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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - L 5 KR 292/14   

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https://dejure.org/2015,51151
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - L 5 KR 292/14 (https://dejure.org/2015,51151)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.08.2015 - L 5 KR 292/14 (https://dejure.org/2015,51151)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. August 2015 - L 5 KR 292/14 (https://dejure.org/2015,51151)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenversicherung; Streit um die Gewährung von Krankengeld während eines zweiwöchigen Auslandsaufenthalts in Spanien; Ermessen der Krankenkasse bei der Erteilung der Zustimmung zu dem Auslandsaufenthalt; Unstreitig vorliegende und zuvor durch einen inländischen Arzt ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.03.1970 - 5 RKn 47/67

    Krankengeldanspruch - Auslandsaufenthalt - Urlaubsaufenthalt -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - L 5 KR 292/14
    Da die höchstrichterliche Rechtsprechung über den Wortlaut des § 216 Abs. 1 Nr. 2 RVO hinaus auch Krankengeld für die Zeit des Auslandsaufenthalts zuerkannte, in der der Versicherte nachweislich arbeitsunfähig war (BSGE 31, S. 100ff., 101 f. und BSG SozR 3-2200 § 182 RVO Nr. 12, S.49ff., 50) wurde die Regelung des § 216 Abs. 1 Nr. 2 RVO nach den Gesetzesmaterialien (a.a.O. zu § 16 Abs. 4 SGB V) mit redaktionellen Änderungen übernommen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1996 - L 5 KR 102/95

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - L 5 KR 292/14
    Da somit nur eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Krankengeld in den Fällen verhindert werden soll, in denen die Arbeitsunfähigkeit im Ausland nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen festgestellt werden kann, bleibt in den Fallgestaltungen, in denen die Arbeitsunfähigkeit unstreitig festgestellt wurde, für eine Ermessensentscheidung kein Raum mehr, da hier keine praktischen Schwierigkeiten bei der Feststellung bestehen (LSG NRW, Urteil vom 30.1.1996 -L 5 KR 102/95-; LSG Berlin, Urteil vom 22.3.2000 -L 9 KR 69/98-; so auch Krauskopf/Wagner SGB V § 16 Rn. 28).
  • LSG Berlin, 22.03.2000 - L 9 KR 69/98
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - L 5 KR 292/14
    Da somit nur eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Krankengeld in den Fällen verhindert werden soll, in denen die Arbeitsunfähigkeit im Ausland nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen festgestellt werden kann, bleibt in den Fallgestaltungen, in denen die Arbeitsunfähigkeit unstreitig festgestellt wurde, für eine Ermessensentscheidung kein Raum mehr, da hier keine praktischen Schwierigkeiten bei der Feststellung bestehen (LSG NRW, Urteil vom 30.1.1996 -L 5 KR 102/95-; LSG Berlin, Urteil vom 22.3.2000 -L 9 KR 69/98-; so auch Krauskopf/Wagner SGB V § 16 Rn. 28).
  • BSG, 10.09.1987 - 8 RK 8/87

    Bindung an die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen ausländischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - L 5 KR 292/14
    Darin führt der EuGH zu Art. 18 Abs. 1 bis 4 der EWGV Nr. 574/72 aus, dass der zuständige Sozialversicherungsträger in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an die vom Träger des Wohnorts getroffenen ärztlichen Feststellungen über Eintritt und Dauer der Arbeitsunfähigkeit gebunden ist, sofern er nicht von der in Abs. 5 vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch macht, den Betroffenen durch einen Arzt seiner Wahl untersuchen zu lassen (siehe BSG, Urteil vom 10.9.1987-8 RK 8/87-, SozR 6055 Art. 18 Nr. 2).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - L 5 KR 292/14
    Denn nach dem in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck kommenden Sinn uns Zweck des an die §§ 209a, 313 und 216 Reichsversicherungsordnung (RVO) anknüpfenden Ruhenstatbestands ist das Ruhen des Sachleistungsanspruchs im Ausland nur vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten bei der Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit im Ausland gerechtfertigt (BR-Drucksache 200/88, S. 164 und BT-Drucksache 11/2237, S. 164, jeweils zu § 16 SGB V).
  • SG Karlsruhe, 20.02.2018 - S 4 KR 2398/17

    Krankenversicherung - Krankengeld - kein Ruhen während einem vorübergehenden

    Ist das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit des Versicherten unstreitig festgestellt, so bleibt für eine Ermessensentscheidung der Krankenkasse hinsichtlich einer Zustimmung zu dem Auslandsaufenthalt nach § 16 Abs. 4 SGB V kein Raum mehr (Anschluss an Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. August 2015 - L 5 KR 292/14 -, juris).

    Sei die bestehende Arbeitsunfähigkeit des Versicherten dagegen unstreitig festgestellt, so bleibe für eine Ermessensentscheidung kein Raum bzw. das Ermessen sei dann auf Null reduziert (mit Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen vom 27.08.2015 - L 5 KR 292/14 Randnr. 28 juris; SG Cottbus, Gerichtsbescheid vom 26.04.2016 - S 18 KR 157/13).

    Nach Hinweis der Kammer auf die Entscheidung LSG Essen, Urteil vom 27.08.2015 (Az: L 5 KR 292/14) hat die Beklagte ergänzend vorgetragen, dass der vorliegende Sachverhalt einen anderen Fall betreffe.

    Die Entscheidung über die Zustimmung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Krankenkasse (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. August 2015 - L 5 KR 292/14 -, Rn. 26, juris).

    Dieses ist auf Null reduziert, weil bei deren Feststellung keinerlei praktische Schwierigkeiten bestehen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. August 2015 - L 5 KR 292/14 -, juris).

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