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   LSG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - L 4 VG 2/16   

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LSG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - L 4 VG 2/16 (https://dejure.org/2016,20305)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.06.2016 - L 4 VG 2/16 (https://dejure.org/2016,20305)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - L 4 VG 2/16 (https://dejure.org/2016,20305)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1 S 1 OEG, § 6 Abs 3 OEG, § 15 S 1 KOVVfG, § 176 StGB
    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - sexueller Missbrauch in der Kindheit - verstorbene Zeugen - keine Beweiserleichterung nach § 15 KOVVfG bei Beweisnot infolge Zeitablaufs - Obliegenheit des Opfers zur frühzeitigen Antragstellung zu Lebzeiten der Zeugen - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 480
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.08.2015 - L 4 VG 5/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - sexueller Missbrauch in der Kindheit

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - L 4 VG 2/16
    Es muss der Klägerin angelastet werden, wenn die Zweifel an dem Hergang der Schädigung mangels überzeugender Beweismittel nicht zu beseitigen sind (vgl. BSG, SozR 3-3100 § 5 Nr. 2, SozR 3-3900 § 15 Nr. 1; Urteil des Senats vom 27. Januar 2016 - L 4 VS 6/14 -, Rn. 48, juris; Urteil des Senats vom 19. August 2015 - L 4 VG 5/13 -, juris).

    Hinzu kommt, dass die vom Sozialgericht gehörte Sachverständige die Kriterien, die an Glaubhaftigkeitsbegutachtung zu stellen sind (dazu: BSG, Urteil vom 17. April 2013, Az.: B 9 V 3/12 R -, juris; Urteil des Senats vom 19. August 2015 - L 4 VG 5/13 -, juris), nicht beachtet hat.

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - L 4 VG 2/16
    Die anspruchsbegründenden Voraussetzungen für eine soziale Entschädigung nach dem OEG, zu denen das Vorliegen eines rechtswidrigen Angriffs und der Gewalttat zählen, müssen nachgewiesen, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bzw. mit einem so hohen Grad der Wahrscheinlichkeit festgestellt worden sein, dass kein vernünftiger Mensch hieran noch zweifelt (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.2000, B 9 VG 3/99 R m.w.N., in SozR 3-3900 § 15 Nr. 3; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 128 Rn 3b).

    Zu diesen zählen freilich auch die Grundsätze des Beweises des ersten Anscheins sowie die für Kriegsopfer geschaffene besondere Beweiserleichterung nach § 15 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung - KOVVfG-, die auch für Gewaltopfer gilt (BSG, Urteil vom 28.06.2000, B 9 VG 3/99 R; Urteil des Senats vom 18.05.2011, Az.: L 4 VG 14/09 m.w.N.) In Übereinstimmung mit den Feststellungen des Sozialgerichts und des Beklagten ist ein Nachweis der geschilderten Gewalttaten zu Lasten der Klägerin nicht geführt worden und kann auch nicht geführt werden, nachdem der Vater der Klägerin verstorben ist und weitere unmittelbare Zeugen nicht mehr zur Verfügung stehen.

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R

    Impfschaden - Impfung - Impfreaktion - Impfkomplikation - Impfstoff - Diphtherie

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - L 4 VG 2/16
    Anders als die Anhaltspunkte 1983 bis 2008 enthält die VersMedV keine Bestimmungen über die Kausalitätsbeurteilung bei einzelnen Krankheitsbildern, so dass insoweit entweder auf die letzte Fassung der Anhaltspunkte (2008) zurückgegriffen werden muss oder bei Anzeichen dafür, dass diese den aktuellen Kenntnisstand der medizinischen Wissenschaft nicht mehr beinhalten, andere Erkenntnisquellen, insbesondere Sachverständigengutachten, genutzt werden müssen (BSG, Urteil vom 7.4. 2011 - B 9 VJ 1/10 R - juris; Urteil des Senats vom 12.12.2012, Az.: L 4 VG 5/10).
  • BSG, 14.02.2001 - B 9 VG 4/00 R

    "Mobbing" in Bereich der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - L 4 VG 2/16
    Als tätlicher Angriff im Sinne dieser Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen (BSG, Urteile vom 14.02.2001, B 9 VG 4/00 R; BSG Urteil vom 28.01.2001, L 10 VG 31/08 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2010 - L 10 VG 31/08

    Anspruch auf Leistungen nach den Vorschriften des Opferentschädigungsgesetzes

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - L 4 VG 2/16
    Als tätlicher Angriff im Sinne dieser Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen (BSG, Urteile vom 14.02.2001, B 9 VG 4/00 R; BSG Urteil vom 28.01.2001, L 10 VG 31/08 m.w.N.).
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 7/93

    Tätlicher Angriff im Sinne des OEG

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - L 4 VG 2/16
    Das BSG hat mehrfach entschieden, dass die durch neuere Forschungsergebnisse bestätigte Gefahr schwerer psychischer Schädigungen auch bei gewaltfreiem Missbrauch von Kindern einen staatlichen Opferschutz auch im Hinblick auf diese Folgen verlange, die gerade die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft treffen (BSGE 77, 11, 13 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 7).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.01.2016 - L 4 VS 6/14

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung nach

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - L 4 VG 2/16
    Es muss der Klägerin angelastet werden, wenn die Zweifel an dem Hergang der Schädigung mangels überzeugender Beweismittel nicht zu beseitigen sind (vgl. BSG, SozR 3-3100 § 5 Nr. 2, SozR 3-3900 § 15 Nr. 1; Urteil des Senats vom 27. Januar 2016 - L 4 VS 6/14 -, Rn. 48, juris; Urteil des Senats vom 19. August 2015 - L 4 VG 5/13 -, juris).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - L 4 VG 2/16
    Hinzu kommt, dass die vom Sozialgericht gehörte Sachverständige die Kriterien, die an Glaubhaftigkeitsbegutachtung zu stellen sind (dazu: BSG, Urteil vom 17. April 2013, Az.: B 9 V 3/12 R -, juris; Urteil des Senats vom 19. August 2015 - L 4 VG 5/13 -, juris), nicht beachtet hat.
  • BSG, 13.12.1994 - 9a RV 9/92

    Versorgungsantrag - Kriegsopfer - Beweisnot

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - L 4 VG 2/16
    Es muss der Klägerin angelastet werden, wenn die Zweifel an dem Hergang der Schädigung mangels überzeugender Beweismittel nicht zu beseitigen sind (vgl. BSG, SozR 3-3100 § 5 Nr. 2, SozR 3-3900 § 15 Nr. 1; Urteil des Senats vom 27. Januar 2016 - L 4 VS 6/14 -, Rn. 48, juris; Urteil des Senats vom 19. August 2015 - L 4 VG 5/13 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2017 - L 6 VJ 1281/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Impfschaden - Wahrscheinlichkeit des ursächlichen

    Hierbei kann dahinstehen, ob sich der Kläger, der erst 38 Jahre nach der Impfung einen Entschädigungsantrag gestellt hat, überhaupt ohne sein Verschulden wegen inzwischen vernichteter medizinischer Unterlagen in Beweisnot befindet (so aber LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 2016 - L 4 VG 2/16 -, juris, Rz. 31, wenn Beweisnot auf dem bloßen Zeitablauf und dem damit verbundenen Wegfall der Beweismittel beruht).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 1927/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG

    Der Zeitablauf geht insoweit zu ihren Lasten, da sie beweispflichtig ist (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 2016 - L 4 VG 2/16 -, juris, Rz. 32).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.07.2016 - L 6 VG 4941/14

    Krankenversicherung - Auftragsverwaltung nach dem BVG - Gewährung

    Die heute vorliegende Beweisnot der Beigeladenen ist im Wesentlichen nicht durch die Gewalttat bedingt, sondern beruht auf dem Zeitablauf und dem damit verbundenen Wegfall der Beweismittel (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 2016 - L 4 VG 2/16 -, juris, Rz. 32).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2016 - L 6 VG 4941/14

    Krankenversicherung - Auftragsverwaltung nach dem BVG - Gewährung

    Die heute vorliegende Beweisnot der Beigeladenen ist im Wesentlichen nicht durch die Gewalttat bedingt, sondern beruht auf dem Zeitablauf und dem damit verbundenen Wegfall der Beweismittel (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 2016 - L 4 VG 2/16 -, juris, Rz. 32).
  • SG Regensburg, 18.09.2018 - S 13 VG 23/17

    Nachweis eines vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffs

    Das bedeutet, dass eine Verstärkung der Beweisnot jedenfalls dann zu Lasten des Antragstellers geht, wenn kein tragfähiger Grund bestand, den Antrag nicht schon in einer Zeit zu stellen, als noch bessere Beweismöglichkeiten bestanden (so im Recht der Kriegsopferentschädigung: BSG, Urteil vom 13.12.1994 - 9/9a RV 9/92; auf dem Gebiet der Opferentschädigung: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.06.2016 - L 4 VG 2/16; ebenso Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.01.2016 - L 4 VS 6/14 im Bereich der Soldatenentschädigung).
  • LSG Bayern, 03.07.2018 - L 15 VG 26/16

    Soziales Entschädigungsrecht: Voraussetzungen eines Beweisnotstandes für

    Die Verstärkung der Beweisnot geht jedenfalls dann zulasten des Antragstellers, wenn kein Grund bestand, den Antrag nicht in einer Zeit zu stellen, als noch bessere Beweismöglichkeiten bestanden haben (BSG, Urteil vom 13. Dezember 1994, Az. 9/9a RV 9/92,(B.RS 1994, 30752276) auch in juris, vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 2016, Az. L 4 VG 2/16, in juris).
  • LSG Hamburg, 15.04.2020 - L 3 VE 5/19

    Beweismaßstab bei einem geltend gemachten Anspruch auf Opferentschädigung

    In einem solchen Fall kann die Regelung nicht zur Anwendung gelangen.Die Verstärkung der Beweisnot geht jedenfalls dann zulasten des Antragstellers, wenn kein Grund bestand, den Antrag nicht in einer Zeit zu stellen, als noch bessere Beweismöglichkeiten bestanden haben (Bayerisches LSG v. 03.07.2018 - L 15 VG 26/16 in juris, Rn. 107 unter Verweis auf BSG v. 13.12.1994 - 9/9a RV 9/92 und LSG Rheinland-Pfalz v. 29.06.2016 - L 4 VG 2/16, jeweils in juris).
  • SG Bayreuth, 30.01.2019 - S 5 VG 16/16

    Beschädigtenrente

    Vielmehr gelten auch hier die allgemein anerkannten Beweisgrundsätze (LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 29.6.2016 - L 4 VG 2/16).
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