Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2015 - L 4 R 183/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38144
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2015 - L 4 R 183/10 (https://dejure.org/2015,38144)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.06.2015 - L 4 R 183/10 (https://dejure.org/2015,38144)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - L 4 R 183/10 (https://dejure.org/2015,38144)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,38144) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgabepflicht für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Redaktionsmitglieder für die Herausgabe eines Ärzteblattes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSVG § 24 Abs. 1 S. 2; KSVG § 25; EStG § 3 Nr. 26

  • rechtsportal.de

    Abgabepflicht für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Redaktionsmitglieder für die Herausgabe eines Ärzteblattes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der ehrenamtliche Ärzteblatt-Redakteur - und die Künstlersozialkasse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 96 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Ärztekammer: Abgabepflicht für Mitarbeiter eines Ärzteblatts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 1/00 R

    Künstlersozialabgabe - Zahlungspflicht - Industriedesigner - Produktdesigner -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2015 - L 4 R 183/10
    Darunter fällt auch die Künstlersozialabgabe (BSG, Urteil vom 30. Januar 2001, B 3 KR 1/00 R).

    Wenn § 24 KSVG den Zweck hat, alle Unternehmen der Abgabepflicht zu unterwerfen, die aus wirtschaftlichen Gründen künstlerische Werke und Leistungen zu eigenen Zwecken verwerten, kann es allein darauf ankommen, ob ein Vertrag über die "Verwertung" eines künstlerischen Werkes abgeschlossen wird, und zwar unabhängig davon, ob das Werk - wie hier - schon erstellt worden ist oder erst noch geschaffen werden muss (BSG, Urteil vom 30. Januar 2001, B 3 KR 1/00 R).

  • BSG, 12.04.1995 - 3 RK 4/94

    Verpflichtung eines Unternehmers zur Künstlersozialabgabe

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2015 - L 4 R 183/10
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 12. April 1995, 3 RK 4/94) sind die Mitglieder der Redaktion - weil nicht abhängig beschäftigt - selbstständig: "Mit dem Merkmal selbstständig werden lediglich Entgelte an solche Künstler ausgeklammert, die beim abgabepflichtigen Unternehmer abhängig beschäftigt sind.
  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 66/92

    Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2015 - L 4 R 183/10
    Im Übrigen habe das Bundessozialgericht (BSG) das Vorliegen einer verlegerischen Tätigkeit in einer Fallgestaltung negiert, in dem es um die Herausgabe einer Mitgliederzeitschrift einer Krankenkasse gegangen sei, die mit Hilfe von nicht festangestellten Journalisten, Fotografen und wissenschaftlichen Autoren gestaltet worden sei (BSG, Urteil vom 20. April 1994, 3/12 RK 66/92).
  • BSG, 08.10.2014 - B 3 KS 1/13 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Standesorganisation eines bestimmten

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2015 - L 4 R 183/10
    Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Grundlagen hat das BSG mit Urteil vom 08. Oktober 2014 (B 3 KS 1/13 R) entschieden, dass die Bundessteuerberaterkammer als Herausgeberin eines Informationsblattes abgabepflichtig nach dem KSVG ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht