Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2005 - L 5 ER 57/05 KR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8764
LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2005 - L 5 ER 57/05 KR (https://dejure.org/2005,8764)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.07.2005 - L 5 ER 57/05 KR (https://dejure.org/2005,8764)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Juli 2005 - L 5 ER 57/05 KR (https://dejure.org/2005,8764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze für den Erlass einer Sicherungsanordnung; Regelung Voraussetzungen der Abgabe verordneter Arzneimittel durch die Spitzenverbände der Krankenkassen und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Berechtigung der Krankenkassenverbände zum Abschluss von sog. Add-on-Verträgen über die Arzneimittelversorgung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 318
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2005 - L 5 ER 57/05
    Nach dieser Vorschrift komme dem Antragsteller zu 1 als Spitzenverband der Apotheker eine Monopolstellung für den Abschluss des Rahmenvertrages und ergänzender Verträge zu (Hinweis auf Bundessozialgericht - BSG -, 25.9.2001, B 3 KR 3/01 R).

    Mit diesen Vorschriften wollte der Gesetzgeber der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen der Apotheker gebildeten Spitzenorganisation bzw Organisation auf Landesebene die ausschließliche Befugnis für den Abschluss solcher Verträge einräumen (hierzu und zum Folgenden: BSG, 25.9.2001, B 3 KR 3/01 R, SozR 3-2500 § 69 Nr. 1; LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2004, L 16 B 4/04 KR ER).

    Entgegen der Auffassung der Antragsgegner beziehen sich die Ausführungen des BSG in seinem Urteil vom 25.9.2001 (aaO) nicht nur auf das Verhältnis der Spitzenorganisation der Apotheker zu Hilfsmittelerbringern, sondern allgemein auf die Rechtsstellung der Apothekerorganisationen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2002 - L 5 B 3/02

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2005 - L 5 ER 57/05
    Die einstweilige Anordnung wird dann erlassen, wenn dem Antragsteller unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (Bayerisches LSG 17.12.1999, L 12 B 359/99 KA ER, Breithaupt 00, 245; LSG Nordrhein-Westfalen 25.2.2002, L 5 B 3/02 KR ER, NZS 2002, 498).
  • LSG Bayern, 17.12.1999 - L 12 B 359/99
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2005 - L 5 ER 57/05
    Die einstweilige Anordnung wird dann erlassen, wenn dem Antragsteller unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (Bayerisches LSG 17.12.1999, L 12 B 359/99 KA ER, Breithaupt 00, 245; LSG Nordrhein-Westfalen 25.2.2002, L 5 B 3/02 KR ER, NZS 2002, 498).
  • OLG Dresden, 16.06.1998 - 15 W 708/98

    Kostenfestsetzung nach einem Prozess bei Obsiegen eines Streitgenossen und

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2005 - L 5 ER 57/05
    Der Antragsteller zu 1, der obsiegt hat, hat Anspruch auf Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten (dh von ½ der Kosten der mit der Antragstellerin zu 2 gemeinsamen Prozessbevollmächtigten; vgl Oberlandesgericht - OLG - Dresden, NJW-RR 1999, 293; Putzo, aaO, Rz 18).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2004 - L 16 B 4/04

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2005 - L 5 ER 57/05
    Mit diesen Vorschriften wollte der Gesetzgeber der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen der Apotheker gebildeten Spitzenorganisation bzw Organisation auf Landesebene die ausschließliche Befugnis für den Abschluss solcher Verträge einräumen (hierzu und zum Folgenden: BSG, 25.9.2001, B 3 KR 3/01 R, SozR 3-2500 § 69 Nr. 1; LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2004, L 16 B 4/04 KR ER).
  • LSG Thüringen, 02.04.2002 - L 6 KR 145/02
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2005 - L 5 ER 57/05
    Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten: Wenn die Klage im Hauptsacheverfahren offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist, ist ein Recht, das geschützt werden müsste, nicht vorhanden; der Antrag auf eine einstweilige Anordnung ist in diesem Fall, auch wenn ein Anordnungsgrund vorliegt, abzulehnen (LSG Thüringen 2.4.2002, L 6 KR 145/02 ER Breithaupt 2002, 684).
  • LSG Berlin, 29.05.2002 - L 9 B 20/02

    Kostenübernahmezusage für die Benutzung eines Medikaments, das außerhalb seiner

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2005 - L 5 ER 57/05
    Abzuwägen sind in diesem Fall die Folgen, die auf der einen Seite entstehen würden, wenn das Gericht die einstweilige Anordnung nicht erließe, sich aber im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass der Anspruch besteht, und auf der anderen Seite entstünden, wenn das Gericht die einstweilige Anordnung erließe, sich aber im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass der Anspruch nicht besteht (LSG Berlin, 28.1.2003, L 9 B 20/02 KR ER W 02 I).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2003 - L 15 AL 23/03

    Erfolgsaussichten eines Eilverfahrens bei einem wahrscheinlichen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2005 - L 5 ER 57/05
    Ist die Klage im Hauptsacheverfahren offensichtlich zulässig und begründet, vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl LSG Niedersachsen-Bremen 20.10.2003, L 15 AL 23/03 ER, SGb 2004, 44) und ist dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung häufig stattzugeben (vgl LSG Thüringen, aaO; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, § 123, Rz 25), wobei allerdings auch in diesem Fall nicht gänzlich auf einen Anordnungsgrund verzichtet werden kann.
  • SG Frankfurt/Main, 09.08.2006 - S 21 KR 429/06

    Krankenversicherung - öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung zwischen

    Mit diesen Vorschriften wollte der Gesetzgeber der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen der Apotheker gebildeten Spitzenorganisation bzw. Organisation auf Landesebene die ausschließliche Befugnis für den Abschluss solcher Verträge einräumen (vgl. BSG, Urteil vom 25.09.2001, B 3 KR 3/01 R; LSG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 25.07.2005, L 5 ER 57/05 KR, NZS 2006, 318; Beschluss des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 20.09.2004, L 16 B 4/04 KR ER) Aus dieser Monopolstellung, die auch dem sonst im Rahmen des SGB V geltenden Grundsatzes entspricht, dass die Krankenkassen Verträge mit einzelnen Leistungserbringern nur in Sonderfällen abschließen dürfen und ansonsten die Versorgungsmodalitäten im Rahmen von Gesamtverträgen zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den der Leistungserbringer zu vereinbaren sind, folgt, dass die Krankenkassenverbände nicht zum Abschluss von Verträgen mit anderen natürlichen oder juristischen Personen berechtigt sind, welche entweder einem der nach § 129 Abs. 2, 5 SGB V geschlossenen Verträge widersprechen oder ebenfalls Rahmenverträge oder ergänzende Verträge im Sinne dieser Vorschriften darstellen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht