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   LSG Baden-Württemberg, 03.03.2004 - L 5 KA 656/03   

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https://dejure.org/2004,13859
LSG Baden-Württemberg, 03.03.2004 - L 5 KA 656/03 (https://dejure.org/2004,13859)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.03.2004 - L 5 KA 656/03 (https://dejure.org/2004,13859)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. März 2004 - L 5 KA 656/03 (https://dejure.org/2004,13859)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung in Form der Sonderbedarfszulassung; Sonderbedarfszulassung für ambulante Operationen der Handchirurgie und Ellenbogenchirurgie; Berufungsmöglichkeit von beigeladenen Kassenärztlichen Vereinigungen; Zulassung ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bedarfsprüfung in der Vertragsärztlichen Versorgung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.1996 - L 5 Ka 2261/94
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.03.2004 - L 5 KA 656/03
    Es sei daher bei der Frage, ob das ambulante Operieren in ausreichendem Maß angeboten werde, ein großzügiger Maßstab anzulegen (mit Hinweis auf Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 24. Januar 1996, Az.: L 5 KA 2261/94).

    Lediglich vorsorglich sei auch darauf hinzuweisen, dass die Berufung sich zudem auf der Grundlage des Urteils des erkennenden Senats vom 24. Januar 1996 (L 5 KA 2261/94) als unbegründet erweise.

    Dem steht auch nicht die zitierte Entscheidung des Senats vom 24. Januar 1996 (L 5 KA 2261/94) entgegen.

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96

    Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.03.2004 - L 5 KA 656/03
    Die zugleich dem Bundesausschuss übertragene Aufgabe, nähere Vorgaben für diese Zulassung zu normieren, begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, zumal der Gesetzgeber Inhalt, Zweck und Ausmaß der Regelung präzise vorgegeben und damit die wesentlichen Fragen selbst entschieden hat (vgl. hierzu BSG SozR 3 - 2500 § 101 Nr. 1 S. 3).

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich insofern - da den Zulassungsgremien ein Beurteilungsspielraum zusteht - darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs "in ausreichendem Maße angeboten wird" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (BSG SozR 3 - 2500 § 101 Nr. 1).

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - leitender Krankenhausarzt -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.03.2004 - L 5 KA 656/03
    Allerdings ist rechtsmissbräuchliches Verhalten von Ärzten, die ihrem vertragsärztlichen Versorgungsauftrag bewusst nicht nachkommen, nicht hinnehmbar (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 19).
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 81/97 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bestellung von "Vertreter der Ärzte" im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.03.2004 - L 5 KA 656/03
    Auf die Bedarfssituation in den angrenzenden Planungsbereichen ist nur dann abzustellen, wenn aufgrund einer besonderen regionalen Konstellation der im Planungsbereich festgestellte Versorgungsgrad zu den tatsächlichen Verhältnissen in krassem Widerspruch steht (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2).
  • SG Marburg, 06.03.2006 - S 12 KA 97/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung für ambulante Operationen

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Leistungen von verschiedenen Arztgruppen nach der Weiterbildungsordnung gleichermaßen erbracht werden dürfen (vgl. LSG Baden-Württemberg v. 03.03.2004 - L 5 KA 656/03 - juris Rn. 42; LSG Baden-Württemberg v. 24.01.1996 - L 5 Ka 2261/94 - MedR 1996, 384).

    Besonderen Bedarfssituationen, die sich auf Grund der regionalen Struktur eines Planungsbereichs ergeben, ist durch eine sachgemäße Ausübung des Beurteilungsspielraums bei der Prü-fung der Bedarfslage Rechnung zu tragen (vgl. LSG Baden-Württemberg v. 03.03.2004 - L 5 KA 656/03 - juris Rn. 44 f.).

    Dann sind alle diese Arztgruppen zu berücksichtigen, so z. B. im Bereich der Handchirurgie die Fachgruppe der Chirurgen und Orthopäden (vgl. LSG Baden-Württemberg v. 03.03.2004 - L 5 KA 656/03 - juris Rn. 42; LSG Baden-Württemberg v. 24.01.1996 - L 5 Ka 2261/94 - MedR 1996, 384).

    Besonderen Bedarfssituationen, die sich auf Grund der regionalen Struktur eines Planungsbereichs ergeben, ist durch eine sachgemäße Ausübung des Beurteilungsspielraums bei der Prüfung der Bedarfslage Rechnung zu tragen (vgl. LSG Baden-Württemberg v. 03.03.2004 - L 5 KA 656/03 - juris Rn. 44 f.).

    Gezielte Nichterbringung der Leistungen ist allerdings durch andere Maßnahmen zu begegnen (vgl. LSG Baden-Württemberg v. 03.03.2004 - L 5 KA 656/03 - juris Rn. 47 f.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2016 - L 11 KA 12/14

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung im Wege des Sonderbedarfs

    Eine andere Betrachtungsweise stünde im Widerspruch zu der gesetzlichen Vorschrift des § 101 Satz 1 Nr. 3 SGB V, wonach die ausnahmsweise Besetzung zusätzlicher Vertragsarztsitze nur erfolgen darf, wenn sie unerlässlich ist (Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 03.03.2004 - L 5 KA 656/03 -).

    Allerdings ist rechtsmissbräuchliches Verhalten von Ärzten, die ihrem vertragsärztlichen Versorgungsauftrag bewusst nicht nachkommen, nicht hinnehmbar (BSG, Urteil vom 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.03.2004 - L 5 KA 656/03 - SG Marburg, Beschluss vom 06.03.2006 - S 12 KA 97/06 ER -).

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