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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2003 - L 5 KR 120/02   

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https://dejure.org/2003,13912
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2003 - L 5 KR 120/02 (https://dejure.org/2003,13912)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.10.2003 - L 5 KR 120/02 (https://dejure.org/2003,13912)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - L 5 KR 120/02 (https://dejure.org/2003,13912)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Kosten für Behandlungsmaßnahmen zur Durchführung einer künstlichen Befruchtung durch die gesetzliche Krankenversicherung; Erfordernis eines Kausalzusammenhangs zwischen der Selbstbeschaffung der Leistung und der Ablehnung der Krankenkasse; Anspruch auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.12.1997 - 1 RK 23/95

    Mehraufwendungen für Diät- oder Krankenkost

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2003 - L 5 KR 120/02
    Da der Kostenerstattungsanspruch an die Stelle eines an sich gegebenen Sachleistungsanspruchs tritt, kann er nur bestehen, soweit die selbstbeschaffte Leistung ihrer Art nach zu den Leistungen gehört, welche die gesetzlichen Krankenkassen als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 09.12.1997, Az.: 1 RK 23/95, SozR 3-2500 § 27 Nr. 9; BSG Urteil vom 28.03.2000, B 1 KR 11/98 R, SozR 3-2500 § 135 Nr. 14).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2003 - L 5 KR 120/02
    Dies bedeutet, dass grundsätzlich die Selbstbeschaffung der Leistung kausal auf der Ablehnung der Krankenkasse beruhen muss (vergl. dazu z.B. Bundessozialgericht, Beschluss vom 15.04.1997, SozR 3-2500 § 13 Nr. 15 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2003 - L 5 KR 120/02
    Da der Kostenerstattungsanspruch an die Stelle eines an sich gegebenen Sachleistungsanspruchs tritt, kann er nur bestehen, soweit die selbstbeschaffte Leistung ihrer Art nach zu den Leistungen gehört, welche die gesetzlichen Krankenkassen als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 09.12.1997, Az.: 1 RK 23/95, SozR 3-2500 § 27 Nr. 9; BSG Urteil vom 28.03.2000, B 1 KR 11/98 R, SozR 3-2500 § 135 Nr. 14).
  • BFH, 28.07.2005 - III R 30/03

    Kein Abzug von Aufwendungen für künstliche Befruchtungen einer unverheirateten

    Nach der Rechtsprechung der LSG ist diese Beschränkung verfassungsgemäß; der Gesetzgeber sei nicht verpflichtet, die Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften im Rahmen des § 27a SGB V den Partnern einer Ehe gleichzustellen (z.B. Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern in E-LSG KR-215; Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 30. Oktober 2002 L 4 KR 61/01, E-LSG KR 234, und in NZS 2004, 101; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Oktober 2003 L 5 KR 120/02, juris, Nichtzulassungsbeschwerde durch BSG-Beschluss vom 7. Januar 2005 B 1 KR 93/03 B als unzulässig verworfen, n.v., juris).
  • FG Münster, 27.04.2005 - 1 K 7062/01

    Krankheitskosten; künstliche Befruchtung

    Die eingelegte Berufung wies das Landessozialgericht ... durch Urteil vom 23.10.2003 (L 5 KR 120/02) zurück.
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