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   LSG Rheinland-Pfalz, 14.07.2009 - L 5 KR 19/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,12594
LSG Rheinland-Pfalz, 14.07.2009 - L 5 KR 19/09 B ER (https://dejure.org/2009,12594)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.07.2009 - L 5 KR 19/09 B ER (https://dejure.org/2009,12594)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - L 5 KR 19/09 B ER (https://dejure.org/2009,12594)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Streitigkeit über die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Versorgungsvertrages mit einer Pflegeeinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit einer Kündigung des Vertrages nach §§ 132, 132a SGB V

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R

    Weigerung des Heimträgers an einer anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfung eines

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.07.2009 - L 5 KR 19/09
    Der Senat vermag demgegenüber dem Urteil des BSG vom 12.6.2008 (B 3 P 2/07 R, für BSGE vorgesehen) insoweit nicht zu folgen, als dieses den Streitwert in einem Verfahren um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung eines Versorgungsvertrages eines Pflegeheims nicht ausgehend vom Gewinn, sondern vom Umsatz der Pflegeeinrichtung festgelegt hat.

    Dadurch entstehende Differenzen gegenüber gemeinnützigen Unternehmen sind nicht unbillig (aA BSG 12.6.2008, aaO), weil diese im Rechtssystem, zB in steuerrechtlicher Hinsicht, auch sonst im Verhältnis zu gewinnorientierten Unternehmen privilegiert sind.

    Wenn die betreffende Pflegeeinrichtung vor der Kündigung des Versorgungsvertrages keinen Gewinn oder einen geringeren Jahresgewinn als 20.000, EUR pro Jahr erzielt hat, wäre im Übrigen nicht vom Regelstreitwert von 5.000, EUR (so aber BSG 12.6.2008, aaO) auszugehen, sondern es wäre entsprechend der Rechtsprechung des BSG zu Zulassungsverfahren im Vertragsarztrecht (vgl BSG 12.9.2006 aaO) für jedes Quartal des maßgeblichen Dreijahreszeitraums der Regelwert von 5.000, EUR anzusetzen, dh insgesamt 60.000, EUR.

  • BSG, 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B

    Festsetzung des Streitwerts im Zulassungsverfahren zur vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.07.2009 - L 5 KR 19/09
    Ausgangspunkt für die Festsetzung des Streitwerts ist der Gewinn, welchen die Antragstellerin aus der (gekündigten) Vertragsbeziehung im Verhältnis zur Antragsgegnerin gezogen hat, wobei in Anlehnung an § 42 Abs. 3 GKG der dreifache Jahresgewinn maßgebend ist (vgl BSG 12.9.2006 B 6 KA 70/05 B, SozR 4 1920 § 47 Nr. 1).

    Wenn die betreffende Pflegeeinrichtung vor der Kündigung des Versorgungsvertrages keinen Gewinn oder einen geringeren Jahresgewinn als 20.000, EUR pro Jahr erzielt hat, wäre im Übrigen nicht vom Regelstreitwert von 5.000, EUR (so aber BSG 12.6.2008, aaO) auszugehen, sondern es wäre entsprechend der Rechtsprechung des BSG zu Zulassungsverfahren im Vertragsarztrecht (vgl BSG 12.9.2006 aaO) für jedes Quartal des maßgeblichen Dreijahreszeitraums der Regelwert von 5.000, EUR anzusetzen, dh insgesamt 60.000, EUR.

  • BSG, 07.04.2000 - B 6 KA 61/99 B

    Gegenstandswertfestsetzung im vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.07.2009 - L 5 KR 19/09
    Dafür spricht die Rechtsprechung zu Zulassungsentziehungen im Vertragsarztrecht, wo der Streitwert unter Zugrundelegung des Gewinns aus der Vertragsarzttätigkeit festgesetzt wird (vgl BSG 7.4.2000 B 6 KA 61/99 B).
  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 6/01 R

    Gegenstandswertfestsetzung - Höhe der zu erstattenden Anwaltskosten im

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 14.07.2009 - L 5 KR 19/09
    Dass die Antragstellerin möglicherweise ohne zukünftigen Vertragsabschluss mit der Antragsgegnerin in Insolvenz gefallen wäre, vermag die Zugrundelegung des Umsatzes als Ausgangspunkt für die Streitwertbestimmung nicht zu begründen, da sich der Streitwert nur nach der unmittelbaren Bedeutung der Sache, nicht aber nach möglichen mittelbaren Folgen bestimmt (BSG 4.9.2001 B 7 AL 6/01 R, juris Rn 18).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2011 - L 5 P 51/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Streitigkeit über die

    Der Senat hält, auch in Ansehung der Beschwerdebegründung, an seiner Rechtsprechung (Beschluss vom 14.7.2009 L 5 KR 19/09 B ER) fest, wonach Ausgangspunkt für die Festsetzung des Streitwerts der Gewinn ist, welchen der Kläger aus der (gekündigten) Vertragsbeziehung im Verhältnis zu den Beklagten gezogen hat, wobei in Anlehnung an § 42 Abs. 3 GKG der dreifache Jahresgewinn maßgebend ist.
  • SG Dresden, 01.06.2010 - S 15 KR 119/10

    Wirksamkeit des Beitritts eines Leistungserbringers zu einem

    Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 53 Abs. 2 Nr. 4, 63 Abs. 2, 52 Abs. 3, 50 Abs. 2 Gerichtskostengesetz (GKG), wobei ausgehend von den Angaben der Antragstellerin zu dem durchschnittlichen jährlichen Mehrumsatz aus den Jahren 2008 und 2009 von ca. 117.808 EUR und einem damit zu erzielenden jährlichen Mehrgewinn von 5.890,42 EUR (§ 50 Abs. 2 GKG; vgl. auch Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 07.05.2010, L 14 R 72/10 B ER, in juris, sowie Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.07.2009, L 5 KR 19/09 B ER, in juris) eine drei Jahre erfassenden Vorausschau vorzunehmen ist, da eine Regelung mit Dauerwirkung angestrebt wird (BSG, Urteil vom 07.12.2006, B 3 KR 5/06 R, GesR 2007, 236).
  • LSG Bayern, 24.02.2011 - L 5 KR 453/10

    Der Streitwert zur Kündigung eines Versorgungsvertrages einer Pflegeeinrichtung

    Dadurch werde zugleich verhindert, das bei der Streitwertfestsetzung sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierungen zwischen gewinnorientierten privaten Trägern und gemeinnützigen Einrichtungen erfolgten (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juni 2008, B 3 P 2/07 R, Rz. 51 - zitiert nach juris; a.A. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Juli 2009 - L 5 KR 19/09 B ER und Bayer. LSG, Beschluss vom 31. Juli 2008 - L 2 P 32/05).
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