Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 24.08.2007 - L 5 KA 3245/07 ER-B |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
Vertragsarzt - Einführung von Teilzulassung bzw hälftigem Versorgungsauftrag - Umfang der Neben- oder Zweitbeschäftigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung der Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung; Gründe für die Zulässigkeit einer Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit halbem Versorgungsauftrag neben der Ausübung eines Fachhochschullehrdeputats von 12 Semesterwochenstunden; ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, Umfang einer Neben- oder Zweitbeschäftigung
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 24.05.2007 - S 11 KA 3536/07
- LSG Baden-Württemberg, 24.08.2007 - L 5 KA 3245/07 ER-B
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R
Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.08.2007 - L 5 KA 3245/07
Diese müsse vielmehr zweifelsfrei den Hauptberuf ausmachen bzw. das Schwergewicht der beruflichen Tätigkeit bilden und ihr das Gepräge geben (BSG, Urt. v. 30.1.2002, - B 6 KA 20/01 R -).Eine andere Beurteilung sei erst dann gerechtfertigt, wenn die Arbeitszeit in der anderen Erwerbstätigkeit einen deutlich geringeren als halbtäglichen Umfang habe, nämlich bei einer Arbeitszeit von höchstens einem Drittel der üblichen Wochenarbeitszeit, also etwa 13 Wochenstunden (BSGE 89, 134;… BSG, Urt. v. 11.9.2002, - B 6 KA 23/01 R -).
Er bezieht sich auf die bisherige Rechtsprechung zu Nebentätigkeiten eines Vertragsarztes (BSG, Urt. v. 30.1.2002, - B 6 KA 20/01 R - LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 13.10.1004, - L 5 KA 4212/03 -) und trägt ergänzend vor, der (Voll-)Vertragsarzt müsse mindestens über 20 Stunden wöchentlich in eigener Praxis verfügbar sein; bei Teilzulassungen sei daher eine Verfügbarkeit von mindestens über 10 Stunden wöchentlich notwendig.
Die (bisherige) Rechtsprechung des BSG zu Nebenbeschäftigungen der Vertragsärzte (vgl. das Grundsatzurteil vom 30.1.2002 (- B 6 KA 20/01 R -) geht von der Bestimmung in § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV aus.
- BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 52/97
Gegenstandswert bei vertragsärztlichen Zulassungsverfahren
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.08.2007 - L 5 KA 3245/07
Damit kann der Vertragsarzt über die in der Rechtsprechung bislang anerkannten Fälle nicht patientenbezogener Tätigkeit hinaus (vgl. BSGE 81, 143 - Pathologe) gleichzeitig als angestellter Arzt in einem Krankenhaus bzw. einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung arbeiten. - BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.08.2007 - L 5 KA 3245/07
Diese Prognose stützt sich auf die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts, die für sich allein ein über das allgemeine Interesse an seinem Erlass hinausgehendes besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung grundsätzlich nicht begründet (vgl. dazu etwa BVerfG (Kammer), NVwZ 1996, 58, 59). - BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 23/01 R
Vertragärztliche Versorgung - Zulassungsbewerber - Beschäftigungsverhältnis - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.08.2007 - L 5 KA 3245/07
Eine andere Beurteilung sei erst dann gerechtfertigt, wenn die Arbeitszeit in der anderen Erwerbstätigkeit einen deutlich geringeren als halbtäglichen Umfang habe, nämlich bei einer Arbeitszeit von höchstens einem Drittel der üblichen Wochenarbeitszeit, also etwa 13 Wochenstunden (BSGE 89, 134; BSG, Urt. v. 11.9.2002, - B 6 KA 23/01 R -). - BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85
Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9 …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.08.2007 - L 5 KA 3245/07
Deshalb können Bindungen gegenüber Dritten nur dann unbedenklich sein, wenn von ihnen keine prägende Wirkung für den beruflichen Status des Betroffenen ausgeht (zum Konfliktfeld von Freiberuflichkeit und gleichzeitig bestehenden Anstellungsverhältnissen vgl. bereits BVerfGE 87, 287, 321, 324 ).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 47/08
Vertragsarztangelegenheiten
Soweit § 19a Abs. 1 Ärzte-ZV es nunmehr zulässt, die Zulassung auf einen halben Versorgungsauftrag zu beschränken, erachtet es der Senat als geboten, den zulässigen Umfang einer sonstigen Beschäftigung bei patientenbezogener Behandlung mit 20 Wochenstunden anzusetzen (…so auch Zalewski in: Heinemann/Liebold, a.a.O, § 20 Anm. E 20-1; vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.08.2007 - L 5 KA 3245/07 ER-B -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 48/08
Vertragsarztangelegenheiten
Soweit § 19a Abs. 1 Ärzte-ZV es nunmehr zulässt, die Zulassung auf einen halben Versorgungsauftrag zu beschränken, erachtet es der Senat als geboten, den zulässigen Umfang einer sonstigen Beschäftigung bei patientenbezogener Behandlung mit 20 Wochenstunden anzusetzen (…so auch Zalewski in: Heinemann/Liebold, a.a.O, § 20 Anm. E 20-1; vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.08.2007 - L 5 KA 3245/07 ER-B -). - SG Magdeburg, 26.08.2009 - S 1 KA 168/07
Zulässiger Umfang einer Beschäftigung in einem Dienstverhältnis als Beamter neben …
Dies rechtfertigt keine Lockerung der zeitlichen Begrenzung (…BSG, B 6 KA 61/02 B, a. a. O., Rn. 10 und B 6 KA 23/01, R a. a. O. (Hochschullehrer), a. A. offenbar LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.8.2007 - L 5 KA 3245/07 ER-B, zitiert nach www.juris.de).