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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2020 - L 5 AS 1483/19 B   

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https://dejure.org/2020,2209
LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2020 - L 5 AS 1483/19 B (https://dejure.org/2020,2209)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.01.2020 - L 5 AS 1483/19 B (https://dejure.org/2020,2209)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Januar 2020 - L 5 AS 1483/19 B (https://dejure.org/2020,2209)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 32 AS 345/17

    Sozialgerichtliches Verfahren: Auferlegen einer Verschuldens- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2020 - L 5 AS 1483/19
    Für eine solche gesonderte, gegenüber einem "Dritten", mit der Hauptsache lediglich im Beschluss zusammen ergangene Entscheidung ist die Beschwerde nach § 172 Abs. 1 SGG eröffnet, da ein gesetzlich geregelter Ausschluss nicht ersichtlich ist (vgl. für eine Beschwerde gegen die Auferlegung von Kosten nach § 192 SGG auf einen Prozessbevollmächtigten in einem Urteil LSG Baden-Württemberg v. 30.11.2017 - L 4 P 4479/17 B - juris; LSG Berlin-Brandenburg v. 10.05.2017 - L 32 AS 345/17 B - juris, Rn. 15 ff.).

    Die systematische Anführung der Gleichstellung des Vertreters eines Beteiligten oder des "Bevollmächtigten" nach der Beschreibung der Kostentatbestände ("Verschulden des Beteiligten" an einer Vertagung, an der Anberaumung eines neuen Termins zur mündlichen Verhandlung [Verschuldenskosten, § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG], Fortführung des Rechtsstreits durch den Beteiligten trotz Darlegung der Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung [Missbräuchlichkeitskosten, § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG) spricht dafür, dass es sich bei der Regelung in § 192 Abs. 1 Satz 2 SGG um eine Zurechnungsvorschrift für das tatbestandlich geforderte Verhalten eines Beteiligten handelt (so LSG Baden-Württemberg v. 30.11.2017 - L 4 P 4479/17 B - juris; LSG Berlin-Brandenburg v. 10.05.2017 - L 32 AS 345/17 B - juris; B. Schmidt, a.a.O., § 192, Rn. 2, m.w.N.; von Kageneck in Dörndorfer/Neie/Wendtland/Gerlach, Kostenrecht, SGG § 192, Rn. 3; Lowe, a.a.O.; Rn. 5), obgleich der Gesetzgeber in Satz 2 nicht wie in § 51 Abs. 2 ZPO oder § 85 Abs. 2 ZPO ausdrücklich (nur) das "Verschulden oder Verhalten" gleichgestellt hat.

    Gerade diesen Wortlaut des § 34 BVerfGG hat der Gesetzgeber im Rahmen des § 192 Abs. 1 SGG bei der Bestimmung des Adressatenkreise nicht übernommen, sondern diesen ausdrücklich bestimmt (wie hier LSG Baden-Württemberg v. 30.11.2017 - L 4 P 4479/17 B -, a.a.O., Rn. 17; LSG Berlin-Brandenburg v. 10.05.2017 - L 32 AS 345/17 B -, a.a.O., Rn. 49; a.A. LSG Berlin-Brandenburg v. 29.02.2012 - L 29 AS 1144/11 - juris, m.w.N.; Loytved, a.a.O., m.w.N.).

    Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeführers waren der Staatskasse aufzuerlegen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg v. 10.05.2017 - L 32 AS 345/17 B -, a.a.O., Rn. 55 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.11.2017 - L 4 P 4479/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten - Auferlegung gegenüber

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2020 - L 5 AS 1483/19
    Für eine solche gesonderte, gegenüber einem "Dritten", mit der Hauptsache lediglich im Beschluss zusammen ergangene Entscheidung ist die Beschwerde nach § 172 Abs. 1 SGG eröffnet, da ein gesetzlich geregelter Ausschluss nicht ersichtlich ist (vgl. für eine Beschwerde gegen die Auferlegung von Kosten nach § 192 SGG auf einen Prozessbevollmächtigten in einem Urteil LSG Baden-Württemberg v. 30.11.2017 - L 4 P 4479/17 B - juris; LSG Berlin-Brandenburg v. 10.05.2017 - L 32 AS 345/17 B - juris, Rn. 15 ff.).

    Die systematische Anführung der Gleichstellung des Vertreters eines Beteiligten oder des "Bevollmächtigten" nach der Beschreibung der Kostentatbestände ("Verschulden des Beteiligten" an einer Vertagung, an der Anberaumung eines neuen Termins zur mündlichen Verhandlung [Verschuldenskosten, § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG], Fortführung des Rechtsstreits durch den Beteiligten trotz Darlegung der Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung [Missbräuchlichkeitskosten, § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG) spricht dafür, dass es sich bei der Regelung in § 192 Abs. 1 Satz 2 SGG um eine Zurechnungsvorschrift für das tatbestandlich geforderte Verhalten eines Beteiligten handelt (so LSG Baden-Württemberg v. 30.11.2017 - L 4 P 4479/17 B - juris; LSG Berlin-Brandenburg v. 10.05.2017 - L 32 AS 345/17 B - juris; B. Schmidt, a.a.O., § 192, Rn. 2, m.w.N.; von Kageneck in Dörndorfer/Neie/Wendtland/Gerlach, Kostenrecht, SGG § 192, Rn. 3; Lowe, a.a.O.; Rn. 5), obgleich der Gesetzgeber in Satz 2 nicht wie in § 51 Abs. 2 ZPO oder § 85 Abs. 2 ZPO ausdrücklich (nur) das "Verschulden oder Verhalten" gleichgestellt hat.

    Soweit vertreten wird, der Wortlaut des § 192 Abs. 1 Satz 2 SGG schränke die darin geregelte Gleichstellung von Beteiligten und ihren Vertretern/Bevollmächtigten im Hinblick auf Satz 1 nicht ein (Loytved, jurisPR-SozR 9/2018, Anm. 3 zu LSG Baden-Württemberg v. 30.11.2017 - L 4 P 4479/17 B -, m.w.N.), so führt diese Interpretation nicht weiter, da dem Wortlaut jedenfalls eine Erweiterung des Adressatenkreises "Beteiligte" nicht ausdrücklich entnommen werden kann.

    Gerade diesen Wortlaut des § 34 BVerfGG hat der Gesetzgeber im Rahmen des § 192 Abs. 1 SGG bei der Bestimmung des Adressatenkreise nicht übernommen, sondern diesen ausdrücklich bestimmt (wie hier LSG Baden-Württemberg v. 30.11.2017 - L 4 P 4479/17 B -, a.a.O., Rn. 17; LSG Berlin-Brandenburg v. 10.05.2017 - L 32 AS 345/17 B -, a.a.O., Rn. 49; a.A. LSG Berlin-Brandenburg v. 29.02.2012 - L 29 AS 1144/11 - juris, m.w.N.; Loytved, a.a.O., m.w.N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2016 - L 11 AS 1724/15

    Auferlegung von Verschuldenskosten; Unstatthafte Beschwerde; Ausschluss eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2020 - L 5 AS 1483/19
    Ob in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 SGG auch eine isolierte Beschwerde gegen die Auferlegung von Kosten nach § 192 Abs. 1 Satz 1 SGG im einstweiligen Rechtsschutzverfahren generell ausgeschlossen ist, kann vorliegend dahinstehen (vgl. zum Meinungsstand: LSG Niedersachsen-Bremen v. 05.01.2016 - L 11 AS 1724/15 B ER - juris; LSG Sachsen v. 21.01.2013 - L 7 AS 413/12 B - juris; B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 192, Rn. 21; Krauß in Roos/Wahrendorf, SGG, § 192, Rn. 63; Breitkreuz in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Auflage 2014, § 192, Rn. 13; Lowe in Hintz/Lowe, SGG, § 192, Rn. 29).
  • LSG Sachsen, 21.01.2013 - L 7 AS 413/12

    Aufschiebende Wirkung; Kosten; Staatskasse; Statthaftigkeit; Verschuldenskosten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2020 - L 5 AS 1483/19
    Ob in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 SGG auch eine isolierte Beschwerde gegen die Auferlegung von Kosten nach § 192 Abs. 1 Satz 1 SGG im einstweiligen Rechtsschutzverfahren generell ausgeschlossen ist, kann vorliegend dahinstehen (vgl. zum Meinungsstand: LSG Niedersachsen-Bremen v. 05.01.2016 - L 11 AS 1724/15 B ER - juris; LSG Sachsen v. 21.01.2013 - L 7 AS 413/12 B - juris; B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 192, Rn. 21; Krauß in Roos/Wahrendorf, SGG, § 192, Rn. 63; Breitkreuz in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Auflage 2014, § 192, Rn. 13; Lowe in Hintz/Lowe, SGG, § 192, Rn. 29).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 29 AS 1144/11

    Unstreitig unzulässige Berufung - Verschuldenskosten für Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2020 - L 5 AS 1483/19
    Gerade diesen Wortlaut des § 34 BVerfGG hat der Gesetzgeber im Rahmen des § 192 Abs. 1 SGG bei der Bestimmung des Adressatenkreise nicht übernommen, sondern diesen ausdrücklich bestimmt (wie hier LSG Baden-Württemberg v. 30.11.2017 - L 4 P 4479/17 B -, a.a.O., Rn. 17; LSG Berlin-Brandenburg v. 10.05.2017 - L 32 AS 345/17 B -, a.a.O., Rn. 49; a.A. LSG Berlin-Brandenburg v. 29.02.2012 - L 29 AS 1144/11 - juris, m.w.N.; Loytved, a.a.O., m.w.N.).
  • BSG, 19.10.2017 - B 3 KR 4/17 B

    Krankenversicherung - Krankengeldbemessung bei einem hauptberuflich selbstständig

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2020 - L 5 AS 1483/19
    Zwar ist grundsätzlich eine vom Sozialgericht auferlegte Missbrauchsgebühr Bestandteil der Kostenentscheidung, die nicht isoliert mit der Berufung oder mit der Beschwerde anfechtbar ist (vgl. BSG v. 19.10.2017 - B 3 KR 4/17 B - juris, m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 57/19

    Rechtswegerschöpfung; Rechtsweg; Missbrauchsgebühr; Verfahrensbevollmächtigter;

    Dies gilt nicht nur, soweit es sich um ausschließlich eine solche Kostenentscheidung enthaltende Beschlüsse (z. B. LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Mai 2017 - L 32 AS 345/17 B -, Rn. 15, juris; vgl. Krauß, in: Roos/Wahrendorf, Sozialgerichtsgesetz, 1. Aufl. 2014, § 192 Rn. 63) oder Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (jüngst - nach Erhebung der Beschwerde des Beschwerdeführers zum LSG - auch LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 13. Januar 2020 - L 5 AS 1483/19 B -, Rn. 10, juris) handelt, sondern auch für den Fall, dass - wie hier - die Gebühr im Sachurteil selbst neben einer dort ergangenen Kostengrundentscheidung ausgesprochen wird (LSG BW, Beschluss vom 30. November 2017 - L 4 P 4479/17 B -, Rn. 11, juris).
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 58/19

    Rechtswegerschöpfung; Rechtsweg; Missbrauchsgebühr; Verfahrensbevollmächtigter;

    Dies gilt nicht nur, soweit es sich um ausschließlich eine solche Kostenentscheidung enthaltende Beschlüsse (z. B. LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Mai 2017 - L 32 AS 345/17 B -, Rn. 15, juris; vgl. Krauß, in: Roos/Wahrendorf, Sozialgerichtsgesetz, 1. Aufl. 2014, § 192 Rn. 63) oder Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (jüngst - nach Erhebung der Beschwerde des Beschwerdeführers zum LSG - auch LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 13. Januar 2020 ​- L 5 AS 1483/19 B -, Rn. 10, juris) handelt, sondern auch für den Fall, dass - wie hier -die Gebühr im Sachurteil selbst neben einer dort ergangenen Kostengrundentscheidung ausgesprochen wird (LSG BW, Beschluss vom 30. November 2017 - L 4 P 4479/17 B - Rn. 11, juris).
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 50/19

    Rechtswegerschöpfung; Rechtsweg; Missbrauchsgebühr; Verfahrensbevollmächtigter;

    Dies gilt nicht nur, soweit es sich um ausschließlich eine solche Kostenentscheidung enthaltende Beschlüsse (z. B. LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Mai 2017 - L 32 AS 345/17 B -, Rn. 15, juris; vgl. Krauß, in: Roos/Wahrendorf, Sozialgerichtsgesetz, 1. Aufl. 2014, § 192 Rn. 63) oder Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (jüngst - nach Erhebung der Beschwerde des Beschwerdeführers zum LSG - auch LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 13. Januar 2020 - L 5 AS 1483/19 B -, Rn. 10, juris) handelt, sondern auch für den Fall, dass - wie hier - die Gebühr im Sachurteil selbst neben einer dort ergangenen Kostengrundentscheidung ausgesprochen wird.
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 53/19

    Rechtswegerschöpfung; Rechtsweg; Missbrauchsgebühr; Verfahrensbevollmächtigter;

    Dies gilt nicht nur, soweit es sich um ausschließlich eine solche Kostenentscheidung enthaltende Beschlüsse (z. B. LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Mai 2017 - L 32 AS 345/17 B -, Rn. 15, juris; vgl. Krauß, in: Roos/Wahrendorf, Sozialgerichtsgesetz, 1. . 2014, § 192 Rn. 63) oder Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (jüngst - nach Erhebung der Beschwerde des Beschwerdeführers zum LSG - auch LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 13. Januar 2020  L 5 AS 1483/19 B -, Rn. 10, juris) handelt, sondern auch für den Fall, dass - wie hier - die Gebühr im Sachurteil selbst neben einer dort ergangenen Kostengrundentscheidung ausgesprochen wird (LSG BW, Beschluss vom 30. November 2017 ​- L 4 P 4479/17 B -,. 11, juris).
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 52/19

    Rechtswegerschöpfung; Rechtsweg; Missbrauchsgebühr; Verfahrensbevollmächtigter;

    Dies gilt nicht nur, soweit es sich um ausschließlich eine solche Kostenentscheidung enthaltende Beschlüsse (z. B. LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Mai 2017 - L 32 AS 345/17 B -, Rn. 15, juris; vgl. Krauß, in: Roos/Wahrendorf, Sozialgerichtsgesetz, 1. Aufl. 2014, § 192 Rn. 63) oder Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (jüngst - nach Erhebung der Beschwerde des Beschwerdeführers zum LSG - auch LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 13. Januar 2020 - L 5 AS 1483/19 B -, Rn. 10, juris) handelt, sondern auch für den Fall, dass - wie hier - die Gebühr im Sachurteil selbst neben einer dort ergangenen Kostengrundentscheidung ausgesprochen wird.
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2020 - VfGBbg 51/19

    Rechtswegerschöpfung; Rechtsweg; Missbrauchsgebühr; Verfahrensbevollmächtigter;

    Dies gilt nicht nur, soweit es sich um ausschließlich eine solche Kostenentscheidung enthaltende Beschlüsse (z. B. LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Mai 2017 ​- L 32 AS 345/17 B -,​Rn. 15, juris; vgl. Krauß, in: Roos/Wahrendorf, Sozialgerichtsgesetz, 1. . 2014, § 192 Rn. 63) oder Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (jüngst - nach Erhebung der Beschwerde des Beschwerdeführers zum LSG - auch LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 13. Januar 2020 ​- L 5 AS 1483/19 B -,​Rn. 10, juris) handelt, sondern auch für den Fall, dass - wie hier - die Gebühr im Sachurteil selbst neben einer dort ergangenen Kostengrundentscheidung ausgesprochen wird.
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