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   LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - L 5 KA 41/14   

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https://dejure.org/2016,3884
LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - L 5 KA 41/14 (https://dejure.org/2016,3884)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.03.2016 - L 5 KA 41/14 (https://dejure.org/2016,3884)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. März 2016 - L 5 KA 41/14 (https://dejure.org/2016,3884)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Feststellung eines sonstigen Schadens wegen vertragsärztlicher Arzneimittelverordnungen während einer stationären Behandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BMV-Ä §§ 15 Abs. 2, 48 Abs. 1
    Wirtschaftlichkeitsprüfung; sonstiger Schaden; Arzneimittelverordnung; Sonstiger Schaden wegen Arzneimittelverordnung

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Feststellung eines sonstigen Schadens wegen vertragsärztlicher Arzneimittelverordnungen während einer stationären Behandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Arzneimittelrezept während stationärem Krankenhausaufenthalt des Patienten

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Kassenarzt muss nicht Medikamentenkosten ersetzen, wenn er Dauerpatientin Blutdrucksenker verordnet, obgleich diese ohne sein Wissen stationär behandelt wird

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arzneimittelrezept während stationärem Krankenhausaufenthalt des Patienten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hausarzt muss Patienten vor Arzneimittelverordnung nicht nach stationärem Krankenhausaufenthalt fragen - Krankenkasse darf Hausarzt nicht zur Schadensersatzzahlung für verordnete Medikamente verpflichten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 16/10 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfgremien - Kompetenz zur Feststellung sonstiger

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - L 5 KA 41/14
    Nach Bekanntwerden des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29.6.2011 (B 6 KA 16/10 R) wies der Beklagte den Widerspruch durch einen neu gefassten und den Bescheid vom 28.11.2007 ersetzenden Bescheid vom 3.5.2012 erneut zurück.

    Zur Begründung führte er aus: Zwar handele es sich ausgehend von dem Urteil des BSG vom 29.6.2011 (aaO) bei der in der Prüfvereinbarung geregelten Frist für einen Antrag auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfung lediglich um eine Ordnungsfrist, sodass der Antrag der Klägerin nicht als verspätet abgelehnt werden könne.

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 9/01 R

    Gremien der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung zuständig für

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - L 5 KA 41/14
    Die Feststellung eines sonstigen Schadens (§ 48 Abs. 1 BMV Ä) sei verschuldensabhängig (Hinweis auf BSG 30.1.2002 - B 6 KA 9/01 R).

    Jedenfalls fehlt es an dem für die Feststellung eines sonstigen Schadens erforderlichen Verschulden des Beigeladenen zu 1 zumindest in der Form eines fahrlässigen Verhaltens (vgl. BSG 30.1.2002 - B 6 KA 9/01 R, juris).

  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 38/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beschwerdeausschuss -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - L 5 KA 41/14
    Der Beklagte war berechtigt, den vorherigen Bescheid vom 28.11.2007 durch den Bescheid vom 3.5.2012 zu ersetzen (LSG Rheinland-Pfalz 17.1.2013 - L 7 KA 29/11, juris Rn 25; bestätigt durch BSG 13.8.2014 - B 6 KA 38/13 R, juris); dieser Bescheid ist nach § 96 SGG Gegenstand des Klageverfahrens geworden.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.01.2013 - L 7 KA 29/11
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - L 5 KA 41/14
    Der Beklagte war berechtigt, den vorherigen Bescheid vom 28.11.2007 durch den Bescheid vom 3.5.2012 zu ersetzen (LSG Rheinland-Pfalz 17.1.2013 - L 7 KA 29/11, juris Rn 25; bestätigt durch BSG 13.8.2014 - B 6 KA 38/13 R, juris); dieser Bescheid ist nach § 96 SGG Gegenstand des Klageverfahrens geworden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 118/14

    Kostenerstattung für ein Fertigarzneimittel bei rezidivierender depressiver

    Er verweise im Übrigen auf das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 03.03.2016 (Aktenzeichen: L 5 KA 41/14): Danach dürfe der verordnende Arzt Rezepte auch ohne persönliche Vorstellung bei bekanntem Zustand aus laufender Behandlung verordnen (vgl. § 15 Abs. 2 S. 1 BMVÄ und C.11. der maßgeblichen Arzneimittel-Richtlinien) und sei gerade nicht verpflichtet, sich bei dem Patienten zu erkundigen, ob er sich in stationärer Behandlung befinde.

    Ohne konkrete Anhaltspunkte - die hier nicht ersichtlich sind - besteht für den behandelnden Vertragsarzt zur Überzeugung des Senates auch keine Nachfragepflicht zum Bestehen einer stationären Behandlung (vgl. LSG Rheinland-Pfalz vom 03.03.2016, L 5 KA 41/14; ähnlich SG Hannover, Urteil vom 17.09.2014, S 71 KA 193/11, jeweils juris).

  • SG Hannover, 07.12.2016 - S 78 KA 122/16
    Er verweist auf eine Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: L 5 KA 41/14).
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