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   LSG Rheinland-Pfalz, 13.08.2008 - L 4 R 366/07   

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https://dejure.org/2008,787
LSG Rheinland-Pfalz, 13.08.2008 - L 4 R 366/07 (https://dejure.org/2008,787)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.08.2008 - L 4 R 366/07 (https://dejure.org/2008,787)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. August 2008 - L 4 R 366/07 (https://dejure.org/2008,787)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB § 25; GG Art. 20 Abs. 3; SGB VI §§ 22 ff.
    Haftung des Firmenübernehmers für Sozialversicherungsbeiträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen vom Firmennachfolger; Haftung eines Firmennachfolgers für Ansprüche auf Nachforderungen von Beiträgen gesetzlicher Rentenversicherungen und Krankenversicherungen gegenüber dem Rechtsvorgänger; § 25 Handelsgesetzbuch (HGB) als ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Firmennachfolge und rückständige Sozialversicherungsbeiträge

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen - Inanspruchnahme des Firmennachfolgers - keine Ermächtigung durch § 25 HGB

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • Notare Bayern PDF, S. 63 (Leitsatz)

    HGB § 25; GG Art. 20 Abs. 3; SGB VI §§ 22 ff.
    Haftung des Firmenübernehmers für Sozialversicherungsbeiträge

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Firmennachfolger haften nicht für Ansprüche wegen Sozialversicherungsbeiträgen des früheren Firmeninhabers

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Firmenübernehmers für rückständige Sozialversicherungsbeiträge

  • IWW (Zusammenfassung)

    LSG gibt Arbeitgeber Recht - Keine Haftung des Firmenübernehmers für "vergessene" SV-Beiträge des Vorgängers

  • IWW (Kurzinformation)

    LSG gibt Arbeitgeber Recht - Keine Haftung des Firmenübernehmers für "vergessene" SV-Beiträge des Vorgängers

  • IWW (Kurzinformation)

    LSG gibt Arbeitgeber Recht - Keine Haftung des Firmenübernehmers für "vergessene" SV-Beiträge des Vorgängers

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Rechtsnachfolger haftet nicht für SV-Beiträge

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Haftung des Betriebsnachfolgers für zu wenig entrichtete Sozialversicherungsbeiträge

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Betriebsübernahme: Keine Haftung für Sozialversicherungsbeiträge

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Betriebsübernahme: Keine Haftung für Sozialversicherungsbeiträge

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Sozialversicherungsbeiträge: Firmennachfolger haften nicht für Ansprüche gegen den früheren Firmeninhaber

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Sozialversicherungsbeiträge: Firmennachfolger haften nicht für Ansprüche gegen den früheren Firmeninhaber

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Firmennachfolger haftet nicht immer

  • pwclegal.de (Kurzinformation)

    Haftung des Firmenübernehmers für in der Vergangenheit entstandene Sozialversicherungsbeiträge

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Sozialversicherungsträger hat keinen Anspruch auf Nacherhebung von Sozialbeiträgen gegenüber dem Firmennachfolger

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Betriebsübernahme: Keine Haftung für Sozialversicherungsbeiträge

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Neuer Inhaber haftet nicht für ausstehende Sozialversicherungsbeiträge - Sozialversicherungsträger kann sich nicht an Firmennachfolger halten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Firmennachfolgers wegen Ansprüche auf Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Firmennachfolger haftet nicht für alte Sozialversicherungsbeiträge

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Firmennachfolger haften nicht für Ansprüche wegen Sozialversicherungsbeiträgen des früheren Firmeninhabers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 20 Abs. 3; HGB § 25; SGB VI § 22 ff
    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen, Haftung bei Firmenübernahme

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 2023
  • NZS 2009, 574
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 20.04.1937 - II 233/36

    1. Ist die Abfindungsforderung des Gesellschafters, der aus einer offenen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 13.08.2008 - L 4 R 366/07
    Das sind alle Verbindlichkeiten, die nicht aus privaten Beziehungen des Veräußerers resultieren, sondern mit dem Betrieb des Geschäfts in innerem Zusammenhang stehen, so dass sie als seine natürliche Folge erscheinen (vgl. z.B. RGZ 154, 334, 336).

    Jedenfalls gehören nicht nur vertragsmäßige Geschäftsschulden, sondern alle diejenigen Verpflichtungen zu den nach § 25 Abs. 1 HGB übergehenden Lasten, die mit dem Geschäftsbetrieb in einer so engen Verbindung stehen, dass sie als Folge dieses Geschäftsbetriebs erscheinen (vgl. RGZ 154, 334, 336).

  • BGH, 16.09.1981 - VIII ZR 111/80

    Voraussetzungen und Umfang der Haftung wegen Fortführung der Firma

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 13.08.2008 - L 4 R 366/07
    Schließlich muss der Rechtsgrund der Haftung die in der Fortführung des Geschäfts unter der bisherigen Firma liegende, an die Öffentlichkeit gerichtete Erklärung des Erwerbers bilden, für die bisherigen Geschäftsschulden haften zu wollen (BGHZ 38, 44, 47; BGH, NJW 1982, 577, 578).
  • BGH, 24.09.1962 - VIII ZR 18/62

    Konkursanfechtung bei Geschäftsübernahme

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 13.08.2008 - L 4 R 366/07
    Schließlich muss der Rechtsgrund der Haftung die in der Fortführung des Geschäfts unter der bisherigen Firma liegende, an die Öffentlichkeit gerichtete Erklärung des Erwerbers bilden, für die bisherigen Geschäftsschulden haften zu wollen (BGHZ 38, 44, 47; BGH, NJW 1982, 577, 578).
  • LSG Bayern, 28.01.2011 - L 5 R 848/10

    Betriebsübergang - keine Haftung eines Betriebsübernehmers für rückständige

    § 25 HGB bezieht sich auf die Geschäftsverbindlichkeiten des Betriebes, nicht jedoch auf die öffentlich-rechtlichen Beiträge zur Sozialversicherung (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.8.2008, L 4 R 366/07).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2021 - L 4 R 230/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - abhängige

    Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Beigeladene zu 1) durch die Übernahme des Betriebes der Klägerin, wenn auch nicht rechtlich, so doch vermutlich im Innenverhältnis zur Klägerin wirtschaftlich in die Rolle der Schuldnerin der gemäß § 28e Abs. 1 SGB IV allein den Arbeitgeber treffenden Beitragsnachforderung eingetreten sein dürfte (vgl. zum Übergang von Beitragsrückständen bei Betriebsübergang nach § 613a BGB: LSG Bayern, Beschluss vom 28.01.2010 - L 5 R 848/10 B ER; beim Übergang eines Handelsgeschäfts nach § 25 HGB: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.08.2008 - L 4 R 366/07).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.01.2011 - L 1 R 51/10

    Gesamtsozialversicherungsbeiträge nach Betriebsübergang

    Bei Sozialversicherungsbeiträgen handele es sich hingegen nicht um Geschäftsverbindlichkeiten (unter Verweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. August 2008, Az: L 4 R 366/07).

    Andererseits soll § 25 Abs. 1 HGB zwar alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten aus Vertrag, Delikt oder sonst aus Gesetz erfassen (Hopt, a. a. O., Rdnr. 11), jedoch nicht Sozialversicherungsbeiträge, da § 25 Abs. 1 HGB nur auf zivilrechtliche Ansprüche Anwendung finde und eine § 75 der Abgabenordnung (AO) vergleichbare Regelung fehle (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. August 2008, Az: L 4 R 366/07, dokumentiert in juris, Rdnr. 28).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - L 1 KR 451/15

    Sendetechniken - abhängige Beschäftigung - Rechtsnachfolge

    Auch aus § 25 HGB ergibt sich keine Haftung des Betriebsnachfolgers für bereits entstandene Beitragsansprüche zur Sozialversicherung (LSG Rheinland-Pfalz v. 13. August 2008 - L 4 R 366/07 - juris Rn 28), selbst wenn er die bisherige Firma fortführt.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2012 - L 4 R 5379/11
    Insoweit bestehe keine endgültige Rechtssicherheit (Verweis auf Urteil Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. August 2008 - L 4 R 366/07 - in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - L 11 R 3796/11
    Der Kläger haftet jedenfalls für die aus der Tätigkeit als Einzelkaufmann resultierenden Forderungen der Beklagten weiter, so dass es im vorliegenden Fall nicht darauf ankommt, ob trotz des vereinbarten Haftungsausschlusses infolge der Firmenfortführung auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts haftet und ob insoweit überhaupt nach § 25 Handelsgesetzbuch eine Haftung des Firmenübernehmers für Ansprüche auf Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen in Betracht kommt (ablehnend Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz 13.08.2008, L 4 R 366/07, juris).
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