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   LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 20/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,4013
LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 20/12 B ER (https://dejure.org/2012,4013)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.04.2012 - L 5 KR 20/12 B ER (https://dejure.org/2012,4013)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. April 2012 - L 5 KR 20/12 B ER (https://dejure.org/2012,4013)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Zulässigkeit der rückwirkenden Beitragserhebung in der Folge der Entscheidung des BAG über die Tariffähigkeit der CZGP im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Zulässigkeit der rückwirkenden Beitragserhebung in der Folge der Entscheidung des BAG über die Tariffähigkeit der CZGP im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • cmshs-bloggt.de (Rechtsprechungsübersicht)

    CGZP: Tohuwabohu vor den Landessozialgerichten

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    CGZP: Schleswig-Holsteinisches LSG bleibt sich treu

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vertrauensschutz in CGZP-Verfahren bestätigt

Besprechungen u.ä. (3)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    CGZP: Schleswig-Holsteinisches LSG bleibt sich treu

  • cmshs-bloggt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    CGZP: Landessozialgerichte entscheiden zu Nachforderungen der DRV

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Doch Vertrauensschutz in CGZP-Verfahren vor den Sozialgerichten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 626 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • SG Hamburg, 18.11.2011 - S 51 R 1149/11

    Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP durch BAG-Beschluss nur

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 20/12
    Andere Sozialgerichte schließen sich allerdings der überwiegenden Auffassung der Landesarbeitsgerichte an und gehen bei der Entscheidung des BAG von einer Feststellung einer nur gegenwartsbezogenen Tarifunfähigkeit der CGZP aus, wie es auch das Sozialgericht in dem angefochtenen Beschluss getan hat (SG Hamburg, 18. November 2011 - S 51 R 1149/11 ER; SG Duisburg, 18. November 2012 - S 21 R 1564/11 ER; SG Stade, 7. Februar 2012 - S 1 KR 279/11 ER; s. a. Friemel, NZS 2011, 851).

    Fraglich ist jedoch bereits, ob diese Entscheidung auf den vorliegenden Fall Anwendung findet (s. dazu SG Hamburg, 18. November 2011, a.a.O., Rz. 9).

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 47/12
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 20/12
    Hinsichtlich der weiteren Begründung wird auf das Verfahren L 5 KR 47/12 B ER verwiesen.

    Darauf hat der Senat in dem Beschluss vom gleichen Tag mit den gleichen Beteiligten (L 5 KR 47/12 B ER) hingewiesen.

  • SG Stralsund, 05.03.2012 - S 3 R 80/12

    Betriebsprüfung - nachträgliche Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 20/12
    Zwar wird vor dem Hintergrund, dass die maßgebende Satzungsbestimmung der CGZP sich bereits in der Satzung aus dem Jahre 2005 findet und dem Umstand, dass im sozialgerichtlichen Eilverfahren zur Entscheidung über den Sofortvollzug von Beitragsnachforderungen die rechtskräftige Feststellung der Tarifunfähigkeit für den Zeitraum vor der Entscheidung des BAG nicht abzuwarten ist, die Auffassung vertreten, dass der Gegenwartsbezug in der BAG-Entscheidung der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Zeit davor nicht entgegenstehe (Bayerisches LSG, 22. März 2012 - L 5 R 138/12 B ER; SG Stralsund, 5. März 2012 - S 3 R 80/12 ER; SG Dortmund, 23. Januar 2012 - S 25 R 2507/11 ER; SG Hamburg, 9. Januar 2012 - S 11 R 1354/11 ER).
  • SG Köln, 15.02.2012 - S 7 R 1921/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 20/12
    So weisen die Sozialgerichte Duisburg (a.a.O.) und Köln (15. Februar 2012 - S 7 R 1921/11 ER) darauf hin, dass den Neuerungen in der BAG-Entscheidung vom 14. Dezember 2010 gesetzesgleiche Wirkung in Form einer Änderung des Rechts zukomme mit der weiteren Einschränkung, dass insoweit eine Rückwirkung grundsätzlich ausgeschlossen sei.
  • SG Stade, 07.02.2012 - S 1 KR 279/11
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 20/12
    Andere Sozialgerichte schließen sich allerdings der überwiegenden Auffassung der Landesarbeitsgerichte an und gehen bei der Entscheidung des BAG von einer Feststellung einer nur gegenwartsbezogenen Tarifunfähigkeit der CGZP aus, wie es auch das Sozialgericht in dem angefochtenen Beschluss getan hat (SG Hamburg, 18. November 2011 - S 51 R 1149/11 ER; SG Duisburg, 18. November 2012 - S 21 R 1564/11 ER; SG Stade, 7. Februar 2012 - S 1 KR 279/11 ER; s. a. Friemel, NZS 2011, 851).
  • SG Hamburg, 09.01.2012 - S 11 R 1354/11

    Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP durch BAG-Beschluss wegen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 20/12
    Zwar wird vor dem Hintergrund, dass die maßgebende Satzungsbestimmung der CGZP sich bereits in der Satzung aus dem Jahre 2005 findet und dem Umstand, dass im sozialgerichtlichen Eilverfahren zur Entscheidung über den Sofortvollzug von Beitragsnachforderungen die rechtskräftige Feststellung der Tarifunfähigkeit für den Zeitraum vor der Entscheidung des BAG nicht abzuwarten ist, die Auffassung vertreten, dass der Gegenwartsbezug in der BAG-Entscheidung der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Zeit davor nicht entgegenstehe (Bayerisches LSG, 22. März 2012 - L 5 R 138/12 B ER; SG Stralsund, 5. März 2012 - S 3 R 80/12 ER; SG Dortmund, 23. Januar 2012 - S 25 R 2507/11 ER; SG Hamburg, 9. Januar 2012 - S 11 R 1354/11 ER).
  • SG Duisburg, 18.01.2012 - S 21 R 1564/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 20/12
    Andere Sozialgerichte schließen sich allerdings der überwiegenden Auffassung der Landesarbeitsgerichte an und gehen bei der Entscheidung des BAG von einer Feststellung einer nur gegenwartsbezogenen Tarifunfähigkeit der CGZP aus, wie es auch das Sozialgericht in dem angefochtenen Beschluss getan hat (SG Hamburg, 18. November 2011 - S 51 R 1149/11 ER; SG Duisburg, 18. November 2012 - S 21 R 1564/11 ER; SG Stade, 7. Februar 2012 - S 1 KR 279/11 ER; s. a. Friemel, NZS 2011, 851).
  • LSG Bayern, 22.03.2012 - L 5 R 138/12

    Betriebsprüfung: Stichprobenprüfungen können die nachträgliche Rücknahme

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 20/12
    Zwar wird vor dem Hintergrund, dass die maßgebende Satzungsbestimmung der CGZP sich bereits in der Satzung aus dem Jahre 2005 findet und dem Umstand, dass im sozialgerichtlichen Eilverfahren zur Entscheidung über den Sofortvollzug von Beitragsnachforderungen die rechtskräftige Feststellung der Tarifunfähigkeit für den Zeitraum vor der Entscheidung des BAG nicht abzuwarten ist, die Auffassung vertreten, dass der Gegenwartsbezug in der BAG-Entscheidung der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Zeit davor nicht entgegenstehe (Bayerisches LSG, 22. März 2012 - L 5 R 138/12 B ER; SG Stralsund, 5. März 2012 - S 3 R 80/12 ER; SG Dortmund, 23. Januar 2012 - S 25 R 2507/11 ER; SG Hamburg, 9. Januar 2012 - S 11 R 1354/11 ER).
  • SG Dortmund, 23.01.2012 - S 25 R 2507/11

    Beitragsnachforderung von Zeitarbeitsfirmen wegen Tarifunfähigkeit christlicher

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 20/12
    Zwar wird vor dem Hintergrund, dass die maßgebende Satzungsbestimmung der CGZP sich bereits in der Satzung aus dem Jahre 2005 findet und dem Umstand, dass im sozialgerichtlichen Eilverfahren zur Entscheidung über den Sofortvollzug von Beitragsnachforderungen die rechtskräftige Feststellung der Tarifunfähigkeit für den Zeitraum vor der Entscheidung des BAG nicht abzuwarten ist, die Auffassung vertreten, dass der Gegenwartsbezug in der BAG-Entscheidung der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Zeit davor nicht entgegenstehe (Bayerisches LSG, 22. März 2012 - L 5 R 138/12 B ER; SG Stralsund, 5. März 2012 - S 3 R 80/12 ER; SG Dortmund, 23. Januar 2012 - S 25 R 2507/11 ER; SG Hamburg, 9. Januar 2012 - S 11 R 1354/11 ER).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 20/12
    In diesem Sinne geht auch die überwiegende Auffassung der Landesarbeitsgerichte davon aus, dass die Entscheidung des BAG keine ex tunc-Wirkung hat (hinsichtlich der Nachweise s. Seite 6 des angefochtenen Beschlusses; anderer Ansicht: LAG Berlin-Brandenburg, 20. September 2011 - 7 SA 1318/11 - und LAG Sachsen-Anhalt, 2. November 2011 - 4 TA 130/11).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 4 Ta 130/11

    Keine Aussetzung des Verfahrens - Tariffähigkeit der CGZP vor dem 14.12.2010 -

  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2001 - L 4 KR 4448/99

    Steuerlicher Freibetrag bzgl. eines freiwilligen Trinkgeldes einer Kellnerin;

  • LSG Bayern, 18.01.2011 - L 5 R 752/08

    Beitragsprüfung: zur Bestandskraft von Prüfbescheiden

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • LSG Schleswig-Holstein, 06.02.2012 - L 5 KR 7/12

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von pauschalen Fahrkostenerstattungen -

  • LSG Schleswig-Holstein, 02.05.2017 - L 5 KR 40/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer UG - Rechtsmacht

    Hinsichtlich des dabei notwendigen Überzeugungsgrades bezüglich der zu klärenden Rechtsfragen ist dabei zu beachten, dass es nach Sinn und Zweck des Eilverfahrens grundsätzlich nicht Aufgabe der Gerichte sein kann, schon im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine umfassende rechtliche Prüfung der Hauptsache vorzunehmen; denn damit würden die Effektivität dieses Verfahrens und damit das gerichtliche Rechtsschutzinteresse insgesamt geschwächt (Beschluss des Senats vom 20. April 2012 - L 5 KR 20/12 B ER; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Aufl., Rz. 220).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.08.2018 - L 5 BA 104/18

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den

    Hinsichtlich des dabei notwendigen Überzeugungsgrades bezüglich der zu klärenden Rechtsfragen ist dabei zu beachten, dass es nach Sinn und Zweck des Eilverfahrens grundsätzlich nicht Aufgabe der Gerichte sein kann, schon im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine umfassende rechtliche Prüfung der Hauptsache vorzunehmen; denn damit würden die Effektivität dieses Verfahrens und damit das gerichtliche Rechtsschutzinteresse insgesamt geschwächt (Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 02.05.2017 - L 5 KR 40/17 B ER Beschluss vom 20. April 2012 - L 5 KR 20/12 B ER - juris; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Aufl., Rz. 220).

    Vor diesem Hintergrund und der im Eilverfahren vorzunehmenden Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse am Sofortvollzug und dem Aussetzungsinteresse der Antragstellerin kann eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels nach § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG auch dann erfolgen, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes von einer Mehrzahl von Voraussetzungen abhängt, deren Prüfung die Klärung schwieriger Rechtsfragen beinhaltet (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 02.05.2017 - L 5 KR 40/17 B ER; Beschluss vom 20. April 2012 - L 5 KR 20/12 B ER a.a.O.) Von einem solchen Fall ist vorliegend auszugehen, so dass die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage zur Überzeugung der Kammer anzuordnen ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2014 - L 4 R 3716/13
    Die Voraussetzung der Verletzung der Aufzeichnungspflicht gilt nicht nur für den in Satz 1 der Vorschrift geregelten so genannten Lohnsummenbescheid, sondern ist auch Voraussetzung für die Schätzungsbefugnis des Satzes 3 (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. August 2012 - L 6 R 223/12 B ER - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. April 2012 - L 5 KR 20/12 B ER - m.w.N.; beide veröffentlicht in juris).

    Die Frage des Verschuldens stellt sich in diesem Fall nicht (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. November 2012 - L 11 R 3954/12 ER-B - a.a.O.; im Ergebnis ebenso Beschluss des LSG Schleswig-Holstein vom 20. April 2012 - L 5 KR 20/12 B ER - mit zustimmender Anmerkung von Dr. J. D. Wadephul in NZS 2012/627).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2013 - L 4 R 3852/12
    Die Voraussetzung der Verletzung der Aufzeichnungspflicht gilt nicht nur für den in Satz 1 der Vorschrift geregelten so genannten Lohnsummenbescheid, sondern ist auch Voraussetzung für die Schätzungsbefugnis des Satzes 3 (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. August 2012 - L 6 R 223/12 B ER - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. April 2012 - L 5 KR 20/12 B ER - m.w.N.; beide veröffentlicht in juris).

    Die Frage des Verschuldens stellt sich in diesem Fall nicht (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. November 2012 - L 11 R 3954/12 ER-B - a.a.O.; im Ergebnis ebenso Beschluss des LSG Schleswig-Holstein vom 20. April 2012 - L 5 KR 20/12 B ER - mit zustimmender Anmerkung von Dr. J. D. Wadephul in NZS 2012/627).

  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

    Hinzu kommt weiterhin, dass das BAG mit seinem auch bereits vom SG Duisburg in Bezug genommenen Beschluss vom 22.05.2012, 1 ABN 27/12 die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11 u.a., zurückgewiesen hat und mit weiteren Beschlüssen vom 23.05.2012, 1 AZB 67/11 und 1 AZB 58/11 ausführt, dass der Streitgegenstand eines nach § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG eingeleiteten Verfahrens über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung neben dem im Beschlusstenor bezeichneten Zeitpunkt weitere Zeiträume erfasst, wenn die in § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG genannten Eigenschaften in diesen - wie hier - nur einheitlich beurteilt werden können und nach der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerden gegen den vorgenannten Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.01.2012 insoweit rechtskräftig feststeht, dass die CGZP auch im zeitlichen Geltungsbereich ihrer Satzungen vom 11.12.2002 und vom 05.12.2005, also von Anfang an, nicht tariffähig war, womit nicht nur die vorgenannte arbeitsgerichtliche Rechtsprechung im Ergebnis bestätigt wird, sondern das BAG selbst auch nochmals klarstellt, dass bereits sein Beschluss vom 14.12.2010 nicht nur zukunftsbezogen, sondern seinerseits bereits vergangenheitsbezogen galt und Vertrauensschutz aus den dargestellten Gründen auch entgegen der vom LSG Schleswig-Holstein im einstweiligen Rechtsschutz (Beschlüsse vom 20.04.2012, L 5 KR 9/12 B ER und L 5 KR 20/12 B ER sowie vom 25.06.2012 - L 5 KR 81/12 B ER) noch herangezogenen arbeitsrechtlichen Auffassung insoweit nicht zur Anwendung gelangen konnte.
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.12.2016 - L 5 KR 151/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aufsichtsklage - einstweiliger Rechtsschutz -

    Hinsichtlich des dabei notwendigen Überzeugungsgrades bezüglich der zu klärenden Rechtsfragen ist aber zu beachten, dass es nach Sinn und Zweck des Eilverfahrens grundsätzlich nicht Aufgabe der Gerichte sein kann, schon im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine umfassende rechtliche Prüfung der Hauptsache vorzunehmen; denn damit würde die Effektivität dieses Verfahrens und damit das gerichtliche Rechtsschutzinteresse insgesamt geschwächt (Beschluss des Senats vom 20. April 2012 - L 5 KR 20/12 B ER).

    Vor diesem Hintergrund und der im Eilverfahren vorzunehmenden Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse am Sofortvollzug und dem Aussetzungsinteresse des Antragstellers kann eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels nach § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG nach Auffassung des beschließenden Senats auch dann vorliegen, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes von einer Mehrzahl von Voraussetzungen abhängt, deren Prüfung die Klärung schwieriger Rechtsfragen beinhaltet (Beschluss des Senats vom 20. April 2012, a.a.O.).

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2018 - L 5 BA 121/18

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Begründetheit eines Aussetzungsantrags

    Vor diesem Hintergrund und der im Eilverfahren vorzunehmenden Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse am Sofortvollzug und dem Aussetzungsinteresse der Antragstellerin kann eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels nach § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG nach Auffassung des beschließenden Senats auch dann erfolgen, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes von einer Mehrzahl von Voraussetzungen abhängt, deren Prüfung die klärungsschwierige Sach- und Rechtsfragen beinhaltet (Beschluss vom 20. April 2012 - L 5 KR 20/12 B ER).
  • LSG Hessen, 19.09.2012 - L 8 KR 205/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Beitragsnachforderung aufgrund einer

    Da zudem anerkannt sei, dass der Unwirksamkeit eines Tarifvertrages lediglich eine ex nunc-Wirkung zukomme, sei vorliegend - wie bereits in anderen Verfahren vor dem Landessozialgericht Schleswig-Holstein (Beschlüsse vom 20. April 2012, Az. L 5 KR 20/12 B ER und Az. L 5 KR 9/12 B ER) - die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs anzuordnen.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2012 - L 5 R 4080/12
    Aus dem Beschluss des BAG vom 14.12.2010 (a. a. O.) über die Tarifunfähigkeit der CGZP dürften Rechtsfolgen (entsprechend den Rechtsgrundsätzen über fehlerhafte Arbeitsverhältnisse) nur für die Zukunft gezogen werden (vgl. auch SG Köln, Beschl. v. 15.2.2012, - S 7 R 1921/11 ER - SG Duisburg, Urt. v. 18.1.2012, - S 21 1564/11 - LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 20.4.2012, - L 5 KR 20/12 B ER -).
  • SG Aachen, 31.01.2013 - S 8 R 808/12

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Entleihung von

    Darüber hinaus kann eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels nach § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG auch dann erfolgen, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes von einer Mehrzahl von Voraussetzungen abhängt, deren Prüfung die Klärung schwieriger Rechtsfragen beinhaltet (Landessozialgericht (LSG) Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.04.2012, L 5 KR 20/12 B ER).
  • LSG Bayern, 27.01.2014 - L 5 R 1191/13

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen i.R.d. Arbeitnehmerüberlassung;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 9 R 179/14
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