Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 21.03.2018 - L 5 KR 3247/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer operativen Behandlung mit penisverlängernder Wirkung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Justiz Baden-Württemberg
§ 27 Abs 1 S 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 5 SGB 5, § 39 Abs 1 S 1 SGB 5, Art 6 Abs 1 GG
Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer operativen Behandlung mit penisverlängernder Wirkung
- sozialrechtsiegen.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 27 ; GG Art. 6
Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer operativen Behandlung mit penisverlängernder Wirkung in der gesetzlichen Krankenversicherung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zu kurz gekommen - Die gesetzliche Krankenkasse muss die Kosten einer Penisverlängerung nicht übernehmen
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 41 (Leitsatz und Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Stationäre Behandlung | Operative Behandlung mit penisverlängernder Wirkung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Größe eines funktionell nicht eingeschränkten und nicht als Mikropenis zu qualifizierenden Penis stellt krankenversicherungsrechtlich keine Krankheit dar - Gesetzliche Krankenkasse muss nicht für Kosten einer operativen Penisverlängerung aufkommen
Besprechungen u.ä.
- christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Krankenkasse muss Kosten für Operation mit penisverlängernder Wirkung nicht ersetzen
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 17.03.2016 - S 16 KR 5889/13
- LSG Baden-Württemberg, 21.03.2018 - L 5 KR 3247/16
- BSG, 01.04.2019 - B 1 KR 39/18 B
Papierfundstellen
- NZS 2018, 417
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R
Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2018 - L 5 KR 3247/16
Krankheit meint einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand, der entweder Behandlungsbedürftigkeit oder Arbeitsunfähigkeit oder beides zur Folge hat (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts [BSG] u. a. Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R -, in juris).Um eine Auffälligkeit im Sinne einer Entstellung anzunehmen, muss objektiv eine beachtliche Erheblichkeitsschwelle überschritten sein; die körperliche Auffälligkeit muss in einer solchen Ausprägung vorhanden sein, dass sie sich schon bei flüchtiger Begegnung in alltäglichen Situationen "quasi im Vorbeigehen" bemerkbar macht und regelmäßig zur Fixierung des Interesses anderer auf den Betroffenen führt (BSG, Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R -, in juris m.w.N.).
- BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R
Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2018 - L 5 KR 3247/16
Ein Anspruch auf die begehrte Leistung ergibt sich auch nicht mit Blick auf die beim Kläger bestehende Adipositas, denn die Fettschürzenentfernung stellt keine unmittelbare Behandlung der Adipositas dar (vgl. BSG, Urteil vom 09.06.1998 - 1 KR 18/96 R - Urteil vom 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R -, jew. in juris).Der begehrte operative Eingriff, mit dem der Kläger die Veränderung des im Normbereich liegenden Körperzustandes anstrebt, rechnet daher nicht zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung, auch und gerade wenn der Versicherte wie vorliegend der Kläger hierauf psychisch fixiert ist (vgl. BSG, Urteil vom 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R - [Hodenprothese]; Urteil vom 19.10.2004 - B 1 KR 3703 R - [brustvergrößernde Operation], jew. in juris).
- BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 3/14 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Anspruch eines Mannes auf Perücke bei …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2018 - L 5 KR 3247/16
Der krankenversicherungsrechtliche Krankheitsbegriff ist hiernach enger als der Krankheitsbegriff im allgemein-medizinischen Sinne, der jede Störung der Lebensvorgänge in Organen oder im gesamten Organismus mit der Folge von subjektiv empfundenen bzw. objektiv feststellbaren körperlichen, geistigen oder seelischen Veränderungen bzw. das Vorhandensein typischer ätiologisch, morphologisch oder symptomatisch beschreibbarer Erscheinungen, die als eine bestimmte Erkrankung verstanden werden, umfasst (BSG, Urteil vom 22.04.2015 - B 3 KR 3/14 R-, in juris).
- BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72
Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2018 - L 5 KR 3247/16
Soweit der Kläger sein Begehren in Art. 6 Abs. 1 GG begründet sieht und anführt, der grundrechtliche Schutz der Familie schütze ein gesundes und konfliktfreies Eheleben, worunter auch ein geordnetes eheliches Sexualleben rechne, verkennt dies, dass der in Art. 6 Abs. 1 GG statuierte besondere Schutz der staatlichen Ordnung für Ehe und Familie zwar positiv die Aufgabe für den Staat begründet, Ehe und Familie durch geeignete Maßnahmen zu fördern, jedoch aus Art. 6 Abs. 1 GG keine konkreten Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen erwachsen können (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 06.05.1975 - 1 BvR 332/72 -, in juris). - LSG Hessen, 15.04.2013 - L 1 KR 119/11
Regelwidriger Körperzustand bei übermäßig vergrößerten herabhängenden Brüsten und …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2018 - L 5 KR 3247/16
Die Fettschürzenbildung an sich sowie die Existenz von Fettzellen im Bauchbereich stellen bereits, entgegen der Bewertung des gerichtlichen Sachverständigen Dr. Sc., keine Krankheit im oben beschriebene Sinne dar (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 15.09.2004 - L 9 KR 56/03 -: Hessisches LSG, Urteil vom 15.04.2013 - L 1 KR 119/11 -, jew. in juris). - LSG Berlin, 15.09.2004 - L 9 KR 56/03
Anspruch auf Entfernung von Fettgewebe im Bauchbereich; Krankenhausbehandlung und …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2018 - L 5 KR 3247/16
Die Fettschürzenbildung an sich sowie die Existenz von Fettzellen im Bauchbereich stellen bereits, entgegen der Bewertung des gerichtlichen Sachverständigen Dr. Sc., keine Krankheit im oben beschriebene Sinne dar (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 15.09.2004 - L 9 KR 56/03 -: Hessisches LSG, Urteil vom 15.04.2013 - L 1 KR 119/11 -, jew. in juris). - BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R
Krankenversicherung - Nichtbestehen eines Anspruchs auf Krankenbehandlung in Form …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2018 - L 5 KR 3247/16
Ein Anspruch auf die begehrte Leistung ergibt sich auch nicht mit Blick auf die beim Kläger bestehende Adipositas, denn die Fettschürzenentfernung stellt keine unmittelbare Behandlung der Adipositas dar (vgl. BSG, Urteil vom 09.06.1998 - 1 KR 18/96 R - Urteil vom 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R -, jew. in juris). - BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 11/04 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung für selbstbeschaffte ambulante …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2018 - L 5 KR 3247/16
Erforderlich ist vielmehr, dass der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder dass er an einer Abweichung vom Regelfall leidet, die entstellend wirkt (BSG, Urteil vom 13.07.2004 - B 1 KR 11/04 R -, in juris m.w.N.). - LSG Brandenburg, 06.03.2002 - L 4 KR 24/00
Kostenübernahme für penisverlängernde Operation; Kleiner Penis als Krankheit
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2018 - L 5 KR 3247/16
Abweichungen von der morphologisch idealen Norm, die noch befriedigende körperliche Funktionen zulassen, stellen hingegen keine Krankheit i.S.d. § 27 SGB V dar, weswegen die Korrektur zwar normabweichender, aber nicht funktionsbeeinträchtigender Körperzustände nicht beansprucht werden kann (Landessozialgericht [LSG] für das Land Brandenburg, Urteil vom 06.03.2002 - L 4 KR 24/00 - [für eine Penisverlängerung], in juris). - BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R
Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2018 - L 5 KR 3247/16
Soweit der Kläger eine psychische Beanspruchung geltend macht, vermag dies eine operative Fettschürzenentfernung bzw. -rückverlagerung gleichfalls nicht zu rechtfertigen, da derartigen Belastungen nicht durch chirurgische Eingriffe in eine an sich gesunde Körpersubstanz, sondern mit Mitteln der Psychiatrie und Psychotherapie zu begegnen ist (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R -, in juris). - BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98
"Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …
- LSG Baden-Württemberg, 17.07.2019 - L 5 KR 447/17
Krankenversicherung - keine Kostenübernahme für Mammaaugmentation mit …
Die von den Krankenkassen geschuldete Krankenbehandlung muss i.d.S. unmittelbar an der eigentlichen Krankheit ansetzen (BSG, Urteil vom 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R -, Urteil vom 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R - [Hodenprothese] beide in juris; Urteil des erkennenden Senats vom 21.03.2018 - L 5 KR 3247/16 - [Penisverlängerung], in juris), was im Falle der begehrten Mammaaugmentation mit Silikonprothesen nicht der Fall ist.