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   LSG Baden-Württemberg, 23.04.2004 - L 4 KR 4466/02   

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https://dejure.org/2004,25311
LSG Baden-Württemberg, 23.04.2004 - L 4 KR 4466/02 (https://dejure.org/2004,25311)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.04.2004 - L 4 KR 4466/02 (https://dejure.org/2004,25311)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. April 2004 - L 4 KR 4466/02 (https://dejure.org/2004,25311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versicherungspflicht eines Organisten einer Kirchengemeinde

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.04.2004 - L 4 KR 4466/02
    Für solche Gegebenheiten, vor allem bei Diensten "höherer Art", hat die ständige Rechtsprechung des BSG, den Begriff der dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess entwickelt (vgl. BSGE 16, 289, 294).
  • BSG, 14.05.1981 - 12 RK 11/80
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.04.2004 - L 4 KR 4466/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 14. Mai 1981 (12 RK 11/80) könnten aber Umstände, die zwangsweise aus der Natur der Sache folgten, nicht als Indiz für eine abhängige Beschäftigung dienen.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2004 - L 11 KR 4041/03

    Organist - Kirchengemeinde - Versicherungspflicht - abhängige Beschäftigung -

    Vgl. Urteile des 4. Senats vom 23.04.2004 L 4 KR 4466/02; L 4 KR 3850/03 und Urteile des 11. Senats vom 30.06.2004 L 11 KR 4872/03 und L 11 KR 510/04.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2004 - L 11 KR 510/04

    Versicherungspflicht - Organist - Kirchengemeinde - Abgrenzung - abhängige

    Ergänzend berief sich die Beklagte auf das nicht rechtskräftige Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) L 4 KR 4466/02 vom 23.04.2004.
  • LSG Bayern, 18.01.2011 - L 5 R 949/08

    Spielt ein Musiker nur aushilfsweise in einem Orchester mit, kann das eine

    Das übliche Programm einer bayerischen Blaskapelle steht von vornherein fest und kann von den Musikern als bekannt vorausgesetzt werden (anders dagegen zur musikalischen Gottesdienstgestaltung vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. April 2004, L 4 KR 4466/02, Rz. 23 - zitiert nach juris).
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