Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen, 24.01.2001

Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2003 - L 4 KR 33/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5866
LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2003 - L 4 KR 33/00 (https://dejure.org/2003,5866)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.12.2003 - L 4 KR 33/00 (https://dejure.org/2003,5866)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - L 4 KR 33/00 (https://dejure.org/2003,5866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellunginteresse des Arbeitgebers in Bezug auf die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers bei einer Krankenkasse zwecks Abführung des Sozialversicherungsbeitrags; Kündigungsrecht als Folge des Rechts zur Wahl der Krankenkasse; Sonderkündigungsrecht bei Inkrafttreten von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kündigung bei Beitragserhöhung infolge Kassenfusion

Verfahrensgang

  • SG Magdeburg - S 6 KR 24/99
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2003 - L 4 KR 33/00

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2693
  • NZS 2004, 595
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.10.1998 - B 12 KR 11/98 R

    Krankenkasse - Wahlrecht - Ausübung - Arbeitgeber - Anmeldung - bisherige

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2003 - L 4 KR 33/00
    Dass der Arbeitgeber sie jeweils bei der AOK Magdeburg anmeldete, gilt als Wahl der Krankenkasse, auch wenn die Beschäftigten selbst keine Willenserklärungen abgegeben haben (vgl. Urteil des BSG vom 8. Oktober 1998 - B 12 KR 11/8 R = SozR 3-2500 § 175 Nr. 2).
  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 18/83

    Krankenversicherungsbeitrag - Arbeitgeber - Kürzung - Verfassungswidrige

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2003 - L 4 KR 33/00
    Dieses besteht dann, wenn ein Arbeitgeber geklärt wissen will, in welcher Höhe und in welchem Umfang er Sozialversicherungsbeiträge für seine Beschäftigten abführen muss (vgl. Urteil des BSG vom 9.10.1984 - 12 RK 18/83 = BSGE 57, 184 f.).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 RA 2/01 R

    Krankenversicherung - Versicherungspflichtiger - Beitragssatz aus der Rente -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2003 - L 4 KR 33/00
    Das BSG hat deshalb auch nach einer Kassenfusion und einer damit verbundenen Beitragserhöhung die Beitragsbemessung nach dem Beitrag der alten Kasse aus der Rente nach § 247 Abs. 1 Satz 2 SGB V für die Dauer der Festsetzung als verbindlich angesehen (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 RA 2/01 R = SozR 3-2500 § 247 SGB V Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2004 - L 2 B 16/04

    Unterlassungsanspruch gegen Krankenkasse bei irreführender Information über

    Für den Rechtsstandpunkt, es handele sich um eine offene Rechtsfrage, kann sich die Ag in der Sache auf das Schreiben des Bundesversicherungsamts vom 19.03.2004 berufen, das sich kritisch mit der Rechtsprechung des LSG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 16.12.2003, Aktenzeichen [Az L 4 KR 33/00]) auseinandersetzt und erklärt, aufgrund dieser obergerichtlichen Rechtsprechung nicht mehr beanstanden zu wollen, wenn eine der Aufsicht des Bundesversicherungsamts unterstehende Krankenkasse ihren Versicherten bei einer Fusion mit erhöhtem Beitragssatz ein Sonderkündigungsrecht einräumt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2004 - L 16 B 15/04

    Krankenversicherung

    Es geht lediglich davon aus, daß richtig sei, was das LSG Sachsen-Anhalt mit - bei zugelassener Revision - rechtskräftigem Urteil vom 16.12.2003 (L 4 KR 33/00 = ErsK 04, 51) zu § 175 Abs. 4 S. 5 SGB V in der hier nicht maßgeblichen Fassung des Gesetzes vom 23.6.1997 (BGBl 1518) festgestellt hat, daß nämlich eine Beitragserhöhung, die zu einer Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt, auch dann vorliegen kann, wenn eine Krankenkasse, die durch den Zusammenschluß zweier bisher selbständiger Krankenkassen entstanden ist, ihren Beitrag erstmals festsetzt.
  • SG Düsseldorf, 24.05.2004 - S 34 KR 86/04

    Krankenversicherung

    In diesem Zusammenhang geht die Kammer zunächst in Übereinstimmung mit der den Beteiligten bekannten Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 16.12.2003 - L 4 KR 33/00 - davon aus, dass eine Beitragssatzerhöhung im Sinne des § 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V auch dann vorliegt, wenn nach der Fusion zweier Krankenkassen erstmalig ein neuer Beitragsatz festgelegt wird, der höher ist als der Beitragssatz eines oder mehrerer der zuvor selbstständigen und fusionierenden Krankenkassen.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen, 24.01.2001 - L 4 KR 33/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11045
LSG Niedersachsen, 24.01.2001 - L 4 KR 33/00 (https://dejure.org/2001,11045)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.01.2001 - L 4 KR 33/00 (https://dejure.org/2001,11045)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - L 4 KR 33/00 (https://dejure.org/2001,11045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Pflegeheimbewohnerin - Befreiung von der Zuzahlung - unzumutbare Belastung - Landkreis - Gewährung eines bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses für vollstationäre Einrichtung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 61 Abs. 2 Nr. 1 SGB V; § 61 Abs. 2 Nr. 2 SGB V; § 61 Abs. 2 Nr. 3 SGB V; § 13 Abs. 1 S. 1 NPflG; § 21 BSHG
    Befreiung von Zuzahlungen in der Krankenversicherung bei unzumutbaren Belastungen; Bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; Objektföderung

  • Wolters Kluwer

    Befreiung von Zuzahlungen in der Krankenversicherung bei unzumutbaren Belastungen; Bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; Objektföderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 538 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 03.03.1994 - 1 RK 33/93

    Arzneimittelzuzahlung - Sozialhifeempfänger

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 24.01.2001 - L 4 KR 33/00
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zulässig (vgl BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 3 Seite 15).

    Wann eine unzumutbare Belastung vorliegt, ergibt sich aus § 61 Abs. 2 SGB V, der eine abschließende Regelung enthält (BSGE SozR 3-2500 § 61 Nr. 3 Seite 17 mit Hinweis auf BT-Drucksache 11/2237, Seite 187).

    Für die Annahme einer unzumutbaren Belastung nach § 61 Abs. 2 Nr. 2 SGB V ist allein der Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach den §§ 11 ff BSHG maßgebend (BSGE SozR 3-2500 § 61 Nr. 3 Seite 16).

    Die Annahme einer unzumutbaren Belastung ist nach dem Wortlaut der Vorschrift nur möglich, wenn der Versicherte in einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht ist (BSGE SozR 3-2500 § 61 Nr. 3 Seite 16 mwN).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.1999 - L 2 (5) KN 108/98

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 24.01.2001 - L 4 KR 33/00
    Bei der Erfüllung der Befreiungsvoraussetzungen des § 61 Abs. 2 Nr. 3 SGB V ist es unerheblich, ob die Unterbringungskosten -- wie hier -- in Höhe von 1.034,86 DM 1998 -- ganz oder nur teilweise -- von einem Sozialhilfeträger oder einem Träger der Kriegsopferfürsorge aufgebracht werden und ein Teil vom Versicherten selbst oder seinen Angehörigen übernommen wird, denn auch ein nur teilweises Aufbringen der Kosten indiziert Hilfsbedürftigkeit (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. April 1999 -- Az.: L 2 (5) KN 108/98 KR --; Gerlach in Hauck/Haines, Gesetzliche Krankenversicherung, 1. Band, Stand: 1. Juni 2000, § 62 Rdnr 23).
  • BSG, 21.10.1980 - 3 RK 21/80

    Krankenkasse - Einkommensgrenze - Befreiung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 24.01.2001 - L 4 KR 33/00
    Mit zutreffenden Gründen hat das SG unter Hinweis auf die Entscheidung des BSG vom 21. Oktober 1980 -- 3 RK 21/80 = BSGE 50, 250 = SozR 2200 § 182a Nr. 2 die Versorgungsbezüge (Grundrente und Ausgleichsrente) in Höhe von insgesamt 481,-- DM monatlich in diese Berechnung mit einbezogen.
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83

    Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 24.01.2001 - L 4 KR 33/00
    Art. 3 GG verbietet, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (BVerfGE 67, 231, 236).
  • LSG Hamburg, 23.03.2023 - L 1 KR 12/22

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze für Zuzahlungen gem § 62 Abs 2 S 5 Nr 2

    Einkommensschwach sind Heimbewohner aber dann, wenn ein Träger der Sozialhilfe sich an den Kosten der Heimunterbringung beteiligen muss, unabhängig davon, in welchem Umfang und für welche Leistungen (vgl. hierzu LSG Niedersachsen 24.01.2001 - L 4 KR 33/00, Rn 37 juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2022 - L 11 KR 2402/22

    Krankenversicherung - Zuzahlung - Ermittlung der Belastungsgrenze - Kosten der

    Einkommensschwach sind Heimbewohner aber dann, wenn ein Träger der Sozialhilfe sich an den Kosten der Heimunterbringung beteiligen muss, unabhängig davon, in welchem Umfang und inwiefern (vgl hierzu LSG Niedersachsen 24.01.2001, L 4 KR 33/00, Rn 37, juris).
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