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   LSG Rheinland-Pfalz, 05.05.2011 - L 5 KA 4/10   

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https://dejure.org/2011,5121
LSG Rheinland-Pfalz, 05.05.2011 - L 5 KA 4/10 (https://dejure.org/2011,5121)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.05.2011 - L 5 KA 4/10 (https://dejure.org/2011,5121)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - L 5 KA 4/10 (https://dejure.org/2011,5121)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlegung einer Praxis innerhalb eines Planungsbereichs und innerhalb derselben Stadt rechtfertigt nicht die honorarrechtliche Gleichstellung mit einer Neuniederlassung; Höhe der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Honorarrechtliche Gleichstellung einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Praxisverlegung und Neuniederlassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 85 Abs. 4
    Höhe der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; honorarrechtliche Gleichstellung einer Praxisverlegung mit einer Neuniederlassung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Praxisverlegung steht Neuniederlassung nicht gleich

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Praxisverlegung keine Neuniederlassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Praxisverlegung eines Vertragsarztes als Neuniederlassung?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Praxisverlegung gilt nicht als Neugründung

  • auw.de (Kurzinformation)

    Praxisverlegung innerhalb desselben Planungsbereiches ist keine Neuniederlassung

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Praxisverlegung rechtfertigt keine honorarrechtliche Gleichstellung mit einer Neuniederlassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 821 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget mit individueller Honorarobergrenze

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 05.05.2011 - L 5 KA 4/10
    Die hier einschlägigen Regelungen des ab dem 01.01.2006 geltenden HVM sind rechtmäßig, sie stehen insbesondere in Einklang mit der Rechtsprechung des BSG zur Begrenzung des Honorarwachstums (vgl zB BSG 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R, juris, Rn 17; BSG 28.03.2007 - B 6 KA 10/06 R, juris, Rn 18).
  • BSG, 16.12.2009 - B 6 KA 13/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 05.05.2011 - L 5 KA 4/10
    Selbst wenn man davon ausginge, dass die Frage der Anerkennung eines Härtefalles auch Gegenstand des vorliegenden Verfahrens war, ergäbe sich kein Anspruch der Klägerin, da ein Härtefall (vgl hierzu BSG 08.02.2006 B 6 KA 25/05 R, juris, Rn 40 mwN; BSG 16.12.2009 B 6 KA 13/09 B, juris Rn 11f) nicht vorliegt.
  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Verwendung des

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 05.05.2011 - L 5 KA 4/10
    Selbst wenn man davon ausginge, dass die Frage der Anerkennung eines Härtefalles auch Gegenstand des vorliegenden Verfahrens war, ergäbe sich kein Anspruch der Klägerin, da ein Härtefall (vgl hierzu BSG 08.02.2006 B 6 KA 25/05 R, juris, Rn 40 mwN; BSG 16.12.2009 B 6 KA 13/09 B, juris Rn 11f) nicht vorliegt.
  • BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 10/06 R

    Honorarverteilung - unterdurchschnittlich abrechnende Praxen - Fallzahlerhöhung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 05.05.2011 - L 5 KA 4/10
    Die hier einschlägigen Regelungen des ab dem 01.01.2006 geltenden HVM sind rechtmäßig, sie stehen insbesondere in Einklang mit der Rechtsprechung des BSG zur Begrenzung des Honorarwachstums (vgl zB BSG 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R, juris, Rn 17; BSG 28.03.2007 - B 6 KA 10/06 R, juris, Rn 18).
  • LSG Hessen, 22.02.2012 - L 4 KA 6/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Bestimmung des einer neugegründeten

    Weder Veränderungen in der personellen Zusammensetzung der Gemeinschaftspraxis (hier das Hinzutreten von Frau Dr. EE. im Januar 2008), noch die Verlegung des Standorts der Praxis innerhalb desselben Planungsbereichs (vgl. hierzu LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Mai 2011, Az.: L 5 KA 4/10) rechtfertigen die honorarrechtliche Gleichstellung mit einer Neuniederlassung.
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