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   LSG Bayern, 10.09.1987 - L 4 Lw 19/86   

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LSG Bayern, 10.09.1987 - L 4 Lw 19/86 (https://dejure.org/1987,9066)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.09.1987 - L 4 Lw 19/86 (https://dejure.org/1987,9066)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. September 1987 - L 4 Lw 19/86 (https://dejure.org/1987,9066)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Landwirt; Altersgeld; Unternehmer; Interesse; Erwerbsunfähigkeit; Feststellungsklage; Berechtigt; Rente

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 08.09.2005 - L 10 LW 2291/05

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Rentenfeststellung

    Der Senat folgt damit auch nicht dem von der Beklagten vorgelegten Urteil des Bayer. LSG vom 10. September 1987 - L 4 Lw 19/86 - Breithaupt 1988, 255, in welchem die Feststellung des Vorliegens von Erwerbsminderung vor erfolgter Abgabe für zulässig erachtet worden ist.
  • BSG, 12.02.1998 - B 10 LW 4/97 R

    Hineinwachsen in den Anspruch auf Produktionsaufgaberente

    Zwar mag den Landwirten, wie die Revision aufzeigt, auch das bereits im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Altersgeld nach dem GAL (dort: zur Anspruchsvoraussetzung der Erwerbsunfähigkeit) eingespielte Verfahren (vgl BayLSG vom 10. September 1987 - L 4 Lw 19/86, Breith 1988, 255 f; ferner Noell, Die Altershilfe für Landwirte, 10. Aufl 1983, S 302 f) eines Antrags auf Feststellung (hier:) der Berufsunfähigkeit zur Verfügung stehen, um erst nach dessen positivem Abschluß die - beitragspflichtige - Landwirtschaft aufzugeben; diskutiert werden könnte auch eine entsprechende Vorabklärung dadurch, daß der Landwirt einen Antrag auf Zusicherung (§ 34 SGB X) oder auf Feststellung eines bedingten Anspruchs (hierzu BSG vom 18. März 1982, SozR 2200 § 1246 Nr. 89 S 281 f) stellt.
  • LSG Bayern, 15.07.1998 - L 16 LW 14/96

    Gewährung von vorzeitigem Altersgeld nach § 2 des Gesetzes über eine Altershilfe

    Der Senat stützt sich dabei auf die Entscheidung des BayLSG vom 10.09.1987 (L 4 Lw 19/86 = Breithaupt 1988 S.255).
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