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   LSG Bayern, 18.10.2007 - L 4 KR 79/06   

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https://dejure.org/2007,10997
LSG Bayern, 18.10.2007 - L 4 KR 79/06 (https://dejure.org/2007,10997)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.10.2007 - L 4 KR 79/06 (https://dejure.org/2007,10997)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - L 4 KR 79/06 (https://dejure.org/2007,10997)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesamtbild der Arbeitsverrichtung als maßgebliches Merkmal bei der Statusfeststellung i.S.v. § 7 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Bayern, 18.10.2007 - L 4 KR 79/06
    Somit hängt die Statusfeststellung davon ab, welche Merkmale beim Einzelnen überwiegen, maßgeblich ist das Gesamtbild der Arbeitsverrichtung (vgl. dazu BSG vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R, abgedruckt in Beiträge Beil. 07, 212, 215).
  • BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 12/99 R

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung wegen Erhöhung der

    Auszug aus LSG Bayern, 18.10.2007 - L 4 KR 79/06
    Gerade weil eine solche in die Vergangenheit zielende Umwandlung eines jahrelang aus dem Blickwinkel verschiedenster Beteiligter zutreffenden Rechtszustandes zu solchen Unklarheiten und Unsicherheiten wie im vorliegenden Fall führen, hat das BSG den einleuchtenden Rechtssatz formuliert, dass die Versicherungsverhältnisse grundsätzlich rückwirkend nicht geändert werden sollen (BSG vom 08.12.1999 - BSGE 85, 208, 213).
  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.10.2007 - L 4 KR 79/06
    Im angeblich nur mündlich geschlossenen Vertrag und in seiner tatsächlichen jahrelangen Ausgestaltung, wie oben zur Gehaltsabrechnung und Steuererklärung ausgeführt, trat der deutliche Wille zur abhängigen Beschäftigung zu Tage (vgl. BSG vom 13.07.1978, SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S.38, BSG vom 14.05.1981 - USK 8199, BSG vom 29.01.1981 - BSGE 51, 164, 168 oder neuerdings bei Vorlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages BSG vom 24.01.2007 - Beil. Beiträge 07.212).
  • BSG, 13.07.1978 - 12 RK 14/78

    Abgrenzung sebständige - abhängige Beschäftigung: Unternehmerrisiko

    Auszug aus LSG Bayern, 18.10.2007 - L 4 KR 79/06
    Im angeblich nur mündlich geschlossenen Vertrag und in seiner tatsächlichen jahrelangen Ausgestaltung, wie oben zur Gehaltsabrechnung und Steuererklärung ausgeführt, trat der deutliche Wille zur abhängigen Beschäftigung zu Tage (vgl. BSG vom 13.07.1978, SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S.38, BSG vom 14.05.1981 - USK 8199, BSG vom 29.01.1981 - BSGE 51, 164, 168 oder neuerdings bei Vorlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages BSG vom 24.01.2007 - Beil. Beiträge 07.212).
  • LSG Bayern, 30.07.2009 - L 4 KR 275/07

    Sozialversicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Es durfte auch die Klage als zulässig erachten, denn nach Auffassung des Senats (vgl. Urteil vom 18.10.2007, L 4 KR 79/06 und spätere Urteile) ist dem Kläger ein Rechtsschutzinteresse auf gesonderte Statusfeststellung zuzubilligen.

    Der Gedanke von der Kontinuität eines Versicherungslebens, wonach Änderungen darin erst für die Zukunft gelten sollen, ist ein beachtlicher Grundsatz und Grundlage einer soliden Zukunftssicherung, wie sie von der Beigeladenen zu 3) ohne Rücksicht auf Konjunktur bestimmter oder anderer Gestaltungsmöglichkeiten konstant zu leisten ist (so der Senat im Urteil vom 18.10.2007 a.a.O. und in zahlreichen Entscheidungen).

  • LSG Bayern, 11.12.2008 - L 4 KR 356/06

    Bestehen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses i.R.e.

    Es durfte auch die Klage als zulässig erachten, denn nach Auffassung des Senats (vgl. Urteil vom 18.10.2007, L 4 KR 79/06 und spätere Urteile) ist der Klägerin ein Rechtsschutzinteresse auf gesonderte Statusfeststellung zuzubilligen, es handelt sich nicht um eine unzulässige Elementenfeststellungsklage hinsichtlich des Begehrens auf Beitragserstattung.

    Darüber hinaus bezieht sich der Senat auf seine bisherige Rechtsprechung, so sein Urteil vom 18.10.2007, L 4 KR 79/06, Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde B 12 KR 3/08 B.

  • LSG Bayern, 11.12.2008 - L 4 KR 249/07

    Sozialversicherungsrechtlicher Status im Falle einer Mitarbeit in der elterlichen

    Es durfte auch die Klage als zulässig erachten, denn nach Auffassung des Senats (vgl. Urteil vom 18.10.2007 L 4 KR 79/06 und spätere Urteile) ist dem Kläger ein Rechtsschutzinteresse auf gesonderte Statusfeststellung zuzubilligen, es handelt sich nicht um eine unzulässige Elementenfeststellungsklage hinsichtlich des Begehrens auf Beitragserstattung.

    Darüber hinaus bezieht sich der Senat auf seine bisherige Rechtsprechung, so sein Urteil vom 18.10.2007, L 4 KR 79/06, Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde, B 12 KR 3/08 B.

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