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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2010 - L 5 KR 105/09   

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https://dejure.org/2010,10544
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2010 - L 5 KR 105/09 (https://dejure.org/2010,10544)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.08.2010 - L 5 KR 105/09 (https://dejure.org/2010,10544)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. August 2010 - L 5 KR 105/09 (https://dejure.org/2010,10544)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.09.2002 - B 3 KR 2/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Genehmigung - Versorgungsvertrag

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2010 - L 5 KR 105/09
    Dabei handelt es sich nicht um eine Genehmigung i.S.d. § 184 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sondern um die Auftragserteilung im konkreten Leistungsfall, die gleichzeitig den Umfang des Auftrages festlegt (BSG, Urteil v. 24.09.2002 - B 3 KR 2/02 R =, SozR 3-2500 § 132a Nr. 3, juris Rdn. 15).

    Angesichts des Umstandes, dass Krankenkassen bestimmen können, in welchem Umfang sie Leistungserbringer zur Erfüllung ihrer Sachleistungsverpflichtung heranziehen, handelt derjenige, der außerhalb des erteilten Auftrags tätig wird, ohne rechtliche Grundlage und damit grundsätzlich ohne Anspruch auf eine Vergütung (BSG, Urteil v. 24.09.2002, a.a.O.).

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung von Leistungen nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2010 - L 5 KR 105/09
    Auch ein Anspruch aus bereicherungsrechtlichen Grundsätzen (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB analog) kommt - wie das SG bereits zutreffend ausgeführt hat - nicht in Betracht (vgl. auch BSG, Urteil v. 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R, SozR 4-2500 § 132a Nr. 1).
  • SG Kassel, 07.04.2011 - S 12 KR 150/09

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Anspruch eines Pflegedienstes auf

    Ein Anspruch eines Pflegedienstes auf Vergütung erbrachter Leistungen der häuslichen Krankenpflege entsteht grundsätzlich nur, wenn die Krankenkasse diese genehmigt hat, wobei es sich um eine Auftragserteilung gegenüber dem Pflegedienst im konkreten Leistungsfall handelt, die gleichzeitig den Umfang des Auftrages festlegt, also auch erst mit der Genehmigung ein wirksamer Auftrag vorliegt, im Rahmen dessen der Pflegedienst tätig werden kann (Anlehnung an Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. August 2010, L 5 KR 105/09).

    19 Zum fehlenden Verzug sei zunächst auszuführen, dass ein Anspruch eines Pflegedienstes auf Vergütung erbrachter Leistungen der häuslichen Krankenpflege mit der Rechtsprechung u.a. des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 26. August 2010, L 5 KR 105/09 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG) zunächst grundsätzlich nur entsteht, wenn die Krankenkasse diese genehmigt hat, wobei es sich um eine Auftragserteilung gegenüber dem Pflegedienst im konkreten Leistungsfall handelt, die gleichzeitig den Umfang des Auftrages festlegt, also auch erst mit der Genehmigung ein wirksamer Auftrag vorliegt, im Rahmen dessen der Pflegedienst tätig werden kann.

  • SG Kassel, 07.04.2011 - S 12 KR 321/09

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Anspruch eines Pflegedienstes auf

    Ein Anspruch eines Pflegedienstes auf Vergütung erbrachter Leistungen der häuslichen Krankenpflege entsteht grundsätzlich nur, wenn die Krankenkasse diese genehmigt hat, wobei es sich um eine Auftragserteilung gegenüber dem Pflegedienst im konkreten Leistungsfall handelt, die gleichzeitig den Umfang des Auftrages festlegt, also auch erst mit der Genehmigung ein wirksamer Auftrag vorliegt, im Rahmen dessen der Pflegedienst tätig werden kann (Anlehnung an Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. August 2010, L 5 KR 105/09).

    16 Zu letzterem sei zunächst auszuführen, dass ein Anspruch eines Pflegedienstes auf Vergütung erbrachter Leistungen der häuslichen Krankenpflege mit der Rechtsprechung u.a. des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 26. August 2010, L 5 KR 105/09 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG) zunächst grundsätzlich nur entsteht, wenn die Krankenkasse diese genehmigt hat, wobei es sich um eine Auftragserteilung gegenüber dem Pflegedienst im konkreten Leistungsfall handelt, die gleichzeitig den Umfang des Auftrages festlegt, also auch erst mit der Genehmigung ein wirksamer Auftrag vorliegt, im Rahmen dessen der Pflegedienst tätig werden kann.

  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2017 - L 5 KR 293/16
    Weil die Krankenkasse bestimmt, in welchem Umfang sie Leistungserbringer zur Erfüllung ihrer Sachleistungsverpflichtung heranzieht, handelt derjenige, der ohne oder außerhalb des erteilten Auftrags tätig wird, ohne rechtliche Grundlage und damit ohne Anspruch auf eine Vergütung (BSG, Urteil vom 24.09.2002, a.a.O., Rn. 15; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.08.2010 - L 5 KR 105/09 -, in juris).
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