Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 05.06.2002 - L 5 KA 115/02 ER-B |
Volltextveröffentlichungen
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Schluss für Psychologische Therapeuten mit 68?
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 03.01.2002 - S 10 KA 82/02
- LSG Baden-Württemberg, 05.06.2002 - L 5 KA 115/02 ER-B
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - L 10 B 2/06
Vertragsarztangelegenheiten
Die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens, jedenfalls soweit die Antragsteller ausschließlich in ihren Praxisräumen unter der Anschrift des Vertragsarztsitzes D-Straße 00, X, tätig werden, überwiegen eindeutig, mithin sind gegenläufige Interessen unterzuordnen (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 05.06.2001 - L 5 KA 115/02 ER-B). - SG Marburg, 11.10.2006 - S 12 KA 756/06
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Altersgrenzenregelung nach § 95 …
LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 05.06.2002 - L 5 KA 115/02 ER-B - habe entschieden, dass Zeiten einer Nebentätigkeit nicht zu berücksichtigen seien.Die vom Kläger angeführte Entscheidung, LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 05.06.2002 -L 5 KA 115/02 ER-B -, juris betrifft die Sonderkonstellation, dass der Psychotherapeut zum Zulassungszeitpunkt bereits das 68 Lebensjahr vollendet hatte; im Übrigen handelte es sich um ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren, in dem das LSG Erfolgsaussichten in einem Hauptsacheverfahren nicht ausgeschlossen hatte (…zur weiteren Rspr. s. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 30.04.2003 -L 5 KA 4280/02 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris; BSG, Beschl. v. 05.11.2003 -B 6 KA 56/03 B - juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2005 - L 10 B 10/04
Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Entscheidung des Zulassungsausschuss …
Dabei wäre es dann u.a. auf die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren angekommen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg vom 05.06.2002 - L 5 KA 115/02 ER-B -). - LSG Baden-Württemberg, 30.04.2003 - L 5 KA 4280/02 Anders auch als in der Entscheidung des erkennenden Senates vom 5. Juni 2002 (L 5 KA 115/02 ER-B) habe im vorliegenden Verfahren die Klägerin nicht nur "nebenberuflich", sondern mit beachtlichen Umsätzen eben wie eine Zugelassene gearbeitet.
