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   LSG Bayern, 31.01.2002 - L 4 KR 90/00, 91/00   

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https://dejure.org/2002,19616
LSG Bayern, 31.01.2002 - L 4 KR 90/00, 91/00 (https://dejure.org/2002,19616)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31.01.2002 - L 4 KR 90/00, 91/00 (https://dejure.org/2002,19616)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - L 4 KR 90/00, 91/00 (https://dejure.org/2002,19616)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Risiko-Strukturausgleichs für das Jahr 1994; Ermittlung der Versicherungszeiten von Familienversicherten; Feststellungsinteresse bzgl. der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines vorläufigen Risikostrukturausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Bayern, 17.06.1996 - L 4 B 100/96
    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2002 - L 4 KR 90/00
    Der 4. Senat hat auf die Beschwerde der Klägerin hin mit Beschluss vom 17.06.1996 (L 4 B 100/96.KR-VR) die Vollziehung der Zahlungsbescheide vom 04.12.1995 und 05.12.1995 bis 30.06.1997 ausgesetzt.

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 17.06.1996 (L 4 B 100/96 KR VR) ausgeführt, dass die Beklagte bei ihrer Pflicht zur Durchführung des Risikostrukturausgleichs (§ 266 Abs. 5 S. 1 SGB V) eine eigene Ermittlungspflicht hat.

  • BSG, 31.03.1992 - 4 RA 23/91

    Zulässigkeit der Feststellungsklage bei Abweisung der Anfechtungsklage,

    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2002 - L 4 KR 90/00
    Wiederholungsgefahr setzt die hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichwertiger Verwaltungsakt ergehen wird (BSG, Urteil vom 31.03.1992, SozR 3-1500 § 55 Nr. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - L 5 KR 109/99

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2002 - L 4 KR 90/00
    Aus § 266 Abs. 6 Satz 7 SGB V, wonach Fehler, die nach Abschluss der Ermittlungen in den Berechnungsgrundlagen festgestellt werden, im nächsten Ausgleichsverfahren nach den dafür geltenden Vorschriften zu berücksichtigen sind, ergibt sich, dass die Neuberechnung des Beitragsbedarfs für vorangegangene Jahre nicht den bereits durchgeführten Jahresausgleich ändert (s. auch Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.08.2001, Az.:L 5 KR 109/99).
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 19/02 R

    Krankenversicherung - Rechtmäßigkeit - Risikostrukturausgleich - Korrektur für

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 31. Januar 2002 - L 4 KR 90/00 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des LSG vom 31. Januar 2002 (L 4 KR 90/00) und die Urteile des SG vom 3. Februar 2000 (S 2 KR 9/99 und S 2 KR 412/96) und die Bescheide vom 4. Dezember 1996 aufzuheben sowie festzustellen, dass die Bescheide der Beklagten vom 4./5. Dezember 1995 rechtswidrig waren,.

  • SG Hildesheim, 23.04.2009 - S 43 AS 1130/07
    Die der vorläufigen Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II nach §§ 40 Abs. 1 Nr. 1a SGB 11, 328 SGB III nachfolgenden (vorbehaltslosen) Entscheidungen haben die vorläufige Regelung ersetzt und sind nach §§ 86, 96 SGG Gegenstand der Klage geworden (vgl. hierzu Leopold, in: info also 2008, S 104, 109 m. w. N.; BSG, Urteil vom 24. Januar 2003, Az.: B 12 KR 18/02 R; LSG Bayern, Urteil vom 31. Januar 2002, Az.: L 4 KR 90/00 und 91/00).
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