 13 SGB V, Rdnr.26, 27).
  • BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 23/00 R

    Krankenversicherung - Voraussetzung für Kostenerstattungsanspruch -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2003 - L 4 KR 203/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSG vom 19.06.2001 SGb 2001, 549; BSG vom 10.02.1993 SozR 3-2200 § 182 RVO Nr. 15; BSG vom 16.12.1993 SozR 3-2500 § 12 SGB V Nr. 4; BSG vom 24.09.1996 BSGE 79, 125) sind die Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung im Regelfall nicht zu erstatten, wenn der Versicherte sich die Leistung außerhalb des im SGB V geregelten Versorgungssystems selbst beschafft, ohne zuvor die Krankenkasse zu informieren und deren Entscheidung abzuwarten.
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation -

    Schließlich sprechen die Gerichte einer transsexuellen Versicherten auch nicht jegliche Art von geschlechtsangleichenden operativen Maßnahmen im Sinne einer möglichst großen Annäherung an ein vermeintliches Idealbild zu, wie sich gerade am Beispiel der Brustvergrößerung gezeigt hat (Sächsisches LSG vom 3. Februar 1999 - L 1 KR 31/98 - in JURIS; vgl auch Bayerisches LSG vom 30. Oktober 2003 - L 4 KR 203/01 - zu einer besonderen Penisplastik zwecks Urinierens im Stehen bei Frau-zu-Mann-Transsexualität).
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R

    Krankenversicherung - Nichtbestehen eines Anspruchs auf Krankenbehandlung in Form

    Schließlich sprechen die Gerichte einer transsexuellen Versicherten auch nicht jegliche Art von geschlechtsangleichenden operativen Maßnahmen im Sinne einer möglichst großen Annäherung an ein vermeintliches Idealbild zu (Sächsisches LSG vom 3. Februar 1999 - L 1 KR 31/98, JURIS - zu einer Brustvergrößerung; vgl auch Bayerisches LSG vom 30. Oktober 2003 - L 4 KR 203/01 - zu einer besonderen Penisplastik zwecks Urinierens im Stehen bei Frau-zu-Mann-Transsexualität).
  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - kein Anspruch des Versicherten auf

    Die Ansprüche sind vielmehr beschränkt auf einen Zustand, bei dem aus der Sicht eines verständigen Betrachters eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts eintritt (vgl auch § 8 Abs. 1 Nr. 4 TSG; zur Ablehnung einer Mamma-Augmentationsplastik bei einer Mann-zu-Frau-Transsexuellen trotz einziger Möglichkeit, die psychische Erkrankung einschließlich ihrer körperlichen Begleiterscheinungen zu beheben: Sächsisches LSG, Urteil vom 3.2.1999 - L 1 KR 31/98 - juris RdNr 37; vgl auch Bayerisches LSG vom 30.10.2003 - L 4 KR 203/01 - zu einer besonderen Penisplastik zur Ermöglichung des Urinierens im Stehen bei Frau-zu-Mann-Transsexualität).
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 23/03 R

    Kostenübernahme durch die Krankenversicherung bei brustvergrößernder Operation

    Schließlich sprechen die Gerichte einer transsexuellen Versicherten auch nicht jegliche Art von geschlechtsangleichenden operativen Maßnahmen im Sinne einer möglichst großen Annäherung an ein vermeintliches Idealbild zu, wie sich gerade am Beispiel der Brustvergrößerung gezeigt hat (Sächsisches LSG vom 3. Februar 1999 - L 1 KR 31/98 - in JURIS; vgl auch Bayerisches LSG vom 30. Oktober 2003 - L 4 KR 203/01 - zu einer besonderen Penisplastik zwecks Urinierens im Stehen bei Frau-zu-Mann-Transsexualität).
  • SG Kassel, 27.03.2012 - S 12 KR 10/12

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für bereits dem Grunde nach bewilligte

    Mit der Antragsgegnerin bleibt aber weiter festzuhalten, dass innerhalb der GKV Anspruch auf eine Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V zunächst rechtlich und tatsächlich nur in einem zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Krankenhaus besteht (vgl. hierzu Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.02.2012, L 5 KR 115/09; Hessisches Landessozialgericht, Urteile vom 07.06.2011, L 8 KR 271/09 und - in einer zumindest ähnlichen Fallgestaltung - vom 28.07.2005, L 8/14 KR 601/03; Landessozialgericht für das Saarland, Urteile vom 21.04.2010, L 2 KR 31/08 und L 2 KR 33/09; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 3. März 2010, L 5 KR 2035/09; Bayerisches Landessozialgericht, Urteile vom 4. September 2008, L 4 KR 357/07 und vom 30.10.2003, L 4 KR 203/01; BSG, Urteile vom 21. Februar 2006, B 1 KR 22/05 R und B 1 KR 34/04 R).

    Dass das Bayerische Landessozialgericht später mit Urteilen vom 30.10.2003 (L 4 KR 203/01) und 25.07.2006 (L 5 KR 141/05) in mit dem vorliegenden Fall nahezu identischen Rechtsstreiten, bei denen es ebenfalls um Geschlechtsanpassungen bei Frau-zu-Mann-Transsexualität in der D-Klinik ging, unter Hinweis auf die o.a. Grundsätze und "neue" Rechtsprechung die Klagen abgewiesen hat, sei dabei nur am Rande erwähnt (vgl. hierzu auch weiter Bayerisches Landessozialgericht, Urteile vom 20.09.2007, L 4 KR 86/06 und vom 04.09.2008, L 4 KR 357/07; BSG, Beschluss vom 22.01.2009, B 3 KR 47/08 B).

  • LSG Bayern, 25.07.2006 - L 5 KR 141/05

    Streit um die Estattung der vollen im Zusammenhang mit privatärztlich

    Wie der 4. Senat des Bayer. Landessozialgerichts bereits in seiner Entscheidung vom 30.10.2003 ausgeführt hat (L 4 KR 203/01), ist die optimale Versorgung nicht der Maßstab der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen, 26.09.2001 - L 4 KR 203/01 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11593
LSG Niedersachsen, 26.09.2001 - L 4 KR 203/01 ER (https://dejure.org/2001,11593)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.09.2001 - L 4 KR 203/01 ER (https://dejure.org/2001,11593)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. September 2001 - L 4 KR 203/01 ER (https://dejure.org/2001,11593)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 486
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.11.1998 - B 1 A 1/96 R

    Zwangsvereinigung - Innungskrankenkassen - Organisationsverordnung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 26.09.2001 - L 4 KR 203/01
    Während die Rechtsverordnung den konstitutiven Rechtsakt darstellt, mit dem die vereinigte Krankenkasse erschaffen wird (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 1998 -- B 1 A 1/96 R -- in SozR 3-2500 § 145 Nr. 1), wird die Vereinigung erst mit der Bestimmung des Wirksamkeitszeitpunktes durch Aufsichtsbehörde nach § 146 Abs. 2 SGB V rechtswirksam, d.h. rechtlich existent.
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 26.09.2001 - L 4 KR 203/01
    Nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz ist in den im Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht geregelten Fällen vorläufiger Rechtsschutz dann zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache im Falle des Obsiegens nicht mehr in der Lage wäre (BVerfGE 46, 166, 179, 184; ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. Beschluss vom 15. November 1999 -- L 4 KR 178/99 ER --).
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