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   LSG Rheinland-Pfalz, 22.10.1998 - L 5 K 22/97   

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LSG Rheinland-Pfalz, 22.10.1998 - L 5 K 22/97 (https://dejure.org/1998,48917)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.10.1998 - L 5 K 22/97 (https://dejure.org/1998,48917)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - L 5 K 22/97 (https://dejure.org/1998,48917)
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Wird zitiert von ... (13)

  • BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 3/08 R

    Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln

    Das LSG Rheinland-Pfalz habe schon mit Urteil vom 22.10.1998 (Az L 5 K 22/97 - in juris dokumentiert) entschieden, dass die Leistungspflicht der KKn Wobe Mugos E mangels Zulassung nicht umfasse.

    In diesem Sinne haben es auch bereits früher Gerichte entschieden, auch zweitinstanzlich, so zB das LSG Rheinland-Pfalz, das in einem Urteil von 1998 die vom BSG formulierten Grundsätze (BSGE 82, 233 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 5) konkret auf Wobe Mugos E angewendet hat (s LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.10.1998 - L 5 K 22/97 - in juris dokumentiert; aA allerdings auch in späterer Zeit einige Prüfgremien sowie Sozialgerichte und auch das Bayerische LSG am 9.11.2005, wie vom Kläger ausgeführt).

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen

    Das LSG Rheinland-Pfalz habe schon mit Urteil vom 22.10.1998 (Az L 5 K 22/97 - in Juris dokumentiert) entschieden, dass die Leistungspflicht der KKn Wobe Mugos E mangels Zulassung nicht umfasse.

    In diesem Sinne haben es auch bereits früher Gerichte entschieden, auch zweitinstanzlich, so zB das LSG Rheinland-Pfalz, das in einem Urteil von 1998 die vom BSG formulierten Grundsätze (BSGE 82, 233 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 5) konkret auf Wobe Mugos E angewendet hat (s LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.10.1998 - L 5 K 22/97 - in Juris dokumentiert; aA allerdings auch in späterer Zeit einige Prüfgremien sowie Sozialgerichte und auch das Bayerische LSG am 9.11.2005, wie vom Kläger ausgeführt).

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 64/07 R

    Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung;

    Das LSG Rheinland-Pfalz habe schon mit Urteil vom 22.10.1998 (Az L 5 K 22/97 - in Juris dokumentiert) entschieden, dass die Leistungspflicht der KKn Wobe Mugos E mangels Zulassung nicht umfasse.

    In diesem Sinne haben es auch bereits früher Gerichte entschieden, auch zweitinstanzlich, so zB das LSG Rheinland-Pfalz, das in einem Urteil von 1998 die vom BSG formulierten Grundsätze (BSGE 82, 233 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 5) konkret auf Wobe Mugos E angewendet hat (s LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.10.1998 - L 5 K 22/97 - in Juris dokumentiert; aA allerdings auch in späterer Zeit einige Prüfgremien sowie Sozialgerichte und auch das Bayerische LSG am 9.11.2005, wie vom Kläger ausgeführt).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 112/06

    Verordnung - Im Zweifel auf Privatrezept …

    So hatte das LSG Rheinland-Pfalz in seinem (rechtskräftig gewordenen) Urteil vom 22.10.1998 (L 5 K 22/97) entschieden, dass Wobe Mugos mangels Zulassung nicht als Leistung der GKV beansprucht werden könne.
  • LSG Hamburg, 24.03.2011 - L 1 KA 21/07
    In diesem Sinne haben auch bereits vor dem hier streitbefangenen Quartal Gerichte entschieden, auch zweitinstanzlich, so z. B. das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil von 1998 unter Anwendung der vom Bundessozialgericht formulierten Grundsätze (BSG 23.7.1998 - B 1 KR 19/96 R, SozR 3-2500 § 31 Nr. 5) in einem konkreten Fall (LSG Rheinland-Pfalz 22.10.1998 - L 5 K 22/97, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 36/07

    Vorrang einer Beratung vor der Verhängung eines Regresses wegen einer

    So hatte das LSG Rheinland-Pfalz in seinem (rechtskräftig gewordenen) Urteil vom 22.10.1998 (L 5 K 22/97) entschieden, dass Wobe Mugos mangels Zulassung nicht als Leistung der GKV beansprucht werden könne.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2013 - L 24 KA 88/09

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen

    In diesem Sinne haben es auch bereits früher Gerichte entschieden, auch zweitinstanzlich, so z.B. das LSG Rheinland-Pfalz, das in einem Urteil von 1998 die vom BSG formulierten Grundsätze (BSGE 82, 233 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 5) konkret auf Wobe-Mugos E angewendet hat (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.10.1998 - L 5 K 22/97 - zitiert nach Juris; a. A. allerdings auch in späterer Zeit einige Prüfgremien sowie Sozialgerichte).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 100/06

    Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen unzulässiger Arzneimittelverordnungen;

    So hatte das LSG Rheinland-Pfalz in seinem (rechtskräftig gewordenen) Urteil vom 22.10.1998 (L 5 K 22/97) entschieden, dass Wobe Mugos mangels Zulassung nicht als Leistung der GKV beansprucht werden könne.
  • LSG Hamburg, 24.03.2011 - L 1 KA 23/07
    In diesem Sinne haben auch bereits vor den hier streitbefangenen Quartalen Gerichte entschieden, auch zweitinstanzlich, so z. B. das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil von 1998 unter Anwendung der vom Bundessozialgericht formulierten Grundsätze (BSG 23.7.1998 - B 1 KR 19/96 R, SozR 3-2500 § 31 Nr. 5) in einem konkreten Fall (LSG Rheinland-Pfalz 22.10.1998 - L 5 K 22/97, juris).
  • SG Köln, 04.06.2002 - S 9 (19) KR 72/00

    Krankenversicherung

    Zur Begründung verwies die Beklagte unter anderem auf ein Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 22.10.1998, Az. L 5 K 22/97, worin ein Kostenerstattungsanspruch des Medikaments Wobe-Mugos-E wegen der Ablehnung der Zulassung durch das BfArM vom 09.06.1998 abgewiesen worden war.

    Wie bereits das LSG Rheinland-Pfalz durch rechtskräftige Entscheidung am 22.10.1998 (Az. L 5 K 22/97) entschieden hat, war die Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erforderlich, weil von der Herstellerfirma des Medikaments Wobe-Mugos-E die Darreichungsart ohne Genehmigung geändert worden war.

  • LSG Hamburg, 24.03.2011 - L 1 KA 22/07
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 24 KA 128/09

    Regress wegen unzulässiger Arzneimittelverordnung - Verordnungsfähigkeit von Wobe

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 21/07

    Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen unzulässiger Arzneimittelverordnungen;

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