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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2006 - L 5 B 1362/05 AS ER   

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https://dejure.org/2006,9218
LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2006 - L 5 B 1362/05 AS ER (https://dejure.org/2006,9218)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.01.2006 - L 5 B 1362/05 AS ER (https://dejure.org/2006,9218)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - L 5 B 1362/05 AS ER (https://dejure.org/2006,9218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im vorläufigen Rechtsschutz; Berücksichtigung des Einkommens des Lebenspartners bei der Ermittlung der Hilfebedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2006, 239
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2006 - L 5 B 1362/05
    Die danach zu treffende Eilentscheidung kann, wie das Bundesverfassungsgericht in einer jüngst ergangenen Entscheidung in Zusammenhang mit Leistungen nach dem SGB II bzw. XII betont hat (3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05), sowohl auf eine Folgenabwägung (Folgen einer Stattgabe gegenüber den Folgen bei Ablehnung des Eilantrages) als auch alternativ auf eine Überprüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden.

    Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II dienen der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens, mithin der Erfüllung einer verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutz der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 72/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - wichtiger Grund - Lösung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2006 - L 5 B 1362/05
    Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Beziehung im vorbezeichneten Sinne - wobei an die Ernsthaftigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind - sind insbesondere deren Dauerhaftigkeit und Kontinuität und eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, daneben aber auch weitere Umstände, etwa die gemeinsame Versorgung von Angehörigen oder gemeinsame Kinder (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. November 1992, 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 264; BSG, Urteile vom 17. Oktober 2002, B 7 AL 96/00 R, SozR 3-4100 § 119 Nr. 26 und B 7 AL 72/00 R, SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2005, L 2 B 9/05 AS ER).

    Jedoch hat es betont, dass die bisherige Dauer des Zusammenlebens ein wesentliches Indiz für die Ernsthaftigkeit der Beziehung sei (siehe auch Urteil vom 17. Oktober 2002, B 7 AL 72/00 R, a.a.O.).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2006 - L 5 B 1362/05
    Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Beziehung im vorbezeichneten Sinne - wobei an die Ernsthaftigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind - sind insbesondere deren Dauerhaftigkeit und Kontinuität und eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, daneben aber auch weitere Umstände, etwa die gemeinsame Versorgung von Angehörigen oder gemeinsame Kinder (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. November 1992, 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 264; BSG, Urteile vom 17. Oktober 2002, B 7 AL 96/00 R, SozR 3-4100 § 119 Nr. 26 und B 7 AL 72/00 R, SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2005, L 2 B 9/05 AS ER).

    Zwar hat das BSG die von ihm zunächst geforderte "Dreijahresgrenze" für das Zusammenleben (Urteil vom 29. April 1998, B 7 AL 56/97 R, SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) später relativiert und dargelegt, sie sei nicht im Sinne einer absoluten zeitlichen Mindestvoraussetzung für die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft zu verstehen (Urteil vom 17. Oktober 2002, B 7 AL 96/00 R, a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2005 - L 2 B 9/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Voraussetzungen einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2006 - L 5 B 1362/05
    Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Beziehung im vorbezeichneten Sinne - wobei an die Ernsthaftigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind - sind insbesondere deren Dauerhaftigkeit und Kontinuität und eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, daneben aber auch weitere Umstände, etwa die gemeinsame Versorgung von Angehörigen oder gemeinsame Kinder (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. November 1992, 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 264; BSG, Urteile vom 17. Oktober 2002, B 7 AL 96/00 R, SozR 3-4100 § 119 Nr. 26 und B 7 AL 72/00 R, SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2005, L 2 B 9/05 AS ER).
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2006 - L 5 B 1362/05
    Zwar hat das BSG die von ihm zunächst geforderte "Dreijahresgrenze" für das Zusammenleben (Urteil vom 29. April 1998, B 7 AL 56/97 R, SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) später relativiert und dargelegt, sie sei nicht im Sinne einer absoluten zeitlichen Mindestvoraussetzung für die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft zu verstehen (Urteil vom 17. Oktober 2002, B 7 AL 96/00 R, a.a.O.).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2006 - L 5 B 1362/05
    Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Beziehung im vorbezeichneten Sinne - wobei an die Ernsthaftigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind - sind insbesondere deren Dauerhaftigkeit und Kontinuität und eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, daneben aber auch weitere Umstände, etwa die gemeinsame Versorgung von Angehörigen oder gemeinsame Kinder (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. November 1992, 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 264; BSG, Urteile vom 17. Oktober 2002, B 7 AL 96/00 R, SozR 3-4100 § 119 Nr. 26 und B 7 AL 72/00 R, SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2005, L 2 B 9/05 AS ER).
  • LSG Hamburg, 08.02.2007 - L 5 B 21/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Vermutung der

    Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung der Vermutungsregelung ausdrücklich auf einen Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg (18.1.2006 - L 5 B 1362/05 AS ER) hingewiesen, wonach bei einer Dauer des Zusammenlebens bis zu einem Jahr im Regelfall keine Einstehensgemeinschaft vorliegen werde (BT-Drucks. 16/1410, S. 19 zu Nummer 7 Buchstabe b).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2006 - L 29 B 314/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Der Senat folgt diesbezüglich auch nicht der vom 5. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vertretenen Auffassung (Beschluss vom 18. Januar 2006 - L 5 B 1362/05 AS ER), nach dem im Regelfall jedenfalls bei einer Dauer des Zusammenlebens von bis zu einem Jahr - von besonderen Umständen (etwa der gemeinsamen Sorge um Kinder) abgesehen - regelmäßig kein Grund für die Annahme eine eheähnlichen Gemeinschaft als Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft bestehe, denn eine eheähnliche Gemeinschaft im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 SGB II kann vielmehr bei Vorliegen der Voraussetzungen auch vom ersten Tag des Zusammenlebens bestehen, soweit diese nur auf Dauer angelegt ist.

    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat sich in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes angeschlossen und zusätzlich ausgeführt, dass jedenfalls bei einer Dauer des Zusammenlebens von bis zu einem Jahr - von besonderen Umständen wie z. B. der gemeinsamen Sorge für Kinder abgesehen - regelmäßig keine Einstehensgemeinschaft vorliegen werde (Beschluss vom 18. Januar 2006 - L 5 B 1362/05 AS ER).

  • SG Aachen, 01.07.2015 - S 14 AS 15/15

    Hilfebedürftigkeit bei bestehender Bedarfsgemeinschaft mit der Lebensgefährtin

    Die vier Vermutungstatbestände des § 7 Abs. 3a SGB II greifen die - zumindest nach der Wertung des Gesetzgebers - gewichtigsten vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG v. 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - juris, Rn. 96 - BVerfGE 87, 234) und Bundessozialgericht (BSG v. 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R - juris - BSGE 90, 90; BSG v. 17.10.2002 - B 7 AL 72/00 R - juris - SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; bzw. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 18.01.2006 - L 5 B 1362/05 AS ER) herausgearbeiteten Indizien zur Beurteilung des inneren Tatbestandsmerkmales des § 7 Abs. 3 Nr. 3 c) auf, entheben aber nicht von einer Prüfung und Würdigung aller Umstände des Einzelfalles (BT-Drs. 16/1410, S. 19 f.; ähnlich Spellbrink/Becker, in: Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 7 Rn. 99).
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