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   LSG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - L 5 KR 175/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,4552
LSG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - L 5 KR 175/11 B ER (https://dejure.org/2011,4552)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.08.2011 - L 5 KR 175/11 B ER (https://dejure.org/2011,4552)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. August 2011 - L 5 KR 175/11 B ER (https://dejure.org/2011,4552)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 14 Abs 1 S 1 SGB 9, § 14 Abs 1 S 2 SGB 9, § 14 Abs 2 S 5 SGB 9, § 35a Abs 1 SGB 8
    Rehabilitationsantrag - zweitangegangener Rehabilitationsträger - keine Weiter- oder Rückleitung an erstangegangen Rehabilitationsträger - Unterbringung in Wohngemeinschaft für junge Menschen mit Essstörungen fällt unter Eingliederungshilfe nach § 35a SGB 8

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anträge auf Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen können nach erstmaliger Weiterleitung nicht mehr weitergeleitet oder an den ersten Rehabilitationsträger zurückgeleitet werden; Voraussetzungen für die Weiterleitung oder Zurückleitung von Anträgen auf Leistungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe; Klärung der Zuständigkeit; Weiter- oder Rückleitung an erstangegangen Rehabilitationsträger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine erneute Weiterleitung von Rehabilitationsanträgen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zuständigkeitsstreit der Rehabilitationsträger - nicht auf dem Rücken der Antragsteller

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine erneute Weiterleitung von Rehabilitationsanträgen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Gericht untersagt Behördenodyssee für Behinderte

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - L 5 KR 175/11
    Mit der Regelung in § 14 Abs. 2 Satz 5 SGB IX hat der Gesetzgeber klargestellt, dass der Antrag nicht ein zweites Mal weitergeleitet oder an den erstangegangenen Rehabilitationsträger zurückgeleitet werden darf (BSG 26.6.2007 - B 1 KR 34/06 R, juris Rn 13; vgl Bundestagsdrucksache 15/1783 Seite 13).
  • SG Hannover, 24.10.2002 - S 4 KR 728/02

    Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ; Unterbringung in einer

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - L 5 KR 175/11
    Unabhängig davon sei sie, die Antragsgegnerin, zur Zurückleitung des Antrags an den Beigeladenen befugt gewesen (Hinweis auf Bayerisches LSG 29.5.2002 - L 4 B 106/02 KR ER; SG Hannover 24.10.2002 - S 4 KR 728/02 ER).
  • LSG Bayern, 29.05.2002 - L 4 B 106/02

    Leistungen zur Teilhabe - Rehabilitationsträger - Zuständigkeitsklärung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - L 5 KR 175/11
    Unabhängig davon sei sie, die Antragsgegnerin, zur Zurückleitung des Antrags an den Beigeladenen befugt gewesen (Hinweis auf Bayerisches LSG 29.5.2002 - L 4 B 106/02 KR ER; SG Hannover 24.10.2002 - S 4 KR 728/02 ER).
  • VG München, 25.01.2006 - M 18 K 04.3799
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - L 5 KR 175/11
    Als Leistung nach § 35a SGB VIII kommt ua die Übernahme der Kosten für die Unterbringung in einer Wohngemeinschaft für junge Menschen mit Essstörungen in Betracht (vgl Verwaltungsgericht - VG - München 25.1.2006 - M 18 K 04.3799, juris; VG Würzburg 18.3.2010 - W 3 K 08.700; juris).
  • VG Würzburg, 18.03.2010 - W 3 K 08.700

    Eingliederungshilfe für junge Volljährige; zulässige Selbstbeschaffung; fehlende

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - L 5 KR 175/11
    Als Leistung nach § 35a SGB VIII kommt ua die Übernahme der Kosten für die Unterbringung in einer Wohngemeinschaft für junge Menschen mit Essstörungen in Betracht (vgl Verwaltungsgericht - VG - München 25.1.2006 - M 18 K 04.3799, juris; VG Würzburg 18.3.2010 - W 3 K 08.700; juris).
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