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   LSG Baden-Württemberg, 08.05.2002 - L 5 KA 382/02   

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https://dejure.org/2002,17067
LSG Baden-Württemberg, 08.05.2002 - L 5 KA 382/02 (https://dejure.org/2002,17067)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.05.2002 - L 5 KA 382/02 (https://dejure.org/2002,17067)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Mai 2002 - L 5 KA 382/02 (https://dejure.org/2002,17067)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R

    Ausschreibung und Neubesetzung eines Vertragsarztsitzes in Planungsbereich mit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.05.2002 - L 5 KA 382/02
    Die Entscheidung des BSG vom 29.9.1999 (B 6 KA 1/99 R) sei dahingehend zu verstehen, dass tatsächlich eine vertragsärztliche Praxis nicht mehr vorhanden sein dürfe und nur dann, wenn tatsächlich weder ein Vertragsarztsitz noch eine Tätigkeit in nennenswertem Umfang im vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Sinne vorhanden sei, von einer Zulassungshülse gesprochen werden könne.

    Die Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes hat keine konstitutive Wirkung in der Weise, dass für das Verfahren nach § 103 Abs. 4 SGB V im Sinne einer Fiktion oder einer unwiderleglichen Vermutung von der Existenz einer fortzuführenden Praxis auszugehen wäre (vgl. zum Ganzen: BSG SozR 3-2500 § 103 Nr. 5).

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.05.2002 - L 5 KA 382/02
    Unter Bezugnahme auf ihr bisheriges Vorbringen sowie die Urteile des BSG vom 8.11.2000 - B 6 KA 44/00 R und B 6 KA 52/00 R - macht sie geltend, bei einer arbeitstäglichen Therapiedauer, die sich aus den vom Beigeladenen Nr. 2 abgerechneten Behandlungsstunden ergebe, von 40 Minuten pro Tag bis einschließlich im Quartal 3/00 von 14 Minuten pro Tag könne nicht von einer freiberuflichen Tätigkeit in niedergelassener Praxis in ausreichendem Umfang ausgegangen werden.

    Aus den Urteilen des BSG vom 8.11.2000 (z.B. B 6 KA 44/00 R und B 6 KA 52/00 R) kann zur Frage, ob ein Vertragsarzt bzw. Psychotherapeut vertragsärztlich tätig ist oder nicht, nichts abgeleitet werden.

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.05.2002 - L 5 KA 382/02
    Unter Bezugnahme auf ihr bisheriges Vorbringen sowie die Urteile des BSG vom 8.11.2000 - B 6 KA 44/00 R und B 6 KA 52/00 R - macht sie geltend, bei einer arbeitstäglichen Therapiedauer, die sich aus den vom Beigeladenen Nr. 2 abgerechneten Behandlungsstunden ergebe, von 40 Minuten pro Tag bis einschließlich im Quartal 3/00 von 14 Minuten pro Tag könne nicht von einer freiberuflichen Tätigkeit in niedergelassener Praxis in ausreichendem Umfang ausgegangen werden.

    Aus den Urteilen des BSG vom 8.11.2000 (z.B. B 6 KA 44/00 R und B 6 KA 52/00 R) kann zur Frage, ob ein Vertragsarzt bzw. Psychotherapeut vertragsärztlich tätig ist oder nicht, nichts abgeleitet werden.

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.05.2002 - L 5 KA 382/02
    Ihm obliegt im Ergebnis die erste Beurteilung, ob er der Entscheidung des BSG vom 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R - folgt.
  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 26/00 R

    Vertragsarzt - Zulassung - Eintragung in das Arztregister durch Kassenärztliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.05.2002 - L 5 KA 382/02
    Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind auf Grund des von ihnen wahrzunehmenden Sicherstellungsauftrages (§ 75 Abs. 1 SGB V) unabhängig vom Nachweis einer konkreten Beschwer im Einzelfall oder eines konkreten rechtlichen Interesses befugt, Entscheidungen anzufechten, die im Zusammenhang mit der Zulassung von Ärzten bzw. psychologischen Psychotherapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung ergehen (vgl. z. B. BSG SozR 3-2500 § 95a Nr. 2, mwN, ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 34/93

    Krankenversicherung - Eigenblutentnahme - Krankenhausbehandlung - Ambulante

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.05.2002 - L 5 KA 382/02
    Von der Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit kann dann nicht mehr gesprochen werden, wenn der Arzt bzw. Psychotherapeut nicht (mehr) den Willen zur kontinuierlichen Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung hat (BSG, Urteil vom 19.12.1994 - 6 RKa 34/93 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 99/13
    Auch das von Vertretern der abweichenden Auffassung in Bezug genommen Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 08.05.2002 - L 5 KA 382/02 - bestätigt diese nicht (entgegen Pawlita in: jurisPK-SGB V, a.a.O., § 103 Rdn. 77).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - L 10 KA 29/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Fehlt es daran, weil keine fortführungsfähige Praxis (mehr) existiert, ist weder ein Vertragsarztsitz auszuschreiben noch kann eine Zulassung im Nachbesetzungsverfahren erteilt werden (vgl. BSG, Urteil vom 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R -, BSGE 85, 1 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.05.2002 - L 5 KA 382/02 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2019 - L 5 KA 1334/17

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes - Bestehen

    Bei dem Tatbestandsmerkmal der fortführungsfähigen Praxis kommt es allein auf die tatsächliche Existenz einer Praxis als Wirtschaftsgut an (Urteil des Senats vom 15.10.2014 - L 5 KA 2008/12 - vgl. auch Urteil des Senats vom 08.05.2002 - L 5 KA 382/02 -, beide in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 KA 31/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Zwar hat das BSG in dem von Bäune angeführten Urteil vom 29.09.1999 (a.a.O.) für das Nachbesetzungsverfahren nach § 103 Abs. 4 SGB V in grammatikalischer und teleologischer Auslegung anerkannt, dass ein Nachbesetzungsrecht eines bisher als Vertragsarzt zugelassenen Praxisinhabers in überversorgten Planungsbereichen nur noch ausgeübt werden kann, wenn der ausscheidende Vertragsarzt zum Zeitpunkt der Beendigung seiner Zulassung - von der seltenen Situation eines Ruhens der Zulassung (§ 95 Abs. 5 SGB V) abgesehen - tatsächlich unter einer bestimmten Anschrift in nennenswertem Umfang (noch) vertragsärztlich und nicht ausschließlich privatärztlich tätig gewesen ist (BSG, Urteil vom 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R -, im Anschluss an diese Entscheidung LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.12.2008 - L 7 KA 65/08 -, LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.05.2008 - L 3 B 369/08 KA ER -, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.02.2007 - L 5 KA 1/07 -, LSG Baden-Würrtemberg, Urteil vom 08.05.2002 - L 5 KA 382/02 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - L 11 KA 2/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    So hat das BSG im Urteil vom 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R - für das Nachbesetzungsverfahren nach § 103 Abs. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) anerkannt, dass ein Nachbesetzungsrecht eines bisher als Vertragsarzt zugelassenen Praxisinhabers in überversorgten Planungsbereichen nur ausgeübt werden kann, wenn der ausscheidende Vertragsarzt zum Zeitpunkt der Beendigung seiner Zulassung - von der seltenen Situation eines Ruhens der Zulassung (§ 95 Abs. 5 SGB V) abgesehen - tatsächlich unter einer bestimmten Anschrift in nennenswertem Umfang (noch) vertragsärztlich und nicht ausschließlich privatärztlich tätig gewesen ist (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.12.2008 - L 7 KA 65/08 -, LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.05.2008 - L 3 B 369/08 KA ER -, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.02.2007 - L 5 KA 1/07 -, LSG Baden-Würrtemberg, Urteil vom 08.05.2002 - L 5 KA 382/02 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - L 5 KA 178/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der

    Zum einen sei nach der bundessozialgerichtlichen Rechtsprechung wie auch der Rechtsprechung des erkennenden Senats des LSG Baden- Württemberg für die Frage, ob eine im Sinne von § 103 Abs. 4 SGB V fortführungsfähige Praxis vorliege, ausschließlich auf die Verhältnisse des abgebenden Arztes abzustellen und somit allein entscheidend, ob in Bezug auf den Praxisabgeber zum Zeitpunkt der Beendigung seiner Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ein Praxissubstrat vorhanden sei (Hinweis auf die Urteile des erkennenden Senats vom 8. Mai 2002 - L 5 KA 382/02 - und vom 10. September 2003 - L 5 KA 974/02 -).
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