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   LSG Rheinland-Pfalz, 15.05.2003 - L 5 KA 18/02   

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https://dejure.org/2003,9455
LSG Rheinland-Pfalz, 15.05.2003 - L 5 KA 18/02 (https://dejure.org/2003,9455)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.05.2003 - L 5 KA 18/02 (https://dejure.org/2003,9455)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - L 5 KA 18/02 (https://dejure.org/2003,9455)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung; Berichtigung von ärztlichen Honorarabrechnungen; Honorierung von Leistungen eines Arztes außerhalb seines Gebietes; Begrenzung des Tätigkeitsrahmen eines Gebietsarztes durch die auf landesrechtlicher Grundlage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Gynäkologie

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Gynäkologie: Psychotherapeutische Behandlung Versicherter ist unzulässig.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 277
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R

    Keine Abrechnung und Erbringung von Leistungen mit minimal-invasiven Verfahren

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.05.2003 - L 5 KA 18/02
    Der über die Frage der Fachfremdheit von konkreten Behandlungsmaßnahmen entscheidende Tätigkeitsrahmen eines Gebietsarztes wird durch die auf landesrechtlicher Grundlage beruhende Fachgebietsbezeichnung begrenzt; dieses gilt auch, soweit es in der Eigenschaft als Vertragsarzt erbrachte Leistungen anbelangt (BSG 29.9.1999 - B 6 KA 38/98 R, SozR 3-2500 § 95 Nr. 21; BSG 18.10.1995 - 6 RKa 52/94, SozR 3-2500 § 95 Nr. 7).

    Angesichts der Notwendigkeit, die einzelnen ärztlichen Disziplinen sachgerecht und klar, unabhängig von individuellen Besonderheiten des betroffenen Arztes abgrenzen zu müssen, ist die berufsrechtliche Berechtigung zur Führung von Zusatzbezeichnungen für die Beurteilung der Fachfremdheit von Leistungen ebenso ohne Belang wie die persönliche Qualifikation für ein anderes Fachgebiet oder der Nachweis der fachlichen Qualifikation zur Abrechnung besonderer vertragsärztlicher Leistungen (BSG 29.9.1999 - B 6 KA 38/98 R, SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 mwN).

    Dieser Gesichtspunkt könnte nach der Rechtsprechung des BSG nur Bedeutung erlangen, wenn die Beklagte für einen längeren Zeitraum die systematisch fachfremde Tätigkeit des Vertragsarztes wissentlich geduldet hätte (BSG 29.9.1999 - B 6 KA 38/98 R, aaO).

  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94

    Erbringung chirotherapeutischer Leistungen durch Anästhesisten

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.05.2003 - L 5 KA 18/02
    Es hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG 18.10.1995 - 6 RKa 52/94, SozR 3-2500 § 95 Nr. 7) die Rechtsauffassung der Beklagten bestätigt, dass der als Frauenarzt zugelassene Kläger im Hinblick auf die Regelungen der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz (WBO) männliche Patienten trotz der Zusatzbezeichnung Psychotherapie nicht behandeln dürfe, weil er auch bei überschießender fachlicher Qualifikation die Grenzen des Gebietes, für das er zugelassen sei, einhalten müsse.

    Der über die Frage der Fachfremdheit von konkreten Behandlungsmaßnahmen entscheidende Tätigkeitsrahmen eines Gebietsarztes wird durch die auf landesrechtlicher Grundlage beruhende Fachgebietsbezeichnung begrenzt; dieses gilt auch, soweit es in der Eigenschaft als Vertragsarzt erbrachte Leistungen anbelangt (BSG 29.9.1999 - B 6 KA 38/98 R, SozR 3-2500 § 95 Nr. 21; BSG 18.10.1995 - 6 RKa 52/94, SozR 3-2500 § 95 Nr. 7).

  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 89/00 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.05.2003 - L 5 KA 18/02
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG, der der Senat folgt, wonach Vertragsärzte nicht in ihr Fachgebiet fallende Leistungen grundsätzlich nicht abrechnen dürfen, auch ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Regelung bedarf (vgl nur BSG 12.9.2001 - B 6 KA 89/00 R, SozR 3-2500 § 95 Nr. 33 mwN).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 8 LC 63/02

    Keine Impfberechtigung für Fachärzte ohne Durchführung eines Impfkurses

    Solche können etwa vorliegen, wenn es um die ausnahmsweise Mitbehandlung von Familienangehörigen eines Patienten geht oder im Einzelfall ein Patient von einem Arzt mit einer Gebietsbezeichnung anlässlich einer in seinen Tätigkeitsbereich fallenden Behandlung fachfremd anderweitig mitbehandelt wird (vgl. zur Fachfremdheit im Sinne des § 34 des Rheinland-Pfälzischen Heilberufegesetzes: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.5.2003 - L 5 KA 18/02 -, NZS 2004, 277, 278).

    Nicht mehr als zulässige Ausnahmefälle, sondern als unzulässige Überschreitung des Fachgebiets sind danach u.a. die alleinige Behandlung eines Leukämiepatienten über Monate hinweg durch einen Urologen (vgl. Urt. d. Gerichtshofs für Heilberufe Bremen v. 21.2.1990, a.a.O.) oder die psychotherapeutische Behandlung von vier männlichen Patienten durch einen Frauenarzt mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.5.2003, a.a.O.) angesehen worden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2004 - L 3 KA 103/02

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Berufung; Vornahme von Röntgenaufnahmen der

    So wird das System der vertragsärztlichen Versorgung nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 99 ff. SGB V durch die dort vorgesehene Bedarfsplanung geprägt, die nach der Einschätzung des Gesetzgebers einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der finanziellen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung leistet (vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15. Mai 2003, Az: L 5 KA 18/02).
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