Rechtsprechung
   LSG Bayern, 04.10.2011 - L 5 KR 14/11   

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LSG Bayern, 04.10.2011 - L 5 KR 14/11 (https://dejure.org/2011,5141)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.10.2011 - L 5 KR 14/11 (https://dejure.org/2011,5141)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. Oktober 2011 - L 5 KR 14/11 (https://dejure.org/2011,5141)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung - Ausschlusswirkung des § 275 Abs 1c SGB 5 - zeitnahe Durchführung der Prüfung - Unzulässigkeit eines Zeitraumes von acht Monaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnungsprüfung bei Krankenhausleistungen; zeitnahe Durchführung der Prüfung; Herausgabe medizinischer Unterlagen nach Ablauf eines Zeitraumes von acht Monaten

  • medcontroller.de
  • medizinrecht-ra-mohr.de PDF

    Eine Überprüfung einer Krankenhausbehandlung 8 Monate nach Rechnungsstellung ist nicht mehr zeitnah im Sinne des § 275 Abs. 1c Satz 1 SGB V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnungsprüfung bei Krankenhausleistungen; zeitnahe Durchführung der Prüfung; Herausgabe medizinischer Unterlagen nach Ablauf eines Zeitraumes von acht Monaten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Krankenhausrecht: Überprüfung von Krankenhausabrechnungen nicht mehr zeitnah, wenn knapp acht Monate ungenutzt verstrichen sind.

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Begriff der "Zeitnähe" bei der MDK-Abrechnungsprüfung in Krankenhäusern konkretisiert

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 01.08.1991 - 6 RKa 9/89

    Verjährung von Erstattungsansprüchen

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2011 - L 5 KR 14/11
    Dabei wäre Rechtsgrundlage des in der zweiten Stufe eventuell weiter zu verfolgenden Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung ein allgemeiner öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch in Rechtsanalogie zu §§ 45 Abs. 1 SGB I, 113 Abs. 1 SGB X (BSGE 69, 158 = SozR 3-1300 § 113 Nr. 1; SozR 3-1200 § 45 Nr. 8).

    Dieser beträgt für den für eine Rückerstattung der Vergütung anzuwendenden allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch in Rechtsanalogie zu §§ 45 Abs. 1 SGB I, 113 Abs. 1 SGB X (BSGE 69, 158 = SozR 3-1300 § 113 Nr. 1; SozR 3-1200 § 45 Nr. 8) vier Jahre (vgl auch die entsprechende Verjährungsfrist § 25 SGB IV für Beitragsansprüche).

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R

    Verpflichtung des Krankenhauses zur Herausgabe medizinischer Unterlagen an den

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2011 - L 5 KR 14/11
    Das Begehren auf Herausgabe von medizinischen Unterlagen an den Beigeladenen sowie auf Begleichung etwaiger sich aus dessen Begutachtung ergebender Rückforderungsansprüche hat die Klägerin zutreffend im Wege der auch in der Sozialgerichtsbarkeit nach § 202 SGG iVm § 254 ZPO zulässigen Stufenklage verfolgt (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 56 RdNr 5; BSG Urteil vom 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R, RdNr 12 - zitiert nach juris).

    Dieser wäre gewissermaßen das Spiegelbild des Vergütungsanspruches der Beklagten, welcher gemäß § 109 Abs. 4 Satz SGB V iVm § 7 Satz 1 Nr. 1 KHEntgG in Verbindung mit der maßgeblichen Pflegesatzvereinbarung mit Aufnahme und Behandlung des H.L. entstanden ist (vgl. BSG-Urteil vom 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R).

  • BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 6/99 R

    Krankenhausbehandlung - Vergütungsanspruch - Krankenhaus - Krankenkasse -

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2011 - L 5 KR 14/11
    Dabei wäre Rechtsgrundlage des in der zweiten Stufe eventuell weiter zu verfolgenden Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung ein allgemeiner öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch in Rechtsanalogie zu §§ 45 Abs. 1 SGB I, 113 Abs. 1 SGB X (BSGE 69, 158 = SozR 3-1300 § 113 Nr. 1; SozR 3-1200 § 45 Nr. 8).

    Dieser beträgt für den für eine Rückerstattung der Vergütung anzuwendenden allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch in Rechtsanalogie zu §§ 45 Abs. 1 SGB I, 113 Abs. 1 SGB X (BSGE 69, 158 = SozR 3-1300 § 113 Nr. 1; SozR 3-1200 § 45 Nr. 8) vier Jahre (vgl auch die entsprechende Verjährungsfrist § 25 SGB IV für Beitragsansprüche).

  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - Abgrenzung zwischen stationärer Krankenhausbehandlung und

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2011 - L 5 KR 14/11
    Die hieraus folgenden wechselseitigen Obhutspflichten, die als Ausprägung des Prinzips von Treu und Glauben gelten können (vgl. BSG-Urteil vom 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R; BSG-Urteil vom 17.07.2008 - B 3 KR 14/07 R, BSG-Urteil vom 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R), haben sich in einem Beschleunigungsgebot niedergeschlagen (Ausgangspunkt: "Berlinfälle" Urteil vom 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R, NZS 2003, 28; Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R NZS 2010, 627).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2011 - L 5 KR 14/11
    Die hieraus folgenden wechselseitigen Obhutspflichten, die als Ausprägung des Prinzips von Treu und Glauben gelten können (vgl. BSG-Urteil vom 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R; BSG-Urteil vom 17.07.2008 - B 3 KR 14/07 R, BSG-Urteil vom 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R), haben sich in einem Beschleunigungsgebot niedergeschlagen (Ausgangspunkt: "Berlinfälle" Urteil vom 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R, NZS 2003, 28; Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R NZS 2010, 627).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R

    Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2011 - L 5 KR 14/11
    In Abrechnungsstreitigkeiten wie hier trägt die Klinik die objektive Beweislast für ihren Vergütungsanspruch (BSG Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R).
  • BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Ersetzung des Verzugsschadens bei verspäteter

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2011 - L 5 KR 14/11
    Die hieraus folgenden wechselseitigen Obhutspflichten, die als Ausprägung des Prinzips von Treu und Glauben gelten können (vgl. BSG-Urteil vom 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R; BSG-Urteil vom 17.07.2008 - B 3 KR 14/07 R, BSG-Urteil vom 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R), haben sich in einem Beschleunigungsgebot niedergeschlagen (Ausgangspunkt: "Berlinfälle" Urteil vom 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R, NZS 2003, 28; Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R NZS 2010, 627).
  • BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R

    Krankenversicherung - Sondennahrung gehört zu den Gegenständen iS von § 31 Abs 1

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2011 - L 5 KR 14/11
    Die hieraus folgenden wechselseitigen Obhutspflichten, die als Ausprägung des Prinzips von Treu und Glauben gelten können (vgl. BSG-Urteil vom 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R; BSG-Urteil vom 17.07.2008 - B 3 KR 14/07 R, BSG-Urteil vom 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R), haben sich in einem Beschleunigungsgebot niedergeschlagen (Ausgangspunkt: "Berlinfälle" Urteil vom 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R, NZS 2003, 28; Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R NZS 2010, 627).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R

    Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2011 - L 5 KR 14/11
    Dafür ist im Wege der Sachverhaltsermittlung (§ 20 SGB X) es den Krankenkassen aus datenschutzrechtlichen Gründen verwehrt, selbst Einsicht in die Behandlungsunterlagen zu nehmen (BSG-Urteil vom 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R - NJW 2003, 845).
  • LSG Bayern, 23.05.2011 - L 5 KR 82/11

    Krankenversicherung - Prüfung von Krankenhausrechnungen - Krankenkasse -

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2011 - L 5 KR 14/11
    Dieses Ergebnis entspricht der Stellung des MDK als "Beratungsdienst in der Verantwortung der Krankenkassen" (BT-Drs. 11/2237 Seite 187, zitiert nach Hauck/Noftz, SGB V M 010), der lediglich eine "gutachtliche Stellungnahme" gemäß § 275 Abs. 1 letzter Halbsatz SGB V abzugeben hat (vgl Bayer. LSG Beschluss vom 23.05.2011 - L 5 KR 82/11 B ER; anders noch BSG Urteil vom 28.09.2006 - B 3 KR 23/05 R).
  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 23/05 R

    Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung - Auslegung

  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R

    Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung -

  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R

    (Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

    Wesentlich ist vielmehr, ob er seinen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen hinreichend nachgekommen ist und ob - was vorliegend nicht zu entscheiden ist - etwaige Fehler des MDK bei der Einleitung oder Durchführung des Prüfverfahrens zur Folge haben, dass eine Krankenkasse im Vergütungsstreit mit Einwendungen gegen die Richtigkeit der Krankenhausabrechnung ausgeschlossen ist (zu dieser Fragestellung vgl Bayerisches LSG Urteil vom 4.10.2011 - L 5 KR 14/11 - GesR 2012, 108; Revision anhängig unter B 1 KR 24/11 R) .
  • SG Berlin, 11.01.2012 - S 36 KR 242/11

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses wegen stationärer

    Im Rahmen der von § 275 Abs. 1c S 1 SGB 5 geforderten zeitnahen Durchführung der Prüfung ist der Krankenkasse ein Verschulden des MDK nicht zurechenbar (vgl BSG vom 28.9.2006 - B 3 KR 23/05 R = SozR 4-2500 § 112 Nr. 6; entgegen LSG München vom 4.10.2011 - L 5 KR 14/11 = KH 2012, 47).

    Ob die 6-Wochen-Frist gemäß § 275 Abs. 1c Satz 2 SGB V entsprechend der Ansicht der Klägerin eine auch im Gerichtsverfahren zu beachtende Ausschlussfrist darstellt (bejahend u.a. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13.07.2011 - L 1 KR 501/10, Revision anhängig unter B 3 KR 14/11 R; Bayerisches LSG, Urteil vom 04.10.2011 - L 5 KR 14/11, juris Rdnr. 39; Revision anhängig unter B 1 KR 24/11 R; SG Darmstadt, Urteil vom 20.05.2010 - S 18 KR 344/08; SG Augsburg, Urteil vom 22.07.2009 - S 12 KR 35/09; SG Hamburg, Urteil vom 28.11.2011 - S 6 KR 1006/11; SG Dortmund, Urteil vom 22.07.2011 - S 8 KR 140/09; a.A. SG Braunschweig, Urteil vom 07.09.2010 - S 40 KR 504/07, alle Entscheidungen zitiert nach juris), kann insofern dahinstehen, weil die Beklagte diese Frist eingehalten hat.

    Unabhängig davon, bis zu welcher Dauer eine Prüfung noch als zeitnah anerkannt werden kann (vgl. dazu Bayerisches LSG, Urteil vom 04.10.2011 - L 5 KR 14/11, Revision anhängig unter B 1 KR 24/11 R), hat die Beklagte die ihr obliegenden gesetzlichen und vertraglichen Pflichten eingehalten.

  • SG Potsdam, 14.03.2013 - S 3 KR 407/10

    Klage eines Krankenhausträgers auf Zahlung der Behandlungskosten eines

    Zwar hat das Bayerische LSG in seiner Entscheidung vom 04. Oktober 2011; Az.: L 5 KR 14/11 aus seiner Sicht das Erfordernis der "Zeitnähe" im Sinne des § 275 Abs. 1c SGB V konkretisiert, der streitige Behandlungsfall ist aber nicht nach § 275 Abs. 1c SGB V zu beurteilen, da die Vorschrift zu diesem Behandlungsfall noch nicht in Kraft gesetzt war.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 5 KR 4740/15

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Abrechnungsbestimmungen des

    Außerdem habe sie das MDK-Prüfverfahren zwar rechtzeitig eingeleitet, die Prüfung sei jedoch bislang nicht durchgeführt worden (vgl. dazu: LSG Bayern, Urteil vom 04.10.2011, - L 5 KR 14/11 -, in juris: Überprüfung einer Krankenhausbehandlung 8 Monate nach Rechnungsstellung nicht mehr zeitnah i.S.d. § 275c Abs. 1c Satz 1 SGB V).
  • LSG Bayern, 12.05.2015 - L 5 KR 493/12

    Krankenhausabrechnungsstreit - Zur Fälligkeitsbestimmung nach

    Sie beruhen auf der Pflicht nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Krankhausentgeltgesetz zur Bestimmung zeitnaher Entgeltzahlung, entsprechend den in Bayern üblicherweise verwendeten Pflegesatzbestimmungen und - wie aus dem Aufdruck der Pflegesatzvereinbarung ersichtlich - auf der üblicherweise im Krankenhausbereich verwendeten Bayerischen-ARGE-Mustervereinbarung (Stand 24.01.2007; vgl. auch Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 04.10.2011 - L 5 KR 14/11).
  • LSG Bayern, 07.02.2012 - L 5 KR 344/11

    Krankenversicherung - Vergütung einer stationären Behandlung - Zahlungsanspruch

    Sie beruhen auf der Pflicht nach § 11 Abs. 1 Satz 3 KHEntgG zur Bestimmung zeitnaher Entgeltzahlung, entsprechen den in Bayern üblicherweise verwendeten Pflegesatzbestimmungen und - wie aus dem Aufdruck der Pflegesatzvereinbarung ersichtlich - auf der üblicherweise im Krankenhausbereich verwendeten Bayerischen ARGE Mustervereinbarung (Stand 24.01.2007; vgl. auch Bayer. LSG Urteil vom 04.10.2011 - L 5 KR 14/11).
  • LSG Bayern, 21.07.2015 - L 5 KR 92/15

    Krankenhausabrechnungsstreit, Pflegsatzvereinbarung Bayern, Streitwerthöhe bei

    Sie entsprechen den im Freistaat Bayern bereits vor den hier strittigen Fall über Jahre hinweg auch von der Beklagten praktizierten Pflegesatzbestimmungen und beruhen auf der üblicherweise im Krankenhausbereich verwendeten Bayerischen ARGE Mustervereinbarung (Stand 24.01.2007; vgl. auch Bayer. LSG Urteil vom 04.10.2011 - L 5 KR 14/11 sowie vom 07.02.2012 - L 5 KR 344/11).
  • LSG Saarland, 21.03.2012 - L 2 KR 57/11

    Krankenversicherung - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung -

    Bereits in der Gesetzesbegründung werden die wesentlichen Interessen benannt, die auf Seiten der Krankenhäuser berücksichtigt werden müssen, nämlich insbesondere die Gefahr einer sich verschlechternden Beweislage bei einer nicht zeitnahen Überprüfung, die Vermeidung eines erhöhten Aufwands und die Planungssicherheit (vgl. auch Bayrisches LSG, Urteil vom 04.10.2011 - L 5 KR 14/11 Rdnr. 34, 35).
  • LSG Saarland, 18.04.2012 - L 2 KR 24/11

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse

    Abweichend von § 92 Satz 1 SGG, wonach die Klage einen bestimmten Antrag enthalten soll, darf in diesem Fall der in seiner Höhe noch nicht feststehende Rückzahlungsanspruch bis zur Entscheidung über den Herausgabeanspruch unbeziffert bleiben (BSG aaO., LSG München, Urteil vom 4.10.2011, L 5 KR 14/11 Rdnr. 17).
  • LSG Saarland, 21.03.2012 - L 2 KR 72/11

    Parallelentscheidung zum Urteil des Senats vom selben Tag, L 2 KR 57/ 11 - 1.

    Bereits in der Gesetzesbegründung werden die wesentlichen Interessen benannt, die auf Seiten der Krankenhäuser berücksichtigt werden müssen, nämlich insbesondere die Gefahr einer sich verschlechternden Beweislage bei einer nicht zeitnahen Überprüfung, die Vermeidung eines erhöhten Aufwands und die Planungssicherheit (vgl. auch Bayrisches LSG, Urteil vom 04.10.2011 - L 5 KR 14/11 Rdnr. 34, 35).
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 5 KR 14/11   

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https://dejure.org/2012,8210
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 5 KR 14/11 (https://dejure.org/2012,8210)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.01.2012 - L 5 KR 14/11 (https://dejure.org/2012,8210)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - L 5 KR 14/11 (https://dejure.org/2012,8210)
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Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Apothekers für die Belieferung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 5 KR 14/11
    Nach Maßgabe dieser Voraussetzungen hat zwar hat die Klägerin die streitigen Arzneimittel gegenüber den beteiligten Apotheken vergütet und damit Leistungen erbracht, wobei es sich insbesondere auch aus Sicht der Apotheken um eine von der Klägerin veranlasste Leistung zur Erfüllung bestehender Zahlungsansprüche aus § 129 SGB V i.V.m. den zwischen den Apotheken und der Klägerin geltenden vertraglichen Regelungen (vgl. BSGE 106, 303 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 6, juris Rdn. 12) gehandelt hat.

    Denn der Vergütungsanspruch der Apotheken ist mit ordnungsgemäßer Abgabe der Arzneimittel erfolgt; ein die Klägerin zu Retaxierung berechtigender Verstoß insbesondere gegen Regelungen des Rahmenvertrages nach § 129 Abs. 2 SGB, des Vertrages nach § 129 Abs. 5 Satz 1 oder weiterer vertraglicher Abreden (vgl. hierzu BSGE 105, 157 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 5; BSGE 106, 303 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 6) ist dabei nicht zu erkennen.

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung ambulanter,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 5 KR 14/11
    Dies gilt allerdings nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 4-2500 § 39 Nr. 8 Rdn. 22) nur insoweit, als es sich um Leistungen handelt, die im Verhältnis zu der vom Krankenhaus zu erbringenden Hauptbehandlungsleistung lediglich ergänzende oder unterstützende Funktion haben.

    Nicht anwendbar ist § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntG/BPflV, wenn die Gesamtverantwortung für die Gesamtbehandlung vollständig bei dem Dritten liegt (vgl. BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 8 Rdn. 22; Sächsisches LSG, Urteil v. 30.04.2008 - L 1 KR 103/07, juris Rdn. 21).

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 5 KR 14/11
    Seine Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen entsprechen zwar, soweit sie nicht spezialgesetzlich geregelt sind, denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs (vgl. BSGE 102, 10 = SozR 4-2500 § 264 Nr. 2, Rdn. 27 m.w.N.).

    Deshalb kommt, sofern es in einer Rechtsbeziehung an einem rechtlichen Grund für die erbrachte Leistung fehlt, ein Erstattungsanspruch grundsätzlich nur zwischen den an dieser Rechtsbeziehung Beteiligten in Betracht - Grundsatz der Subsidiarität der Nichtleistungskondiktion gegenüber der Leistungskondiktion (vgl. BGHZ 137, 89, 95; BSGE 102, 10 = SozR 4-2500 § 264 Nr. 2, juris Rdn 27; Martinek in: jurisPK-BGB, § 812, Rdn. 103, m.w.N.).

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R

    Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 5 KR 14/11
    Denn der Vergütungsanspruch der Apotheken ist mit ordnungsgemäßer Abgabe der Arzneimittel erfolgt; ein die Klägerin zu Retaxierung berechtigender Verstoß insbesondere gegen Regelungen des Rahmenvertrages nach § 129 Abs. 2 SGB, des Vertrages nach § 129 Abs. 5 Satz 1 oder weiterer vertraglicher Abreden (vgl. hierzu BSGE 105, 157 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 5; BSGE 106, 303 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 6) ist dabei nicht zu erkennen.
  • BGH, 19.01.1984 - VII ZR 110/83

    Widerrufener Dauerauftrag - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Fehler im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 5 KR 14/11
    Bei der Behandlung von Vorgängen, an denen - wie hier - mehr als zwei Personen beteiligt sind, kommt es auf die Besonderheiten des Einzelfalls an, die für die sachgerechte bereicherungs- und erstattungsrechtliche Abwicklung derartiger Vorgänge zu berücksichtigen sind (BGHZ 89, 376, juris Rdn. 7; Martinek in: jurisPK-BGB, § 812, Rdn. 103, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 5 KR 14/11
    Deshalb kommt, sofern es in einer Rechtsbeziehung an einem rechtlichen Grund für die erbrachte Leistung fehlt, ein Erstattungsanspruch grundsätzlich nur zwischen den an dieser Rechtsbeziehung Beteiligten in Betracht - Grundsatz der Subsidiarität der Nichtleistungskondiktion gegenüber der Leistungskondiktion (vgl. BGHZ 137, 89, 95; BSGE 102, 10 = SozR 4-2500 § 264 Nr. 2, juris Rdn 27; Martinek in: jurisPK-BGB, § 812, Rdn. 103, m.w.N.).
  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 15/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Umfang der Vorleistung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 5 KR 14/11
    Über den Rahmen des Versorgungsauftrages hinaus sind Krankenhäuser nicht zu stationärer Behandlung verpflichtet und können Versicherte keine Krankenhausbehandlung verlangen (BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 7, juris Rdn. 17).
  • BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Beachtlichkeit von Einschränkungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 5 KR 14/11
    Gegen die Annahme einer Gesamtverantwortung der S Kliniken für die stationäre Komplexbehandlung der Versicherten spricht nicht, dass für die S Kliniken offensichtlich nur Fachabteilungen auf neurologisch-psychiatrischem Fachgebiet, und zwar Abteilungen für Neurologie, Allgemeine Psychiatrie (voll- und teilstationär), Kinder und Jugendpsychiatrie (voll- und teilstationär, Sprachheilbehandlung sowie ein kinderneurologisches Zentrum ausgewiesen sind und die Behandlung kardio-pulmonaler Erkrankungen damit nicht vom Versorgungsauftrag erfasst ist. Die konkreten Behandlungsmöglichkeiten eines Krankenhauses werden durch den ihm erteilten Versorgungsauftrag bestimmt. Dies richtet sich nach der Art der Beteiligung an der Krankenhausversorgung. Für Plankrankenhäuser (§ 108 Nr. 2 SGB V) - wie hier das Krankenhaus des Beklagten - sind primär der Krankenhausplan i.V.m. den Bescheiden zu seiner Durchführung nach § 6 KHG i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 3 KHG sowie sekundär ggf. ergänzende Vereinbarungen nach § 109 Abs. 1 Satz 4 SGB V beachtlich (BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 7; § 8 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 KHEntgG).
  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 5 KR 14/11
    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind enumerativ - u.a. in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BPflV - geregelt (vgl. BSG, Urteil v. 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R, juris Rdn. 59; Quaas/Dietz in: Dietz/Bofinger, Krankenhausfinanzierungsgesetz, Bundespflegesatzverordnung und Folgerecht, § 2 BPflV, Anm. II.1., S. 22b).
  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 5 KR 14/11
    Dies gilt namentlich für die Nichtanwendbarkeit der bereicherungsrechtlichen Vorschriften, denen öffentlich-rechtliche Wertungszusammenhänge entgegenstehen (vgl. BSG, Urteil v. 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R, juris Rdn. 11 m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 30.04.2008 - L 1 KR 103/07

    Ambulantes Operieren durch Niedergelassene im Krankenhaus

  • SG Fulda, 19.01.2010 - S 4 KR 495/06

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Bestimmung der Behandlungsberechtigung durch

  • Drs-Bund, 31.10.2007 - BT-Drs 16/6893
  • BSG, 16.07.1974 - 1 RA 183/73

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Wertersatz - Rentenversicherung -

  • BSG, 29.08.2023 - B 1 KR 18/22 R

    Darf eine während der stationären Behandlung fortgeführte ambulante

    Der Gesetzgeber hat bewusst auf die Regelung weiterer Fallgruppen unter Hinweis darauf verzichtet, dass die Abgrenzung interkurrenter Erkrankungen von der Erkrankung, die Anlass für die stationäre Behandlung war, wegen der Vielzahl der Fallgestaltungen generell schwierig ist (vgl BR-Drucks 381/94 S 27 zu der inhaltsgleichen Vorgängervorschrift in § 2 Abs. 2 Satz 3 BPflV; BSG vom 19.4.2016 - B 1 KR 34/15 R - SozR 4-5562 § 2 Nr. 1 RdNr 23 mwN; LSG Nordrhein-Westfalen vom 19.1.2012 - L 5 KR 14/11 - juris; Köbler in BeckOK KHR, Dettling/Gerlach, § 2 KHEntgG RdNr 40) .
  • SG Hamburg, 24.03.2017 - S 48 KR 1082/14

    Krankenversicherung - Vergütung für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern im

    Somit hat die Klägerin die Leistung als Dritte im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntgG und damit - rechtlich gesehen - nicht gegenüber dem versicherten Patienten, sondern gegenüber dem sie beauftragenden Krankenhaus (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Januar 2012 - L 5 KR 14/11 -, juris) erbracht.
  • SG Berlin, 15.05.2012 - S 172 AS 15085/11

    Grundsicherung für Arbeitssuchende - allgemeine Leistungsklage -

    Dem Kläger kann nicht entgegenhalten werden, dass - soweit die Leistung rechtsgrundlos erfolgt ist - sie aufgrund des Vorrangs der Leistungsbeziehung in den jeweiligen Leistungsverhältnisses rückabzuwickeln ist (vgl. zum Vorrang der Leistungs- vor der Nichtleistungskondiktion im öffentlichen Recht: BSG, Urteil vom 28. Oktober 2008, B 8 SO 23/07 R, Rn. 27; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 19. Januar 2012, L 5 KR 14/11, Rn. 34 und vom 19. März 2009, L 9 SO 9/07, Rn. 42; BSG, Urteil vom 28, Oktober 2008, B 8 SO 23/07, Rn. 27, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 118/14

    Kostenerstattung für ein Fertigarzneimittel bei rezidivierender depressiver

    Der erkennende Senat hat den Beklagten auf die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin (mit Urteil vom 19.01.2012, Aktenzeichen: L 5 KR 14/11) - unter Zulassung der Revision - zur antragsgemäßen Zahlung verurteilt: Der Klägerin stehe ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch zu.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 5 KR 1936/17
    Die der Vermeidung unlösbarer Abgrenzungsschwierigkeiten dienende (abschließende) Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 2 Satz 3 KHEntgG (Herausnahme fortgeführter Dialysebehandlungen aus der Krankenhausbehandlung) könne nicht unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 19.04.2016 (- B 1 KR 34/15 R -, in juris) auf (fortgeführte) Strahlenbehandlungen erstreckt werden (unter Verweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.2012 - L 5 KR 14/11 -, in juris, Rn. 33).
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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - L 5 KR 14/11 KL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25224
LSG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - L 5 KR 14/11 KL (https://dejure.org/2013,25224)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.06.2013 - L 5 KR 14/11 KL (https://dejure.org/2013,25224)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - L 5 KR 14/11 KL (https://dejure.org/2013,25224)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 90 Abs 1 SGB 4, § 90 Abs 3 SGB 4, § 90a Abs 2 SGB 4, § 173 Abs 2 S 1 Nr 4 SGB 5, § 173 Abs 2 S 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Aufsicht - Klagebefugnis einer Krankenkasse gegen Maßnahmen der Aufsichtsbehörde - Erstreckungsbereich geöffneter Innungskrankenkassen - Einstufung als landesunmittelbar oder bundesunmittelbar nach der jeweiligen aktuellen Situation - Zuständigkeit ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 936
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.12.1965 - 3 RK 33/62

    Sozialversicherungsträger - Örtliche Zuständigkeit des Sozialversicherers -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - L 5 KR 14/11
    Damit gleicht dieser Fall dem vom Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 16. Dezember 1965 (Az.: 3 RK 33/62 in SozR Nr. 3 zu GG Art. 87) entschiedenen, in dem das Bundesversicherungsamt ebenfalls nach einem (umstrittenen) Zuständigkeitswechsel die klagende Betriebskrankenkasse zur Übersendung diverser Unterlagen aufgefordert hatte.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.1991 - L 4 KR 1793/87
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - L 5 KR 14/11
    Dementsprechend wird in der Gesetzesbegründung zu § 173 SGB V für die Bestimmung des Erstreckungsbereichs auch ausdrücklich auf "unselbstständige Betriebsteile" abgestellt (BT-Drucks. 12/3608 § 173 Seite 113; siehe auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 1991, L 4 KR 1793/87).
  • BSG, 13.07.1978 - 3 RK 22/77
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - L 5 KR 14/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist von der sozialversicherungsrechtlichen Einheit des Betriebs auszugehen, nach der sich die Zuständigkeit einer Krankenkasse für einen (Innungs-)Betrieb stets auch auf unselbstständige Nebenbetriebsstätten erstreckt (BSG, Urteil vom 13. Juli 1978, Az.: 8/3 RK 22/77 in juris Rdn. 18 f, anderer Ansicht Determann WzS 2001, Seite 97).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - L 5 KR 2/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aufsichtsklage - einstweiliger Rechtsschutz -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - L 5 KR 14/11
    Der Senat hat mit Beschluss vom 22. März 2011 das Land Schleswig-Holstein beigeladen und mit weiterem Beschluss vom 14. April 2011 in dem Verfahren L 5 KR 2/11 ER festgestellt, dass die Klage vom 10. Februar 2011 aufschiebende Wirkung hat.
  • BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 314/17

    Dienstordnungs-Angestellter - Versorgung - Schadensersatz

    Die hiergegen gerichtete Klage hat das Landessozialgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 27. Juni 2013 (- L 5 KR 14/11 KL -) abgewiesen.

    Zum Zeitpunkt der Aufstellung und dem Inkrafttreten dieser Dienstordnung war das Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht gegen das Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein (27. Juni 2013 - L 5 KR 14/11 KL -) noch nicht beendet.

  • BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 319/17

    Betriebliche Altersversorgung - Dienstordnungs-Angestellter - Statusänderung

    Die hiergegen gerichtete Klage hat das Landessozialgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 27. Juni 2013 (- L 5 KR 14/11 KL -) abgewiesen.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2018 - L 6 KR 26/18

    Krankenversicherung - aufsichtsrechtlicher Zuständigkeitsbereich einer

    Die hiergegen gerichtete Klage der Antragstellerin blieb erfolglos (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. Juni 2013 - L 5 KR 14/11 KL; BSG, Urteil vom 10. März 2015 - B 1 A 10/13 R).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - L 5 KR 2/11
    Es wird festgestellt, dass die Klage der Antragstellerin vom 10. Februar 2011 beim Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht (L 5 KR 14/11 KL) gegen die Anordnung der Antragsgegnerin vom 1. Februar 2011 aufschiebende Wirkung hat.
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - L 5 KR 14/11   

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https://dejure.org/2014,2852
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - L 5 KR 14/11 (https://dejure.org/2014,2852)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.02.2014 - L 5 KR 14/11 (https://dejure.org/2014,2852)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - L 5 KR 14/11 (https://dejure.org/2014,2852)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - L 5 KR 14/11
    Dem Gesetzgeber ist es nicht verwehrt, ein bisher nach Verfahrensrecht statthaftes Rechtsmittel abzuschaffen oder den Zugang zu einem an sich eröffneten Rechtsmittel von neuen einschränkenden Voraussetzungen abhängig zu machen (vgl. BVerfG 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90, [...] Rn. 36).

    Dieser Verfahrensgrundsatz im Range einer gewohnheitsrechtlichen Regel gilt dann nicht, soweit es sich um Prozesshandlungen unter Geltung des bisherigen Rechts und abschließend entstandene Prozesslagen handelt, in die aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Rechtsmittelsicherheit nicht nachträglich verändernd eingegriffen werden darf, oder soweit sich aus dem Sinn und Zweck der betreffenden Vorschrift oder aus dem Zusammenhang mit anderen Grundsätzen des Prozessrechts etwas Abweichendes ergibt (BVerwG Beschluss vom 31.08.2011 - 6 B 35/11 m.w.N.; BVerfG Beschluss vom 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90, [...] Rn. 36; BSG Urteil vom 19.03.1998 - B 7a AL 44/97 R -).

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 17/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsbeschränkung - Rechtsänderung - keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - L 5 KR 14/11
    Soweit dieses im Zusammenhang mit der Anhebung der sog Berufungssumme zum 01.04.2008 von 600 EUR auf 750 EUR in § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG für die Anwendbarkeit neuen Verfahrensrechts nicht den Zeitpunkt des Rechtsmittels, sondern den der Entscheidung für maßgeblich erklärt hat, hat es entscheidend darauf abgestellt, dass dem erstinstanzlichen Gericht ansonsten verwehrt worden wäre, über die Zulassung der Berufung zu entscheiden (s. BSG Urteil vom 05.05.2010 - B 11 AL 17/09 R).
  • LSG Hamburg, 31.03.2009 - L 5 B 187/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - L 5 KR 14/11
    Da die Kläger vor Inkrafttreten der Neuregelung nicht das nach altem Recht noch zulässige Rechtsmittel eingelegt hatten, hatten sie noch keine in diesem Sinne schutzwürdige Verfahrens-/Rechtsposition erlangt (vgl. etwa LSG Hamburg Beschluss vom 31.03 2009 - L 5 B 187/08 PKH AL - [...], mwN).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 18.02.2013 - L 5 KR 14/11   

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https://dejure.org/2013,33717
LSG Bayern, 18.02.2013 - L 5 KR 14/11 (https://dejure.org/2013,33717)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.02.2013 - L 5 KR 14/11 (https://dejure.org/2013,33717)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. Februar 2013 - L 5 KR 14/11 (https://dejure.org/2013,33717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Bayern, 09.01.2013 - L 5 KR 414/12

    Zur Kostentragung nach Erledigung der Hauptsache im Eilrechtsschutz wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 18.02.2013 - L 5 KR 14/11
    Andererseits sind auch solche Umstände zu berücksichtigen, die nicht ausschließlich das Ergebnis des Rechtsstreits widerspiegeln, wie z.B. der Anlass des Verfahrens, die Verursachung besonderer Kosten, insbesondere aber auch die Gründe für die Erledigung (vgl. Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG , 10. Auflage, § 193 Rdnr. 12 ff.; Bayer. LSG, Beschluss vom 09.01.2013 - L 5 KR 414/12 B ER).
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