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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2009 - L 4 R 230/07   

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https://dejure.org/2009,25849
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2009 - L 4 R 230/07 (https://dejure.org/2009,25849)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.10.2009 - L 4 R 230/07 (https://dejure.org/2009,25849)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - L 4 R 230/07 (https://dejure.org/2009,25849)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R

    Bewertung beitragsfreier Zeiten - Israelische Versicherungszeiten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2009 - L 4 R 230/07
    Nachdem der Kläger zunächst durch einen vollmachtlosen Bevollmächtigten unter dem 06.12.2001 einen Neuberechnung der Rente bezüglich der beitragsfreien Zeiten unter Hinweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 - beantragt hatte, begehrte er - seit Januar 2003 anwaltlich vertreten -, die in dem Rentenbescheid vom 03.09.1997 anstelle der Anrechnungszeiten berücksichtigten freiwilligen Beiträge soweit möglich auf die weiteren Beiträge zu verteilen, hilfsweise zu erstatten.

    Dieser ergibt sich rechnerisch als Produkt aus dem Rangstellenwert des Rechtsinhabers (Summe seiner Entgeltpunkte) aus - hier nicht umstrittenem - Zugangsfaktor, Rentenartfaktor sowie aktuellem Rentenwert, die jeweils mit ihrem Wert, in die "Rentenformel" einzusetzen sind (BSG, Urteil vom 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R - www.juris.de.; BSG, Urteil vom 24.7.2001 - B 4 RA 45/99 R -, SozR 3 - 2600 § 71 Nr. 2).

    Zu Recht hat sie auch die israelischen Versicherungszeiten des Klägers nicht als Beitragszeiten berücksichtigt (Urteil des BSG vom 24.07.2001 a.a.O. Rn. 17).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24.07.2001 a.a.O.; Urteil vom 18.05.2006 - B 4 RA 34/05 -) ist zwar bei der Bewertung beitragsfreier Zeiten seit 1992 die Anzahl der israelischen Monate von der Zahl der im Gesamtzeitraum belegbaren Kalendermonate abzuziehen, weil diese im Sinne der §§ 71-73 SGB VI weder Beitragszeiten" noch "Versicherungslücken" sind.

    Diese Vorschrift ist vorliegend aber nicht anwendbar, da sie ausschließlich die Anrechnung von Ausfallzeiten (beziehungsweise seit 1992 Anrechnungszeiten, vgl. § 300 Abs. 4 S. 2 SGB VI) oder einer - ebenfalls nicht einschlägigen - Zurechnungszeit betrifft (BSG, Urteil vom 24.07.2001 a.a.O. Rn. 26ff; Urteil vom 18.5.2006 a.a.O. Rn. 16).

    Die Vorschrift hatte stets den Zweck, israelischen Versicherten der von der NS-Verfolgung unmittelbar betroffenen Generationen in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung den Rangstellenwert vor allem aus Ausbildungs-Ausfallzeiten zu sichern (BSG, Urteil vom 24.07.2001 a.a.O. Rn. 28; BSG SozR 6480 Art. 22 Nr. 1).

    Letztlich ist auch zu berücksichtigenden, dass eine "Systemvermischung " der kraft abkommensrechtlicher Bestandsgarantie maßgeblichen Werte mit solchen Rangwerten, die erstmals aufgrund des Inkrafttretens des SGB VI entstanden sind (Werte aus Ersatzzeiten), schlechthin unzulässig ist (BSG Urteil vom 24.07.2001 a.a.O. Rn. 45; BSGE 78, 138, 147f).

  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 23/04 R

    Einbeziehung eines weiteren Bescheids nach dem ZRBG in das Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2009 - L 4 R 230/07
    Diese Feststellung, ob der neue Bescheid dergestalt in die Regelung des zunächst angefochtenen Bescheides eingegriffen hat, ist durch Vergleich der in beiden Verwaltungsakten getroffenen Regelungen (der ergangenen "Verfügungssätze") zu treffen (BSG, Urteil vom 20.07.2005 - B 13 RJ 23/04 R -, SozR 4- 1500 § 96 Nr. 3 m.w.N.).

    Vor dem Hintergrund, dass es der Beklagten unbenommen bleibt, auch während eines anhängigen Gerichtsverfahrens einen angefochtenen Bescheid nach § 44 SGB X zu überprüfen und ein derartiger positiver Bescheid den ursprünglich angefochtenen Bescheid ersetzt im Sinne von § 96 SGG (so wie vorliegend der Bescheid vom 20.10.2005), kann auch bei Ablehnung einer Neufeststellung im Rahmen des anhängigen Gerichtsverfahrens (hier mit Bescheid vom 29.04.2008) zur Vermeidung widersprechender Entscheidungen nichts anderes gelten (BSG, Urteil vom 20.07.2005 a.a.O.).

  • BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 57/96

    Einlkommensanrechnung bei einer wiederkehrenden Leistung, Anrechenbarkeit einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2009 - L 4 R 230/07
    Der Umfang der Überprüfung werde nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 79, 297, 299; BSG, Urteil vom 09.09.1995 - 9 BVg 5/95 -) nicht durch die vom Betroffenen vorgebrachten Einwände begrenzt, so dass eine gesamte Überprüfung des Bescheides zu erfolgen habe.

    Zwar ist der Beklagten insoweit beizupflichten, als sie im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens gemäß § 44 SGB X auf die vom Betroffenen vorgebrachten Einwände beschränkt ist, soweit sich im Einzelfall keine Anhaltspunkte für die sachliche Unrichtigkeit des bindenden Verwaltungsakts ergeben (BSGE 79, 297, 299).

  • BSG, 18.05.2006 - B 4 RA 34/05 R

    Bewertung israelischer Versicherungszeiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2009 - L 4 R 230/07
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24.07.2001 a.a.O.; Urteil vom 18.05.2006 - B 4 RA 34/05 -) ist zwar bei der Bewertung beitragsfreier Zeiten seit 1992 die Anzahl der israelischen Monate von der Zahl der im Gesamtzeitraum belegbaren Kalendermonate abzuziehen, weil diese im Sinne der §§ 71-73 SGB VI weder Beitragszeiten" noch "Versicherungslücken" sind.
  • BSG, 18.04.1996 - 4 RA 36/94

    Verfassungsmäßigkeit der Gesamtleistungsbewertung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2009 - L 4 R 230/07
    Letztlich ist auch zu berücksichtigenden, dass eine "Systemvermischung " der kraft abkommensrechtlicher Bestandsgarantie maßgeblichen Werte mit solchen Rangwerten, die erstmals aufgrund des Inkrafttretens des SGB VI entstanden sind (Werte aus Ersatzzeiten), schlechthin unzulässig ist (BSG Urteil vom 24.07.2001 a.a.O. Rn. 45; BSGE 78, 138, 147f).
  • BSG, 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R

    Rentenberechnung - Entgeltpunkteermittlung - Grundbewertung - belegungsfähiger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2009 - L 4 R 230/07
    Dieser ergibt sich rechnerisch als Produkt aus dem Rangstellenwert des Rechtsinhabers (Summe seiner Entgeltpunkte) aus - hier nicht umstrittenem - Zugangsfaktor, Rentenartfaktor sowie aktuellem Rentenwert, die jeweils mit ihrem Wert, in die "Rentenformel" einzusetzen sind (BSG, Urteil vom 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R - www.juris.de.; BSG, Urteil vom 24.7.2001 - B 4 RA 45/99 R -, SozR 3 - 2600 § 71 Nr. 2).
  • BSG, 09.08.1995 - 9 BVg 5/95
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2009 - L 4 R 230/07
    Der Umfang der Überprüfung werde nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 79, 297, 299; BSG, Urteil vom 09.09.1995 - 9 BVg 5/95 -) nicht durch die vom Betroffenen vorgebrachten Einwände begrenzt, so dass eine gesamte Überprüfung des Bescheides zu erfolgen habe.
  • BSG, 24.06.1980 - 1 RA 55/79

    Gleichstellung von Pflichtbeiträgen - Pflichtbeitrag - Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2009 - L 4 R 230/07
    Die Vorschrift hatte stets den Zweck, israelischen Versicherten der von der NS-Verfolgung unmittelbar betroffenen Generationen in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung den Rangstellenwert vor allem aus Ausbildungs-Ausfallzeiten zu sichern (BSG, Urteil vom 24.07.2001 a.a.O. Rn. 28; BSG SozR 6480 Art. 22 Nr. 1).
  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 82/09 R

    Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung von Verfolgungsersatzzeiten -

    Mit Urteil vom 7.10.2009 (L 4 R 230/07 - Juris) hat das LSG die Berufung zurückgewiesen und die Klage gegen den Bescheid vom 29.4.2008 abgewiesen.
  • SG Kassel, 17.03.2016 - S 8 AS 447/14

    SGB II

    Der in der Rechtsprechung und Literatur geführte Streit hierüber (für eine Gegenstandswerdung vgl.: LSG München, Urteil vom 26.03.2009 - L 9 AL 122/05; LSG Essen, Urteil vom 07.10.2009 - L 4 R 230/07; LSG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 13.02.2003 - L 8 RA 27/99; BSG, Urteil vom 20.10.2010 - B 13 R 82/08 R; Vopel NZS 2013, 570; a.A., BSG, Beschluss vom 30.09.2009 - B 9 SB 19/09 B; BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KR/KA 40/11 R; BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 22/10 R) dürfte somit noch nicht abschließend entschieden sein (vgl. zum Ganzen Jörg Neunaber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Anmerkung zu BSG, 14. Senat, Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R, veröffentlicht in juris unter D).
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