Weitere Entscheidung unten: LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2007

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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2008 - L 5 KR 25/06   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2008 - L 5 KR 25/06 (https://dejure.org/2008,24788)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.02.2008 - L 5 KR 25/06 (https://dejure.org/2008,24788)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - L 5 KR 25/06 (https://dejure.org/2008,24788)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versorgung mit dem Rezepturarzneimittel Dronabinol zur Herstellung eines Rezepturarzneimittels; Voraussetzungen für den Tatbestand des Systemversagens im Bereich der Versorgung eines Patienten mit cannabinoidhaltigen Fertigarzneimitteln; Frage der ...

  • medcontroller.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf cannabinoidhaltige Arzneimittel zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2008 - L 5 KR 25/06
    Für die neuartige, vom Kläger begehrte Schmerztherapie fehlt es aber an der erforderlichen Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses (BSG, Urteil vom 27.03.2007 - Az.: B 1 KR 30/06 R, Juris).

    Deshalb muss die Möglichkeit bestehen, das Anwendungsverbot erforderlichenfalls auf andere Weise zu überwinden (BSG, Urteil vom 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R, Juris).

    Fertigarzneimittel sind mangels Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 SGB V) nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3, § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V umfasst, wenn ihnen die erforderliche arzneimittelrechtliche Zulassung fehlt (BSG, Urteil vom 27.03.2007 - Az.: B 1 KR 30/06 R, m.w.N.).

    Angesichts dessen scheidet mangels Zulassung von Marinol die zulassungsüberschreitende Anwendung ebenfalls von vornherein aus (BSG, Urteil vom 27.03.2007, a.a.O.).

    Ausreichend für die Beanspruchung von Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch nicht, dass sich die Gefahr eines tödlichen Krankheitsverlaufs erst in ganz ferner, noch nicht genau absehbarer Zeit zu realisieren droht (BSG, Urteil vom 27.03.2007, a.a.O.).

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2008 - L 5 KR 25/06
    Soweit das BSG in einem Ausnahmefall die Arzneimittelqualität mit Rücksicht auf ausländische Zulassungen als ausreichend angesehen und ausnahmsweise die Leistungspflicht der Krankenkasse festgestellt habe, lägen die Voraussetzungen dieser Entscheidung (BSG, Urteil vom 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R Visodyne) nicht vor.

    Maßnahmen zur Behandlung einer Krankheit, die so selten auftritt, dass ihre systematische Erforschung praktisch ausscheidet, sind vom Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung nicht allein deshalb ausgeschlossen weil der Gemeinsame Bundesausschuss dafür keine Empfehlung abgegeben hat oder weil das dabei verwendete Arzneimittel nicht in Deutschland oder EU-weit zugelassen ist und daher im Einzelfall eine Beschaffung aus dem Ausland erforderlich ist (BSG, Urteil vom 19.10.2004 - Az.: B 1 KR 27/02 KR, BSGE 93, 236 ff. - Visudyne).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2008 - L 5 KR 25/06
    Von der erforderlichen Prüfung und Empfehlung könne auch nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06.12.2005 (Az.: 1 BvR 347/98) abgesehen werden, da die vom BVerfG genannten besonderen Voraussetzungen bei dem Kläger nicht vorlägen.

    Ein für den Kläger günstiges Ergebnis ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der Ausführungen des BVerfG in dem Beschluss vom 06.12.2005 (a.a.O.).

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2008 - L 5 KR 25/06
    Eine Krankheit ist vielmehr auch dann als regelmäßig tödlich zu qualifizieren, wenn sie "erst" in einigen Jahren zum Tod des Betroffenen führt (BVerfG, Beschluss vom 06.02.2007 - Az.: 1 BvR 3101/06, Juris).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2008 - L 5 KR 25/06
    Fehlt einer solchen Methode aber die allgemeine wissenschaftliche Anerkennung, ist in Würdigung der gesetzlichen Anforderungen an Qualität und Wirksamkeit der Leistungen (§ 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V) kein Raum für die Annahme, es liege ein Systemversagen vor (vgl. BSG, Urteil vom 26.9.2006 - B 1 KR 3/06 R, Juris - Neuropsychologische Therapie).
  • VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Das ist nur bei lebensbedrohlichen, regelmäßig tödlich verlaufenden oder wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankungen - wie bei Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion - anzunehmen und liegt im Fall eines chronischen Schmerzsyndroms nicht vor, vgl. BSG, Urteile vom 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - juris und vom 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R - juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2011 - L 4 KR 4903/10 - juris; Landessozialgericht NRW, Urteile vom 14.02.2008 - L 5 KR 25/06 - und vom 04.01.2012 - L 11 KA 110/10 - juris; a.A. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19.06.2013 - L 5 KR 91/13 B ER - juris: bei drohendem Verlust der Fortbewegungsfähigkeit einer MS-Patientin.
  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 5217/12

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Das ist nur bei lebensbedrohlichen, regelmäßig tödlich verlaufenden oder wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankungen - wie bei Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion - anzunehmen und liegt im Fall eines chronischen Schmerzsyndroms nicht vor, vgl. BSG, Urteile vom 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R -, juris, und vom 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R -, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2011 - L 4 KR 4903/10 -, juris; Landessozialgericht NRW, Urteile vom 14.02.2008 - L 5 KR 25/06 - und vom 04.01.2012 - L 11 KA 110/10 -, juris; a.A. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19.06.2013 - L 5 KR 91/13 B ER -, juris: bei drohendem Verlust der Fortbewegungsfähigkeit einer MS-Patientin.
  • SG München, 12.02.2014 - S 38 KA 188/13

    Krankenversicherung - Versorgung mit dem cannabis-basierten Arzneimittel

    Durch die Rechtsprechung (insbesondere BSG, Urteil vom 27.03.2007, Az B 1 KR 30/06 R; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.12.2007, Az. L 4 KR 150/06; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.02.2008, Az. L 5 KR 25/06; Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.02.2008, Az. S 14 KA 272/06) sei wiederholt bestätigt worden, dass Marinol und Dronabinol nicht zu Lasten der GKV verordnet werden dürften.

    Im Verfahren vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.02.2008, Az. L 5 KR 25/06) wurde Dronabinol zum Zwecke der Schmerztherapie bei einem Patienten mit "Morbus Hirschsprung" eingesetzt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2010 - L 9 KR 268/06

    Kostenerstattung; Dronabinol; unstillbares Erbrechen; notstandsähnliche

    Der Senat verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass in der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung ein Anspruch von Versicherten der GKV auf Versorgung mit Dronabinol regelmäßig abgelehnt wurde (BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 30/06 R - Bayerisches LSG, Urteil vom 11. September 2007 - L 5 KR 132/06 - und vom 13. Dezember 2007 - L 4 KR 150/06 - ; Landessozialgericht für das Land NRW, Urteil vom 14. Februar 2008 - L 5 KR 25/06 -, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Dezember 2008 - L 5 KR 52/08 -).
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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - L 5 KR 25/06   

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https://dejure.org/2007,57028
LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - L 5 KR 25/06 (https://dejure.org/2007,57028)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.01.2007 - L 5 KR 25/06 (https://dejure.org/2007,57028)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - L 5 KR 25/06 (https://dejure.org/2007,57028)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.04.1983 - 5a RKn 1/82

    Erstattung von Vorverfahrenskosten - Kosten eines Verwaltungsverfahrens -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - L 5 KR 25/06
    Das Gesetz geht von der Rechtslage aus, dass ein Kostenerstattungsanspruch nur in einem Rechtsbehelfsverfahren besteht, nicht jedoch in einem Verwaltungsverfahren (BSG, SozR 1300 § 63 Nr. 1; Diering in LPK-SGB X, § 63 Rz. 2).
  • BSG, 25.08.2004 - B 12 KR 30/03 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht - betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - L 5 KR 25/06
    Mit Urteil vom 25. August 2004 (B 12 KR 30/03 R) hob das Bundessozialgericht in dem Parallelverfahren die ablehnenden Bescheide der Einzugsstelle auf und verurteilte sie, dem Kläger jenes Verfahrens den Arbeitnehmeranteil der auf die Abfindung entrichteten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erstatten.
  • LSG Schleswig-Holstein, 18.02.2003 - L 1 KR 59/02
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - L 5 KR 25/06
    Die Verwaltungsakte der Beklagten, die Gerichtsakte und die Akte L 1 KR 59/02 (S 2 KR 109/01 des Sozialgerichts Schleswig) lagen dem Senat vor.
  • BSG, 11.07.1974 - 4 RJ 339/73

    Spanien - Abkommen über Soziale Sicherheit - Umfang - Tbc-Bekämpfung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - L 5 KR 25/06
    Ein notwendig Beigeladener im Sinne des § 75 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) kann zwar eigene Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend machen, er kann gegenüber den Hauptbeteiligten, also dem Kläger und dem Beklagten eines Verfahrens, keine Erweiterung des Streitgegenstandes vornehmen; dieser wird allein durch die Hauptverfahrensbeteiligten bestimmt (BSG, Urteil vom 11. Juli 1974, 4 RJ 339/73, SozR 1500 § 75 Nr. 2; HK-SGG, 2. Aufl., § 75 Rz. 12).
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