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   LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 678/12   

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https://dejure.org/2012,54561
LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 678/12 (https://dejure.org/2012,54561)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.10.2012 - L 5 KA 678/12 (https://dejure.org/2012,54561)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - L 5 KA 678/12 (https://dejure.org/2012,54561)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Konvergenzbedingte Honorarabzüge sind rechtswidrig!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 27/09 R

    Honorarverteilungsvertrag - Regelung über Einbeziehung von Leistungen in das

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 678/12
    Diesem stehe nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 18.08.2010 - B 6 KA 27/09 R) ein sehr weiter Gestaltungsspielraum zu.

    Sie sei gehalten, die für einen Ausgleich benötigten Geldmittel in rechtlich zulässiger Form zu beschaffen (BSG, Urt. v. 18.08.2010, B 6 KA 27/09 R).

    Das Bundessozialgericht -BSG- hat in seinem Urteil vom 18.08.2010 (- B 6 KA 27/09 R - in Juris RdNr. 46 ff.) zu Honorarkürzungen bei Fallwertsteigerungen von über 5% ausdrücklich entschieden, dass die dort von den Vertragspartnern der HVV angestellte Erwägung, die Kosten für die Stützung derjenigen Praxen, die infolge der RLV unzumutbare Honorareinbußen hinzunehmen hätten, seien von den Praxen aufzubringen, die von den RLV besonders profitierten, die dort vorgenommene Honorarkürzung nicht rechtfertigen könne.

    Das BSG hat im Urteil vom 18.08.2010 (a.a.O. RdNr. 48) zu einer vergleichbaren Fallkonstellation die Annahme geäußert, dass mit einer derartigen niedrigen Eingreifschwelle von 5% nicht extreme Gewinne ausgeglichen würden, sondern faktisch gewachsene Vergütungsstrukturen festgeschrieben würden.

    Die Quotierung nach § 2 Ziffer 7 a) KonvergenzV hat im Ergebnis den gleichen Effekt wie die im Urteil des BSG vom 18.08.2010 (a.a.O.) beanstandete Vergütungsregelung.

    Das BSG hatte eine solche Festschreibung mit der Abrechnung aufgrund eines praxisindividuellen Individualbudgets verglichen, mit der die Vorgaben des Gesetzgebers in § 85 Abs. 4 Satz 7 und 8 SGB V für eine Abrechnung nach arztgruppenspezifischen Grenzwerten und festen Punktwerten sowie abgestaffelten Punktwerten für darüber hinausgehende Leistungen konterkariert würden (BSG, Urteil vom 18.08.2010, a.a.O. RdNr. 40 ff.).

  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 15/93

    Honorarverteilung - Fallwertminderung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 678/12
    Das Bundessozialgericht habe in seinen Entscheidungen vom 24.08.1994 (- 6 RKa 15/93 - und - 6 RKa 21/93 -) bereits klargestellt, dass durch Honorarabgrenzung freigemachte Mittel nicht zur Unterstützung ertragsschwacher Arztpraxen verwendet werden dürften.

    Nach der von ihr, der Klägerin, vertretenen Auffassung stehe bereits die Entscheidung zur "Segeberger Wippe" (- 6 RKa 15/93 -) der hier streitigen Finanzierungsregelung entgegen.

    Das BSG hat bereits in seinem Urteil vom 24.08.1994 (- 6 RKa 15/93 -, in Juris), auf das sich der Kläger-Vertreter beruft, moniert, dass die dort zur Überprüfung gestellte Regelung eines Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) wegen ihrer Anknüpfung an die Höhe der durchschnittlichen Vergütung pro Behandlungsfall und nicht an das Gesamthonorar nicht zu einer Stützung lediglich einkommensschwacher, sondern auch von Praxen mit hohen Fallzahlen führte, sofern deren Punktzahl je Behandlungsfall unter dem Durchschnittswert der Fachgruppe blieb.

  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 16/09 R

    Honorierung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit der Einbeziehung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 678/12
    Die unter Beachtung der Vorgaben des EBA von den Vertragspartnern auf Landesebene getroffene Konvergenzvereinbarung halte auch der Rechtsprechung des BSG in seinem Urteil vom 18.08.2010, B 6 KA 16/09 R stand.

    Sie beruft sich auf die erstinstanzliche Entscheidung und führt ergänzend aus, wenn die Beklagte den Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 18.08.2010 (u.a.: - B 6 KA 16/09 R -) entnehme, der Erweiterte Bewertungsausschuss habe einen entsprechenden Gestaltungsspielraum zum Erlass der hier streitigen Finanzierungsregelung, lasse sie außer Acht, dass in den zitierten Entscheidungen klargestellt worden sei, dass eine Normierung von Ausgleichszahlungen außerhalb der Vergütung nach RLV ausdrücklich nicht vorgesehen sei.

  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 21/93

    Kassenarzt - Freiberufler - Fürsorgepflicht - Beschlussfassung - Nachholung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 678/12
    Das Bundessozialgericht habe in seinen Entscheidungen vom 24.08.1994 (- 6 RKa 15/93 - und - 6 RKa 21/93 -) bereits klargestellt, dass durch Honorarabgrenzung freigemachte Mittel nicht zur Unterstützung ertragsschwacher Arztpraxen verwendet werden dürften.
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