Rechtsprechung
| LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2005 - L 5 ER 99/05 KR |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Rechtsprechung Rheinland-Pfalz
Werbung von Krankenkassen mit nicht repräsentativen Studien
Kurzfassungen/Presse (2)
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Werbeaussagen von Krankenkassen dürfen nicht irreführend, herabsetzend oder verunglimpfend seien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anforderungen an den Wettbewerb der Krankenkassen untereinander
Verfahrensgang
- SG Speyer, 29.09.2005 - S 11 ER 205/05
- LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2005 - L 5 ER 99/05 KR
Wird zitiert von ... (6)
- LSG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - L 5 B 522/07
Nichtanwendung des UWG bei Wettbewerbsstreitigkeiten zwischen gesetzlichen …
Der Senat hält, anders als offenbar das LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 28.5.2002 - L 5 B 29/02 KR ER) und anders als das LSG Rheinland-Pfalz (Beschlüsse vom 3.5.2005 - L 1 ER 11/05 KR - und vom 25.11.2005 - L 5 ER 99/05 KR) das UWG in Wettbewerbsstreitigkeiten zwischen gesetzlichen Krankenkassen nicht für anwendbar (ebenso LSG Saarland im Beschl. v. 21.6.2006 - L 2 B 5/06 KR; offenbar auch Hessisches LSG im Beschl. v. 8.9.1999 - L 1 KR 981/99 ER).In Wettbewerbsstreitigkeiten wird in der Regel auch in Eilverfahren wegen dessen Bedeutung der gesamte Streitstoff zur gerichtlichen Entscheidung gestellt, so dass für die Festsetzung eines geringeren Streitwertes als für ein Hauptsacheverfahren kein Anlass besteht (…ebenso LSG für das Saarland, a. a. O.; LSG Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 25.11.2005 - L 5 ER 99/05 KR).
- LSG Saarland, 21.06.2006 - L 2 B 5/06
Krankenversicherung - Werbemaßnahme - werbender Charakter - Beachtung der …
Vorliegend ist der Auffangstreitwert anzusetzen, da das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin nicht beziffert werden kann und genügende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Schätzung fehlen (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 03.05.2005 - L 1 ER 11/05 KR - und vom 25.11.2005 - L 5 ER 99/05 KR).Im Hinblick darauf, dass zu erwarten ist, dass durch das Eilverfahren der Gesamtstreit erledigt wird und nicht mit einem anschließenden Hauptsacheverfahren zu rechnen ist, ist der Streitwert nicht zu halbieren (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.11.2005 a.a.O.; aA LSG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 03.05.2005 a.a.O.).
- LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2005 - L 5 ER 98/05
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Anordnungsgrund für …
Danach begegnet die Heranziehung der streitigen Versicherungsstudie in den Werbemaßnahmen der Antragsgegnerin zwar Bedenken, weil angesichts der fehlenden Repräsentativität dieser Studie ein sachlicher Informationsgehalt fraglich erscheint (vgl hierzu Beschluss des Senats vom heutigen Tage im Verfahren L 5 ER 99/05 KR).Insoweit ist eine Ausnahme von dem Grundsatz gerechtfertigt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in Wettbewerbsstreitigkeiten im Regelfall der volle Regelstreitwert angemessen ist (Beschluss des Senats vom heutigen Tag, L 5 ER 99/05 KR).
- LSG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - L 5 ER 289/07
Zulässigkeit der Mitgliederwerbung durch Krankenkasse hinsichtlich nicht mehr …
Bei der Frage, ob ein Unterlassungsanspruch gegeben ist, sind, sofern die Vorschriften des UWG nicht entsprechend anwendbar sein sollten, jedenfalls dessen Wertmaßstäbe zu berücksichtigen (Beschluss des Senats vom 25.11.2005 - L 5 ER 99/05 KR). - LSG Rheinland-Pfalz, 14.06.2006 - L 5 ER 57/06
Rechtsschutzinteresse in Wettbewerbsstreitigkeiten, Prämien für Werbung von …
Bei Nichtbeachtung könne hieraus ein Unterlassungsanspruch der beeinträchtig-ten Träger resultieren (…BSG vom 31.3.1998 - B 1 KR 9/95 R, SozR 3-2500 § 4 Nr. 1; LSG Rheinland Pfalz vom 25.11.2005 - L 5 ER 99/05 KR). - SG Berlin, 10.08.2012 - S 81 KR 1280/11
Keine Rabattgutscheine für Einrichtungshäuser oder Freizeitaktivitäten - …
Die Wettbewerbswidrigkeit ergibt sich nicht aus einem Verstoß gegen die " Gemeinsamen Wettbewerbsgrundsätze der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenkassen " oder aus einer entsprechenden Anwendung der Wertmaßstäbe des §§ 1, 3 UWG, vgl. zur Beachtung der Wertmaßstäbe des UWG: LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. November 2005, L 5 ER 99/05.
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