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   LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 54/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,27717
LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 54/06 (https://dejure.org/2012,27717)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.01.2012 - L 4 KR 54/06 (https://dejure.org/2012,27717)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - L 4 KR 54/06 (https://dejure.org/2012,27717)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Keine DRG-Fallpauschale für vollstationäre Behandlung bei Krankenhaus-Aufenthalt von 23 Minuten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 54/06
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 4. März 2004 - B 3 KR 4/03 R, zitiert nach juris) zur Abgrenzung von vollstationärer zu ambulanter, vor- und nachstationärer sowie teilstationärer Behandlung setzt die vollstationäre Behandlung eine physische und organisatorische Eingliederung in das spezifische Versorgungssystem eines Krankenhauses voraus.

    Bei dem vom BSG entschiedenen Sachverhalt hat der Versicherte das Krankenhaus gegen ärztlichen Rat auf eigenes Betreiben noch am selben Tag verlassen (BSG, Urteil vom 4. März 2004 - B 3 KR 4/03 R, zitiert nach juris).

    Das BSG hat die Frage, bei welchen Fallgestaltungen eine vollstationäre Krankenhausbehandlung vorliegt, in seinen Urteilen vom 4. März 2004 - B 3 KR 4/03, 8. September 2004 - B 6 KA 14/03 R, 17. März 2005 - B 3 KR 11/04 R und 28. Februar 2007 - B 3 KR 17/06 R (jeweils zitiert nach juris) abschließend geklärt.

  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 11/04 R

    Krankenversicherung - Vorliegen einer vollstationären Krankenhausbehandlung bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 54/06
    Die Aufrechnung ist in derartigen Fällen grundsätzlich zulässig, auch wenn die Voraussetzungen des § 51 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I), der die Aufrechnung in bestimmten Fällen regelt, tatbestandlich nicht erfüllt sind (vgl. BSG Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 11/04, zitiert nach juris).

    Aus diesem Grund kann hier auch nicht von einer sog. "abgebrochenen" stationären Behandlung (BSG, Urteil vom 17. März 2005, a.a.O.) ausgegangen werden, denn auch diese erfordert nach der Rechtsprechung des BSG eine Aufnahmeentscheidung des Krankenhauses mit einem sich mindestens auf die nächste Nacht erstreckenden ärztlichen Behandlungsplan.

    Das BSG hat die Frage, bei welchen Fallgestaltungen eine vollstationäre Krankenhausbehandlung vorliegt, in seinen Urteilen vom 4. März 2004 - B 3 KR 4/03, 8. September 2004 - B 6 KA 14/03 R, 17. März 2005 - B 3 KR 11/04 R und 28. Februar 2007 - B 3 KR 17/06 R (jeweils zitiert nach juris) abschließend geklärt.

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung ambulanter,

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 54/06
    Darüber hinaus ist die Abrechnung einer vollstationären Behandlung nach der Rechtsprechung des BSG auch bei einer besonders intensiven (Notfall-)Behandlung möglich, auch wenn eine Behandlungsdauer von mindestens einem Tag und einer Nacht nicht erreicht wird (BSG, Urteil vom 28. Februar 2007 - B 3 KR 17/06 R, zitiert nach juris).

    Das BSG hat die Frage, bei welchen Fallgestaltungen eine vollstationäre Krankenhausbehandlung vorliegt, in seinen Urteilen vom 4. März 2004 - B 3 KR 4/03, 8. September 2004 - B 6 KA 14/03 R, 17. März 2005 - B 3 KR 11/04 R und 28. Februar 2007 - B 3 KR 17/06 R (jeweils zitiert nach juris) abschließend geklärt.

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 54/06
    Nach dem Wortlaut dieser Regelung steht fest, dass der Aufenthalt im Krankenhaus einem Behandlungszweck dienen muss und die Krankenkasse nicht leistungspflichtig ist, wenn der Patient aktuell keiner stationären Behandlung (mehr) bedarf, sondern ggf. aus anderen Gründen, etwa wegen Hilflosigkeit oder Pflegebedürftigkeit im Krankenhaus behalten wird (Großer Senat des BSG, Beschluss vom 25. September 2007, GS 1/06, S. 8 des Umdrucks [Abs. 16]).

    Die Grundsätze zur Erforderlichkeit der stationären Behandlung und der Überprüfung dieser Voraussetzung hat der Große Senat in seinem Beschluss vom 29. September 2007 (GS 1/06, zitiert nach juris) abschließend festgelegt, so dass grundsätzliche Fragen hier nicht mehr klärungsbedürftig sind.

  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R

    Krankenversicherung - Prüfung der Notwendigkeit einer vollstationären

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 54/06
    Die Klage eines Krankenhausträgers auf Zahlung der Behandlungskosten eines Versicherten gegen eine Krankenkasse ist ein sog. Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt, kein Vorverfahren durchzuführen und keine Klagefrist zu beachten ist (vgl. BSG, Urteil vom 10. April 2008 - B 3 KR 19/05 R, zitiert nach juris).

    Die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung ist in nachträglichen Abrechnungsstreitigkeiten nach der Rechtsprechung des BSG erst dann zu prüfen, wenn feststeht, dass im Einzelfall auch tatsächlich eine den Kriterien der "Krankenhausbehandlung" entsprechende Versorgung stattgefunden hat (BSG, Urt. v. 10. April 2008, a.a.O.; in Fortführung des Urt. v. 28. Februar 2007 - B 3 KR 15/06 R, zitiert nach juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 4 KR 71/07

    Vergütungsanspruch für eine stationäre Krankenhausleistung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 54/06
    Entsprechend ist es gerechtfertigt, dass das "verlegende" Krankenhaus keine vollstationären Leistungen abrechnen kann und das aufnehmende Krankenhaus keinen Abschlag vorzunehmen hat (vgl. zum Ganzen auch LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21.12.2010 - L 4 KR 71/07, zitiert nach juris).
  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 54/06
    Das BSG hat die Frage, bei welchen Fallgestaltungen eine vollstationäre Krankenhausbehandlung vorliegt, in seinen Urteilen vom 4. März 2004 - B 3 KR 4/03, 8. September 2004 - B 6 KA 14/03 R, 17. März 2005 - B 3 KR 11/04 R und 28. Februar 2007 - B 3 KR 17/06 R (jeweils zitiert nach juris) abschließend geklärt.
  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 15/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Umfang der Vorleistung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 54/06
    Die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung ist in nachträglichen Abrechnungsstreitigkeiten nach der Rechtsprechung des BSG erst dann zu prüfen, wenn feststeht, dass im Einzelfall auch tatsächlich eine den Kriterien der "Krankenhausbehandlung" entsprechende Versorgung stattgefunden hat (BSG, Urt. v. 10. April 2008, a.a.O.; in Fortführung des Urt. v. 28. Februar 2007 - B 3 KR 15/06 R, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2015 - 3 M 49/15

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (1. Klinisches Semester)

    Es ist den Antragstellern zwar zuzugestehen, dass die Zeitdauer des stationären Krankenhausaufenthaltes eines Patienten - anders als möglicherweise im Jahr 1986 - mittlerweile minutengenau erfasst werden kann, wie auch die in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung erörterten sog. Stundenfälle zeigen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 17.01.2012 - L 4 KR 54/06 -, juris Rdnr. 26).
  • VG Magdeburg, 04.12.2020 - 7 B 423/20

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Es ist zwar zuzugestehen, dass die Zeitdauer des stationären Krankenhausaufenthaltes eines Patienten mittlerweile minutengenau erfasst werden kann, wie auch die in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung erörterten sog. Stundenfälle zeigen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 17.01.2012 - L 4 KR 54/06 -, juris).
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