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   LSG Baden-Württemberg, 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09 ER-B   

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LSG Baden-Württemberg, 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09 ER-B (https://dejure.org/2010,3677)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09 ER-B (https://dejure.org/2010,3677)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. März 2010 - L 5 KA 3725/09 ER-B (https://dejure.org/2010,3677)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für Anfechtungsberechtigung - Anfechtungsberechtigung gegen Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der dem Beigeladenen erteilten Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen; Zulässigkeit einer Anfechtungsklage durch Vertragsärzte gegen begünstigende Entscheidungen zugunsten anderer Ärzte; Vorrang der Erteilung einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der defensiven Konkurrentenklage gegen eine Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • LSG Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Eine Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtung darf nach den maßgeblichen gesetzlichen Regelungen einem Arzt oder einer Einrichtung nur erteilt werden, wenn hohe persönliche und sachliche Anforderungen erfüllt sind.

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Voraussetzungen an einen Arzt zur Erteilung der Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen - Fortpflanzungsmediziner unterliegt im Konkurrentenstreit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09
    Dies reiche im Regelfall für eine rechtliche Betroffenheit und damit für die Annahme einer Anfechtungsbefugnis nicht aus, denn die Rechtsordnung gewähre bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten grundsätzlich keinen Schutz vor Konkurrenz, weswegen Marktteilnehmer regelmäßig keinen Anspruch darauf hätten, dass die Wettbewerbsbedingungen für sie gleich blieben, insbesondere nicht darauf, dass Konkurrenten vom Markt fern blieben (mit Hinweis u. a. auf Urteil des BSG vom 7. Februar 2007 - B 6 KA 8/06 R - und weiteren Nachweisen).

    Nach der neuesten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 7. Februar 2007 - B 6 KA 8/06 R - und vom 17. Juni 2009 - B 6 KA 38/08 R -) zur defensiven Konkurrentenklage ist die Klage des Antragstellers gegen die dem Beigeladenen erteilte Genehmigung zulässig.

    So hatte das BSG in dieser Entscheidung betreffend eine Sonderbedarfszulassung u.a. ausgeführt, dass die vom dortigen schon zugelassenen Mitbewerber mit seiner Revision weiter verfolgte Klage nur unzulässig wäre, wenn seine Rechte durch die in Rede stehende Sonderbedarfszulassung offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein könnten (vgl. BSGE 98, 98= SozR 4-1500 § 54 Nr. 10, jeweils Rdnr. 14, 17 mit Bundesverwaltungsgerichts -Angaben; BSGE 99, 145 = SozR 4-1500 § 116 Nr. 4, jeweils Rdnr. 17; zur sog Möglichkeitstheorie siehe z.B. auch BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4, jeweils Rdnr. 17, und BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 4 C 3.08 - unter II., vor 1.).

    Unter welchen Voraussetzungen Vertragsärzte berechtigt sind, zugunsten anderer Ärzte ergangene Entscheidungen anzufechten (sog. defensive Konkurrentenklage), hat das BSG in seinem Urteil vom 7.2.2007 - im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG vom 17.8.2004 (BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4) - im Einzelnen dargestellt (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10) .

    Danach bestehen drei Voraussetzungen für die Anerkennung einer Drittanfechtungsberechtigung, nämlich (1) dass der Kläger und der Konkurrent im selben räumlichen Bereich die gleichen Leistungen anbieten (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10 Rdnr. 19, 21; dies weiterführend BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4, jeweils Rdnr. 17 f, 20, 22-24) , weiterhin, (2) dass dem Konkurrenten die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung eröffnet oder erweitert und nicht nur ein weiterer Leistungsbereich genehmigt wird (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10, jeweils Rdnr. 23 i.V.m. 32) , und ferner, (3) dass der dem Konkurrenten eingeräumte Status gegenüber demjenigen des Anfechtenden nachrangig ist.

    Letzteres ist der Fall, wenn die Einräumung des Status an den Konkurrenten vom Vorliegen eines Versorgungsbedarfs abhängt, der von den bereits zugelassenen Ärzten nicht abgedeckt wird (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10, jeweils Rdnr. 19-21; so auch BSG in Urteil vom 17. Juni 2009 -) .

  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R

    Vertragsarzt - Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09
    So hatte das BSG in dieser Entscheidung betreffend eine Sonderbedarfszulassung u.a. ausgeführt, dass die vom dortigen schon zugelassenen Mitbewerber mit seiner Revision weiter verfolgte Klage nur unzulässig wäre, wenn seine Rechte durch die in Rede stehende Sonderbedarfszulassung offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein könnten (vgl. BSGE 98, 98= SozR 4-1500 § 54 Nr. 10, jeweils Rdnr. 14, 17 mit Bundesverwaltungsgerichts -Angaben; BSGE 99, 145 = SozR 4-1500 § 116 Nr. 4, jeweils Rdnr. 17; zur sog Möglichkeitstheorie siehe z.B. auch BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4, jeweils Rdnr. 17, und BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 4 C 3.08 - unter II., vor 1.).

    Die Prüfung der Begründetheit von Drittanfechtungen vertragsärztlicher Konkurrenten erfolgt nach der Rechtsprechung des BSG zweistufig (siehe z.B. BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4, jeweils Rdnr. 22 ff und 26 ff) .

    Danach bestehen drei Voraussetzungen für die Anerkennung einer Drittanfechtungsberechtigung, nämlich (1) dass der Kläger und der Konkurrent im selben räumlichen Bereich die gleichen Leistungen anbieten (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10 Rdnr. 19, 21; dies weiterführend BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4, jeweils Rdnr. 17 f, 20, 22-24) , weiterhin, (2) dass dem Konkurrenten die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung eröffnet oder erweitert und nicht nur ein weiterer Leistungsbereich genehmigt wird (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10, jeweils Rdnr. 23 i.V.m. 32) , und ferner, (3) dass der dem Konkurrenten eingeräumte Status gegenüber demjenigen des Anfechtenden nachrangig ist.

    Insofern unterscheidet sich die Bedarfsprüfung in ihren Grundzügen nicht von derjenigen bei Ermächtigungen gemäß § 116 SGB V (vgl BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S 4 f; s auch BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4 RdNr 15 ff und BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 16 ff; BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4, jeweils RdNr 27 f; BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, jeweils RdNr 14).

    Dies legt die Folgerung nahe, dass bereits zugelassene Ärzte, ebenso wie sie grundsätzlich Ermächtigungen anfechten können (BVerfG, aaO, RdNr 15 ff und BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4, jeweils RdNr 22 ff, 26 ff) , auch berechtigt sind, die Erteilung von Sonderbedarfszulassungen anzufechten.

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in seiner Entscheidung zur Zulässigkeit der defensiven Konkurrentenklage niedergelassener Vertragsärzte gegenüber der Ermächtigung von Krankenhausärzten (Beschluss vom 17. August 2004 - 1 BvR 378/00) ausgeführt, dass die Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherung durch jede Öffnung ihres gesetzlich regulierten Markts für Dritte belastet würden.

    Unter welchen Voraussetzungen Vertragsärzte berechtigt sind, zugunsten anderer Ärzte ergangene Entscheidungen anzufechten (sog. defensive Konkurrentenklage), hat das BSG in seinem Urteil vom 7.2.2007 - im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG vom 17.8.2004 (BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4) - im Einzelnen dargestellt (BSGE 98, 98 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 10) .

    Insofern unterscheidet sich die Bedarfsprüfung in ihren Grundzügen nicht von derjenigen bei Ermächtigungen gemäß § 116 SGB V (vgl BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S 4 f; s auch BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4 RdNr 15 ff und BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 16 ff; BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4, jeweils RdNr 27 f; BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, jeweils RdNr 14).

  • LSG Baden-Württemberg, 04.06.2008 - L 5 KA 4514/07

    Zulässigkeit der defensiven Konkurrentenklage eines Vertragsarztes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09
    Die vorhergehende, grundsätzlich im öffentlichen Interesse liegende Bedarfsprüfung begründe daher für sich noch nicht die Befugnis zur Erhebung einer defensiven Konkurrentenklage (mit Hinweis auf Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 4. Juni 2008 - L 5 KA 4514/07 - zur Sonderbedarfszulassung eines Konkurrenten; mit weiterem Hinweis auf Wenner, Vertragsarztrecht nach der Gesundheitsreform, München 2008, § 18 Rdnr. 36).

    Dementsprechend kann auch im Falle der Sonderbedarfszulassung eine Anfechtungsberechtigung der bereits zugelassenen Ärzte nicht aufgrund von Analysen der normativen Schutzrichtung der Sonderbedarfsregelungen verneint werden (zu Erwägungen dieser Art im Zusammenhang mit Sonderbedarfszulassungen vgl indessen LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 4.6.2008 - L 5 KA 4514/07 -, das durch das heutige Senatsurteil im Verfahren B 6 KA 25/08 R aufgehoben worden ist) .

  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 25/08 R

    Vertragsarzt - Anfechtung der Zulassung anderer Ärzte - gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09
    Dementsprechend kann auch im Falle der Sonderbedarfszulassung eine Anfechtungsberechtigung der bereits zugelassenen Ärzte nicht aufgrund von Analysen der normativen Schutzrichtung der Sonderbedarfsregelungen verneint werden (zu Erwägungen dieser Art im Zusammenhang mit Sonderbedarfszulassungen vgl indessen LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 4.6.2008 - L 5 KA 4514/07 -, das durch das heutige Senatsurteil im Verfahren B 6 KA 25/08 R aufgehoben worden ist) .
  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96

    Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09
    Insofern unterscheidet sich die Bedarfsprüfung in ihren Grundzügen nicht von derjenigen bei Ermächtigungen gemäß § 116 SGB V (vgl BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S 4 f; s auch BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4 RdNr 15 ff und BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 16 ff; BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4, jeweils RdNr 27 f; BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, jeweils RdNr 14).
  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09
    Insofern unterscheidet sich die Bedarfsprüfung in ihren Grundzügen nicht von derjenigen bei Ermächtigungen gemäß § 116 SGB V (vgl BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S 4 f; s auch BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4 RdNr 15 ff und BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 16 ff; BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4, jeweils RdNr 27 f; BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, jeweils RdNr 14).
  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08

    Kein vorbeugender Rechtsschutz zugunsten eines Plankrankenhauses bei Aufnahme

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09
    Das BVerfG hat jüngst in einem Beschluss vom 23.4.2009 an diese Rechtsprechung angeknüpft (BVerfG , Beschluss vom 23.4.2009 - 1 BvR 3405/08 - GesR 2009, 376 = NVwZ 2009, 977).
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09
    Insofern unterscheidet sich die Bedarfsprüfung in ihren Grundzügen nicht von derjenigen bei Ermächtigungen gemäß § 116 SGB V (vgl BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S 4 f; s auch BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4 RdNr 15 ff und BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 16 ff; BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4, jeweils RdNr 27 f; BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, jeweils RdNr 14).
  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09
    Art. 19 Abs. 4 GG lasse sich nicht entnehmen, dass hier eine der beiden Rechtspositionen bevorzugt wäre oder dass für ihre sofortige Ausnutzung zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse vorliegen müsste (BVerfG, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2466/08; BSG Urteil vom 11. März 2009 - B 6 KA 15/08 R -).
  • SG Stuttgart, 21.07.2009 - S 11 KA 3390/09

    Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen ; Anfechtungsbefugnis des

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - aufschiebende Wirkung statusbegründender

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R

    Berechtigung von Vertragsärzten zur Anfechtung der Erteilung einer

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • SG Stuttgart, 25.04.2012 - S 20 KA 3270/11

    Die gesetzliche Regelung des § 121a Abs. 2 SGB V vermittelt keinen Drittschutz

    Im vorliegenden Fall ist es weder aus rechtlichen noch aus tatsächlichen Gründen schlechthin ausgeschlossen, dass die Regelung des § 121a Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) drittschützende Wirkung zugunsten des Klägers entfaltet (so auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.3.2010 - L 5 KA 3725/09 ER-B -, in: juris, Rn. 73, 75).

    Ist das zu bejahen, so muss geprüft werden, ob die Entscheidung der Landesärztekammer in der Sache zutrifft (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.3.2010 - L 5 KA 3725/09 ER-B -, in: juris, Rn. 67).

    Drittens muss der dem Konkurrenten eingeräumte Status nachrangig gegenüber demjenigen des Anfechtenden sein; dies ist der Fall, wenn die Einräumung des Status an den Konkurrenten vom Vorliegen eines Versorgungsbedarfs abhängt, der von den bereits zugelassenen Ärzten nicht abgedeckt wird (vgl. BSG, Urteil vom 17.6.2009 - B 6 KA 25/08 R -, in: juris Rn. 19; BSG, Urteil vom 17.6.2009 - B 6 KA 38/08 R -, in: juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -, in: juris, Rn. 19; BSG, Urteil vom 7.2.2007 - B 6 KA 8/06 R -, in: juris, Rn. 19 f.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.3.2010 - L 5 KA 3725/09 ER-B -, in: juris, Rn. 68 m. w. N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12

    Arzt: Spezialisierte Zulassung gibt keinen Konkurrenzschutz

    Drittens müsse der dem Konkurrenten eingeräumte Status nachrangig gegenüber demjenigen des Anfechtenden sein; dies sei der Fall, wenn die Einräumung des Status an den Konkurrenten vom Vorliegen eines Versorgungsbedarfs abhänge, der von den bereits zugelassenen Ärzten nicht abgedeckt werde (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2009 - B 6 KA 25/08 R -, in: juris Rn. 19; BSG, Urteil vom 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R -, in: juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R -, in: juris, Rn. 19; BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R -, in: juris, Rn. 19 f.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09 ER-B -, in: juris, Rn. 68 m. w. N.).

    Die Bedarfsplanung erfolge, worauf der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 12.03.2010 (Az.: L 5 KA 3725/09) ausdrücklich hingewiesen habe, auch im Interesse der bereits auf diesem Gebiet tätigen Ärzte.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 91/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Eine hieraus resultierende Streitigkeit ist jedenfalls dann eine solche des Vertragsarztrechts, wenn es gemäß § 121a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 SGB V um die Leistungserbringung der Krankenkassen durch Vertragsärzte, zugelassene medizinische Versorgungszentren, ermächtigte Ärzte und ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen geht (vgl. Senat, Urteil vom 07.05.2003 - L 11 KA 197/01 - nachgehend BSG, Urteil vom 28.09.2005 - B 6 KA 60/03 R - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09 ER-B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2012 - L 5 KA 3720/12
    Er begehrte die Anordnung der sofortigen Vollziehung der ihm von der Antragsgegnerin erteilten IVF-Genehmigung vom 17.3.2010, und trug zur Begründung vor, § 121a SGB V sei nicht drittschützend (offen lassend LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.3.2010, - L 5 KA 3725/09 ER-B -).

    Letztendlich müsse die Genehmigung nach § 121a SGB V einer Sonderbedarfszulassung gleichgesetzt werden (vergleiche auch LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09 ER-B -).

  • LSG Baden-Württemberg, 07.02.2007 - L 5 KA 3725/09
    Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung entspreche auch der vom Landessozialgericht Baden-Württemberg durch Beschluss vom 12.3.2010 (Az.: L 5 KA 3725/09 ER-B) vorgenommenen Abwägung der Interessen des Antragstellers einerseits mit den Interessen des ärztlichen Leiters der Beigeladenen andererseits.

    Auch könne ihr nicht entgegengehalten werden, sie habe über mehrere Jahre hinweg die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit der Vollziehung nicht genutzt, weil bis zu der Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart am 25.04.2012 im Hauptsacheverfahren eine Situation gegeben gewesen sei, die der Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg im Beschluss vom 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09 ER-B - entsprochen habe.

  • LSG Bayern, 25.06.2014 - L 12 KA 48/14

    Bedarfsgerechtigkeit

    Auch die bisherige Rechtsprechung zu § 121a SGB V stelle auf einem planerischen Bedarfsbegriff ab (Hinweis auf Urteile des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 27.03.2003, S 16 KA 4/02 und vom 18.03.2010 - S 16 KA 5/08; Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09; Urteil des Sozialgerichts München vom 17.03.2009 - S 28 KA 894/07).
  • SG Stuttgart, 23.07.2012 - S 11 KA 2883/12

    Konkurrenzschutz im einstweiligen Rechtsschutz

    Ein Drittschutz bestehe daher, wie auch das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem vergleichbaren Fall bejaht habe (Beschluss vom 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09 ER-B -).
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   LSG Baden-Württemberg, 07.02.2007 - L 5 KA 3725/09 ER-B   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.02.2007 - L 5 KA 3725/09
    Die Genehmigung nach § 121a SGB V eröffnet auf der Grundlage einer bereits erfolgten Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung lediglich einen zusätzlichen Leistungsbereich (vgl. BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R -, veröffentlicht in Juris - zur Dialysegenehmigung nach altem Recht).

    Die Genehmigung betrifft damit nur die Erweiterung des durch die Facharztqualifikation und die bereits erfolgte Zulassung eröffneten Kernbereichs ärztlicher Tätigkeit, nicht diesen Kern selbst und den ihm zugrunde liegenden "Basis-Status" (vgl. BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R -, veröffentlicht in Juris - zur Dialysegenehmigung nach altem Recht).

  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2012 - L 5 KA 2791/12

    Arzt: Spezialisierte Zulassung gibt keinen Konkurrenzschutz

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.02.2007 - L 5 KA 3725/09
    Unabhängig davon sei davon auszugehen, dass das klageabweisende Urteil des Sozialgerichts vom 25.04.2012 (Az.: S 20 KA 3270/11) in der Berufungsinstanz (Az.: L 5 KA 2791/12) keinen Bestand haben werde.

    Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Verfahren L 5 KA 2791/12 entschieden hat, können die Inhaber von Genehmigungen gemäß § 121a SGB V die Erteilung weiterer Genehmigungen an Genehmigungsbewerber nicht (erfolgreich) mit der defensiven Konkurrentenklage anfechten.

  • SG Stuttgart, 25.04.2012 - S 20 KA 3270/11

    Die gesetzliche Regelung des § 121a Abs. 2 SGB V vermittelt keinen Drittschutz

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.02.2007 - L 5 KA 3725/09
    Die hiergegen am 31.05.2011 vor dem Sozialgericht Stuttgart erhobene Klage wurde durch Urteil vom 25.04.2012 als unbegründet zurückgewiesen (Az.: S 20 KA 3270/11).

    Unabhängig davon sei davon auszugehen, dass das klageabweisende Urteil des Sozialgerichts vom 25.04.2012 (Az.: S 20 KA 3270/11) in der Berufungsinstanz (Az.: L 5 KA 2791/12) keinen Bestand haben werde.

  • LSG Baden-Württemberg, 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.02.2007 - L 5 KA 3725/09
    Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung entspreche auch der vom Landessozialgericht Baden-Württemberg durch Beschluss vom 12.3.2010 (Az.: L 5 KA 3725/09 ER-B) vorgenommenen Abwägung der Interessen des Antragstellers einerseits mit den Interessen des ärztlichen Leiters der Beigeladenen andererseits.

    Auch könne ihr nicht entgegengehalten werden, sie habe über mehrere Jahre hinweg die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit der Vollziehung nicht genutzt, weil bis zu der Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart am 25.04.2012 im Hauptsacheverfahren eine Situation gegeben gewesen sei, die der Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg im Beschluss vom 12.03.2010 - L 5 KA 3725/09 ER-B - entsprochen habe.

  • BSG, 16.08.2000 - B 6 SF 1/00 R

    Rechtsweg bei Rechtsstreit über Genehmigung von Vertragsärzten, ermächtigten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.02.2007 - L 5 KA 3725/09
    Die Genehmigung bestimmt zwar mittelbar den Kreis der für die Behandlung der Versicherten bei Maßnahmen der künstlichen Befruchtung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung stehenden Ärzte und betrifft insoweit die Eingliederung von Ärzten in das System der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung, die nach § 72 Abs. 1 SGB V gemeinsam von Ärzten und Krankenkassen sicher zu stellen ist (BSG, Beschluss vom 16.08.2000 - B 6 SF 1/00 R -, veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Betreiben einer Zweigpraxis durch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.02.2007 - L 5 KA 3725/09
    Gegen ein solches Verständnis spricht zum einen, dass der Gesetzgeber die Genehmigung nicht den Zulassungsgremien zugeordnet hat (zur Genehmigung einer Zweigpraxis durch die Kassenärztliche Vereinigung vgl. BSG, Urteil vom 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R -) und zum anderen, dass die Spezialisierung auf die Erbringung genehmigungspflichtiger Maßnahmen in Kinderwunschzentren - anders als die Spezialisierung von Dialysepraxen - für die Zulassung als Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe keine Berücksichtigung findet.
  • SG Stuttgart, 21.07.2009 - S 11 KA 3390/09

    Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen ; Anfechtungsbefugnis des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.02.2007 - L 5 KA 3725/09
    Das von Prof. Dr. K. geleitete MVZ R. habe sich außerdem vor dem Hintergrund der Verfahren S 11 KA 3388/09 und S 11 KA 3390/09 ER darauf einrichten können, dass der Antragsteller auch gegen die mit Bescheid vom 30.11.2010 erteilte Genehmigung Widerspruch und Klage erheben werde.
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.02.2007 - L 5 KA 3725/09
    (BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - m.w.N.; BSG, Urteil vom 17.08.2011 - B 6 KA 27/10 R -, veröffentlicht in Juris m.N.).
  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 27/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung zur Erbringung von Dialyseleistungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.02.2007 - L 5 KA 3725/09
    (BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - m.w.N.; BSG, Urteil vom 17.08.2011 - B 6 KA 27/10 R -, veröffentlicht in Juris m.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2010 - L 5 AS 69/10

    Begründungspflicht der Behörde bei Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.02.2007 - L 5 KA 3725/09
    Die (ordnungsgemäße) Begründung kann nicht nachgeholt oder ersetzt werden (LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13.04.2010, - 5 AS 69/10 B ER - unter Hinweis auf Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 86a Rdnr. 20, 21c; anders für das Verwaltungsprozessrecht etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 03.04.2012, - 1 B 1036/12 - m. w. N., zu alledem auch Senatsbeschluss vom 05.09.2012, - L 5 KR 2837/12 ER-B -).
  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 32/93

    Kinderarzt - Zulassung - Vertragsarzt - Sozialpädiatrisches Zentrum

  • BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 10.05.2010 - L 5 KA 3725/09 ER-B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,117085
LSG Baden-Württemberg, 10.05.2010 - L 5 KA 3725/09 ER-B (https://dejure.org/2010,117085)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.05.2010 - L 5 KA 3725/09 ER-B (https://dejure.org/2010,117085)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - L 5 KA 3725/09 ER-B (https://dejure.org/2010,117085)
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  • LSG Baden-Württemberg, 04.06.2008 - L 5 KA 4514/07

    Zulässigkeit der defensiven Konkurrentenklage eines Vertragsarztes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2010 - L 5 KA 3725/09
    Der Senat legt in solchen Fällen ausgehend von einem Drei-Jahres-Zeitraum pro Quartal den Regelstreitwert zugrunde, woraus sich für das Hauptsacheverfahren ein Streitwert von 60.000,- EUR (12 x Regelstreitwert von 5.000,- EUR) ergibt (vgl. Urteil des Senats vom 4. Juni 2008 - L 5 KA 4514/07 -, veröffentlicht in Juris).
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