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   LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2005 - L 5 KR 122/04   

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https://dejure.org/2005,16789
LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2005 - L 5 KR 122/04 (https://dejure.org/2005,16789)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.02.2005 - L 5 KR 122/04 (https://dejure.org/2005,16789)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - L 5 KR 122/04 (https://dejure.org/2005,16789)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme für eine Rettungstransportfahrt; Heranziehung des Betrachterhorizontes der Laiensphäre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss Rettungswagen bezahlen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R

    Vertragliche Vereinbarung Voraussetzung für Sachleistungsprinzip in der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2005 - L 5 KR 122/04
    Diese Fahrkosten stellen eine Sachleistung dar, nicht aber einen originären Kostenerstattungsanspruch (BSG, Urteil vom 3. November 1999, B 3 KR 4/99 R, SozR 3-2500 § 60 Nr. 4), auf den die Kostenerstattungsregelung des § 13 SGB V anwendbar ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - L 5 KR 25/97

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2005 - L 5 KR 122/04
    Anderenfalls ließe sich die Regelung in Satz 3 der Vorschrift in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung des Gesetzes vom 23. Juni 1997, BGBl. I, 1520 nicht erklären (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Dezember 1998, L 5 KR 25/97, Breithaupt 1999, 395).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - L 11 KR 23/07

    Krankenversicherung

    Da sich die "Notwendigkeit" auf die Leistung der Krankenkasse bezieht, ist auch die Erwägung, für die Notwendigkeit sei auf eine subjektive Betrachtungsweise aus Sicht eines Laien abzustellen (so das LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.02.2005 - L 5 KR 122/04, dem auch das Sozialgericht gefolgt ist), unbehelflich, weil dabei offen bleibt, in Bezug auf welche Leistung der Krankenkasse die - tatsächlich nicht durchgeführte - "Fahrt" notwendig gewesen sein soll.
  • VG Bremen, 15.03.2007 - 2 K 1962/06

    Kosten für Rettungseinsatz der Feuerwehr. Unmittelbare Haftung einer gesetzlichen

    Auch hier ist allein auf den subjektiven Betrachterhorizont abzustellen (vgl. auch Urteil des LSG Schleswig-Holstein v. 15.02.2005 AZ: L 5 KR 122/04).".
  • SG Aachen, 16.01.2007 - S 13 KR 68/06

    Krankenversicherung

    Die Kammer schließt sich insofern in vollem Umfang den Erwägungen des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts im Urteil vom 15.02.2005 (L 5 KR 122/04) an.
  • AG Coesfeld, 21.05.2008 - 4 C 35/08
    Die Frage der Kostenübernahme für sog. "Fehlfahrten" ist bislang höchstrichterlich nicht geklärt (SG Aachen, S 13 KR 68/06; LSG Schleswig Holstein, L 5 KR 122/04).
  • OVG Sachsen, 20.01.2012 - 5 A 263/09

    Widerruf einer Klagerücknahmeerklärung, Grundsatz von Treu und Glauben

    Das Verwaltungsgericht habe auf der Grundlage des Urteils des Sozialgerichts Aachen vom 16. Januar 2007 (S 13 KR 68/06) und des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 15. Februar 2005 (L 5 KR 122/04) die Ansicht vertreten, die Klägerin habe gegen ihre Krankenkasse einen Anspruch auf Kostenerstattung bzw. Kostenfreihaltung für den Rettungsdiensteinsatz gemäß § 13 Abs. 3 SGB V. Die in diesen Urteilen vertretene Auffassung, der Betroffene habe auch bei einer Fehlfahrt einen Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten aus § 60 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V, habe das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 2. November 2007 (B 1 KR 4/07 R) nicht geteilt und einen Fahrtkostenerstattungsanspruch gegen die gesetzliche Krankenkasse nur für den Fall bejaht, dass ein - medizinisch notwendiger - Krankentransport auch tatsächlich in Anspruch genommen worden sei.
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