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   LSG Baden-Württemberg, 15.08.2008 - L 4 KR 4577/06   

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https://dejure.org/2008,2103
LSG Baden-Württemberg, 15.08.2008 - L 4 KR 4577/06 (https://dejure.org/2008,2103)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.08.2008 - L 4 KR 4577/06 (https://dejure.org/2008,2103)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. August 2008 - L 4 KR 4577/06 (https://dejure.org/2008,2103)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Gesellschafterin als mitarbeitende Familienangehörige mit einer Kapitalbeteiligung am Familienunternehmen in Höhe von 10 vH - Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages - keine unterschiedliche Auslegungsmöglichkeit des ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung; Begrenzung der sozialgesetzlichen Versicherungspflicht auf die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung; Rechtliche Ausgestaltung der Zuständigkeit für die Entscheidung über das Vorliegen ...

  • fh-sozialversicherung.de

    SV-Pflicht bei Familien-GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kundeninformation - Ehefrau mit zehnprozentiger GmbH-Beteilung ist sv-pflichtig

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherung - Ehefrau mit zehnprozentiger GmbH-Beteilung ist sv-pflichtig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sozialversicherungspflichtige Mitarbeit in Familien-GmbH

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehefrau mit 10%iger Kapitalbeteiligung an einer GmbH muss Sozialversicherungsbeiträge zahlen - Keine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei behaupteter Selbstständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB IV § 7
    Sozialversicherungspflicht einer GmbH-Gesellschafterin, Auslegung eines Arbeitsvertrags

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2008 - L 4 KR 4577/06
    Arbeitsverträge können nicht nach Individualnützlichkeit steuerrechtlich und sozialrechtlich unterschiedlich ausgelegt werden (Anschluss an BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -).

    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (vgl. BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 RdNr. 16).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. hierzu insgesamt BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 RdNr. 17).

    Soweit sich die Klägerin schließlich in ihrer Klagebegründung vom 15. Juli 2005 (Seite 6 oben) darauf berufen hat, der Vertrag sei allein aus steuerrechtlichen Gründen abgeschlossen worden, geht sie unzutreffend davon aus, es unterliege ihrer Disposition, die Wirkungen eines wirksamen Vertrages nach Maßgabe ihrer Individualnützlichkeit auf bestimmte Rechtsgebiete zu beschränken (vgl. hierzu BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 RdNr. 20).

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93

    Abgrenzung - entgeltliches Beschäftigungsverhältnis - familienhafte Mithilfe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2008 - L 4 KR 4577/06
    Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nichtversicherungspflichtigen Mitarbeit aufgrund einer familienhaften Zusammengehörigkeit ist vielmehr ebenfalls unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu ziehen (BSGE 3, 30, 39 f.; 17, 1, 7 f.; 74, 275, 278 f.; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 90; SozR 3-4100 § 168 Nr. 11).

    Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, ist es für die Bejahung eines Beschäftigungsverhältnisses nicht erforderlich, dass der Beschäftigte wirtschaftlich auf das Entgelt angewiesen ist (BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 17).

  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2008 - L 4 KR 4577/06
    Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nichtversicherungspflichtigen Mitarbeit aufgrund einer familienhaften Zusammengehörigkeit ist unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu ziehen (BSG, Urteile vom 10. Mai 2007 - B 7a AL 8/06 - und vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 34/02 R -, jeweils in juris veröffentlicht).

    Es gilt nicht der Rechtsatz, dass eine untertarifliche oder eine erheblich untertarifliche Bezahlung die Annahme eines beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausschließt (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 34/02 R -, veröffentlicht in juris).

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2008 - L 4 KR 4577/06
    Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nichtversicherungspflichtigen Mitarbeit aufgrund einer familienhaften Zusammengehörigkeit ist vielmehr ebenfalls unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu ziehen (BSGE 3, 30, 39 f.; 17, 1, 7 f.; 74, 275, 278 f.; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 90; SozR 3-4100 § 168 Nr. 11).

    Der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses steht grundsätzlich auch nicht entgegen, dass die Abhängigkeit in der Familie im Allgemeinen weniger stark ausgeprägt ist und deshalb das Weisungsrecht möglicherweise nur mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (BSGE 34, 207, 210; BSG SozR 3 - 2400 § 7 Nr. 1; SozR 3 - 4100 § 168 Nr. 11).

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2008 - L 4 KR 4577/06
    Unter diesen Voraussetzungen sind auch Mitglieder von Vorständen juristischer Personen, die von Weisungen im täglichen Geschäft weitgehend frei sind, abhängig Beschäftigte (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 18).
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2008 - L 4 KR 4577/06
    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von Vereinbarungen abweichen (BSGE 45, 199, 200 ff.; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13; BSGE 87, 53, 56; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2008 - L 4 KR 4577/06
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4; SozR 3-4100 § 168 Nr. 18).
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2008 - L 4 KR 4577/06
    Der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses steht grundsätzlich auch nicht entgegen, dass die Abhängigkeit in der Familie im Allgemeinen weniger stark ausgeprägt ist und deshalb das Weisungsrecht möglicherweise nur mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (BSGE 34, 207, 210; BSG SozR 3 - 2400 § 7 Nr. 1; SozR 3 - 4100 § 168 Nr. 11).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2008 - L 4 KR 4577/06
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit Bundesverfassungsgericht [BVerfG] SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 12/92

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Sperrminorität - Annahme eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2008 - L 4 KR 4577/06
    Ausnahmen sind nach der Rechtsprechung des BSG nur dann anerkannt, wenn sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt, dass der Minderheitsgesellschafter über eine so genannte Sperrminorität verfügt, durch die er Beschlüsse der Gesellschafterversammlung in allen wesentlichen Angelegenheiten verhindern kann (vgl. zu den notwendigen inhaltlichen Voraussetzungen einer der Arbeitnehmereigenschaft entgegenstehenden Sperrminorität: BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 8).
  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

  • BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 8/06 R

    Versicherungspflicht eines Geschäftsführers einer GmbH - Ehegatte als

  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 25/86
  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69

    Arbeitsunfall - Gegen Arbeitsunfall Versicherter - Beschäftigter Ehegatte

  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59

    Pflicht zur Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung und

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 4 R 5166/08

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH -

    Der Sachverhalt sei insoweit insbesondere anders gelagert als in der Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 15. August 2008 (L 4 KR 4577/06).

    Mit Blick darauf tritt aus Sicht des Senats auch in den Hintergrund, dass der Kläger seine persönliche wirtschaftliche Situation möglicherweise ganz erheblich auch an den wirtschaftlichen Fortbestand der Beigeladenen geknüpft hat (vgl. entsprechend auch die Einschätzung im Urteil vom 15. August 2008 - L 4 KR 4577/06 - veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 3910/09

    Sozialversicherungspflicht - stiller Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft -

    Dadurch wird die Klägerin weder am Unternehmensgewinn noch -verlust beteiligt noch steht das Risiko des Verlustes im Zusammenhang mit der Verwertung der Arbeitskraft (vgl Senatsurteil vom 23. Februar 2010, L 11 KR 2460/09, juris mwN; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. April 2009, L 4 KR 80/08, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15. August 2008, L 4 KR 4577/06, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 KR 3725/11

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Geschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung -

    Mit dem Einstehen für derartige Geschäfte verfolgen Eheleute oder andere Angehörige lediglich das gesteigerte - private - Interesse am wirtschaftlichen Erfolg des (Familien-)Unternehmens (vgl. Senatsurteile vom 15. August 2008 - L 4 KR 4577/06 - und vom 25. Juni 2010 - L 4 KR 95/09 -, beide nicht veröffentlicht).
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