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   LSG Rheinland-Pfalz, 21.02.2008 - L 5 KR 129/07   

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https://dejure.org/2008,3004
LSG Rheinland-Pfalz, 21.02.2008 - L 5 KR 129/07 (https://dejure.org/2008,3004)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.02.2008 - L 5 KR 129/07 (https://dejure.org/2008,3004)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - L 5 KR 129/07 (https://dejure.org/2008,3004)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenerstattung durch die Krankenkasse für ein Rollstuhlrückhaltesystem (Kraftknoten)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung einer Krankenkasse zur Gewährung eines Kraftknotens an einen im Rollstuhl sitzenden Menschen als Zubehör zu dem Rollstuhl; Anspruch auf Versorgung eines Behindertentransportkraftwagens mit einem Rollstuhlrückhaltesystem (Kraftknoten); Folgen einer ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Versorgung mit einem Rollstuhlrückhaltesystem für Behindertentransportkraftwagen (Kraftknoten); Ablehnung der Versorgung mit einem fortschrittlicheren Hilfsmittel mit Verweis auf den bisher erreichten Versorgungsstandard als ausreichend; Verringerung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Sozialrecht: Anspruch auf Zubehör für Rollstuhl

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Zubehör für Rollstuhl; Krankenversicherungsrecht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Zubehör für Rollstuhl

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenkasse muss Kosten für Rollstuhlzubehör zahlen - Zusatzkosten zur Sicherung der Grundbedürfnisse des täglichen Leben sind kostenübernahmefähig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Körperbehinderte Schüler haben Anspruch auf Zubehör für Rollstuhl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Hilfsmittelausstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem bei Schulbesuch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 97
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.02.2008 - L 5 KR 129/07
    Zudem sei auch das Bedürfnis, bei Krankheit oder Behinderung Ärzte und Therapeuten aufzusuchen, zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens zu rechnen (Hinweis auf BSG 16.9.2004 aaO).

    Solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig iS eines Gleichziehens mit einem gesunden Menschen erreicht ist, kann die Versorgung mit einem fortschrittlicheren Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend (BSG 16.9.2004 - B 3 KR 20/04 R Rn 12).

    Maßgebend ist, ob das Hilfsmittel (bzw das Zubehör) deutliche Vorteile gegenüber der von der Krankenkasse gewährten Versorgung bietet (vgl BSG 16.9.2004 aaO juris Rn 13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2007 - L 2 KN 209/05

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.02.2008 - L 5 KR 129/07
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Krankenkasse, wie vorliegend, für jedwede Art von Kraftknotensystemen ihre Leistungspflicht verneint hat (LSG Nordrhein-Westfalen 14.6.2007 - L 2 KN 209/05 KR, juris Rn 27).

    Die rechtlichen Voraussetzungen eines Anspruchs auf ein solches Zubehör stimmen mit dem Anspruch auf das Hilfsmittel selbst überein (LSG Nordrhein-Westfalen 14.6.2007 aaO juris Rn 38).

  • BSG, 02.08.1979 - 11 RK 7/78

    Hilfsmittel iS der KV - Ausgleichswirkung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.02.2008 - L 5 KR 129/07
    Insbesondere bei schulpflichtigen Kindern schließe der Lebensbereich, in dem ihnen die Fortbewegung mittels des Krankenfahrzeuges ermöglicht werden müsse, den Schulort ein (Hinweis auf BSG 2.8.1979 - 11 RK 7/78).

    Die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels (bzw eines Zubehörs zu einem solchen) zur Befriedigung eines Grundbedürfnisses kann sich in einem derartigen Fall auch durch die Notwendigkeit des regelmäßigen Transports zur Schule ergeben (BSG 2.8.1979 - 11 RK 7/78, SozR 2200 § 182b Nr. 13; LSG Nordrhein-Westfalen aaO juris Rn 44).

  • LSG Bayern, 09.11.2006 - L 4 KR 249/05

    Keine Leistungspflicht der Krankenkasse für Kraft-Knoten-System

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.02.2008 - L 5 KR 129/07
    Im vorliegenden Fall erfolgten die Fahrten zudem durch Behindertenfahrdienste, die für den sicheren Transport der ihnen anvertrauten Passagiere zu sorgen hätten (Hinweis auf Bayerisches LSG 9.11.2006 - L 4 KR 249/05).

    In einem solchen Fall kann die Bewilligung des Hilfsmittels (bzw des Zubehörs) nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dieses gewährleiste keinen völligen Behinderungsausgleich im Vergleich zu einem Gesunden (a.A. offenbar Bayerisches LSG 9.1.2007 - L 5 KR 41/06; vgl auch Bayerisches LSG 9.11.2006 - L 4 KR 249/05).

  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.02.2008 - L 5 KR 129/07
    Zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheiden, (elementare) Körperpflege, selbstständiges Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums, das auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und dabei insbesondere die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens umfasst (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 3).
  • LSG Bayern, 09.01.2007 - L 5 KR 41/06

    Kraftknotensystem - Keine Leistungspflicht der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.02.2008 - L 5 KR 129/07
    In einem solchen Fall kann die Bewilligung des Hilfsmittels (bzw des Zubehörs) nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dieses gewährleiste keinen völligen Behinderungsausgleich im Vergleich zu einem Gesunden (a.A. offenbar Bayerisches LSG 9.1.2007 - L 5 KR 41/06; vgl auch Bayerisches LSG 9.11.2006 - L 4 KR 249/05).
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.02.2008 - L 5 KR 129/07
    Durch Bescheid vom 23.6.2005 und Widerspruchsbescheid vom 15.12.2005 lehnte die Beklagte die Gewährung des Kraftknotens als Sachleistung ab und legte zur Begründung dar: Als Kfz-Zusatzgerät sei der Kraftknoten kein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (Hinweis auf Bundessozialgericht - BSG - 6.8.1998 - B 3 KR 3/97 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 29).
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 13/03 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Personalcomputer - Notebook - allgemeines

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.02.2008 - L 5 KR 129/07
    Zwar habe das BSG mehrfach die Teilnahme am Schulunterricht als Grundbedürfnis genannt, aber nur im Zusammenhang mit dem Erwerb einer elementaren Schulausbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht oder der Sonderschulpflicht (Hinweis auf BSG 22.7.2004 - B 3 KR 13/03 R).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94

    Farberkennungsgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.02.2008 - L 5 KR 129/07
    Gegenstand des Behinderungsausgleichs sind zunächst solche Hilfsmittel, die auf den Ausgleich der Behinderung selbst gerichtet sind, also zum unmittelbaren Ersatz der ausgefallenen Funktionen dienen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.02.2008 - L 5 KR 129/07
    Ein solcher Kontakt falle, ebenso wie ein Arztbesuch (Hinweis auf BSG 16.9.2004 - B 3 KR 19/03 R), in den Bereich der Grundbedürfnisse.
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