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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2014 - L 4 KR 259/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17122
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2014 - L 4 KR 259/11 (https://dejure.org/2014,17122)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.05.2014 - L 4 KR 259/11 (https://dejure.org/2014,17122)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - L 4 KR 259/11 (https://dejure.org/2014,17122)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Voller Anspruch einer Hebamme auf Wegegeld-Vergütung bei Hausgeburt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Hebamme auf Wegegeld-Vergütung bei Hausgeburt; Kein Ausschluss wegen Nichtinanspruchnahme der nächstwohnenden Hebamme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch einer Hebamme auf Wegegeld-Vergütung bei Hausgeburt; Kein Ausschluss wegen Nichtinanspruchnahme der nächstwohnenden Hebamme

  • rechtsportal.de

    Anspruch einer Hebamme auf Wegegeld-Vergütung bei Hausgeburt

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wegegeld-Vergütung einer Hebamme bei der Hausgeburt

  • Jurion (Kurzinformation)

    Voller Anspruch einer Hebamme auf Wegegeld-Vergütung bei Hausgeburt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Voller Anspruch einer Hebamme auf Wegegeld-Vergütung bei Hausgeburt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hebamme hat Anspruch auf volle Wegegeld-Vergütung bei Hausgeburt - Durchführung einer Hausgeburt ist als "besondere Lage des Falles" anzuerkennen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 663
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R

    Krankenversicherung - Vergütungsforderung eines zugelassenen Leistungserbringers

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2014 - L 4 KR 259/11
    Beginn des Anspruchs auf Verzugszinsen ist danach gem. § 5 Abs. 4 HebGV der Zeitpunkt von drei Wochen nach Rechnungseingang bei der gesetzlichen Krankenkasse (zum Ganzen siehe nur: BSG, Urteil vom 23. März 2006, B 3 KR 6/05 R, Rn. 17 - Zitierung nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; LSG Rheinland-Pfalz, a.a.O.).
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2014 - L 4 KR 259/11
    Die Zinshöhe beträgt acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und folgt aus § 288 Abs. 2 BGB, da die Klägerin als freiberuflich tätige Hebamme als gewerbliche Unternehmerin im Sinne der Vorschrift zu behandeln ist (ebenso: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, a.a.O.; anders, nämlich 5% aus § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB: BSG, Urteil vom 3. August 2006, B 3 KR 7/06 R - Zitierung nach juris; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, a.a.O.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - L 5 KR 81/06

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2014 - L 4 KR 259/11
    Hierzu gehen die Beteiligten zutreffend davon aus, dass der Beginnort der Wegstrecke der tatsächlich herangezogenen Hebamme entweder deren Wohnort oder deren Praxis sein kann, wie es ausdrücklich im Wortlaut des § 4 Abs. 2a und b sowie in Abs. 3 Satz 1 HebGV geregelt ist (ebenso: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Juni 2008, L 5 KR 81/06, Rn. 29 - Zitierung nach juris) und dass von der Beklagten die zutreffenden Euro- bzw. Cent-Beträge je gefahrenen Kilometer zugrunde gelegt wurden, wie sie in § 4 Abs. 2 HebGV festgelegt sind.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2018 - L 1 KR 316/13

    Krankenversicherung - maßgeblicher Berufsverband iS des § 134a SGB 5 zur

    Für die Anzahl der Hausgeburtshebammen sei hinzuweisen auf das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen v. 21. Mai 2014 - L 4 KR 259/11.

    Für die Richtigkeit der Angaben zur Zahl der Hausgeburtshebammen spricht zwar, dass das LSG Niedersachsen-Bremen sie in seinem Urteil vom 21. Mai 2014 - L 4 KR 259/11 für nachvollziehbar gehalten hat.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2018 - L 4 KR 299/15
    Mit ihrer hiergegen am 17.07.2012 vor dem Sozialgericht (SG) Osnabrück erhobenen Klage hat die Klägerin den Differenzbetrag in Höhe von 1.344,58 EUR geltend gemacht und zur Begründung auf die Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 21.05.2014 (Az.: L 4 KR 259/11) hingewiesen, wonach eine Wegegeldkürzung nicht vorgenommen werden könne, wenn es um eine Hausgeburt gehe.

    Der Senat hat bereits entschieden (ebenso andere Landessozialgerichte), dass das Merkmal insbesondere bei Hausgeburten als erfüllt gilt, die vorliegend jedoch nicht in Rede stehen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.05.2014, L 4 KR 259/11; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.6.2008, L 5 KR 81/06; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.9.2010, L 5 KR 91/09; Zitierung nach juris).

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