Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 5 KA 222/13 ER-B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,6597
LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 5 KA 222/13 ER-B (https://dejure.org/2013,6597)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.02.2013 - L 5 KA 222/13 ER-B (https://dejure.org/2013,6597)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - L 5 KA 222/13 ER-B (https://dejure.org/2013,6597)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,6597) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2011 - L 11 KA 24/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 5 KA 222/13
    Der Senat zieht sie auch für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen Honorarkürzungen bzw. die Anforderung eines Erstattungsbetrags nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung (§ 106 SGB V) heran (vgl. auch etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 31.8.2011, - L 11 KA 24/11 B ER - BSG, Beschl. v. 29.8.2011, - B 6 KA 18/11 R -).

    Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch die Gerichte setzt nicht voraus, dass zunächst erfolglos ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Verwaltungsakts bei der Behörde gestellt worden ist (a. A. LSG Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 31.8.2011, - L 11 KA 24/11 B ER - gegen BSG, Urt. v. 17.1.2007, - B 6 KA 4/07 R -).

  • BVerfG, 27.10.2009 - 1 BvR 1876/09

    Teilweise Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehbarkeit eines Bescheides trotz

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 5 KA 222/13
    Der Rechtsschutzanspruch (Art. 19 Abs. 4 GG) darf gegenüber dem (auch gesetzlich vorgegebenen) öffentlichen Interesse am Sofortvollzug einer Maßnahme umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.2009, - 1 BvR 1876/09 -).
  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 63/95

    Wahrung der Ausschlußfrist bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 5 KA 222/13
    Bei der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren allein möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage erscheint ernstlich zweifelhaft, ob es im Hauptsacheverfahren bei dem im Widerspruchsbescheid des Antragsgegners vom 19.9.2012 (als alleinigem Klagegegenstand - BSG, Urt. v. 14.5.1997, - 6 RKa 63/95 -) festgesetzten Regress (Erstattungsbetrag) bleiben wird.
  • BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 5 KA 222/13
    Der Senat zieht sie auch für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen Honorarkürzungen bzw. die Anforderung eines Erstattungsbetrags nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung (§ 106 SGB V) heran (vgl. auch etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 31.8.2011, - L 11 KA 24/11 B ER - BSG, Beschl. v. 29.8.2011, - B 6 KA 18/11 R -).
  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 4/07 R

    Zusätzliche Rechtsanwaltsgebühr im Zulassungsverfahren vor dem Berufungsausschuss

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 5 KA 222/13
    Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch die Gerichte setzt nicht voraus, dass zunächst erfolglos ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Verwaltungsakts bei der Behörde gestellt worden ist (a. A. LSG Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 31.8.2011, - L 11 KA 24/11 B ER - gegen BSG, Urt. v. 17.1.2007, - B 6 KA 4/07 R -).
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 24/03 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertrags (zahn) arzt - Ermessensspielraum der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 5 KA 222/13
    Der Gesetzgeber wollte, wie (ebenfalls) aus den zuvor wiedergegebenen Gesetzesmaterialien hervorgeht - mit § 106 Abs. 5e Satz 7 SGB V (nur) klarstellen, dass der in § 106 Abs. 5e SGB V für die Richtgrößenprüfung (entgegen der bisherigen Rechtsprechung, vgl. etwa BSG, Urt. v. 28.4.2004, - B 6 KA 24/03 R -) verankerte Grundsatz "Beratung vor Regress" auch für bei Inkrafttreten des § 106 Abs. 5e SGB V zum 1.1.2012 noch nicht abgeschlossene Richtgrößenprüfungen gelten soll.
  • SG Stuttgart, 21.11.2013 - S 11 KA 5773/12
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 5 KA 222/13
    Am (Montag, dem) 22.10.2012 hat der Antragsteller Klage beim Sozialgericht Stuttgart erhoben, über die noch nicht entschieden ist (Verfahren S 11 KA 5773/12).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 2854/06 W-A

    Begehren auf Zahlungsaufschub im einstweiligen Rechtsschutzverfahren - Streitwert

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 5 KA 222/13
    Maßgeblich ist ein Viertel des Nachforderungsbetrags von 10.303,54 EUR (Senatsbeschluss vom 14.2.2007, - L 5 KR 2854/06 W-A -).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2010 - L 5 KR 1153/10
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 5 KA 222/13
    Ernstliche Zweifel i. S. d. § 86a Abs. 3 Satz 2 1. Alt. SGG liegen vor, wenn der Erfolg des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg (vgl. Senatsbeschluss vom 19.7.2010, - L 5 KR 1153/10 ER-B - m. w. N.).
  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 3/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Heilmittelregress - Grundsatz Beratung vor Regress

    Jedoch ergibt sich aus dem Regelungszusammenhang in Verbindung mit der Gesetzesbegründung, dass die Geltungsanordnung nicht bereits bei Gericht anhängige Verfahren erfassen soll (ebenso LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 19.2.2013 - L 5 KA 222/13 ER-B - MedR 2013, 758, 761 = Juris, RdNr 36; Engelhard in Hauck/Noftz, SGB V, Stand September 2014, § 106 RdNr 218c; s auch Weinrich, GesR 2014, 390) .

    Hierzu bedürfte es - entgegen der vom SG und vom Kläger vertretenen Auffassung - der Feststellung, dass es nicht bereits in vorangegangenen Prüfungszeiträumen mindestens einmal oder gar wiederholt zu derartigen Überschreitungen gekommen ist (in diesem Sinne schon LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.11.2013 - L 11 KA 81/13 B ER - Juris, RdNr 83; Engelhard in Hauck/Noftz, SGB V, Stand September 2014, § 106 RdNr 213b; aA LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 19.2.2013 - L 5 KA 222/13 ER-B - MedR 2013, 758, 761 = Juris, RdNr 39; SG Düsseldorf Urteil vom 3.4.2013 - S 2 KA 281/12 - Juris, RdNr 28; Rompf/Weinrich in Liebold/Zalewski, Kassenarztrecht, 6. Aufl, Stand April 2014, § 106 SGB V, RdNr C 106-24; Christophers, ZMGR 2014, 11, 12; Weinrich, GesR 2014, 390, 393) .

  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 8/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Überschreitung des Richtgrößenvolumens - Beratung

    Jedoch ergibt sich aus dem Regelungszusammenhang in Verbindung mit der Gesetzesbegründung, dass die Geltungsanordnung nicht bereits bei Gericht anhängige Verfahren erfassen soll (ebenso LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 19.2.2013 - L 5 KA 222/13 ER-B - Juris RdNr 36; Engelhard in Hauck/Noftz, SGB V, K § 106 RdNr 218c; siehe auch Weinrich, GesR 2014, 390) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2013 - L 11 KA 49/13
    Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 19.02.2013 - L 5 KA 222/13 ER-B - hat er die Auffassung vertreten, dass für einen Regress kein Raum sei, da er nach der zum 01.01.2012 eingeführten Regel "Beratung vor Regress" zunächst hätte individuell beraten werden müssen.

    Darunter ist auch das Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss und nicht nur vor der Prüfungsstelle zu verstehen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.02.2013 - L 5 KA 222/13 ER-B -).

    Mit der Regelung sollte klargestellt werden, dass der in § 106 Abs. 5e SGB V verankerte Grundsatz "Beratung vor Regress" auch für bei Inkrafttreten des § 106 Abs. 5e SGB V zum 01.01.2012 noch nicht abgeschlossene Richtgrößenprüfungen gilt (so LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.02.2013 - L 5 KA 222/13 ER-B -).

  • SG Düsseldorf, 03.04.2013 - S 2 KA 281/12

    Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen Überschreitung der Arzneimittel-Richtgrößen

    Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 19.02.2013 - L 5 KA 222/13 ER-B - ist er der Ansicht, dass für einen Regress vorliegend kein Raum sei, da er nach dem Grundsatz "Beratung vor Regress" zunächst hätte individuell beraten werden müssen.

    Unter "Verfahren" i.S d. § 106 Abs. 5e Satz 7 SGB V ist das Verwaltungsverfahren vor den Prüfgremien und nicht ein sich daran anschließendes Gerichtsverfahren und hinsichtlich des Verwaltungsverfahrens auch das Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss und nicht nur das vor der Prüfungsstelle zu verstehen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.02.2013 - L 5 KA 222/13 ER-B -).

    Als erstmalige Überschreitung des Richtgrößenvolumens i.S.d. (neuen) § 106 Abs. 5e Satz 1 SGB V wird diejenige Überschreitung anzusehen sein, auf die erstmals die in der genannten Vorschrift geforderte Beratung stattfindet (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.02.2013 - L 5 KA 222/13 ER-B -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2013 - L 11 KA 81/13
    Darunter ist auch das Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss und nicht nur vor der Prüfungsstelle zu verstehen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.02.2013 - L 5 KA 222/13 ER-B -).

    Wird als erstmalige Überschreitung des Richtgrößenvolumens i.S.d. § 106 Abs. 5e Satz 1 SGB V diejenige Überschreitung angesehen, auf die erstmals die in der genannten Vorschrift geforderte Beratung stattfindet (so LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.02.2013 - L 5 KA 222/13 ER -), käme das dem Neuanfang der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Richtgrößen gleich ("Nullstellung").

  • SG Düsseldorf, 12.06.2013 - S 2 KA 394/12

    Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen Überschreitung der Heilmittel-Richtgrößen im

    Unter "Verfahren" i.S d. § 106 Abs. 5e Satz 7 SGB V ist das Verwaltungsverfahren vor den Prüfgremien und nicht ein sich daran anschließendes Gerichtsverfahren und hinsichtlich des Verwaltungsverfahrens auch das Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss und nicht nur das vor der Prüfungsstelle zu verstehen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.02.2013 - L 5 KA 222/13 ER-B -).

    Als erstmalige Überschreitung des Richtgrößenvolumens i.S.d. (neuen) § 106 Abs. 5e Satz 1 SGB V wird diejenige Überschreitung anzusehen sein, auf die erstmals die in der genannten Vorschrift geforderte Beratung stattfindet (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.02.2013 - L 5 KA 222/13 ER-B -).

  • SG Düsseldorf, 12.06.2013 - S 2 KA 395/12

    Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen Überschreitung der Arzneimittel-Richtgrößen

    Unter "Verfahren" i.S d. § 106 Abs. 5e Satz 7 SGB V ist das Verwaltungsverfahren vor den Prüfgremien und nicht ein sich daran anschließendes Gerichtsverfahren und hinsichtlich des Verwaltungsverfahrens auch das Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss und nicht nur das vor der Prüfungsstelle zu verstehen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.02.2013 - L 5 KA 222/13 ER-B -).

    Als erstmalige Überschreitung des Richtgrößenvolumens i.S.d. (neuen) § 106 Abs. 5e Satz 1 SGB V wird diejenige Überschreitung anzusehen sein, auf die erstmals die in der genannten Vorschrift geforderte Beratung stattfindet (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.02.2013 - L 5 KA 222/13 ER-B -).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2016 - L 5 KA 3599/13

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - Ermittlung und

    Die Vorschrift in § 106 Abs. 5e Satz 1 SGB V n.F. ("Beratung vor Regress") sei allerdings nicht einschlägig, weil das Verwaltungsverfahren bereits vor Inkrafttreten dieser Vorschrift (zum 01.01.2012) abgeschlossen gewesen sei (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.02.2013, - L 5 KA 222/13 ER-B -, nicht veröffentlicht).
  • SG München, 23.06.2014 - S 38 KA 817/13

    Quartalsbezogene Richtgrößenprüfung bei Allgemeinarzt nach Überschreitung des

    Letztendlich stellten Regressbescheide auch keine Beratung nach § 106 Abs. 5e SGB V dar (vergleiche LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.02.2013, Az. L 5 KA 222/13 ER-B).

    Dass Begründungen von Regressbescheiden regelmäßig den Anforderungen des § 106 Abs. 5e S. 1 nicht gerecht werden, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 19.02.2013, Az. L 5 KA 222/13 ER-B) ausführt, dürfte der Fall sein, spielt im streitgegenständlichen Verfahren jedoch keine Rolle.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 3 KA 22/16

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Auslegung eines Vergleichs über die

    Da es sich nach der Änderung des § 106 Abs. 5e SGB V zum 26. Oktober 2012 um eine erstmalige Überschreitung des Richtgrößenvolumens handele, setze der Beklagte im Hinblick auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg (Hinweis auf den Beschluss vom 19. Februar 2013 - L 5 KA 222/13 ER-B) eine Beratung fest.
  • SG Hannover, 01.06.2016 - S 78 KA 214/15
  • SG Hannover, 03.02.2016 - S 78 KA 153/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2020 - L 3 KA 36/17
  • SG München, 28.06.2013 - S 28 KA 639/09

    Regresss wegen Überschreitung des Richtgrößenvolumens gegenüber einem Arzt der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht