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   LSG Baden-Württemberg, 12.01.2015 - L 5 KA 3675/14 ER-B   

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LSG Baden-Württemberg, 12.01.2015 - L 5 KA 3675/14 ER-B (https://dejure.org/2015,157)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.01.2015 - L 5 KA 3675/14 ER-B (https://dejure.org/2015,157)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Januar 2015 - L 5 KA 3675/14 ER-B (https://dejure.org/2015,157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • LSG Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Drittes Stuttgarter Kinderwunschzentrum darf vorerst weiterarbeiten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Drittes Stuttgarter Kinderwunschzentrum darf vorerst weiterarbeiten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 20.01.2015)

    Bedarfsplanung: Eilantrag gegen Konkurrenz blieb erfolglos

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 20 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Genehmigung/Praxisausschreibung/Disziplinarrecht/Notdienst | Einstweiliger Rechtsschutz und Genehmigung nach § 121a SGB V: Folgenabwägung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stuttgarter Kinderwunschzentrum darf vorerst weiterarbeiten - Patienten kann vorläufige Einstellung des Praxisbetriebs nicht zugemutet werden

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eilverfahren gegen konkurrierendes Kinderwunschzentrum gescheitert, Hauptsacheentscheidung ist abzuwarten

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 223
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 5/13 R

    Krankenversicherung - Genehmigung zur Durchführung von Maßnahmen künstlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.01.2015 - L 5 KA 3675/14
    Mit Urteil vom 30.10.2013 (Az. B 6 KA 5/13 R) hat das Bundessozialgericht in einem gleichgelagerten Fall die drittschützende Wirkung des § 121a SGB V bejaht, den ergangenen Widerspruchsbescheid aufgehoben und die Landesärztekammer verpflichtet, im Rahmen der erneuten Entscheidung über den Konkurrentenwiderspruch die Bedarfsgerechtigkeit einer Genehmigung zu prüfen und dabei den Auslastungsgrad der Praxis des Widerspruchsführers zu ermitteln.

    Der bereits im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes ergangene Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 05.12.2012 stehe der Statthaftigkeit des erneuten Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz nicht entgegen, da die Voraussetzungen einer Abänderung nach § 86b Abs. 1 Satz 4 SGG aufgrund des Urteils des BSG vom 30.10.2013 - B 6 KA 5/13 R-, SozR 4-2500 § 121a Nr. 4) gegeben seien.

    Im Hauptsacheverfahren S 11 KA 4783/11 teilte die Antragsgegnerin mit Schreiben vom 21.08.2014 mit, dass beabsichtigt sei, über den Widerspruch des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts aus dem Urteil vom 30.10.2013 - B 6 KA 5/13 R - erneut zu entscheiden.

    Der Antrag des Antragstellers war durch das Urteil des BSG vom 30.10.2013 (a.a.O.) veranlasst, welches - anders als der erkennende Senat im Beschluss vom 05.12.2012 - dem Genehmigungstatbestand des § 121a SGB V nunmehr drittschützende Wirkung beimisst und damit eine das Rechtsmittelverfahren des Antragstellers maßgeblich beeinflussende Rechtsfrage betrifft.

    Dem steht die ausdrückliche Erklärung der Antragsgegnerin in ihrem im Hauptsacheverfahren eingereichten Schriftsatz vom 21.08.2011 entgegen, wonach sie die Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 27.07.2011 und den Erlass eines neuen Widerspruchbescheides unter Beachtung der Rechtsauffassung des BSG aus dem Urteil vom 30.10.2013 (a.a.O.) angekündigt hat.

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 30.10.2013 (a.a.O., Juris RdNr. 19) insoweit auf seine Rechtsprechung zur Dialyse-Versorgung Bezug genommen und im Hinblick auf einen Erhalt der Wirtschaftlichkeit einer Dialyse-Praxis dem Genehmigungsinhaber Vorrang vor dem hinzutretenden Konkurrenten eingeräumt.

  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12

    Arzt: Spezialisierte Zulassung gibt keinen Konkurrenzschutz

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.01.2015 - L 5 KA 3675/14
    Eine Suspension der Genehmigung stelle einen einschneiden-den Eingriff in die verfassungsrechtlich gewährleistete Berufsausübungsfreiheit des Beigelade-nen dar (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12 - Rn. 122).

    Eine Wettbewerbsveränderung durch Einzelakt, die erhebliche Konkurrenznachteile zur Folge habe, könne darum das Grundrecht der Berufsfreiheit beeinträchtigen, wenn sie im Zusammenhang mit staatlicher Planung und der Verteilung staatlicher Mittel stehe (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.08.2004 - 1 BvR 378/00 - vgl. auch BVerfGE 82, 209 [224] für die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan. Anders LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12 -, Rn. 127).

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.01.2015 - L 5 KA 3675/14
    Eine Wettbewerbsveränderung durch Einzelakt, die erhebliche Konkurrenznachteile zur Folge habe, könne darum das Grundrecht der Berufsfreiheit beeinträchtigen, wenn sie im Zusammenhang mit staatlicher Planung und der Verteilung staatlicher Mittel stehe (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.08.2004 - 1 BvR 378/00 - vgl. auch BVerfGE 82, 209 [224] für die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan. Anders LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12 -, Rn. 127).

    Gleichwohl sei grundrechtlicher Konkurrenzschutz aus Art. 12 Abs. 1 GG eine besonders begründungsbedürftige Ausnahme, die das Bundesverfassungsgericht, soweit ersichtlich, nicht generell für das Verhältnis der Vertragsärzte untereinander bejaht habe, sondern etwa für die spezielle Konstellation der einem Krankenhausarzt erteilten Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.08.2004 - 1 BvR 378/00 -).

  • SG Stuttgart, 23.07.2012 - S 11 KA 2883/12

    Konkurrenzschutz im einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.01.2015 - L 5 KA 3675/14
    Einem Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebende Wirkung seiner Klage gab das Sozialgericht Stuttgart statt (Beschluss vom 23.07.2012 - S 11 KA 2883/12 ER).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf deren Schriftsätze sowie die Akten der Antragsgegnerin, des Sozialgerichts zu den Verfahren S 11 KA 4783/11, S 11 KA 2883/12 ER und S 11 KA 3635/14 ER sowie auf die Beschwerdeakte des Senats Bezug genommen.

  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2012 - L 5 KA 3720/12
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.01.2015 - L 5 KA 3675/14
    Auf die Beschwerde des Beigeladenen hob der erkennende Senat den Beschluss des Sozialgerichts mit Beschluss vom 05.12.2012 (Az. L 5 KA 3720/12 ER-B) auf und lehnte den Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage mangels Erfolgsaussichten ab.

    1.) Dem erneuten Ersuchen um vorläufigen Rechtsschutz steht der Beschluss des erkennenden Senats vom 05.12.2012 im Verfahren L 5 KA 3720/12 ER-B nicht entgegen.

  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.01.2015 - L 5 KA 3675/14
    Die Berufsausübung des Vertragsarztes finde allerdings in einem staatlich regulierten Markt statt (vgl. BVerfGE 103, 172 [185 f.]).
  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.01.2015 - L 5 KA 3675/14
    Zwar gewähre Art. 12 Abs. 1 GG keinen Schutz vor Konkurrenz und Vertragsärzte hätten aufgrund ihres Zulassungsstatus auch keinen Rechtsanspruch auf die Sicherung einer wirtschaftlich ungefährdeten Tätigkeit (vgl. hierzu etwa BVerfGE 7, 377 [408]; 31, 8 [31]; 34, 252 [256]).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.01.2015 - L 5 KA 3675/14
    Eine Wettbewerbsveränderung durch Einzelakt, die erhebliche Konkurrenznachteile zur Folge habe, könne darum das Grundrecht der Berufsfreiheit beeinträchtigen, wenn sie im Zusammenhang mit staatlicher Planung und der Verteilung staatlicher Mittel stehe (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.08.2004 - 1 BvR 378/00 - vgl. auch BVerfGE 82, 209 [224] für die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan. Anders LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12 -, Rn. 127).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.01.2015 - L 5 KA 3675/14
    Zwar gewähre Art. 12 Abs. 1 GG keinen Schutz vor Konkurrenz und Vertragsärzte hätten aufgrund ihres Zulassungsstatus auch keinen Rechtsanspruch auf die Sicherung einer wirtschaftlich ungefährdeten Tätigkeit (vgl. hierzu etwa BVerfGE 7, 377 [408]; 31, 8 [31]; 34, 252 [256]).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2014 - L 5 KA 4979/13

    Vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung der Genehmigung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.01.2015 - L 5 KA 3675/14
    Anders als im Bereich der Dialyse-Versorgung, in dem sich eine Verdrängung typischerweise auf die Übernahme von Dauerpatienten einer anderen Praxis zuspitzt (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 22.05.2014 - L 5 KA 4979/13 -), entsteht im Bereich der IVF-Behandlung ständig neuer, aber auch zeitlich begrenzter Behandlungsbedarf, während der Abzug bestehender Behandlungsfälle nicht so sehr im Vordergrund steht wie in der Dialyseversorgung.
  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 40/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Anstellungsgenehmigung tritt nicht an Stelle

  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2016 - L 5 KA 5246/15
    Die hiergegen erhobene Beschwerde des Beigeladenen zu 2) wies der erkennende Senat mit Beschluss vom 12.01.2015 zurück (L 5 KA 3675/14 ER-B).

    Dieses Schreiben lag dem seinerzeit erkennenden Senat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vom 12.01.2015 (L 5 KA 3675/14 ER-B) nicht vor.

    Der Entscheidung des LSG vom 12.01.2015 (L 5 KA 3675/14 ER-B) habe der Widerspruchsbescheid vom 18.12.2014 insofern nicht zugrunde gelegen, da dieser nicht rechtzeitig zu den Akten des LSG gelangt sei.

    Die Beigeladene zu 1) weist darauf hin, dass das SG keine eigene Folgenabwägung vorgenommen habe, sondern ungeprüft die Abwägung im Verfahren L 5 KA 3675/14 ER-B übernommen habe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Akten der Antragsgegnerin, des SG und des Senats sowie die Akten der Verfahren S 11 KA 4783/11, S 10 KA 4965/11, L 5 KA 1794/12 ER-B, S 11 KA 2883/12 ER, L 5 KA 3720/12 ER-B, S 11 KA 3635/14 ER, L 5 KA 3675/14 ER-B, S 10 KA 4662/14 und S 24 KA 475/15 Bezug genommen.

    Dem erneuten Ersuchen um vorläufigen Rechtsschutz stehen die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 05.12.2012 und 12.01.2015 in den Verfahren L 5 KA 3720/12 ER-B und L 5 KA 3675/14 ER-B nicht entgegen.

    Der Senat nimmt insoweit auf die den Beteiligten bekannten Entscheidungsgründe aus dem Verfahren L 5 KA 3675/14 ER-B Bezug.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - L 11 KA 30/17

    Vertragsarztrecht; Beschwerde; Streitwertfestsetzung in

    Geht es - wie hier - um einstweiligen Rechtsschutz in Zulassungssachen, wird teilweise die Auffassung vertreten, dass von dem fiktiven Wert des solchermaßen in zeitlicher Hinsicht fixierten Hauptsacheverfahrens wegen des besonderen Charakters des einstweiligen Rechtsschutzes ein Abschlag vorzunehmen ist (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.05.2017 - L 5 KR 40/17 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.03.2017 - L 8 R 263/16 B ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.01.2015 - L 5 KA 3675/14 ER-B - LSG Thüringen, Beschluss vom 12.03.2004 - L 4 B 15/01 KA - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.11.2003 - L 11 B 28/00 KA -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - L 11 KA 31/17
    Geht es - wie hier - um einstweiligen Rechtsschutz in Zulassungssachen, wird teilweise die Auffassung vertreten, dass von dem fiktiven Wert des solchermaßen in zeitlicher Hinsicht fixierten Hauptsacheverfahrens wegen des besonderen Charakters des einstweiligen Rechtsschutzes ein Abschlag vorzunehmen ist (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.05.2017 - L 5 KR 40/17 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.03.2017 - L 8 R 263/16 B ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.01.2015 - L 5 KA 3675/14 ER-B - LSG Thüringen, Beschluss vom 12.03.2004 - L 4 B 15/01 KA - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.11.2003 - L 11 B 28/00 KA -).
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