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   LSG Hamburg, 24.01.2008 - L 5 B 504/07 ER AS   

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https://dejure.org/2008,18126
LSG Hamburg, 24.01.2008 - L 5 B 504/07 ER AS (https://dejure.org/2008,18126)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24.01.2008 - L 5 B 504/07 ER AS (https://dejure.org/2008,18126)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - L 5 B 504/07 ER AS (https://dejure.org/2008,18126)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Zusicherung beim Umzug junger Erwachsener unter 25 Jahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 608
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2007 - L 7 AS 626/07

    Geltendmachung einer Zusicherung für die Übernahme der Kosten für Unterkunft und

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.01.2008 - L 5 B 504/07
    Für diese Sichtweise spricht ebenso der systematische Zusammenhang der Sätze 1 und 4 des § 22 Abs. 2a SGB II (vgl. zur Problematik auch: Berlit in LPK-SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rn. 82 f.; Piepenstock in jurisPK-SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rn. 104; Schmidt in Oestreicher, SGB XII/SGB II, § 22 SGB II, Rn. 116; Frank-Schinke in Linhart/Adolph, SGB II/SGB XII/AsylbLG, § 22 Rn. 76 f.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 6.11.2007 - L 7 AS 626/07 ER - Juris Rn. 23-25).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2013 - L 2 AS 842/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen wegen Mietschulden -

    Anhaltspunkte dafür, dass Mietrückstände durch eine rechtswidrige Leistungsablehnung des Grundsicherungsträgers entstanden sind, die die Übernahme der Schulden rechtfertigt und das Übernahmeermessen auf Null reduziert (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 24. Januar 2008 - L 5 B 504/07 ER AS - juris; Berlit in LPK-SGB 11, 4. Aufl., § 22 Rdnr. 188) liegen nicht vor.
  • SG Dresden, 30.11.2017 - S 52 AS 4265/17

    Entscheidungsfreiheit junger Erwachsener im "Hartz IV"-Bezug gestärkt

    Da lediglich verhindert werden sollte, dass der Auszug junger Hilfebedürftiger aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, kann der Zusicherungsvorbehalt nur für Personen gelten, die für die Zeit ab Beginn des neuen Mietverhältnisses Leistungen beanspruchen, nicht dagegen für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nach dem Auszug aus der elterlichen Wohnung unabhängig vom Grundsicherungsträger bestreiten, Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 24. Januar 2008 - L 5 B 504/07 ER AS -, juris, Rn. 6; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - L 15 AS 327/09 B ER -, juris; Berlit in: Münder, 6. Auflage 2017, § 22 Rn. 188 ff, alle mit weiteren Nachweisen.
  • LSG Sachsen, 02.07.2009 - L 3 AS 128/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung,

    Aus den genannten Gründen sind die Regelungen des § 22 Abs. 2a Satz 1 SGB II und des § 20 Abs. 2a SGB II nur auf Personen anzuwenden, die zum Zeitpunkt des Umzuges Leistungen beantragt haben oder erhalten (ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. August 2007 - L 5 AS 29/06 - JURIS-Dokument Rdnr. 24 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 6. November 2007 - L 7 AS 626/07 ER - JURIS-Dokument Rdnr. 23 ff.; LSG Hamburg, Beschluss vom 24. Januar 2008 - L 5 B 504/07 ER AS - JURIS-Dokument Rdnr. 6 ff.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21. Mai 2008 - L 10 AS 72/07 - JURIS-Dokument Rdnr. 38; Berlit, in: Münder, SGB II [2. Aufl., 2007], § 22 Rdnr. 82; Berlit, info also 2006, 51 [54]; Lang/Link, in: Eicher/Spellbrink, SGB II [2. Aufl., 2008], § 22 Rdnr. 80a und 80b; Frank-Schinke, in Linhart/Adolph, Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII, Asylbewerberleistungsgesetz [Stand: 62. Erg.-Lfg, März 2009], § 22 Rdnr. 76; Frank, in: Hohm [Hrsg.], Gemeinschaftskommentar zum SGB II [Stand: 9. Erg.-Lfg, April 2009], § 22 Rdnr. 61; Kalhorn, in: Hauck/Noftz, SGB II [Stand: 24. Erg.-Lfg, Mai 2009], § 22 Rdnr. 48; a. A. SG Reutlingen, Urteil vom 18. Dezember 2007 - S 2 AS 2399/07 - JURIS-Dokument Rdnr. 29 ff.).
  • SG Reutlingen, 05.03.2008 - S 12 AS 22/08

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erstauszug eines jungen

    Hierfür spricht auch der systematische Zusammenhang der Sätze 1 und 4 des § 22 Abs. 2a SGB II (so ausdrücklich: Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 24.01.2008, Az.: L 5 B 504/07 ER AS, L 5 B 504/07, m.w.N).

    Würde man allein das allgemeine Lebensrisiko einer Kündigung in der Probezeit ausreichen lassen, um zu einem Leistungsausschluss zu gelangen, könnte dies dazu führen, dass eine Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme außerhalb des bisherigen Wohnorts praktisch unmöglich gemacht würde (so ausdrücklich: Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 24.01.2008, Az.: L 5 B 504/07 ER AS, L 5 B 504/07, m.w.N).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2012 - L 7 AS 1243/12
    Sind Mietrückstände durch eine rechtswidrige Leistungsablehnung des Grundsicherungsträgers entstanden, ist die Übernahme der Schulden gerechtfertigt und das Übernahmeermessen auf Null reduziert (Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 24. Januar 2008 - L 5 B 504/07 ER AS - (juris); Berlit in LPK-SGB 11, 4.
  • SG Stade, 30.08.2011 - S 28 AS 489/11

    Übernahme von Mietschulden ist nur bei abstrakter Angemessenheit der Kosten für

    Sind Mietrückstände durch die rechtswidrige Ablehnung der Leistungsgewährung des Grundsicherungsträgers entstanden und ist bereits eine Räumungsklage anhängig, so ist die Übernahme von Mietschulden gerechtfertigt; im Rahmen des § 22 Abs. 8 SGB II ist dann von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 24.01.2008 - L 5 B 504/07 ER AS - zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2012 - L 8 SO 361/11
    Sind Mietrückstände durch die rechtswidrige Ablehnung der Leistungsgewährung entstanden und ist bereits eine Räumungsklage anhängig, so ist die Übernahme von Mietschulden gerechtfertigt und von einer Reduzierung des Ermessens des Leistungsträgers auf Null auszugehen (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 24. Januar 2008 L 5 B 504/07 ER AS , juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.05.2013 - L 13 AS 1294/13
    Anhaltspunkte dafür, dass Mietrückstände durch eine rechtswidrige Leistungsablehnung des Grundsicherungsträgers entstanden sind, die die Übernahme der Schulden rechtfertigt und das Übernahmeermessen auf Null reduziert (vgl. LSG Hamburg, Beschluss vom 24. Januar 2008 - L 5 B 504/07 ER AS - Juris) liegen ebenfalls nicht vor.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2011 - L 9 AS 991/10
    Bei sachlich gerechtfertigtem bzw. genehmigungsfrei erfolgtem Erstauszug und nachfolgender "Teil-Verselbständigung" des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen kann daher nicht im Nachhinein auf eine Rückkehr in die elterliche Wohnung verwiesen werden (vgl. Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 24.01.2008 - L 5 B 504/07 ER AS; Berlit in LPK-SGB II, § 22 Rdnr. 89).
  • SG Dresden, 03.11.2009 - S 10 AS 5249/09
    In den Fällen, in denen ein unter 25-jähriger Hilfeempfänger ohne Leistungsbezug außerhalb des elterlichen Hauhalts gelebt hat, kann ein Leistungsausschluss nur dann angenommen werden, wenn die strengen Voraussetzungen des § 22 Abs. 2a Satz 4 SGB II gegeben sind (LSG Hamburg, Beschluss vom 24.01.2008 - L 5 B 504/07 ER AS -).
  • SG Bremen, 18.02.2009 - S 23 AS 217/09

    Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) bei

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