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   LSG Baden-Württemberg, 03.12.2007 - L 5 KA 3492/07 W-B   

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https://dejure.org/2007,25483
LSG Baden-Württemberg, 03.12.2007 - L 5 KA 3492/07 W-B (https://dejure.org/2007,25483)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.12.2007 - L 5 KA 3492/07 W-B (https://dejure.org/2007,25483)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Dezember 2007 - L 5 KA 3492/07 W-B (https://dejure.org/2007,25483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerdebefugnis - vorläufige Festsetzung des Streitwerts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung der Fallpunktzahlen für ein Teilradiologiebudget; Festsetzung eines Streitwertes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GKG § 63 Abs. 1; RVG § 32 Abs. 2
    Vorläufige Festsetzung des Streitwertes im sozialgerichtlichen Verfahren, Beschwerderecht der Beteiligten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 11.03.2005 - 2 WF 49/05

    Zum Beschwerderecht des Rechtsanwalts gegen vorläufige Streitwertfestsetzung zum

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.12.2007 - L 5 KA 3492/07 W-B
    Wenn aber wie bereits oben ausgeführt ein Beschwerderecht gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung nach § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG (mit Ausnahme der hier aber - wie oben bereits dargestellt - nicht einschlägigen Regelung in § 63 Abs. 1 Satz 2 GKG) nicht gegeben ist, kann ein Rechtsanwalt unter Berufung auf die Verweisungsnorm § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG keine weitergehenden Rechte haben (siehe OLG Hamm MDR 2005, 1309; OLG Bremen MDR 2006, 418; s. a. Madert in Gerold/Schmidt u. a. RVG 16. Aufl. § 32 Rdnr. 149) .

    Vielmehr wäre im Hinblick auch auf den Umstand, dass die vorläufige Festsetzung des Streitwerts unter Umständen mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sein kann, die Anlass für eine mehrfache Änderung der Entscheidung im laufenden Verfahren bieten könnten, zu berücksichtigen, dass dann im Ergebnis die Möglichkeit bestünde das Verfahren durch ständige Überprüfungsanträge unnötig zu verzögern (in diesem Sinne auch OLG Hamm mit Beschluss vom 11. März 2005 in MDR 2005, 1309).

    Im Zusammenhang mit dem bereits angesprochenen Insolvenzrisiko hat zutreffend auch das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 11. März 2005 (MDR 2005, 1309) darauf hingewiesen, dass § 32 Abs. 2 RVG keine über die Regelungen nach dem GKG hinausgehende Beschwerdemöglichkeit schafft (ebenso OLG Bremen im Beschluss vom 19. September 2005 in MDR 2006, 418).

  • OLG Bremen, 19.09.2005 - 2 W 71/05

    Verfahrensrecht - Beschwerde gegen "vorläufige" Streitwertfestsetzung unzulässig

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.12.2007 - L 5 KA 3492/07 W-B
    Wenn aber wie bereits oben ausgeführt ein Beschwerderecht gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung nach § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG (mit Ausnahme der hier aber - wie oben bereits dargestellt - nicht einschlägigen Regelung in § 63 Abs. 1 Satz 2 GKG) nicht gegeben ist, kann ein Rechtsanwalt unter Berufung auf die Verweisungsnorm § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG keine weitergehenden Rechte haben (siehe OLG Hamm MDR 2005, 1309; OLG Bremen MDR 2006, 418; s. a. Madert in Gerold/Schmidt u. a. RVG 16. Aufl. § 32 Rdnr. 149) .

    Im Zusammenhang mit dem bereits angesprochenen Insolvenzrisiko hat zutreffend auch das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 11. März 2005 (MDR 2005, 1309) darauf hingewiesen, dass § 32 Abs. 2 RVG keine über die Regelungen nach dem GKG hinausgehende Beschwerdemöglichkeit schafft (ebenso OLG Bremen im Beschluss vom 19. September 2005 in MDR 2006, 418).

  • OLG Köln, 17.07.2019 - 13 W 25/19
    Der Senat schließt sich deshalb der überwiegend vertretenen Ansicht an, nach der die Vorschrift des § 32 Abs. 2 RVG dahin auszulegen ist, dass eine Beschwerde nur im Rahmen der Regeln des GKG stattfinden soll, die Anfechtung einer vorläufigen Streitwertfestsetzung mithin unstatthaft ist (vgl.: OLG Köln, Beschluss vom 21.11.2017 - I-20 W 33/17 -, Rn. 10, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 07.01.2014 - 3 W 714/13 -, Rn. 4, juris; OLG Celle, Beschluss vom 25.10.2010 - 10 WF 313/10 -, Rn. 8, juris = FamRZ 11, 134; OLG Dresden, Beschl. v. 27.02.08 - 4 W 0143/08 -, Rn. 6 juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.12.2007, Az. L 5 KA 3492/07, Rn. 21, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.03.2007 - 18 WF 3/07 -, Rn. 7, juris; OLG Frankfurt, Beschluss v. 04.01.2006 - 4 W 72/05 Rn. 4, juris = AGS 07, 256; OLG Köln, Beschluss vom 15.07.2005 - 19 W 38/05 Rn. 1, juris = OLGR 05, 556; OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.2005 - 2 WF 49/05 -, Rn. 5 ff. juris; DZ/Zimmermann, 4. Aufl. 2019, GKG § 68 Rn. 1; BeckOK KostR/Laube, 26. Ed. 1.6.2019, GKG § 68 Rn. 38; Feskorn in: Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 79. Lieferung 04.2019, Verfahrenswert, Rn. 185).
  • VGH Hessen, 12.02.2008 - 8 E 284/08

    Entscheidung über Streitwertbeschwerde bei vorläufiger Streitwertfestsetzung

    Die in § 63 Abs. 1 Satz 2 GKG vorgesehene Möglichkeit von Einwendungen gegen die Höhe des (vorläufig) festgesetzten Wertes im Verfahren über die Beschwerde gegen den Beschluss, durch den die Tätigkeit des Gerichts aufgrund dieses Gesetzes von der vorherigen Zahlung von Kosten abhängig gemacht wird, ist in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten nicht anwendbar, da diese gemäß § 86 VwGO dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegen und auch nicht in den Regelungen der §§ 10 ff. GKG über Vorschuss/Vorauszahlung genannt sind, so dass das Tätigwerden der Verwaltungsgerichte nicht von der Zahlung von Kosten abhängig gemacht werden und deshalb ein entsprechender Beschluss nicht ergehen kann (vgl. Thür. OVG, Beschluss vom 19. September 2006 a.a.O. juris Rdnr. 2; Bad.-Württ. LSG, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - L 5 KA 3492/07 W-B, L 5 KA 3492/07 - juris Rdnr. 18); in Prozessverfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit wird die Verfahrensgebühr gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 GKG - unabhängig von einem solchen Beschluss und ohne dass die gerichtliche Tätigkeit von der Vorschussleistung abhängig wäre - mit der Einreichung der Klage -, Antrags-, Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll fällig.
  • OLG Köln, 21.11.2017 - 20 W 33/17

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Verweisung des Rechtsstreits an

    Vor diesem Hintergrund schließt sich der Senat der überwiegend vertreten Ansicht an, nach der die Vorschrift des § 32 Abs. 2 RVG einschränkend dahin auszulegen ist, dass eine Beschwerde nur im Rahmen der Regeln des GKG stattfinden soll, die Anfechtung einer vorläufigen Streitwertfestsetzung mithin unstatthaft ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschl.v. 03.12.2007, Az. L 5 KA 3492/07, juris; OLG Frankfurt, AGS 07, 256; OLG Köln - 19. ZS - OLGR 05, 556; OLG Karlsruhe OLGR 08, 10; OLG Hamm FamRZ 05, 1767; OLG Jena OLGR 99, 392; OLG Dresden, Beschl. v. 27.02.08 - 4 W 0143/08 -, juris; OLG Celle FamRZ 11, 134; a.A. OLG Zweibrücken OLGR 07, 299; OLG Köln - Familiensenat - OLGR 05, 256).
  • LSG Schleswig-Holstein, 09.07.2012 - L 4 SF 80/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Beschwerde gegen vorläufige

    Abgesehen davon ist im sozialgerichtlichen Verfahren die Tätigkeit des Gerichts nicht von der vorherigen Zahlung von Kosten abhängig und ein entsprechender Beschluss ist folgerichtig nicht ergangen (vgl. zu der grundsätzlichen Unstatthaftigkeit der Beschwerde des Klägers selbst gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 3. Dezember 2007 - L 5 KA 3492/07 W-B -, juris, Rn. 18 ff.).
  • OLG Dresden, 27.02.2008 - 4 W 143/08
    Der überwiegende Teil vertritt jedoch die Auffassung, die Vorschrift des § 32 Abs. 2 RVG sei dahin einschränkend auszulegen, dass eine Beschwerde nur im Rahmen der Regeln des GKG stattfinden soll ( LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.12.2007, Az.: L 5 KA 3492/07, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, AGS 2007, 256; OLG Köln 19. Zivilsenat, OLGR 2005, 556; OLG Karlsruhe, OLGR 2008, 10; OLG Hamm, FamRZ 2005, 1767; OLG Jena, OLGR 1999, 392; Meyer, JurBüro 2000, 396).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2011 - L 14 U 198/11
    Der Beschwerdeführer ist nach § 32 Abs. 2 des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG-) zwar befugt, Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss einzulegen (siehe Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Januar 2010 - Az.: L 3 B 27/08 KA; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - Az.: L 5 KA 3492/07 W-B - zitiert nach sozialgerichtsbarkeit.de; Pukall in Mayer/Kroiß, RVG, 4. Auflage 2009, § 32 Rn. 1), denn der Streitwertbeschluss des Sozialgerichts (SG) Osnabrück vom 17. Mai 2011 zum Verfahren S 19 U 15/11 ist im Hinblick auf die Gebührenberechnung bindend für ihn (§ 63 Abs. 2 Gerichtskostengesetz - GKK; siehe auch Pukall a.a.O., Rn. 26 ff; Dörndorfer in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Auflage 2009, § 63 Rn. 3 ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2011 - L 14 U 197/11
    Der Beschwerdeführer ist nach § 32 Abs. 2 des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG-) befugt, Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss einzulegen (siehe Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Januar 2010 - Az.: L 3 B 27/08 KA; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - Az.: L 5 KA 3492/07 W-B - zitiert nach sozialgerichtsbarkeit.de; Pukall in Mayer/Kroiß, RVG, 4. Auflage 2009, § 32 Rn. 1), denn der Streitwertbeschluss des SG Osnabrück vom 17. Mai 2011 zum Verfahren S 19 U 14/11 ist im Hinblick auf die Gebührenberechnung bindend für ihn (§ 63 Abs. 2 Gerichtskostengesetz - GKK; siehe auch Pukall a.a.O., Rn. 26 ff; Dörndorfer in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Auflage 2009, § 63 Rn. 3 ff).
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