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   LSG Baden-Württemberg, 05.10.2016 - L 5 KA 773/13   

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https://dejure.org/2016,34000
LSG Baden-Württemberg, 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 (https://dejure.org/2016,34000)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 (https://dejure.org/2016,34000)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - L 5 KA 773/13 (https://dejure.org/2016,34000)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen eines Medizinischen Versorgungszentrums; Anforderungen an die Einstufung als Aufbau- bzw. Jungpraxis

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 85 Abs 4 SGB 5 vom 26.03.2007, § 87 Abs 2a SGB 5 vom 14.11.2003, § 87b Abs 2 S 1 SGB 5 vom 26.03.2007, § 87b Abs 2 S 3 SGB 5 vom 26.03.2007, § 87b Abs 3 S 1 SGB 5 vom 26.03.2007
    Vertragsärztliche Versorgung - Aufbau- bzw Jungpraxen - Durchschnittsumsatz der Fachgruppe - Medizinisches Versorgungszentrum - Einstufung als Aufbau- bzw Jungpraxis - Honorarverteilungsvertrag - Privilegierung von Aufbau- bzw Jungpraxen - Grundsatz der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen eines Medizinischen Versorgungszentrums; Anforderungen an die Einstufung als Aufbau- bzw. Jungpraxis

  • rechtsportal.de

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen eines Medizinischen Versorgungszentrums

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Auch MVZ kommen in Genuss von Privilegierung von Aufbau- bzw. Jungpraxen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Honorarverteilung | Regelleistungsvolumen | Aufbaupraxenprivileg und MVZ: Gründungszeitpunkt maßgeblich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 956
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.10.2016 - L 5 KA 773/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 17.07.2013, - B 6 KA 44/12 R -, in juris) stelle die Standortverlegung innerhalb des Planungsbereichs keinen Neubeginn der Praxistätigkeit dar; der Umkehrschluss der Klägerin, eine Neuaufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit könne nur dann nicht angenommen werden, wenn die Praxis ohne Verlegung fortgeführt werde, sei daher unrichtig.

    Für die Berechnung, Zuweisung und Anwendung des RLV (während der streitigen Zeit, hier Quartal 1/2009) sind die einschlägigen Regelungen in § 87b SGB V, im EBewA-Beschluss 2009 und im HVV 2009 maßgeblich (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 17.07.2013, - B 6 KA 44/12 R -, in juris).

    Bei Auslegung und Anwendung des Aufbaupraxenprivilegs ist die ihm zugrundeliegende Rechtsprechung des BSG und außerdem zu beachten, dass das Aufbaupraxenprivileg im Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit (Art. 12 Abs. 1 und 3 Abs. 1 GG) verankert und damit letztendlich grundrechtsfundiert ist (vgl. BSG, Urteil vom 17.07.2013, - B 6 KA 44/12 R -, in juris Rdnr. 21).

    Nach der dem Aufbaupraxenprivileg zugrundeliegenden Rechtsprechung des BSG (zu Fallzahlzuwachsbegrenzungsregelungen) muss im Ausgangspunkt gewährleistet sein, dass - so BSG, Urteil vom 17.07.2013, - B 6 KA 44/12 R - m.w.N., in juris - umsatzmäßig unterdurchschnittlich abrechnende Praxen die Möglichkeit haben, zumindest den durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe zu erreichen.

    Bestimmungen, die ein Honorarwachstum innerhalb eines gewissen Zeitraums unterbinden, sind nicht ausgeschlossen, sofern die Praxen in der nach Ablauf des Moratoriums verbleibenden Zeit noch die effektive, d. h. realistische, Möglichkeit haben, den Durchschnittsumsatz zu erreichen (BSG, Urteil vom 17.07.2013, a.a.O., insbesondere zum - zulässigen - einjährigen Moratorium infolge der Berechnung des RLV nach Maßgabe der Fallzahlen des Vorjahresquartals gemäß Teil B § 5 Nr. 1 Satz 2 HVV 2009).

    Davon ausgehend ist für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden MVZ hinsichtlich des zeitlichen Anwendungsbereichs eines im HVV geregelten Aufbaupraxenprivilegs auf den Gründungszeitpunkt des MVZ und nicht auf den Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung der in das MVZ unter Zulassungsverzicht eintretenden Ärzte abzustellen; der von der Beklagten insoweit postulierte "Arztbezug" findet im Gesetz (in den für MVZ geltenden Vorschriften) keine Stütze und ist nicht statthaft (vgl. auch etwa LSG Bayern, Urteil vom 16.12.2015, - L 12 KA 121/14 - unter Hinweis darauf, dass im Urteil des BSG vom 01.07.2013, - B 6 KA 44/12 R -, das Gründungsdatum des MVZ als Beginn der Aufbauphase benannt ist; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.02.2014, - L 7 KA 68/12 -, jeweils in juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2014 - L 7 KA 68/12

    Vertragsärztliche Versorgung - Höhe des Regelleistungsvolumens - Einräumung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.10.2016 - L 5 KA 773/13
    Davon ausgehend ist für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden MVZ hinsichtlich des zeitlichen Anwendungsbereichs eines im HVV geregelten Aufbaupraxenprivilegs auf den Gründungszeitpunkt des MVZ und nicht auf den Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung der in das MVZ unter Zulassungsverzicht eintretenden Ärzte abzustellen; der von der Beklagten insoweit postulierte "Arztbezug" findet im Gesetz (in den für MVZ geltenden Vorschriften) keine Stütze und ist nicht statthaft (vgl. auch etwa LSG Bayern, Urteil vom 16.12.2015, - L 12 KA 121/14 - unter Hinweis darauf, dass im Urteil des BSG vom 01.07.2013, - B 6 KA 44/12 R -, das Gründungsdatum des MVZ als Beginn der Aufbauphase benannt ist; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.02.2014, - L 7 KA 68/12 -, jeweils in juris).

    Da die Ärzte des MVZ unterschiedlichen Arztgruppen angehören, ist (soweit die Ärzte den RLV-Regelungen unterworfen sind) hierfür die Summe der Fachgruppendurchschnittswerte (Fallzahlen) maßgeblich (ggf. entsprechend des Tätigkeitsumfangs der Ärzte gewichtet; vgl. LSG Bayern, Urteil vom 16.12.2015, - L 12 KA 121/14 -, in juris Rdnr. 35; dazu auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.02.2014, - L 7 KA 68/12 -, in juris Rdnr. 28).

  • LSG Bayern, 16.12.2015 - L 12 KA 121/14

    Zuweisung eines höheren Regelleistungsvolumen wegen einer im Aufbau befindlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.10.2016 - L 5 KA 773/13
    Davon ausgehend ist für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden MVZ hinsichtlich des zeitlichen Anwendungsbereichs eines im HVV geregelten Aufbaupraxenprivilegs auf den Gründungszeitpunkt des MVZ und nicht auf den Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung der in das MVZ unter Zulassungsverzicht eintretenden Ärzte abzustellen; der von der Beklagten insoweit postulierte "Arztbezug" findet im Gesetz (in den für MVZ geltenden Vorschriften) keine Stütze und ist nicht statthaft (vgl. auch etwa LSG Bayern, Urteil vom 16.12.2015, - L 12 KA 121/14 - unter Hinweis darauf, dass im Urteil des BSG vom 01.07.2013, - B 6 KA 44/12 R -, das Gründungsdatum des MVZ als Beginn der Aufbauphase benannt ist; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.02.2014, - L 7 KA 68/12 -, jeweils in juris).

    Da die Ärzte des MVZ unterschiedlichen Arztgruppen angehören, ist (soweit die Ärzte den RLV-Regelungen unterworfen sind) hierfür die Summe der Fachgruppendurchschnittswerte (Fallzahlen) maßgeblich (ggf. entsprechend des Tätigkeitsumfangs der Ärzte gewichtet; vgl. LSG Bayern, Urteil vom 16.12.2015, - L 12 KA 121/14 -, in juris Rdnr. 35; dazu auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.02.2014, - L 7 KA 68/12 -, in juris Rdnr. 28).

  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 32/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.10.2016 - L 5 KA 773/13
    In der Anfangsphase vertragsärztlicher Tätigkeit (als "Wenigabrechner") unterdurchschnittlich abrechnende Praxen (Aufbau- bzw. Jungpraxen) müssen in effektiver und realistischer Weise zum Durchschnittsumsatz der Fachgruppe aufschließen können (vgl. BSG, Urteil vom 17.07.2013, - B 6 KA 32/12 R - Urteil vom 10.03.2004, - B 6 KA 3/03 R -, jeweils juris).

    Die Weitergeltung dieser Grundsätze - auch für die Zeit ab 2009 - ist durch die Einführung des RLV nicht in Frage gestellt worden; die Schutzbedürftigkeit der unterdurchschnittlich abrechnenden Praxen besteht unabhängig von der Art der Honorarverteilungsregelungen (BSG, a.a.O. sowie Urteil vom 05.06.2013, - B 6 KA 32/12 R -, in juris).

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 13/12 B

    Vertragsarzt - schuldhafte Pflichtverletzung - gerichtliche Überprüfung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.10.2016 - L 5 KA 773/13
    Sie betreffen Vorfragen, die Auswirkungen für mehrere Quartale haben, und können daher in einem eigenen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren - losgelöst von der Anfechtung eines konkreten Honorarbescheids - geklärt werden (BSG, Urteil vom 03.02.2010, - B 6 KA 31/08 R - Urteil vom 11.05.2011, - B 6 KA 2/10 R - Urteil vom 08.02.2012, - B 6 KA 14/11 R - Beschluss vom 15.08.2012, - B 6 KA 13/12 B -, alle in juris).
  • BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 2/10 R

    Vertragsarzt - Zulassung für mehrere Fachgebiete - Abrechnung des jeweiligen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.10.2016 - L 5 KA 773/13
    Sie betreffen Vorfragen, die Auswirkungen für mehrere Quartale haben, und können daher in einem eigenen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren - losgelöst von der Anfechtung eines konkreten Honorarbescheids - geklärt werden (BSG, Urteil vom 03.02.2010, - B 6 KA 31/08 R - Urteil vom 11.05.2011, - B 6 KA 2/10 R - Urteil vom 08.02.2012, - B 6 KA 14/11 R - Beschluss vom 15.08.2012, - B 6 KA 13/12 B -, alle in juris).
  • BSG, 10.12.2014 - B 6 KA 2/14 R

    Vergütung vertragszahnärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit der Festlegung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.10.2016 - L 5 KA 773/13
    Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage in der Sonderform der Bescheidungsklage (BSG, Urteil vom 10.12.2014, - B 6 KA 2/14 R - Urteil vom 30.10.2013, - B 6 KA 3/13 R - m.w.N., beide in juris) statthaft.
  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R

    Anfechtbarkeit gesonderter Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.10.2016 - L 5 KA 773/13
    Die Zuweisung des RLV stellt einen Verwaltungsakt (§ 31 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch, SGB X) dar, der gesondert angefochten bzw. dessen gesonderte Abänderung begehrt werden kann (BSG, Urteil vom 15.08.2012, - B 6 KA 38/11 R -, in juris).
  • BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 3/13 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Auflösung einer zahnärztlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.10.2016 - L 5 KA 773/13
    Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage in der Sonderform der Bescheidungsklage (BSG, Urteil vom 10.12.2014, - B 6 KA 2/14 R - Urteil vom 30.10.2013, - B 6 KA 3/13 R - m.w.N., beide in juris) statthaft.
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R

    Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.10.2016 - L 5 KA 773/13
    Sie betreffen Vorfragen, die Auswirkungen für mehrere Quartale haben, und können daher in einem eigenen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren - losgelöst von der Anfechtung eines konkreten Honorarbescheids - geklärt werden (BSG, Urteil vom 03.02.2010, - B 6 KA 31/08 R - Urteil vom 11.05.2011, - B 6 KA 2/10 R - Urteil vom 08.02.2012, - B 6 KA 14/11 R - Beschluss vom 15.08.2012, - B 6 KA 13/12 B -, alle in juris).
  • BSG, 08.02.2012 - B 6 KA 14/11 R

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - kein Verstoß einheitlicher Fallpunktzahlen

  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R

    Untergesetzlicher Normgeber

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 4/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsausschuss - Regelleistungsvolumen -

  • BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 3/03 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorarbegrenzung für Fallzahlsteigerung -

  • SG Stuttgart, 20.12.2011 - S 10 KA 7851/10

    Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg - Rechtswidrigkeit der

  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 47/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regelleistungsvolumina - Ausgleichzahlungen an

  • BSG, 24.01.2018 - B 6 KA 23/16 R

    Zuweisung eines höheren Regelleistungsvolumens an ein Medizinisches

    Dieser Gedanke steht hinter der Formulierung des SG, dass das MVZ "Wettbewerber am Markt" sei (vgl auch LSG Baden-Württemberg Urteil vom 5.10.2016 - L 5 KA 773/13 - MedR 2017, 418, 422) .
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2020 - L 5 KA 3935/18

    Vertragsärztliche Versorgung - Zuweisung eines Regelleistungsvolumens -

    Ein Vertragsarzt, der die Zuweisung eines Regelleistungsvolumens hat bestandskräftig werden lassen, ist an diese Festsetzung gebunden und kann im nachfolgenden Honorarstreitverfahren nicht mehr deren Fehlerhaftigkeit geltend machen (so schon BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R -, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 24.02.2016 - L 5 KA 1991/13 - und vom 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 -, jew. in juris).

    Aus der gesonderten Anfechtbarkeit der RLV-Zuweisung folgt, dass ein Vertragsarzt, der die Zuweisung eines RLV hat bestandskräftig werden lassen, an diese Festsetzung gebunden ist und im nachfolgenden Honorarstreitverfahren nicht mehr deren Fehlerhaftigkeit geltend machen kann (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - Urteile des erkennenden Senats vom 24.02.2016 - L 5 KA 1991/13 - und vom 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 -, jew. in juris; Beschlüsse des Senats vom 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14 - und vom 21.02.2017 - L 5 KA 332/15 -, n.v.).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.01.2017 - L 5 KA 2440/14
    Wie aus der in § 87b Abs. 5 Satz 2 SGB V a.F. für die Zuweisung des RLV angeordneten Geltung des § 85 Abs. 4 Satz 9 SGB V und der dortigen Bestimmung, dass Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung haben, die es nicht bedurft hätte, wenn die Zuweisung nur zusammen mit dem Honorarbescheid anfechtbar wäre, folgt, ist die Zuweisung des RLV gesondert anfechtbar (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - in juris, dort Rn. 10; Urteil des erkennenden Senats vom 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 -, in juris).

    Aus der gesonderten Anfechtbarkeit folgt, dass ein Vertragsarzt, der die Zuweisung eines RLV hat bestandskräftig werden lassen, an diese Festsetzung gebunden ist und im nachfolgenden Honorarstreitverfahren nicht mehr deren Fehlerhaftigkeit geltend machen kann (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - Urteile des erkennenden Senat vom 24.02.2016 - L 5 KA 1991/13 - und vom 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 -, jew. in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.04.2014 - L 5 KA 2436/14
    Wie aus der in § 87b Abs. 5 Satz 2 SGB V a.F. für die Zuweisung des RLV angeordneten Geltung des § 85 Abs. 4 Satz 9 SGB V und der dortigen Bestimmung, dass Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung haben, die es nicht bedurft hätte, wenn die Zuweisung nur zusammen mit dem Honorarbescheid anfechtbar wäre, folgt, ist die Zuweisung des RLV gesondert anfechtbar (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - in juris, dort Rn. 10; Urteil des erkennenden Senats vom 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 -, in juris).

    Aus der gesonderten Anfechtbarkeit folgt, dass ein Vertragsarzt, der die Zuweisung eines RLV hat bestandskräftig werden lassen, an diese Festsetzung gebunden ist und im nachfolgenden Honorarstreitverfahren nicht mehr deren Fehlerhaftigkeit geltend machen kann (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - Urteile des erkennenden Senat vom 24.02.2016 - L 5 KA 1991/13 - und vom 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 -, jew. in juris).

  • SG Marburg, 26.10.2016 - S 12 KA 59/15

    Vertragsarztrecht

    Die Bemessung des Zeitraums der Aufbauphase erfolgt im HVV durch dessen Vertragspartner bzw. in der Satzung über die Honorarverteilung durch die KV (vgl. BSG, Urt. v. 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R - BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5, juris Rdnr. 30; BSG, Urt. v. 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 2, juris Rdnr. 23; zusammenfassend LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 - www.sozialgerichtsbarkeit.de= juris Rdnr. 30).

    Von daher war auch nicht dem LSG Baden-Württemberg (Urt. v. 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 - a.a.O., Rdnr. 31) zu folgen, wonach es für die Einstufung von MVZ als Aufbau- bzw. Jungpraxis auf ihren Gründungszeitpunkt und nicht auf den Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung der unter Zulassungsverzicht in das MVZ eintretenden Ärzte ankommt.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2016 - L 5 KA 894/15
    Wie aus der in § 87b Abs. 5 Satz 2 SGB V a.F. für die Zuweisung des RLV angeordneten Geltung des § 85 Abs. 4 Satz 9 SGB V und der dortigen Bestimmung, dass Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung haben, die es nicht bedurft hätte, wenn die Zuweisung nur zusammen mit dem Honorarbescheid anfechtbar wäre, folgt, ist die Zuweisung des RLV gesondert anfechtbar (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - in juris, dort Rn. 10; Urteil des erkennenden Senats vom 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 -, in juris).

    Aus der gesonderten Anfechtbarkeit folgt, dass ein Vertragsarzt, der die Zuweisung eines RLV hat bestandskräftig werden lassen, an diese Festsetzung gebunden ist und im nachfolgenden Honorarstreitverfahren nicht mehr deren Fehlerhaftigkeit geltend machen kann (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - Urteile des erkennenden Senat vom 24.02.2016 - L 5 KA 1991/13 - und vom 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 -, jew. in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.12.2016 - L 5 KA 1896/14
    Wie aus der in § 87b Abs. 5 Satz 2 SGB V a.F. für die Zuweisung des RLV angeordneten Geltung des § 85 Abs. 4 Satz 9 SGB V und der dortigen Bestimmung, dass Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung haben, die es nicht bedurft hätte, wenn die Zuweisung nur zusammen mit dem Honorarbescheid anfechtbar wäre, folgt, ist die Zuweisung des RLV gesondert anfechtbar (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - in juris, dort Rn. 10; Urteil des erkennenden Senats vom 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 -, in juris).

    Aus der gesonderten Anfechtbarkeit folgt, dass ein Vertragsarzt, der die Zuweisung eines RLV hat bestandskräftig werden lassen, an diese Festsetzung gebunden ist und im nachfolgenden Honorarstreitverfahren nicht mehr deren Fehlerhaftigkeit geltend machen kann (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - Urteile des erkennenden Senat vom 24.02.2016 - L 5 KA 1991/13 - und vom 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 -, jew. in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.12.2016 - L 5 KA 1867/14
    Wie aus der in § 87b Abs. 5 Satz 2 SGB V a.F. für die Zuweisung des RLV angeordneten Geltung des § 85 Abs. 4 Satz 9 SGB V und der dortigen Bestimmung, dass Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung haben, die es nicht bedurft hätte, wenn die Zuweisung nur zusammen mit dem Honorarbescheid anfechtbar wäre, folgt, ist die Zuweisung des RLV gesondert anfechtbar (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - in juris, dort Rn. 10; Urteil des erkennenden Senats vom 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 -, in juris).

    Aus der gesonderten Anfechtbarkeit folgt, dass ein Vertragsarzt, der die Zuweisung eines RLV hat bestandskräftig werden lassen, an diese Festsetzung gebunden ist und im nachfolgenden Honorarstreitverfahren nicht mehr deren Fehlerhaftigkeit geltend machen kann (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - Urteile des erkennenden Senat vom 24.02.2016 - L 5 KA 1991/13 - und vom 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 -, jew. in juris).

  • SG Marburg, 04.01.2021 - S 12 KA 3/18

    Vertragsarztrecht

    Die Bemessung des Zeitraums der Aufbauphase erfolgt im HVV durch dessen Vertragspartner bzw. in der Satzung über die Honorarverteilung durch die KV (vgl. BSG, Urt. v. 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R - BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5, juris Rdnr. 30; BSG, Urt. v. 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 2, juris Rdnr. 23; zusammenfassend LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris Rdnr. 30).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 5 KA 332/15
    Aus der gesonderten Anfechtbarkeit der RLV-Zuweisung folgt, dass ein Vertragsarzt, der die Zuweisung eines RLV hat bestandskräftig werden lassen, an diese Festsetzung gebunden ist und im nachfolgenden Honorarstreitverfahren nicht mehr deren Fehlerhaftigkeit geltend machen kann (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R - Urteile des erkennenden Senat vom 24.02.2016 - L 5 KA 1991/13 - und vom 05.10.2016 - L 5 KA 773/13 -, jew. in juris).
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