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   LSG Rheinland-Pfalz, 23.12.2011 - L 5 KR 309/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16924
LSG Rheinland-Pfalz, 23.12.2011 - L 5 KR 309/11 B (https://dejure.org/2011,16924)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.12.2011 - L 5 KR 309/11 B (https://dejure.org/2011,16924)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Dezember 2011 - L 5 KR 309/11 B (https://dejure.org/2011,16924)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Krankenversicherung - Auszahlschein für Krankengeld - Begrenzung der Dauer einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Begrenzung der Dauer einer in einem Auszahlschein für Krankengeld bescheinigten Arbeitsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begrenzung der Dauer einer in einem Auszahlschein ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 44 Abs. 1
    Anspruch auf Krankengeld; Begrenzung der Dauer einer in einem Auszahlschein bescheinigten Arbeitsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Arbeitsunfähigkeit "bis auf weiteres"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsunfähigkeit "bis auf weiteres" und der nächste Arzttermin

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Bescheinigung "Bis auf Weiteres" ist nicht terminiert

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Wie lange währt eine "bis auf Weiteres" bescheinigte Arbeitsunfähigkeit?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähigkeit "bis auf weiteres" gilt unbegrenzt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nächster Praxistermin begrenzt bis auf Weiteres nicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "bis auf weiteres" wird durch handschriftlich vermerkten nächsten Untersuchungstermin nicht begrenzt - LSG bewilligt Prozesskostenhilfe für eine auf Zahlung von Krankengeld gerichtete Klage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2011 - L 4 KR 446/09

    Krankenversicherung - Aufrechterhaltung des Krankengeldanspruchs - Vorlage von

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.12.2011 - L 5 KR 309/11
    Der Arzt P hat ihm im Auszahlschein vom 8.4.2011 Arbeitsunfähigkeit nicht bis zu einem konkret bestimmten Endzeitpunkt, sondern ausdrücklich anstelle eines solchen "bis auf weiteres" bescheinigt (zu einer vergleichbaren Fallgestaltung vgl LSG Niedersachsen-Bremen 11.1.2011 - L 4 KR 446/09, juris Rn 25).
  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.12.2011 - L 5 KR 309/11
    Ein Anspruch auf Krankengeld setzt zwar grundsätzlich voraus, dass der Versicherte die Arbeitsunfähigkeit vor der Inanspruchnahme auf Krankengeld angezeigt hat (zur ausnahmsweisen Möglichkeit der nachträglichen Mitteilung vgl BSG 8.11.2005 - B 1 KR 30/04 R); dies gilt auch bei Fortzahlung des Krankengeldes nach dem Ablauf der vorherigen Befristung der Krankschreibung (BSG 8.2.2000 - B 1 KR 11/99 R, juris Rn 17).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.12.2011 - L 5 KR 309/11
    Ein Anspruch auf Krankengeld setzt zwar grundsätzlich voraus, dass der Versicherte die Arbeitsunfähigkeit vor der Inanspruchnahme auf Krankengeld angezeigt hat (zur ausnahmsweisen Möglichkeit der nachträglichen Mitteilung vgl BSG 8.11.2005 - B 1 KR 30/04 R); dies gilt auch bei Fortzahlung des Krankengeldes nach dem Ablauf der vorherigen Befristung der Krankschreibung (BSG 8.2.2000 - B 1 KR 11/99 R, juris Rn 17).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - L 5 KR 254/14

    Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit bis auf weiteres

    Die behandelnden Ärzte haben sodann in Auszahlscheinen vom 15.08.2013 und 23.08.2013 erneut Arbeitsunfähigkeit bis auf Weiteres festgestellt und angegeben, dass der letzte Tag der Arbeitsunfähigkeit nicht absehbar sei (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg 02.10.2013 - L 1 KR 346/11, juris Rn. 23 ff; LSG Rheinland-Pfalz 23.12.2011 L 5 KR 309/11 B, juris Rn. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2014 - L 11 KR 4174/12

    Krankenversicherung - Krankengeld - ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

    Dies hat zur Folge, dass bei einer Krankschreibung "auf nicht absehbare Zeit" oder "bis auf Weiteres" für eine ärztliche Feststellung iSd § 46 Satz 1 Nr. 1 SGB V keine neuen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr vorgelegt werden müssen, unabhängig davon, ob die Krankenkasse dieser Beurteilung folgt oder nicht (ebenso LSG Rhld-Pf 23.12.2011, L 5 KR 309/11 B, juris; LSG Nds-Bremen 11.01.2011, L 4 KR 446/09, NZS 2011, 942 = Breith 2011, 412; SG Oldenburg 27.5. 2011, S 61 KR 239/10, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.03.2015 - L 5 KR 64/13

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - AU-Bescheinigung "bis auf Weiteres" -

    Der Krankengeldanspruch kann somit nicht daran scheitern, dass keine weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt worden sind, wenn der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeit zeitlich unbefristet festgestellt hat (Bundessozialgericht, Urteil v. 10.5.2012, B 1 KR 20/11 R; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 11.11.2011, L 4 KR 446/09; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 23.11.2011, L 5 KR 309/11 B, zitiert nach juris).
  • SG Karlsruhe, 14.09.2016 - S 16 KR 2305/15

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "auf

    Dies hat dann zur Folge, dass bei einer Krankschreibung "auf Dauer" oder gar nur "auf nicht absehbare Zeit" oder "bis auf Weiteres" für eine ärztliche Feststellung iSd § 46 Satz 1 Nr. 1 SGB V keine neuen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr vorgelegt werden müssen, unabhängig davon, ob die Krankenkasse dieser Beurteilung folgt oder nicht (ebenso LSG Ba-Wü, Urteil vom 21.01.2014, Az.: L 11 KR 4174/12, juris, LSG Rhld-Pf 23.12.2011, L 5 KR 309/11 B, juris; LSG Nds-Bremen 11.01.2011, L 4 KR 446/09, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 11 KR 5019/15
    Dies hat zur Folge, dass bei einer Krankschreibung "auf nicht absehbare Zeit" oder "bis auf Weiteres" für eine ärztliche Feststellung iSd § 46 Satz 1 Nr. 1 SGB V keine neuen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr vorgelegt werden müssen, unabhängig davon, ob die Krankenkasse dieser Beurteilung folgt oder nicht (Senatsurteil vom 21.01.2014, L 11 KR 4174/12; ebenso LSG Rhld-Pf 23.12.2011, L 5 KR 309/11 B; LSG Nds-Bremen 11.01.2011, L 4 KR 446/09, NZS 2011, 942 = Breith 2011, 412; SG Oldenburg 27.5.2011, S 61 KR 239/10).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2015 - L 11 KR 4624/14
    Dies hat zur Folge, dass bei einer Krankschreibung "auf nicht absehbare Zeit" oder "bis auf Weiteres" für eine ärztliche Feststellung iSd § 46 Satz 1 Nr. 1 SGB V keine neuen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr vorgelegt werden müssen, unabhängig davon, ob die Krankenkasse dieser Beurteilung folgt oder nicht (ebenso LSG Rhld-Pf 23.12.2011, L 5 KR 309/11 B, juris; LSG Nds-Bremen 11.01.2011, L 4 KR 446/09, NZS 2011, 942 = Breith 2011, 412; SG Oldenburg 27.5.2011, S 61 KR 239/10, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2015 - L 11 KR 2579/15
    Dies hat grundsätzlich zur Folge, dass bei einer Krankschreibung "auf nicht absehbare Zeit" oder "bis auf Weiteres" für eine ärztliche Feststellung iSd § 46 Satz 1 Nr. 1 SGB V keine neuen AU-Bescheinigungen mehr vorgelegt werden müssen, unabhängig davon, ob die Krankenkasse dieser Beurteilung folgt oder nicht (ebenso LSG Rhld-Pf 23.12.2011, L 5 KR 309/11 B, juris; LSG Nds-Bremen 11.01.2011, L 4 KR 446/09, NZS 2011, 942 = Breith 2011, 412; SG Oldenburg 27.5.2011, S 61 KR 239/10, juris).
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