Rechtsprechung
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2015 - L 4 R 183/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 2 S 2 KSVG, § 24 Abs 1 S 2 KSVG, § 25 Abs 2 S 2 Nr 2 KSVG, § 3 Nr 26 EStG
Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Redaktionsmitglieder eines Presseorgans einer Ärztekammer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgabepflicht für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Redaktionsmitglieder für die Herausgabe eines Ärzteblattes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Abgabepflicht für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Redaktionsmitglieder für die Herausgabe eines Ärzteblattes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der ehrenamtliche Ärzteblatt-Redakteur - und die Künstlersozialkasse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 96 (Leitsatz und Kurzinformation)
Ärztliches Berufsrecht | Ärztekammer: Abgabepflicht für Mitarbeiter eines Ärzteblatts
Verfahrensgang
- SG Rostock, 11.05.2010 - S 14 R 408/06
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2015 - L 4 R 183/10
- BSG, 28.09.2017 - B 3 KS 3/15 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 1/00 R
Künstlersozialabgabe - Zahlungspflicht - Industriedesigner - Produktdesigner - …
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2015 - L 4 R 183/10
Darunter fällt auch die Künstlersozialabgabe (BSG, Urteil vom 30. Januar 2001, B 3 KR 1/00 R).Wenn § 24 KSVG den Zweck hat, alle Unternehmen der Abgabepflicht zu unterwerfen, die aus wirtschaftlichen Gründen künstlerische Werke und Leistungen zu eigenen Zwecken verwerten, kann es allein darauf ankommen, ob ein Vertrag über die "Verwertung" eines künstlerischen Werkes abgeschlossen wird, und zwar unabhängig davon, ob das Werk - wie hier - schon erstellt worden ist oder erst noch geschaffen werden muss (BSG, Urteil vom 30. Januar 2001, B 3 KR 1/00 R).
- BSG, 12.04.1995 - 3 RK 4/94
Verpflichtung eines Unternehmers zur Künstlersozialabgabe
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2015 - L 4 R 183/10
Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 12. April 1995, 3 RK 4/94) sind die Mitglieder der Redaktion - weil nicht abhängig beschäftigt - selbstständig: "Mit dem Merkmal selbstständig werden lediglich Entgelte an solche Künstler ausgeklammert, die beim abgabepflichtigen Unternehmer abhängig beschäftigt sind. - BSG, 20.04.1994 - 12 RK 66/92
Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2015 - L 4 R 183/10
Im Übrigen habe das Bundessozialgericht (BSG) das Vorliegen einer verlegerischen Tätigkeit in einer Fallgestaltung negiert, in dem es um die Herausgabe einer Mitgliederzeitschrift einer Krankenkasse gegangen sei, die mit Hilfe von nicht festangestellten Journalisten, Fotografen und wissenschaftlichen Autoren gestaltet worden sei (BSG, Urteil vom 20. April 1994, 3/12 RK 66/92). - BSG, 08.10.2014 - B 3 KS 1/13 R
Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Standesorganisation eines bestimmten …
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2015 - L 4 R 183/10
Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Grundlagen hat das BSG mit Urteil vom 08. Oktober 2014 (B 3 KS 1/13 R) entschieden, dass die Bundessteuerberaterkammer als Herausgeberin eines Informationsblattes abgabepflichtig nach dem KSVG ist.