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   LSG Rheinland-Pfalz, 07.02.2008 - L 5 KNK 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,33637
LSG Rheinland-Pfalz, 07.02.2008 - L 5 KNK 1/07 (https://dejure.org/2008,33637)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.02.2008 - L 5 KNK 1/07 (https://dejure.org/2008,33637)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - L 5 KNK 1/07 (https://dejure.org/2008,33637)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Keine Kürzung der Krankenhaus-Verweildauer um nicht notwendige Tage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kürzung der Vergütung für eine stationäre Krankenhausbehandlung bei Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • SG Hannover, 16.11.2009 - S 19 KR 351/09
    Die Klägerin vertrat ursprünglich unter Bezugnahme auf die Ent-scheidung des LSG Rheinland Pfalz vom 07. Februar 2008 (L 5 KNK 1/07) die Ansicht, dass allein auf die tatsächliche Verweildauer abzustellen sei, ohne das die Beklagte dies im Einzelnen prüfen könne.

    Vor diesem Hintergrund kann die Kammer auch nicht der entgegenstehenden Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz folgen (Urteil vom 07.02.2008, L 5 KNK 1/07), die sich im Widerspruch zur Rechtspre-chung des Bundessozialgerichts befindet und von diesem zwischenzeitliche aufgehoben wurde.

  • SG Hannover, 22.12.2009 - S 19 KR 522/09
    Hierzu verweist sie auf eine Entscheidung des Landessozial-gerichts Rheinland-Pfalz (L 5 KNK 1/07).

    Nur ergänzend kann das Gericht hiernach darauf hinweisen, dass die von der Klägerin in Bezug genommene Rechtsprechung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (L 5 KNK 1/07) von der erkennenden Kammer nicht geteilt wird (Urteil vom 04.05.2009, S 19 KR 371/08) und vom Bundessozialgericht auch zwischenzeitlich aufgehoben wurde (Urteil vom 30.06.2009, B 1 KR 24/08 R).

  • SG Hannover, 17.11.2009 - S 19 KR 522/09
    Hierzu verweist sie auf eine Entscheidung des Landessozial-gerichts Rheinland-Pfalz (L 5 KNK 1/07).

    Nur ergänzend kann das Gericht hiernach darauf hinweisen, dass die von der Klägerin in Bezug genommene Rechtsprechung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (L 5 KNK 1/07) von der erkennenden Kammer nicht geteilt wird (Urteil vom 04.05.2009, S 19 KR 371/08) und vom Bundessozialgericht auch zwischenzeitlich aufgehoben wurde (Urteil vom 30.06.2009, B 1 KR 24/08 R).

  • SG Hannover, 14.12.2009 - S 19 KR 931/08
    Die Klägerin stützt sich ferner auf die Entscheidung des LSG Rheinland Pfalz vom 07. Februar 2008 (L 5 KNK 1/07) wonach es nicht auf die medizinisch notwendige Verweildauer, sondern allein auf die tatsächliche Verweildauer ankomme.

    Die Klägerin kann sich auch nicht auf die Rechtsprechung des LSG Rheinland-Pfalz (Ur-teil vom 07.02.2008, L 5 KNK 1/07) stützen.

  • SG Hannover, 11.12.2009 - S 19 KR 332/09
    Vor diesem Hintergrund kann die Kammer auch nicht der entgegenstehenden Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz folgen (Urteil vom 07.02.2008, L 5 KNK 1/07), die sich im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts befindet und von diesem zwischenzeitlich aufgehoben wurde.
  • SG Hildesheim, 05.05.2011 - S 22 KR 154/07
    Die insoweit ersichtliche Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Februar 2008 (Az.: L 5 KNK 1/07) wurde vom Bundessozialgericht mit Urteil vom 30. Juni 2009 (Az.: B 1 KR 24/08 R) aufgehoben.
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