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   LSG Sachsen-Anhalt, 03.02.2012 - L 5 AS 276/10 B ER   

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https://dejure.org/2012,3043
LSG Sachsen-Anhalt, 03.02.2012 - L 5 AS 276/10 B ER (https://dejure.org/2012,3043)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.02.2012 - L 5 AS 276/10 B ER (https://dejure.org/2012,3043)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Februar 2012 - L 5 AS 276/10 B ER (https://dejure.org/2012,3043)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 22.09.2008 - 2 B 74.07

    Maßgebliche Altersgrenzen für die Reaktivierung nicht mehr dienstunfähiger

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.02.2012 - L 5 AS 276/10
    Hinsichtlich des Inhaltes des am 3. März 2008 nach Aktenlage erstellten Gutachtens wird auf Bl. 129 ff der Gerichtsakte L 2 B 74/07 AS ER verwiesen.

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens wird auf die gewechselten Schriftsätze des Beteiligten nebst Anlagen in der Gerichtsakte sowie auf den Inhalt insbesondere der Akten der Verfahren L 2 B 74/07 AS ER und S 11 AS 2180/08 ER verwiesen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.11.2008 - L 5 B 246/07
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.02.2012 - L 5 AS 276/10
    Rückwirkend kann das Gericht frühestens zu dem Zeitpunkt Prozesskostenhilfe bewilligen, in dem ihm der Antrag samt den erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vollständig vorlag (BGH, Beschluss vom 30. September 1981, IVb ZR 694/80, NJW 1982, S. 446; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. November 2008, L 5 B 246/07 AS, nicht veröffentlicht).
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.02.2012 - L 5 AS 276/10
    Rückwirkend kann das Gericht frühestens zu dem Zeitpunkt Prozesskostenhilfe bewilligen, in dem ihm der Antrag samt den erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vollständig vorlag (BGH, Beschluss vom 30. September 1981, IVb ZR 694/80, NJW 1982, S. 446; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. November 2008, L 5 B 246/07 AS, nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.02.2012 - L 5 AS 276/10
    So formuliert das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 7. Oktober 1981, 2 BvR 1194/80, Rn. 43, Juris) "Die Fürsorge der staatlichen Gemeinschaft schließt auch die Befugnis ein, den psychisch Kranken, der infolge seines Krankheitszustands und der damit verbundenen fehlenden Einsichtsfähigkeit die Schwere seiner Erkrankung und die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen nicht zu beurteilen vermag oder trotz einer solchen Erkenntnis sich infolge der Krankheit nicht zu einer Behandlung entschließen kann, zwangsweise in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen, wenn sich dies als unumgänglich erweist, um eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden.
  • KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06

    Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei massenhafter

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.02.2012 - L 5 AS 276/10
    Eine Selbstgefährdung des Antragstellers ist mithin nur dann beachtlich, wenn dieser seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 9. Januar 2007, 1 W 60/06, Rn. 25, Juris), wofür hier nach derzeitigen Erkenntnissen keine genügenden Anhaltspunkte vorhanden sind.
  • AG Garmisch-Partenkirchen, 30.05.2008 - XVII 211/05

    Zwangsbetreuung bzw. Unterbringung: Anordnung gegenüber einem Alkoholabhängigen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.02.2012 - L 5 AS 276/10
    Unvernünftiges und auch zu Kosten führendes Verhalten bis hin zur "Selbstschädigung" muss jedoch von der Gesellschaft toleriert werden, solange der Betroffene seinen Willen nach Einschätzung des Gerichts - wie hier - frei bestimmen kann (vgl. AG Garmisch-Partenkirchen, Beschluss vom 30. Mai 2008, XVII 0211/05, XVII 211/05, Rn. 54, Juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 10 KR 58/07

    Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung zu selbständiger Tätigkeit bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.02.2012 - L 5 AS 276/10
    In diesem Zusammenhang ist weiter zu berücksichtigen, dass der Antragsteller in einer vor dem 10. Senat des Landessozialgerichts am 14. April 2011 durchgeführten mündlichen Verhandlung (L 10 KR 58/07) wohl ebenfalls keine Anzeichen eines Wahns oder sonst eines die Prozessfähigkeit möglicherweise ausschließenden Verhaltens gezeigt hat.
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.02.2012 - L 5 AS 276/10
    Abzustellen ist allein darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich erscheint oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, weil diese aufgrund einer krankhaften Störung der Willenstätigkeit entfallen ist (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1995, XI ZR 70/95, Rn. 11, Juris).
  • BFH, 09.09.2004 - III B 165/03

    Prüfung der Prozessfähigkeit von Amts wegen; Rüge der Verletzung rechtlichen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.02.2012 - L 5 AS 276/10
    Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob der Betreffende in der Lage ist, seine Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (vgl. BFH, Beschluss vom 9. September 2004, III B 165/03, Rn. 4, Juris).
  • BGH, 09.01.1996 - VI ZR 94/95

    Pflicht des Klägers zum Nachweis der Prozeßfähigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.02.2012 - L 5 AS 276/10
    Lässt sich die Prozessfähigkeit nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisquellen nicht feststellen, verbleiben jedoch hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit bzw. erhebliche Zweifel an einer Prozessfähigkeit, so gehen nach ständiger Rechtsprechung erst die in diesem Sinne "nicht aufklärbaren Zweifel" zu Lasten der betroffenen Partei, d.h. die "objektive Beweislast" im Sinne eines Risikos der Nichterweislichkeit seiner Prozessfähigkeit ist vom Antragsteller zu tragen (BGH, Urteil vom 9. Januar 1996, VI ZR 94/95, Rn. 9, 10; BAG, Urteil vom 20. Januar 2000, 2 AZR 733/98, Rn. 24, beide zitiert nach Juris).
  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 746/87

    Prozessfähigkeit einer natürlichen Person - Nachgehen von Zweifeln an der

  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im

  • VG Aachen, 02.10.2008 - 1 K 1903/05

    Entlassung aus dem Dienstverhältnis einer Steueramtsfrau mit dem Land

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98

    Klärung der Prozeßfähigkeit einer Partei

  • LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung - Betreuung -

    (2) Die Ergebnisse der in der Akte befindlichen Gutachten, die zur Frage der Schuldfähigkeit des Klägers iSd. § 20 StGB eingeholt wurden, können für die Beurteilung der Geschäfts- und Prozessfähigkeit nicht unmittelbar herangezogen werden, weil die Voraussetzungen der strafrechtlichen Schuldfähigkeit, ihres Ausschlusses oder ihrer Verminderung im Rahmen eines konkreten strafrechtlich relevanten Sachverhalts anders sind (LSG Sachsen-Anhalt 3. Februar 2012 - L 5 AS 276/10 B ER - juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2019 - 5 Sa 41/18

    Prozessfähigkeit - Geschäftsfähigkeit - psychische Erkrankung

    Störungen der Geistestätigkeit sind nach der allgemeinen Lebenserfahrung die Ausnahme (BAG, Urteil vom 26. August 1988 - 7 AZR 746/87 - Rn. 28, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03. Februar 2012 - L 5 AS 276/10 B ER - Rn. 14, juris).
  • OLG Köln, 29.09.2020 - 3 U 75/18

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Prozessfähigkeit einer

    Von entscheidender Bedeutung ist, ob die jeweilige Erkenntnisquelle erschließbar ist (BGH, VU v. 08.12.2009, a. a. O., Rn. 8; BGH, Urt. v. 04.11.1999, a. a. O., Rn. 10; BGH, Urt. v. 01.09.1996, a. a. O, Rn. 10.; BAG, Beschl. v. 28.05.2009, a. a. O., Rn. 4; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 03.02.2012 - L 5 AS 276/10 B ER, juris Rn. 15).
  • LSG Thüringen, 29.04.2016 - L 6 R 247/16

    Prozessfähigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren bei Einlegung eines

    Für ein Rechtsmittel, mit dem ein Kläger eine Entscheidung angreift, in dem es um die Frage seiner Prozessfähigkeit geht, ist er als prozessfähig zu behandeln (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Februar 2012 - Az.: L 5 AS 276/10 B ER m.w.N., nach juris).
  • SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 167/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - wiederholte Zurückweisung eines

    Sollte es ihm darum gehen, den SGB-II-Leistungsträger oder auch die Gerichte durch bewusst unbegründete Klage-/Antragsverfahren in ihrer Funktionsfähigkeit - letztlich zu Lasten Dritter - zu behindern, was ebenfalls einer missbräuchlichen Inanspruchnahme gleichkäme, begründet dies jedenfalls zumindest im derzeitigen Stadium danach noch keine Prozessunfähigkeit (vgl. hierzu jeweils mzwN Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.08.2010, L 11 AS 455/10 B ER; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.12.2010, L 12 SO 208/10 B; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.02.2012, L 5 AS 276/10 B ER), schließt dies für die Zukunft zumindest im Sinne einer partiellen Prozessunfähigkeit aber auch nicht aus.
  • SG Duisburg, 22.09.2023 - S 49 AS 3541/20
    Da es um den Nachweis einer allgemeinen Sachentscheidungsvoraussetzung geht, gilt für den Nachweis der sog. Freibeweis (LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 03.02.2012 - L 5 AS 276/10 B ER, juris, Rn. 15 - "Die Prozessfähigkeit ist zwingende Prozessvoraussetzung.
  • SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 172/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - wiederholte Zurückweisung eines

    Sollte es ihm darum gehen, den SGB-II-Leistungsträger oder auch die Gerichte durch bewusst unbegründete Klage-/Antragsverfahren in ihrer Funktionsfähigkeit - letztlich zu Lasten Dritter - zu behindern, was ebenfalls einer missbräuchlichen Inanspruchnahme gleichkäme, begründet dies jedenfalls zumindest im derzeitigen Stadium danach noch keine Prozessunfähigkeit (vgl. hierzu jeweils mzwN Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.08.2010, L 11 AS 455/10 B ER; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.12.2010, L 12 SO 208/10 B; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.02.2012, L 5 AS 276/10 B ER), schließt dies für die Zukunft zumindest im Sinne einer partiellen Prozessunfähigkeit aber auch nicht aus.
  • LG Düsseldorf, 16.01.2013 - 34 O 32/12

    Fachärztliche Feststellung hinsichtlich der Prozessfähigkeit des Klägers

    Entscheidend ist dabei, mit welcher Wesensart die Partei ihre Ansprüche verfolgt, ob sie nicht mehr in der Lage ist, andere Auffassungen zu diesem Themenkreis zu bedenken und die verfahrensmäßige Behandlung ihrer Ansprüche durch die Gerichte nachzuvollziehen (BGHZ 143, 122, 126; LSozG Sachsen-Anhalt, L 5 AS 276/10, zitiert nach juris Rdn. 23).
  • LSG Thüringen, 12.05.2016 - L 6 P 248/16

    Bestellung eines besonderen Vertreters für einen nicht prozessfähigen Beteiligten

    Für ein Rechtsmittel, mit dem ein Kläger eine Entscheidung angreift, in dem es um die Frage seiner Prozessfähigkeit geht, ist er als prozessfähig zu behandeln (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Februar 2012 - Az.: L 5 AS 276/10 B ER m.w.N., nach juris).
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